Diese Einklammerung einer Polizei-PR-Formulierung ist keine juristische Ableitung...
Nach all dem hier (und im letzten 250W-Thread) Besprochenen, sollte mittlerweile klar sein, dass der Vernunftbürger in dem Gesetz eine Logik sucht, die es gar nicht gibt. Die Watt waren höchstwahrscheinlich mal als fahrradadäquate Maximalleistung intendiert, aber irgendein guter Lobbyist konnte es mit einer anderen Begriffsreferenz entschärfen, bzw. komplett aushebeln.
Interessanter für unseren hiesigen Problemfall entlang einiger Anti-DIY-Behauptungen (Polizist, Fachleute) ist die Formulierung der Exekutive:
Grundsätzlich ist es möglich, dass Ihr normales Fahrrad zum Pedelec wird. Die Nachrüstung sollte jedoch von Fachkräften durchgeführt werden, die sich mit den entsprechenden Vorschriften auskennen, damit ein sicheres Gefährt entsteht, welches die Anforderungen des Verkehrsrechts erfüllen.
Also 1. schließen sie somit die DIY-Nachrüstung nicht aus, egal was sie empfehlen, und 2. ist ihre Referenz allein das Verkehrsrecht und nicht irgendwelche Industrienormen...
... wobei halt gerade
sobald Fachkräfte das Einzelfahrrad anfassen (anstatt jeder privat für sich), eigentlich die komplette CE-Keule gilt inkl. EMV für das finale Gesamtfahrzeug usw. usf. Das haben mir letztens nochmal explizit ZF und Heinzmann angesagt, und sich damit eindeutig gegen die Legalität von (gewerblich montierten) Nachrüstmotoren ausgesprochen. D.h. ein privat montierter Motor (mit passendem Label) ist legal, ein gewerblich in Einzel- oder Kleinserien-Räder montierter sei es hingegen nicht.