Nachrüst-Pedelecs generell illegal?

Da wäre ich mir nicht so sicher , auch die haben Hobbys.
Ja, und wenn sie sich ein Pedelec kaufen möchten, dann gehen sie auf die Bosch Homepage und sehen, dass der Active Line bei 40Nm und einer Trittfrequenz von 100 U/min 250W hat, während der Performance Line CX mit 85Nm und über 120U/min ebenfalls 250W hat. Um herauszufinden, dass das nicht zusammenpasst muss man kein Liegerad fahren.
 
Andere (insb. ich) wollen auch nicht dumm sterben
vielleicht mal etwas ausholen.
im elektrischen bereich ist die dauer nennleistung NIE die impulsspitzenleistung das ist nicht nur bei velo elektro motoren so sondern überall wo kupferwicklungen im spiel sind.
heute wird das elecktronisch geregelt, früher waren es einzelne kondensatoren, elcos, wiederstände, potimeter, usw. die die leistung geregelt haben.
ein vergleichsbeispiel zum verständniss und was alle kenne sind die watt angaben im audiobereich.
sinusleistung/rms VS watt dauerleistung VS impulsspitzenleisung
bei drei watt RMS verstärkerleistung kannst du ohne probleme 80watt impulsspitzenleistung erzielen für eine bruchteil einer sekunde in einem gewissen frequenzbereich.

ich bin nicht elektoniker oder stromer aber habe das bei all meinen hobbys mit und um strom/elektronic so gelernt mitbekommen.
(autodidaktisch)
Um herauszufinden, dass das nicht zusammenpasst muss man kein Liegerad fahren.
wieso allein die verwendete kupferlitze und deren querschnitt bei gleichen wicklungen können einen unterschied haben resp. haben einen.
 
Ändert nix daran, dass die Motoren auch 30min ihre 85Nm auf die Kette geben können... Und damit die eigentlich angedachte 250W Nennleistungsbegrenzung mal um den Faktor 2 überschreiten.
 
das ist ja nicht verboten, sofern zur selben zeit die vorgeschriebene geschwindigkeit nicht überschritten wird.
ich sehe da kein problem / wiederspruch.
 
Dann wäre die Erwähnung von 250 Watt Nenndauerleistung in der StVZO, StVG und (EU) 168/2013 überflüssig. Wieso steht es trotzdem drin?
 
Wurde nicht wieter oben mal erwähnt, dass im ursprünglichen Entwurf der Regelung eine "Maximalleistung" vorgesehen gewesen sein solle? Was dann abgebogen wurde (m.E sinnvollerweise, weil uns das schwächliche und sehr anfällige Motörchen beschert hätte)? Dann würde das Festhalten an der Nenndauerleistung wohl vor allem als Sinn ergeben:
a) Gesichtswahrung der Leute, die da nachgegeben hatte. (GANZ WICHTIG!)
b) es wird weniger offensichtlich
c) einer evenuell ebenfalls von außen in der Prozess eingebrachten Forderung nach max 250W wird weiterhin genüge getan. Damit sind dann alle zufrieden.
 
Driften wir jetzt in Verschwörungstheorien ab oder gibt es irgendwo konkrete Hinweise, die diese Vermutungen unterstützen?
 
Nein, keine Verschwörungstheorien. @beate hat nur zusammengefasst, was weiter oben schon ausführlich durchdekliniert wurde. Das Ergebnis sind leistungsfähige und verkaufbare (es gibt nichts besseres als Drehmoment, außer noch mehr Drehmoment) Motoren, die runtergeregelt sein müssen. Formal müssen sie einer Leistungsbegrenzung von 250 W Nenndauerleistung genügen, und das muss auch draufstehen (=entsprechende Kennzeichnung).
 
@futuramobil : Falsch! Wo steht irgendwo etwas von einem "runter regeln" ? Nirgends. Und das wird auch nirgends getestet. Lese dir bitte nochmal, das x fach erwähnte, Testprozedere für Pedelecmotoren durch... Der Hersteller des Motors gibt an, bei wieviel Watt getestet wird und der Test prüft nur, ob der Motor nicht heißer als 20K über Umgebungstemperatur wird. Fertig. Wenn der Motor eigentlich 5000000W leisten könnte und das später im Rad auch tut, wird dies durch diesen Test weder überprüft, noch eine eventuelle Limitierung getestet/abgesichert. Somit kann man jeden Motor nehmen der mindestens 250W leistet und dann ein "250W" Schild drauf kleben. Auch wenn er im Rad dann 5000000W leistet)
Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass diese "ach so einfache Sache" hier, von den meisten falsch verstanden wird (also so, wie es im Gesetz steht, aber nicht so wie es die ECE schlussendlich prüft und abnimmt. Und wenn letzteres nur Prüft ob der Motor mindestens 250W hat und nicht maximal 250W, dann gehts am Gesetz vorbei)
 
Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass diese "ach so einfache Sache" hier, von den meisten falsch verstanden wird (also so, wie es im Gesetz steht, aber nicht so wie es die ECE schlussendlich prüft und abnimmt. Und wenn letzteres nur Prüft ob der Motor mindestens 250W hat und nicht maximal 250W, dann gehts am Gesetz vorbei)
Als internationales Recht, (Völkerrecht), bzw. Unionsrecht hat die UNECE 85 bzw. "ECE-85" aber Vorrang vor dem, was letztlich national "daraus gebastelt" wird. Es wäre also denkbar, das die nationale Umsetzungsmaßnahme vom EuGH kassiert würde, wenn sie zu sehr von den Vorgaben abweicht und bspw. per Vorabentscheidungsersuchen thematisiert würde.
 
Also als Tipp für den TO: Wenn das Verfahren vor dem BGH verloren geht, klag UN Recht ein. Wo geht das eigentlich? Genf? Den Haag? Wien?
 
@pinguin : Richtig. Deswegen gilt die ECE-85 und die sagt : Der Motor darf bei 250W nicht wärmer als 20K werden. Eine Leistungsbegrenzung nach unten ist damit gegeben, nach oben nicht. Punkt.
 
Maximum power is ultimately limited by what a bicycle (city, trekking, folding...) can handle before it or other bicycle components fail. Manufacturers do not want components or frames failing within the first 12 months of use. And having a pedelec encourages riders to do more km than on a non assisted bicycle.

That just leaves us with the nasty power hungry DIY crowd who must put 750W or 1000W stamped motors in their e-MTBs...
 
@anotherkiwi : Yes, so a 400kg heavy Cargo-Quad could handle 3000W or more. But that is, for me, not a bicycle. A normal "SUV-Bike" had also more then 1000W Power to accelerate the 35kg junk of metal..
 
Oh wenn das stimmt was ich gerade gefunden habe, dann wissen wir es endlich :-D

Das Pedelec, im Unterschied zum E-Bike im engeren Sinne (wir beschreiben es weiter unten näher), unterstützt den Fahrer nur, und zwar bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h (das entspricht einer Nenndauerleistung von 0,25 kW) und eben nur dann, wenn in die Pedalen getreten wird.


Also auf gut deutsch, 0,25 kW ist die Nenndauerleistung die juristisch dafür angenommen wird um eine Geschwindigkeit von 25km/h erreichen zu können.

Und ich hab im Discord Channel vom Rechtsanwalt Solmecke mal unsere Forum Frage gestellt, insbesondere zu Nennleistung.

Ihr könnt euch da anmelden und das Thema voten, dann wird das eher dran genommen.

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Diese Einklammerung einer Polizei-PR-Formulierung ist keine juristische Ableitung...

Nach all dem hier (und im letzten 250W-Thread) Besprochenen, sollte mittlerweile klar sein, dass der Vernunftbürger in dem Gesetz eine Logik sucht, die es gar nicht gibt. Die Watt waren höchstwahrscheinlich mal als fahrradadäquate Maximalleistung intendiert, aber irgendein guter Lobbyist konnte es mit einer anderen Begriffsreferenz entschärfen, bzw. komplett aushebeln.

Interessanter für unseren hiesigen Problemfall entlang einiger Anti-DIY-Behauptungen (Polizist, Fachleute) ist die Formulierung der Exekutive:
Grundsätzlich ist es möglich, dass Ihr normales Fahrrad zum Pedelec wird. Die Nachrüstung sollte jedoch von Fachkräften durchgeführt werden, die sich mit den entsprechenden Vorschriften auskennen, damit ein sicheres Gefährt entsteht, welches die Anforderungen des Verkehrsrechts erfüllen.
Also 1. schließen sie somit die DIY-Nachrüstung nicht aus, egal was sie empfehlen, und 2. ist ihre Referenz allein das Verkehrsrecht und nicht irgendwelche Industrienormen...

... wobei halt gerade sobald Fachkräfte das Einzelfahrrad anfassen (anstatt jeder privat für sich), eigentlich die komplette CE-Keule gilt inkl. EMV für das finale Gesamtfahrzeug usw. usf. Das haben mir letztens nochmal explizit ZF und Heinzmann angesagt, und sich damit eindeutig gegen die Legalität von (gewerblich montierten) Nachrüstmotoren ausgesprochen. D.h. ein privat montierter Motor (mit passendem Label) ist legal, ein gewerblich in Einzel- oder Kleinserien-Räder montierter sei es hingegen nicht.
 
D.h. ein privat montierter Motor (mit passendem Label) ist legal, ein gewerblich in Einzel- oder Kleinserien-Räder montierter sei es hingegen nicht.
Der Hersteller des Rades könnte mir den Motor ja separat an einer Halterung (nennen wir sie "Ausleger") befestigt verkaufen.
Montieren kann der Kunde selbst.
Ich würde Wert darauf legen, dass der Hersteller schon Halterungen für Akku und Controller ans Rad gebaut hat ;)
Nett wären auch Kabel
Und eine Kontrolle der "Montage" des Motors als Service zur Sicherheit des Kunden :cool:
Ich denke, damit wäre ein Kleinserienhersteller aus dem Schneider.

Gruß
Christoph
 
Der Hersteller des Rades könnte mir den Motor ja separat an einer Halterung (nennen wir sie "Ausleger") befestigt verkaufen.
Ja, für meinen Supersonderspezial-Laden mit sowieso ausgewiesener Endkundenmentalitätsunverträglichkeit kann ich das so halten, wonach man nur "unvollständige Maschinen" für den Heimwerker verkauft, samt professionelle Dienstleistung zur Anleitung und Qualitätskontrolle des finalen Bauherren. Bislang hab ich das 10 Jahre als kalkulierbares Risiko gehalten, komplette "Fahrräder" zu verkaufen, aber insofern die Bestimmungen immer industrieller werden, muss ich offiziell auf getrennte "Bausätze" zur Workshop- und Heimvollendung umschwenken.

Aber - wenn sich die Lesart so durchsetzt - betrifft das Thema alle gedopten Nischenprodukte. Kaum ein Liegerad-, Rehabike- oder Cargobike-Hersteller wird seine finalen Kleinserien-Modelle nochmal durch die Komplettprüfung + Protokollierung ziehen, selbst wenn da ein Premiummotor drin hängt, der "für sich" alle Komponententests schon einmal durch hat. Dass das bislang keine Sau interessiert hat, heißt nicht, dass das weiterhin so bleibt. Laut meiner beiden E-Drogendealer (also die mit dem Qualitätsstoff statt BBS-Chinadoping) seien die Glücksritterzeiten im Pedelec-Markt so langsam vorbei und es geht straff in Richtung geordneter Industriepolitik - ob das aber nur ihre eigenen Wünsche sind oder schon "Rechtspraxis", bleibt noch zu spekulieren - bis zum Präzedenzfall.
 
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