Nachrüst-Pedelecs generell illegal?

@rohstrugel : Im Gesetzt stehts aber sehr eindeutig drin, da ist die Geschwindigkeit UND die Leistung limitiert. Das heist 250W maximal (Nennleistung), weniger ist erlaubt. Durch die Prüfung ist aber 250W das Minimum und mehr ist erlaubt... Mal schauen wann das dem Beamtenschimmel mal auffällt.
 
Was ist die gesetzlichen Grundlage dafür?
...
Was ich mich auch Frage: da ein Hänger kein Pedelec ist, woher kommt die Beschränkung auf 25 km/h und 250 Watt?

ich bin der Auffassung, dass der Gesetzgeber geregelt hat, dass alle Fahrzeuge die schneller als 6 km/h sind zulassungspflichtig sind. Suche mal nach FZV. Anschließend definiert er Ausnahmen -> zB Pedelec
Somit ist dich eher die Frage, nach welcher Regel legalisiert man einen Schubanhänger? Ich würde dies so interpretieren, dass der Hänger ein Teil des Rades ist und eine funktionelle Einheit bildet. Sicher bin ich mir hierbei nicht, da müsste man mal ins Handbuch der Anbieter solcher Lösungen schauen.
 
@Jack-Lee

und genau das ist wie ein steuerschlupfloch
bei den pkws gibt es auch keine leistungsbegrenzung vor gesetz
die leistungsbegrenzung wird von versicherungen umgesetzt
ein hersteller muss die norm/prüfung erfüllen
vom gesetz kenn ich eigentlich nur geschwindigkeitsbegrenzungen, oder strafen für nichterreichen von sdtreckenverbräuchen
alles sehr schwabbelig
die angaben für leistung werden beim fzg typisiert und dürfen dann um eine bestimmte prozentzahl abweichen
derzeit liefert so gut wie jedes pedelec über 20A bei 36V (bafang sogar +- 1kW)
schon komisch dass das durchgeht ;-)

Grüßle Harry
 
Es ging ja zuletzt hier um Phantom-Anhänger (mit Motor, der nicht das Fahrrad schiebt), die angeblich zusätzlich zum Pedelec betrieben werden dürfen. Wieso sind die erlaubt und wo wird geregelt, dass die auf 25 km/h beschränkt sind. Wenn man es als Gespann sieht, dass haben wir ja plötzlich einen zweiten Motor und einen zweiten Controller der mal so eben dazu kommt. Wenn es unabhängig vom Fahrrad gesehen wird, dann ist der Motor oberhalb 6 km/h entweder ganz verboten oder er sollte auch über 25 km/h fahren dürfen, denn ein Anhänger ist kein Pedelec. Oder es gibt eine Regelung für motorisierte Anhänger, die ich nicht kenne.
 
Ein Anhänger ist kein Pedelec ... richtig.
Bin jetzt kein Rechtzsexperte oder Typisierungsfreak.
Meine Interpretation dafür ist:
Wird der Anhänger am Pedelec angehängt, muss er auch die Richtlinien eines Pedelecs erfüllen.
Im groben ... Unterstützung bis 25 km/h; Leistung eher egal; wenn über 6 km/h (Anfahrhilfe) dann nur als Unterstützung wärend man pedaliert.
Sprich beide Systeme müssen miteinander kommunizieren.
Wenn dies nicht der Fall ist dürfte es Probleme geben.

Grüßle Harry
 
@smö
So gut wie jedes Pedelec bringt mehr als 250 W.
Sonst würde bei z.B. 36 V nicht mehr wie 7 A Strom fließen dürfen (36 V * 7 A = 250 W).
Vele Systeme laufen (legal) mit über 20 A (36 V * 20 A = 720 W).
Was aber alle erfüllen, eine Dauerbelastung unter definierten Randbedingungen von 250 W.

Grüßle Harry
 
Es ging ja zuletzt hier um Phantom-Anhänger (mit Motor, der nicht das Fahrrad schiebt), die angeblich zusätzlich zum Pedelec betrieben werden dürfen. Wieso sind die erlaubt und wo wird geregelt, dass die auf 25 km/h beschränkt sind. Wenn man es als Gespann sieht, dass haben wir ja plötzlich einen zweiten Motor und einen zweiten Controller der mal so eben dazu kommt. Wenn es unabhängig vom Fahrrad gesehen wird, dann ist der Motor oberhalb 6 km/h entweder ganz verboten oder er sollte auch über 25 km/h fahren dürfen, denn ein Anhänger ist kein Pedelec. Oder es gibt eine Regelung für motorisierte Anhänger, die ich nicht kenne.
ih seh's mal als Gespann, und beruecksichtige Schubanhaenger als verboten, d.h imho aber solange der Haenger keinesfalls schieben kann ist wiederum alles erlaubt, dh. bis max. 24km/h. Und wenn er 100 Tonnen wiegt mit 1000 PS, nicht undenkbar dass das tatsaechlich zunaechst erst mal legal ist. Oder?

PS Auflaufbremsen, imho, kommunizieren irgendwie schon, also mir scheint das (auch) so
 
Zuletzt bearbeitet:
So gut wie jedes Pedelec bringt mehr als 250 W.
Das dürfte inzwischen jeder Wissen, der hier mitliest. Trotzdem sind 250W + 250W Nenndauerleistung = 500W Nenndauerleistung.

d.h imho aber solange der Haenger keinesfalls schieben kann ist wiederum alles erlaubt,
Wieso?

dh. bis max. 24km/h.
Weshalb?

Und wenn er 100 Tonnen wiegt mit 1000 PS, nicht undenkbar dass das tatsaechlich zunaechst erst mal legal ist. Oder?
Warum?

Ernsthaft. Wie kommt man zu diesen Schlüssen?
 
Und ob ein Hänger von hinten schiebt ... kann auch gewaltig nach hinten losgehen.
Für mich ist nicht die Hängerleistung problematisch, sondern die Sicherheit (Fahrstabilität) des Systems.
Wenn das nicht gut aufeinander abgestimmt ist ...
 
solange der Haenger keinesfalls schieben kann ist alles Ok.
  • weil lt. Paragraph weissichnicht Haenger zunaechst mal erst immer erlaubt sind, -
  • es gibt imho nur diese eine zusaetzliche, neben den ueblichen (Verkehrssicherheit) Einschraenkung: Es darf nicht, also keinen Sekundenbruchteil, schieben.
  • daraus folgt u.a. bis max. 24,99 km/h. Weshalb? weil es ja immer nur langsamer sein darf als das Zugfahrrad im konkreten Sekundenbruchteil.
Und wenn er 100 Tonnen wiegt mit 1000 PS, nicht undenkbar dass das tatsaechlich zunaechst erst mal legal ist. Oder?
Warum nicht?
 
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ps ich blendete den Fall von schneller 25 km/h erst mal komplett aus, ... ein Mangel.

pps ein theoretischer Mangel *huestl
 
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also bei schneller als 25 km/h gilt ja für das Zugfahrzeug alles mögliche weitere, aber fuer den Hänger auch? Imho nach wie vor nichts weiteres.
Das seriös rauszuarbeiten ist ja eine Sysiphosarbeit.
 
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Ich seh schon, wir drehen uns im Kreis. Die Diskussion passt auch besser hier hin:
 
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