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Das ist verklebtbefestigt
Zusätzliches, zugelassenes Rücklicht verbauen?und der fehlenden Prüfzeichen an Rücklicht und Blinker des Milan mach ich mir grad so meine Gedanken die Sichtbarkeit und Rechtssicherheit meines GT zu verbessern.
Also zerstörungsfrei kommt man da nicht ran?Das ist verklebt
Rechtlich ist das IMO ein ziemlich klarer Fall. Im Fall eines Schadens den du durch die vom Hersteller verbauten, nicht zugelassenen Rück-/Blinklichter erleidest, ist nach dem Produkthaftungsgesetz der Hersteller des VM dir gegenüber Schadenersatzpflichtig.Von wegen Unfreiwilliger Abflug eines SL Vogels und der fehlenden Prüfzeichen an Rücklicht und Blinker des Milan mach ich mir grad so meine Gedanken die Sichtbarkeit und Rechtssicherheit meines GT zu verbessern.
Gibt es denn für Fahrräder/Velomobile zugelassene Blinker?nicht zugelassenen Rück-/Blinklichter
Ja.Gibt es denn für Fahrräder/Velomobile zugelassene Blinker?
Ganz ehrlich? Nicht. Mein. Problem.Gibt es denn für Fahrräder/Velomobile zugelassene Blinker?
Eigentlich ist es recht klar:Ja.
Wobei irgendeine Zulassung (z.B.Kellermann -> Motorrad) vermutlich ausreicht. (@Klaus d.L. wird (richtigerweise) widersprechen, aber mir reicht bei lichttechnischen Einrichtungen irgendetwas in der EU für Fahrzeuge zugelassenes).
Bezug genommen wird hierauf:§67 StVZO schrieb:(1) Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind. Für abnehmbare Scheinwerfer und Leuchten gilt Absatz 2 Satz 4. Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, einer Batterie oder einem wieder aufladbaren Energiespeicher oder einer Kombination daraus als Energiequelle ausgerüstet sein. Alle lichttechnischen Einrichtungen, mit Ausnahme von Batterien und wieder aufladbaren Energiespeichern, müssen den Anforderungen des § 22a genügen. Die Nennspannung der Energiequelle muss verträglich mit der Spannung der verwendeten aktiven lichttechnischen Einrichtungen sein.
Kurz gesagt, nach meinem Verständnis: Ja, es gibt ein paar wenige Fahrradblinker; aber erlaubt sind auch alle anderen Blinker, die bauartgenehmigt sind.§22a StVZO schrieb:(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
Früh genug Visier hochklappen und dann den gegenüberliegenden Arm durchstrecken und hoffen, dass das einer sieht und dass keiner kommt, den du hinter deinem Arm nicht mehr siehst. Ralistischer ist vielleicht, den Deckel etwas anzuheben. Aber man könnte auch Klappen in die Seiten bauen, durch die man den Arm rausstrecken kann. Auch praktisch zum Blumen pflücken.bei geschlosssener Haube
Fahrräder müssen gar keine Blinker haben.
Das zudem beim Ausfall einer Blinklicht-LED die komplette Seite ausfällt (zb beim Quest sind vordere und hintere LED einer Seite in Serie geschaltet, keine Ahnung ob auch beim Milan so ist), ist so dumm konstruiert, da muss man erst mal drauf kommen.
Steil Bergab wäre ein Handzeichen eher eine Gefahr, wenn beide Bremsen benötigt werden um ausreichend zu verzögern.
Ich ordne mich so links ein, wie es geht und schaue, ob ich überholt werde. Hat bisher immer prima funktioniert. Wer sagt, dass ein VM Blinker braucht, ist noch nie ohne gefahren.Und wie willst du aus einem geschlossenem Milan mit Haube anzeigen das du abbiegen willst, und gleichzeitig dein VM völlig unter Kontrolle behalten (Bremsen, Lenkung)?