Milan- Erfahrungsberichte

Von wegen Unfreiwilliger Abflug eines SL Vogels und der fehlenden Prüfzeichen an Rücklicht und Blinker des Milan mach ich mir grad so meine Gedanken die Sichtbarkeit und Rechtssicherheit meines GT zu verbessern.
Die seitlichen Blinker sind zwar gut sichtbar, aber trotzdem, vorne und hinten noch was zulässiges kann nicht schaden.
Wie kommt man denn an die hinteren LEDs dran?
Die sitzen ja in einem extra Gehäuse mitsamt der Rangieröse, aber wie ist das eigentlich befestigt?
 
und der fehlenden Prüfzeichen an Rücklicht und Blinker des Milan mach ich mir grad so meine Gedanken die Sichtbarkeit und Rechtssicherheit meines GT zu verbessern.
Zusätzliches, zugelassenes Rücklicht verbauen?
Bumm µ:
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Den MS-Kleber habe ich inzwischen einmal gereinigt, bei Gelegenheit wird der Überstand mal entfernt.

Gruß,

Tim
 
Mehrfach mit einer scharfen dünnen Klinge einschneiden. Sollte eigentlich nur Karosseriekleber sein, ala Sikaflex
 
Von wegen Unfreiwilliger Abflug eines SL Vogels und der fehlenden Prüfzeichen an Rücklicht und Blinker des Milan mach ich mir grad so meine Gedanken die Sichtbarkeit und Rechtssicherheit meines GT zu verbessern.
Rechtlich ist das IMO ein ziemlich klarer Fall. Im Fall eines Schadens den du durch die vom Hersteller verbauten, nicht zugelassenen Rück-/Blinklichter erleidest, ist nach dem Produkthaftungsgesetz der Hersteller des VM dir gegenüber Schadenersatzpflichtig.
Beispiel:
Wenn dir ein KFZ beim abbiegen in das VM knallt, der Fahrer sagt er hätte die Blinker nicht gesehen, der Gutachter der gegnerischen Versicherung bei der Schadenbegutachtung am VM nicht zugelassene original Rück-/Blinklichter feststellt und die gegnerische Versicherung dir deshalb eine Mitschuld am Unfall unterstellt und deshalb deinen Schaden nicht, oder nur zu einem geringeren Anteil ersetzt, ist der VM-Hersteller in der Pflicht dir den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

Ich vermute mal, das das den VM-Herstellern entweder nicht bekannt, oder schlicht egal ist. Sonst würden sie keine Fahrzeuge mit "illegalen" Beleuchtungseinrichtungen verkaufen.
 
Glaube bei HP VeloTechnik hatte ich mal was gesehen. Ging von einem Rücklicht ab, glaube ich.
 
Gibt es denn für Fahrräder/Velomobile zugelassene Blinker?
Ganz ehrlich? Nicht. Mein. Problem.

Wenn die VM-Hersteller serienmässig eine Lichtanlage mit Blinkern einbauen (Quest, Strada, Quattrovelo, Milan, etc) oder als aufpreispflichtige Option anbieten (zb. Kantanga) ist es in deren Verantwortung StVZO konformes Zeug zu verwenden, wenn sie die Kisten nach DE verkaufen. Tun sie das nicht und mir entsteht daraus ein Schaden, hätte ich (bei aller Sympatie für die Personen!) nicht das geringste Problem damit, den Hersteller deshalb zur Kasse zu beten.

Den Original-Pfusch den ich hier teilweise im Forum sehe, oder auch in Mortens Quest "bewundern" durfte :rolleyes:, würd ich mir beim Neukauf eines VM eher nicht bieten lassen. Ich weis, ich bin ein schwieriger Kunde. Zum Glück hab ich ein gebrauchtes VM gekauft und bin ganz allein für den Pfusch an der StVZO konformen Lichtanlage verantwortlich. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja.
Wobei irgendeine Zulassung (z.B.Kellermann -> Motorrad) vermutlich ausreicht. (@Klaus d.L. wird (richtigerweise) widersprechen, aber mir reicht bei lichttechnischen Einrichtungen irgendetwas in der EU für Fahrzeuge zugelassenes).
Eigentlich ist es recht klar:
§67 StVZO schrieb:
(1) Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind. Für abnehmbare Scheinwerfer und Leuchten gilt Absatz 2 Satz 4. Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, einer Batterie oder einem wieder aufladbaren Energiespeicher oder einer Kombination daraus als Energiequelle ausgerüstet sein. Alle lichttechnischen Einrichtungen, mit Ausnahme von Batterien und wieder aufladbaren Energiespeichern, müssen den Anforderungen des § 22a genügen. Die Nennspannung der Energiequelle muss verträglich mit der Spannung der verwendeten aktiven lichttechnischen Einrichtungen sein.
Bezug genommen wird hierauf:
§22a StVZO schrieb:
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
Kurz gesagt, nach meinem Verständnis: Ja, es gibt ein paar wenige Fahrradblinker; aber erlaubt sind auch alle anderen Blinker, die bauartgenehmigt sind.
 
bei geschlosssener Haube
Früh genug Visier hochklappen und dann den gegenüberliegenden Arm durchstrecken und hoffen, dass das einer sieht und dass keiner kommt, den du hinter deinem Arm nicht mehr siehst. Ralistischer ist vielleicht, den Deckel etwas anzuheben. :whistle: Aber man könnte auch Klappen in die Seiten bauen, durch die man den Arm rausstrecken kann. Auch praktisch zum Blumen pflücken.

Beim Alleweder 6 mit Deckel und Dach hatte ich mal auf ein paar hundert Metern keinen Akku dabei, also keinen Blinker. Aus dem Kreisverkehr heraus habe ich dann die Hand etwas rausgehalten. Ich wüsste zu gerne, ob das gesehen und verstanden wurde. :censored:
Ja also ich hätte Blinker auch wenn sie nicht erlaubt wären und überlege ständig auch für den Einspurer. (Wo sie nicjt erlaubt sind, außer man hat einen Aufbau, der das Handzeichen verdecken könnte.)
 
Fahrräder müssen gar keine Blinker haben.
:sleep:
Und wie willst du aus einem geschlossenem Milan mit Haube anzeigen das du abbiegen willst, und gleichzeitig dein VM völlig unter Kontrolle behalten (Bremsen, Lenkung)?

Wenn ein VM also Blinker hat (und auch braucht!), sollten sie doch den rechtlichen Vorgaben für ein Fahrzeug entsprechen, das im Straßenverkehr bewegt wird, oder etwa nicht?
Das zudem beim Ausfall einer Blinklicht-LED die komplette Seite ausfällt (zb beim Quest sind vordere und hintere LED einer Seite in Serie geschaltet, keine Ahnung ob auch beim Milan so ist), ist so dumm konstruiert, da muss man erst mal drauf kommen. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der Leitra geht das, die hat extra Aussparungen an den Seiten die nur mit Stoff verdeckt sind.
Aber Grundsätzlich gibt es keine Pflicht zum Handzeichen sondern nur dazu die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig anzuzeigen. Auch das ist nicht absolut, es muss der Situation angepasst sein. Das könnte auch über Winker oder ähnliches passieren, wie es sie gaaaanz früher bei Autos mal gab.

Steil Bergab wäre ein Handzeichen eher eine Gefahr, wenn beide Bremsen benötigt werden um ausreichend zu verzögern.
 
Das zudem beim Ausfall einer Blinklicht-LED die komplette Seite ausfällt (zb beim Quest sind vordere und hintere LED einer Seite in Serie geschaltet, keine Ahnung ob auch beim Milan so ist), ist so dumm konstruiert, da muss man erst mal drauf kommen.

Keine Ahnung, ob das so ist, dass daran nicht gedacht wurde, also, dass die LEDs tatsächlich in Reihe angeordnet sind. Klarer Nachteil ist, dass dann die kpl. Seite ausfällt, klar. Vorteil ist wiederum, dass ein Ausfall dem Fahrer so schneller auffällt, wenn er mal zwischendurch ausgestiegen die Funktion nachsieht. Hat alles Vor- und Nachteile. Das Rück- und Bremslicht sollte auch funktionieren, also ist regelmäßige Kontrolle eigentlich eh anzuraten.

Sieht man beim Milan bei den zwei pro Seite angebrachten LEDs das Leuchten eigentlich auch von innen? Dann wäre das eine prima Live-Kontrolle. Und wenn das so ist, dann kann ich mir vorstellen, dass Jens das vielleicht (?) bewußt zur Kontrolle mit bedacht hat. Ansonsten gehe ich mal davon aus, dass es bei allen Blink-Einrichtungen in den VM keine Möglichkeit gibt, einen Ausfall immer und überall zu überwachen. Wie will man das auch machen, ohne dass es dann deutlich komplexer, teurer und auch schwerer wird? (Mehr-Gewicht passiert bei parallel angeordneten LEDs schnell.) Bei den herkömmlichen Glühbirnen-Blinkern war die Kontrolle ja immerhin durch das schnellere Blinken der veränderten Last am Relais möglich, aber bei LEDs? Ausserdem ist jeder Jeck wieder anders, jeder legt andere Prioritäten, der eine will zuverlässige Blinker, der nächste möglichst wenig Gewicht und Luftwiderstand... versuch mal das alles als so kleiner Hersteller.

Steil Bergab wäre ein Handzeichen eher eine Gefahr, wenn beide Bremsen benötigt werden um ausreichend zu verzögern.

Du fährst Panzer. :giggle:
 
Und wie willst du aus einem geschlossenem Milan mit Haube anzeigen das du abbiegen willst, und gleichzeitig dein VM völlig unter Kontrolle behalten (Bremsen, Lenkung)?
Ich ordne mich so links ein, wie es geht und schaue, ob ich überholt werde. Hat bisher immer prima funktioniert. Wer sagt, dass ein VM Blinker braucht, ist noch nie ohne gefahren.
Wenn wir schon den Hersteller verklagen wollen, dann liefern uns Gründe: zu tiefer Scheinwerfer, keine Speichereflektoren, keine Pedalreflektoren, ja, und eben auch falsche Blinker. Wobei sich die Frage stellt, ob Blinker, die für eine andere Fahrzeuggattung zugelassen sind, überhaupt dem Recht Genüge tun und ob ich, wenn ich weiß, dass der Hersteller nicht ordnungsgemäße Blinker verbaut hat, nicht in der Pflicht bin, den Zustand abzustellen.
Aber das sind alles juristische Fragen, die sicher nicht eindeutig beantwortet werden können. Eine Richterin wird das so entscheiden, der andere so.
 
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