Nachrüst-Pedelecs generell illegal?

Der Sinn der Regelung ist auch eine adäquate Kennzeichnung von Produkten. D.h. der Test wird eigentlich gefahren, um zu ermitteln, was du auf den Aufkleber zu schreiben hast - bzgl. Nutzleistung und Nenndauerleistung.

Dem ist offensichtlich nicht so. Meine bisherige These war, dass dein Label nicht größer als das Testergebnis sein dürfe (Verbrauchertäuschung), aber "understatement" keiner verboten hätte. Naheliegender ist es nun aber, dass das Testergebnis selbst manipulierbar ist, wenn du eben gemäß 5.3.2.2. genau die Leistung selbst einregeln kannst, die für deinen Aufkleber rauskommen soll...

... was OK und sogar Sinn der Sache wäre... falls damit der Anschlag des Reglers eingestellt und versiegelt würde (was quasi bei den Verbrennern passiert).

Das ist beim E-Dauer-Test aber offenbar nicht der Fall... sondern du könntest im Extremfall einen Tesla-Motor mit Regler bei 250W durch den Testlauf schicken, alle Prüfer erfreuen, dass der da schön kühl bleibt, Pedelec-Aufkleber drauf... und dann immer mit 500.000W auf 25km/h spurten.

Klingt sinnlos? Naja, baue ein 10 Tonnen-"Fahrrad", und es wird pragmatisch.

Ich wünschte, mir würde jemand fundiert widersprechen, dass das in der aktuellen Regelung nicht möglich wäre... !?
 
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Kleines Gedankenexperiment alla mathematischen Dreisatz.

Wenn ich ein Kleinkraftrad 50er Roller, zu einem Mofa drosseln will, muss ich das beim TÜV testen lassen.

Wenn ich ich den Polizeispickzettel nehme, währe der Dreisatz dann.
50er zu Mofa = 4000 Watt E-Bike zu 1000 Watt E-Bike.

Also das drosseln eines E-Bikes 45km/h zu einen kleineren E-Bike mit bis zu 20km/h müsste dann wohl auch vom TÜV abgesegnet werden.

Nehmen wir also an, dass dies so korrekt wäre. Wäre das Drosseln eines Motors, der dem eines E-Bikes 1000 Watt Motors entspricht, zu einem Pedelec 250 Watt Motor dann von der Erwartungshaltung nicht auch vom TÜV ab zu segnen?

Mir ist klar das dem vermutlich juristisch nicht so ist, wenn ich aber der Strafverteidiger wäre, würde ich wohl so versuchen zu argumentieren.

VG
Ben
 
Der Endanschlag des Reglers, der dann auch auf diese Leistung fixiert werden muss, spielt nur in 5.3.1 eine Rolle, bei Pedelecs ist er letztlich implizit durch die Limitierung der Geschwindigkeit und das Fahrzeuggewichts gegeben. Letztlich stört es ja niemanden, wenn ein Pedelec auch eine Rampe im Hochgebirge mit 25 km/h befahren kann. Oder?

Also das drosseln eines E-Bikes 45km/h zu einen kleineren E-Bike mit bis zu 20km/h müsste dann wohl auch vom TÜV abgesegnet werden.
Das ist eine Bauartveränderung an einem zulassungspflichtigen Fahrzeug. Rechtlich klare Sache. Auch da finde ich es nur vernünftig, wenn das vom TÜV abgesegnet wird - es geht hier ja schließlich um eine Herabstufung der Fahrzeugklasse, die ganz massive Auswirkungen im Alltag hat. Und da sollte schon sichergestellt sein, dass das auch wirklich stimmt und vor allem, dass es da keinen mehr oder weniger geheimen Schalter gibt
 
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Heißt das jetzt das 1000 Watt Motoren die technisch auf 250W gedrosselt sind, jetzt genau das ist, was man mit der 250Watt Nennleistung ausdrücken wollte, weil sich solche Motoren ja nun mal Zuverlässiger verhalten als kleinere, und das die allseits vestandene 250W grenze nur humbuck ist? Oder versteh ich jetzt was falsch?
jein -> mit Richtung ja.

Du drosselst nicht den Motor selbst, du testet ihn auf eine niedrigere Leistung.

Gruß Jörg
 
@beate : Das Gewicht ist aber eben NICHT fixiert oder limitiert. Das sieht man ja eben gerade an den aufkeimenden Cyclecars. Da stören halt auch die 200kg Systemgewicht nicht, weil 2000W anschieben und das treten verkommt zur Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Das ganze kann ja noch weiter gehen : Man kann, mal spitz gesagt, einen 40t LKW nehmen, den Verbrenner gegen einen 100kW E-Motor tauschen, Pedale einbauen und beim TÜV Test diesen mit 250W durchführen. Dann kann man da n 250W Aufkleber drauf machen und hat offiziell ein Fahrrad. Mit 40000kg und 100000W
 
Lets take the Bafang G340.250 also known as the BBS01B. We remove the internal controller despite it now having decent 63v FETs and we plug in a phaserunner controller from our Canadian friends. Nothing in the law prohibits that!

This allows us to use a 48v battery (authorised under EN15194:2017) and we set the controller Amps to 25 and the phase Amps to whatever. Our American friends have tested this and the motor doesn't even get lukewarm! :eek: That is 1200W so slightly less than Bosch and there is a nice 250W engraved into the motor metal so it is a legal pedelec motor. As long as you use a steel chainring and cassette with a nice beefy chain what can go wrong?

You will not be able to smoke the rear tyre but at vélomobile or trike weights there will not be many vehicles on the road that can keep up with you up to 25 km/h. So everything is street legal and you have a lot of fun. It will also climb mountains at 24 km/h all day or for as long as you have charge in the battery, whichever comes first.
 
Also das drosseln eines E-Bikes 45km/h zu einen kleineren E-Bike mit bis zu 20km/h müsste dann wohl auch vom TÜV abgesegnet werden.
Da das Fz einmal als Kraftfahrzeug gemeldet ist, kannst du sogar den elektrischen Antrieb komplett ausbauen -> das Fz bleibt ein KFZ, das du ohne entsprechende/n Versicherung und Führerschein nicht mal einen Berg runter rollen lassen darfst.
 
Ich weiss nur von einem Club im Ruhrgebiet, dessen Mitglieder alle keinen Führerschein (mehr) hatten.(Keine Ahnung, ob es den noch gibt!) Die haben ihre KFZ offiziell auf 6km/h drosseln lassen, und durften damit fröhlich auf der Fahrbahn unterwegs sein. Okay, Autobahn und Kraftfahrstrasse waren tabu, but so what.
LG Oliver
 
Irgendwie versteh ich die ganze Diskussion nicht ganz. Jemand baut einen 750W Motor ins Fahrrad und "drosselt" ihn auf 250W . Jetzt glaubt er alles sei gut und "legal" . In Wirklichkeit ist es das aber nicht und kann man sich auch nicht schön diskutieren. Ein
250W Motor bei "Vollgas" über 30min darf nicht Wärmer als 45°C werden . Er kann aber auch mehr Leistung abgeben, wird dabei innerhalb von 30min aber so warm das er irgend wann abschaltet . Auch in Ordnung . Der 750W Motor wird bei "gedrosselten" 250W natürlich nicht wärmer als 45°C , aber er wird bei 500W und sogar bei 750W nicht wärmer als 45°C , da er ja dafür ausgelegt ist. Und da ist der Punkt der nicht "legal" ist . Um "legal" zu sein müsste er sich genau wie der 250W Motor Verhalten und bei mehr als 250W so warm werden das er abschaltet oder halt durchbrennt oder "La Paloma" pfeift oder was auch immer .
Jetzt kann man natürlich noch den Deutschland Joker ziehen und alle Gesetze und Vorschriften wie ein Gummiband langziehen , es soll sogar Berufsgruppen geben die das besonders gut können. Wenn man mal ehrlich ist .... Muss das sein? Reichen die 250W vor dem Getriebe nicht vollkommen aus ? Geht es immer nur um , ich ich ich bin der tollste, schnellste, beste ,grõßte und was weiss ich nicht noch alles ?
Geht da nicht einfach der Spass am Radfahren verloren ?
Ich genieße es einfach mal mit dem Liegerad ohne Motor gemütlich durch die Gegend zu fahren, statt mit dem 250W Trike mit 25km/h über den Radweg zu rasten um schnell, schnell zur Arbeit zu kommen .
Bei Kraftfahrzeugen die Zulassungspflichtig sind in der ABE .
 
. D.h. irgendwo muss eine Lücke im System sein, die das aufklären kann, dass das "legal" möglich wird. Dass der genau an dieser Stelle liegt, erscheint mir derzeit am plausibelsten. Mögliche Gegenthesen?
Vielleicht sehen wir hier einfach das Thema „Risikomanagement“ wie es zumindest in großen Firmen bewusst eingesetzt wird.

Ein Verhalten ist zwar nicht regelkonform, aber das Risiko und Schadenspontential werden gegen den potentiellen Gewinn abgewogen.

Wenn alle Markteilnehmer die Leistungsgrenze hierbei in kleinen Schritten erhöhen, kann niemand von der Konkurrenz klagen, da ja jeder mit drin hängt. Die Frage bleibt dann nur noch, wann die Blase durch marktfremden Einfluss platzt. Ein solches Ereignis haben wir beim Dieselskandal erlebt.

Dieses nur mal als meine Gegenthese, die ich natürlich inhaltlich nicht durch Fakten belegen kann. :)
 
Ich wünschte, mir würde jemand fundiert widersprechen, dass das in der aktuellen Regelung nicht möglich wäre... !?
doch und wird es immer sein weil elektronisch geregelt, desswegen gibts ja eine klausel irgendwo das die kontroller resp. deren software während der fahrt nicht verändert werden kann. so das mann/frau (polizei) bei der kontrolle die chance eines nachweisen der übertretung überhaupt möglich ist.
bis (soweit ich mich erinnere) 2016 war bei vielen kontrollern ein tunig einfach über die ländereinstellung zu machen.
einschalten >> normale einstellung nach vorschrifft
danach manipulation der software damit man mehr power hat.
nun konnte man bei einer kontrolle einfach seinen motor ausschalten und beim wiederstarte hatte man die legalen settings.
das konnte ja niemand nachweisen
desswegen muss auch die software sich an gesetzliche bestimmungen halten weil die am ende die parameter setzt.

zum dreisatzt
geht das so einfach ?
verbrenner nur im optimalen drehzalbereich die vollen Nm (drehzahlabhängig)
elektro durchgehend die vollen Nm (drehzalunabhängig)
 
@energiesparer - Das war meine These zum Anfang dieses Threads, in den das Thema jetzt auch abgedriftet ist:
Mittlerweile meine ich aber, was dazu gelernt zu haben... und gehe zumindest zu 100% davon aus, dass die Hersteller sich soweit juristisch abgesichert haben, dass sie bewusst ne Lücke ausnutzen und nichts explizit Verbotenes tun. Und nach dieser Lücke fahnde ich seit letztem Jahr - nur, um es zu verstehen.

Klar hat das jetzt in dem DIY-Fall auch ne gewisse Relevanz, insofern letztlich dieser Prüfzyklus den Anhaltspunkt liefert, ob eine Straftat vorliegt oder nicht.

@windwärts - ich versteh die Argumentationskette nicht. Die Manipulationsklausel widerspricht nicht der offenkundigen und in 5.3.2.2 angelegten Diskrepanz von Labor-Prüfwert ("250W") und real möglicher 30min-Leistung.
 
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Demnach rückbeziehen sich alle weiteren (auch Norm-) Aussagen dazu, was unter "Nenn-Dauer-Leistung" im Kraftfahrzeugbereich zu verstehen ist, auf diese ECE-85... inkl. der Ausschlussklausel für Pedelecs (also dass es dann eben kein Kraftfahrzeug ist, sondern weiterhin Fahrrad).
Ja, aber rechtsverbindlich ist die Originalfassung in der Originalsprache der UN, wie aus dem verlinkten Regelwerk zur UNECE-85 für den, der es aufgerufen hat, doch klar hervorgeht?


Nur die von der UNECE verabschiedeten Originalfassungen sind international rechtsverbindlich. Der Status dieser Regelung und das Datum ihres Inkrafttretens sind der neuesten Fassung des UNECE-Statusdokuments TRANS/WP.29/343 zu entnehmen, das von folgender Website abgerufen werden kann:

Die Basis sowohl für die europäische als auch die darauf aufbauende nationale Reglung ist dieses UN-Regelwerk.
Das Regelwerk der Union wiederum bezieht dieses UN-Regelwerk, also diese "ECE-85", nur in dem einen zitierten Aspekt in die Fahrzeugklasse L ein, also bei 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen, sonst nicht.

Edit 1:
Bei der Fülle der der aufgelisteten UN-Dokumente nur zu einem Regelwerk, scheint es doch schwieriger, als vermutet, da durchzusteigen.

Edit2:
Das Originaldokument scheint es hier zu haben


und darin nach

85 - Measurement of the net power and the 30 min. power​

suchen und sich durch die PDF wühlen.

Das aktuellste Dokument ist wohl dieses


noch aktueller ist ein Dokument mit einer kleinen Korrektur

Und eine Menge Anhänge hat es auch noch.
 
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@Suncat : Scheinbar muss das hier sein, denn du hast es auch nach 9 Seiten nicht verstanden ;) Der Test, der die Grundlage für das Anbringen eines 250W Schildchen bildet, ist so ausgelegt, dass der Motor bei 250W sich nicht um mehr als 20K erwärmen darf. Und damit limitiert man die Leistung nach UNTEN und nicht nach oben ;)
Somit sind Motoren problemlos legal zu betreiben die eine Nennleistung von 200000Watt haben, denn diese werden im Test bei festgelegten 250W nicht wärmer als 20K über Umgebungstemperatur. Also darf ich mein 250W Schildchen drauf kleben und ab geht die Fahrt.

PS. eigentlich muss ich mir diesen Scherz mal erlauben... Ich nehme ein E-Auto mit 100kW Antriebsleistung, baue ne Kurbel ein (Eine Kette muss ja nicht bestehen, wie wir wissen ;) ), bestehe auf die Durchführung des Tests nach ECE und meinen vorher genannten Leistungsdaten und klebe anschließend das 250W Schild drauf und beim mittreten bis 25km/h fahren. Da wäre ich mal echt gespannt, ob da irgendjemanden mal auffällt, wie dämlich diese Regelung ist...
 
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