Sicherlich gänzlich anders wenn ich einen Rennradler überhole oder eine Mutter mit kleinem Kind und Hund.
Und für das Kind der Verkehr.für den hund ist der halter verantwortlich, nicht der verkehr !
Rot umrandetes Schild mit ner Zahl drauf gilt auch für Fahrräder. Also z.B. 30. Ob Du die 30 mit Tacho misst oder ohne Tacho schätzt ist Dein Bier.Die normalen Geschwindigkeitsbeschränkungen (274-xx) gilt nicht für Fahrräder, da diese keine Pflicht haben einen Tacho aufzuweisen.
50 bei Ortseingangsschild und 100 außerorts gelten nur für Motorfahrzeuge.
Auf jeden Fall. Und der ist bei jedem anders.Aber nr 3: Gewehg mit „Radfahrer frei“. Hier gilt doch Schnittgeschwindigkeit, oder?