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Das finde ich auch vorbildlich von Autofahrern. Sofern es die Situation erfordert, kann man gut 100 Meter vorher auf einer schmalen Straße auch schon mal kurz hupen. Neulich so gemacht. Aber null Reaktion von den nebeneinander fahrenden Radlern. Wie sollte man sonst den Mindestabstand auch einhalten, wenn gerade so 2 Autos aneinander vorbei passen. Zum Glück der laute Dieselmotor war gut hörbar, als ich wenige Meter dran war.Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man seine Überholabsicht auch mittels Schallzeichen ankündigen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man seine Überholabsicht auch mittels Schallzeichen ankündigen.
Fragt sich nur, wie das auf einer zu schmalen Fahrbahn zu bewerten ist. Da passen außer an ein paar Stellen keine zwei Autos nebeneinander. Und die sind nicht lang genug.Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man seine Überholabsicht auch mittels Schallzeichen ankündigen.
Ich sehe nicht, wieso ich verpflichtet sein soll, die Fahrbahn zu verlassen, nur damit mich ein Auto überholen kann, dass da zu allem Überfluss nichtmal fahren darf.
...ähnlich wie bei mir zuletzt mit der Papiermülltüte... Sachen gibt's! Mein Gefühl auf der Straße ist in den letzten Wochen immer schlechter geworden seit meinem Unfall mit dem Rollerfahrer. Ich ertappe mich schon dabei nach Gravelbikes zu schauen, um Straßen mehr zu vermeiden. Ich will das Territorium "Straße" aber auch nicht der rücksichtslosen Minderheit überlassen. Hoffe meine Gefühl wird besser wenn ich nach Umbau des Zweitrads oder Reparatur des Lieblingsrades wieder UDK fahren kann.blauer Golf überholt knapp, direkt neben mir macht der Beifahrer die Tür auf (in voller Fahrt => richtig knapp) und imitiert einen kreischenden Affen
Der unbefestigte Randstreifen eines asphaltierten Feldwegs, den einander ausweichende Autos frei erodiert haben, zählt sicher nicht als geeignet. Vor allem sind diese Stellen nicht mit dem VM befahrbar. Ich brech mir ja wirklich keinen Zacken aus der Krone, wenn ich so jemanden vorbeilasse - aber was nicht geht, geht nun mal nicht. Mal davon abgesehen war ich im Rahmen der dort sinnvollen und auch real gefahrenen Geschwindigkeiten keineswegs langsam.Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen
... wer weiß, vielleicht war es kein Imitat?
"§5 Absatz (6) ... Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen."
... Ein Grünstreifen oder Feld ist zudem - unabhängig vom Zustand - kein Seitenstreifen.
Wenn bestimmte Fahrer das wiederholt machen, gibt es eine Anzeige bei der Polizei - das Verfahren wird dann zwar immer eingestellt, aber die Fahrer benehmen sich danach meist wesentlich besser.