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§ 67 StVZO fordert
(5) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein. Die Längsseiten eines Fahrrades müssen nach jeder Seite mit 1.
ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder Felgen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
2.
Speichen an jedem Rad, alle Speichen entweder vollständig weiß retroreflektierend oder mit Speichenhülsen an jeder Speiche, oder
3.
mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
kenntlich gemacht sein.
Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus den anderen Absicherungsarten angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen. Zusätzliche nach der Seite wirkende bauartgenehmigte gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.
Im $ 67 StVZO steht das die Reflektoren in eine bestimmte Richtung -> wirken <- und angebaut sein müssen.Sowie Packtaschen und Anhänger, ja.
Solche:Welche Speichenreflektoren halten an Messerspeichen?
Im $ 67 StVZO steht das die Reflektoren in eine bestimmte Richtung -> wirken <- und angebaut sein müssen.
Nicht verdeckt sein muss nur die Beleuchtung.
Nicht nur bei DeinenWhen I look, on the trike and the vélomobile to the rear I see the top of my shoe and to the front the sole. The pedal is vertical...
Kann gut sein, dass das in der Schweiz so ist (jedenfalls gebe ich gern einen "Vernunftbonus").sie gehören nicht zum velo sond zubehör und dürfen beim gebrauch die reflektoren der pedalen abdecken,
lt. (meinem Verständnis von) §67 StVZO dürfen auch Reflektoren nicht verdeckt sein:Nicht verdeckt sein muss nur die Beleuchtung.
§67(2) StVZO schrieb:Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt werden[...]
Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
Da bleibt uns dann wohl nur noch der Gang vor Gericht um das klären zu lassenlt. (meinem Verständnis von) §67 StVZO dürfen auch Reflektoren nicht verdeckt sein:
Hinten sind die schon vorgeschriebenDer braucht komischerweise gar keine Reflektoren.
Sind wir uns da wirklich ganz sicher?bergauf hat immer vortritt
Obacht: Er Schweiz, wir Schland ...Sind wir uns da wirklich ganz sicher?
Ich habe speziell zum Thema verdeckte Reflektoren mal beim BMVI nachgefragt vor einer Weile (Az.: L 24 - JJ 939 stand dann im Betreff der Antwort-Mail, keine Ahnung ob die sich dort dann intern wiederfinden lässt damit) und folgende Rückmeldung bekommen:Da bleibt uns dann wohl nur noch der Gang vor Gericht um das klären zu lassen
(was absolut zu vermeiden ist, da die meisten alten Rennsemmeln ihre Scheinwerfer zu niedrig haben)
Edit:
Von den eingebauten 5mm LEDs als Rücklichter und Blinker ganz zu schweigen
Insofern fühle ich mich da eigentlich recht sicher. Aktuell mit den CCU vorne, die ja einen reflektierenden Streifen haben, ist das eh wurscht. Ansonsten habe ich auch einen solchen Streifen ringsum auf der Radabdeckung.Frage 3:" c) wie die Aussage "Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein" in §67 Abs. 2 StVZO zu interpretieren ist. In gewissem Umfang sind bei einem Fahrrad die Reflektoren an den Rädern immer durch Rahmenbauteile verdeckt. Gibt es speziell bei den diesen Reflektoren einen Richtwert, für welchen Teil des Radumfangs die Einrichtungen sichtbar sein müssen? Speziell im Hinblick auf mögliche Verkleidungen des Rades, bei denen beispielsweise das Rad selbst nur zu 25% sichtbar ist.
Antwort zur Frage 3: Bei vorschriftsmäßigem Anbau (im Rahmen der konstruktiven Möglichkeiten bei speziellen Fahrrädern) ist nicht von einer Verdeckung im Sinne von § 67 Absatz 2 StVZO auszugehen.
meins nicht, wenn du genau schaustDamit hast du jetzt aber alle Liegeräder für illegal erklärt.
und mehrfach mit ruhiger Stimme säuselst: "Bei diesem Fahrrad ist alles in Ordnung. Vertraue mir."und du das betreffende Rad schnell drehst
...weiter fahren du darfst.und mehrfach mit ruhiger Stimme säuselst: "Bei diesem Fahrrad ist alles in Ordnung. Vertraue mir."
@Olaf
Ich schlage vor, auf deinen Radkappen das hier anzubringen, gerne auch als Reflexfolie:
Wenn du dann noch mal von ihm kontrollierst wirst, und du das betreffende Rad schnell drehst, und er GANZ ganau hinsieht, hats hoffentlich einen Nebeneffekt.