Polizeikontrollen mit dem Velomobil

packtaschen sind nicht verboten, sie gehören nicht zum velo sond zubehör und dürfen beim gebrauch die reflektoren der pedalen abdecken,
die packtadchen wiederum MÜSSEN dann reflexstreifeen/reflektoren haben.
 
§ 67 StVZO fordert
(5) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein. Die Längsseiten eines Fahrrades müssen nach jeder Seite mit 1.
ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder Felgen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
2.
Speichen an jedem Rad, alle Speichen entweder vollständig weiß retroreflektierend oder mit Speichenhülsen an jeder Speiche, oder
3.
mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
kenntlich gemacht sein.
Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus den anderen Absicherungsarten angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen. Zusätzliche nach der Seite wirkende bauartgenehmigte gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.

Sowie Packtaschen und Anhänger, ja.:X3:
Im $ 67 StVZO steht das die Reflektoren in eine bestimmte Richtung -> wirken <- und angebaut sein müssen.
Nicht verdeckt sein muss nur die Beleuchtung. ;)

Gruß Jörg
 
Welche Speichenreflektoren halten an Messerspeichen? :unsure:
Solche:
index.php

Reflektorband von 3M mit ECE-Prüfzeichen, wie es an LKWs zur Konturmarkierung verwenset wird.
 
Im $ 67 StVZO steht das die Reflektoren in eine bestimmte Richtung -> wirken <- und angebaut sein müssen.
Nicht verdeckt sein muss nur die Beleuchtung. ;)

When I look, on the trike and the vélomobile to the rear I see the top of my shoe and to the front the sole. The pedal is vertical...
 
When I look, on the trike and the vélomobile to the rear I see the top of my shoe and to the front the sole. The pedal is vertical...
Nicht nur bei Deinen ;)

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Ich baue in den SR3 eh Pedale mit Reflektoren ein und beim Pedelec kommen halt noch Refleksstreifen auf die Felgen.
Danke @Christoph S für $67 ... das hätte ich sonst fast wieder übersehen. :)

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Ganz unten im Gesetz steht aber noch was, das viele Rennsemmelfahrer gar nicht gerne lesen werden o_O

Gruß Jörg
 
sie gehören nicht zum velo sond zubehör und dürfen beim gebrauch die reflektoren der pedalen abdecken,
Kann gut sein, dass das in der Schweiz so ist (jedenfalls gebe ich gern einen "Vernunftbonus").
Nicht verdeckt sein muss nur die Beleuchtung.
lt. (meinem Verständnis von) §67 StVZO dürfen auch Reflektoren nicht verdeckt sein:
§67(2) StVZO schrieb:
Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt werden[...]
Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
 
Und dann überholt einen ein völlig legales Kfz mit stockdunkler "Beleuchtung" und Tarnfarben... Der braucht komischerweise gar keine Reflektoren. Unsere StVO ist beim Fahrrad halt gerade von Karbidlampen weg gekommen und hängt nun im zweiten Weltkrieg fest.
 
lt. (meinem Verständnis von) §67 StVZO dürfen auch Reflektoren nicht verdeckt sein:
Da bleibt uns dann wohl nur noch der Gang vor Gericht um das klären zu lassen o_O;)
(was absolut zu vermeiden ist, da die meisten alten Rennsemmeln ihre Scheinwerfer zu niedrig haben)

Edit:
Von den eingebauten 5mm LEDs als Rücklichter und Blinker ganz zu schweigen
 
Ich habe zumindest das Reflektorthema vorne mit den schon genannten Reflektorfolien gelöst - mit "offizieller Kennzeichnung" natürlich:

Screenshot 2022-03-16 at 22.20.55.png

Nicht sexy, aber regelkonform.
 
Da bleibt uns dann wohl nur noch der Gang vor Gericht um das klären zu lassen o_O;)
(was absolut zu vermeiden ist, da die meisten alten Rennsemmeln ihre Scheinwerfer zu niedrig haben)

Edit:
Von den eingebauten 5mm LEDs als Rücklichter und Blinker ganz zu schweigen
Ich habe speziell zum Thema verdeckte Reflektoren mal beim BMVI nachgefragt vor einer Weile (Az.: L 24 - JJ 939 stand dann im Betreff der Antwort-Mail, keine Ahnung ob die sich dort dann intern wiederfinden lässt damit) und folgende Rückmeldung bekommen:
Frage 3:" c) wie die Aussage "Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein" in §67 Abs. 2 StVZO zu interpretieren ist. In gewissem Umfang sind bei einem Fahrrad die Reflektoren an den Rädern immer durch Rahmenbauteile verdeckt. Gibt es speziell bei den diesen Reflektoren einen Richtwert, für welchen Teil des Radumfangs die Einrichtungen sichtbar sein müssen? Speziell im Hinblick auf mögliche Verkleidungen des Rades, bei denen beispielsweise das Rad selbst nur zu 25% sichtbar ist.

Antwort zur Frage 3: Bei vorschriftsmäßigem Anbau (im Rahmen der konstruktiven Möglichkeiten bei speziellen Fahrrädern) ist nicht von einer Verdeckung im Sinne von § 67 Absatz 2 StVZO auszugehen.
Insofern fühle ich mich da eigentlich recht sicher. Aktuell mit den CCU vorne, die ja einen reflektierenden Streifen haben, ist das eh wurscht. Ansonsten habe ich auch einen solchen Streifen ringsum auf der Radabdeckung.
Aber selbst bei Hosen oder beim Hinterrad sollte es laut dieser Aussage rechtlich in Ordnung sein.
 
@Olaf
Ich schlage vor, auf deinen Radkappen das hier anzubringen, gerne auch als Reflexfolie:

1024px-Black_bold_spiral.svg.png


Wenn du dann noch mal von ihm kontrollierst wirst, und du das betreffende Rad schnell drehst, und er GANZ ganau hinsieht, hats hoffentlich einen Nebeneffekt. :sneaky:
 
Äääääh... Schaltnix schnallts nich : also Reflektorfolie an den Radverkleidungen wie auch immer kann ich ja nachvollziehen und ist ja auch machbar...

Wie genau war das jetzt mit den Reflektoren an den Pedalen, wenn die Pedale INNEN sind??? Mir ist das Ganze noch nicht klar.

Wenn das stimmt, dass die zwingend vorgeschrieben sind, wären ja alle Velomobile a la
Milan, DF, A7, Mango, etc.. ja NICHT zugelassen oder höchstens geduldet!!!!!!

Wie genau lautet der Gesetzestext bzw. wer weiss zum Thema Pedale und Reflektoren mehr? - Gibt es da mehr als Hoffen also etwas, was
eine gesetzliche Grundlage hat und uns darauf hoffen lässt, dass wir nicht nur auf die Gutmütigkeit / Nachsicht des kontrollierenden Polizisten
angewiesen sind??

Beste Grüße,

ein ratloser

Schnalltnix o_O :X3:
 
Wenn man an solch nette Beamte gerät hilft oft wohl nur den nächsten mit mehr Sternchen auf der Schulter aufzusuchen... und das Rad mal nett zu erklären. Ich selbst hatte durchweg nur Positive Begegnungen da war noch nie etwas komisches dabei. Nach meinem Arbeitsplatzwechsel durfte ich jedoch jede Woche anhalten und aussteigen. Hab dann nach Absprache das df an der Hauptwache vorgestellt danach war außer Daumen hoch ruhe auf der Straße... brauchte bisher nicht mehr aussteigen.
 
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