Nachrüst-Pedelecs generell illegal?

Das ist ja grad' so als müsste Mutti zu Hause genauso wie der Bäcker an der Ecke die Inhaltsstoffe ihres Kuchens deklarieren. Garnix muss die.
 
In ähnlicher Art habe ich die hiesige Wache übrigens schon mal über private Pedelec Um-/Aufbauen belehren müssen
Und daran siehst du, dass es offenbar nicht Grundwissen ist. Mehr noch schien der Polizist relativ viel Wissen über die Normen zu haben, nur eben nicht das Metawissen, ob die Normen in dem Fall überhaupt zur Anwendung kommen.

Aber das Erschreckendste ist eben dieser Artikel mit den ganzen Statements der Branchen-Vertreter (den der Polizist vielleicht in einer Schulung gelesen hat?). Was muss man denen unterstellen?
 
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Und in einer Pressemitteilung werden sinnvolle allgemeine Hinweise zum Umbau eines Fahrrads zu einem Pedelec gegeben, um dann am Ende genau das gleiche Märchen von der Maschinenrichtlinie zu erzählen

Welche formalen Fallstricke gibt es in Bezug auf selbstgebaute E-Bikes?

Eine Nachrüstung verändert das Fahrrad grundlegend. Durch den Motor wird das Fahrrad zur Maschine umgebaut und unterliegt damit, wie alle Pedelecs, der Maschinenrichtlinie. Damit Nachrüst-Pedelecs legal am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen sie den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der EMV-Richtlinie 2004/108/EG für elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. Schneider: "Die Prüfungen bestätigen, dass das Pedelec allen Vorgaben entspricht ist. Die Nachweise über die Konformität müssen die E-Bike-Fahrer bei Verkehrskontrollen oder bei Versicherungsfällen vorweisen können."

Ich frag mich, ob da irgendwie Nachrüsten durch Fachhandel und Selbstbau in einen Topf geworfen wurden.

 
Diesen Auszug habe ich dort gefunden:
 

Anhänge

  • Fachinterview.pdf
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We have a tuning law which is supposed to be applied to all vehicles but it was the pedelec crowd who talked the most/were the most scared of it. 20 k € fine, destruction of vehicle, prison... Home built pedelecs are a tiny minority and lobbyists like to pluck low hanging fruit...

Ah the good old days of the Vélosolex 3800, no helmet, the intoxicating 2 stroke fumes, the tiny cloud of blue smoke that followed you everywhere...
 
Die 3 Links zu STVG, Lobby-Artikel und Anwalts-Interview hab ich ja schon in #1 gesetzt. Was ich nicht mehr auf der Schnellwahltaste hatte war das Pedelecforums-Wiki - danke dafür @Reinhard... und ja, auch die Artikel wurden dort schon früher verlinkt und kommentiert.

Nun muss der Beschuldigte dem Polizisten darlegen, warum für ihn die Norm keine Gültigkeit hat. Dabei bleibt aber m.E. ein kleiner Fallstrick, weil die 3 Parameter (25km/h, PAS und v.a. 250W) in dem kurzen Gesetzestext selbst nicht handfest definiert sind. Da fragt sich der DIY insb. bei der Dauernennleistung, wie er diese Größe juristisch sattelfest erreichen und nachweisen will...
  • der CE-Aufkleber auf dem Motor allein zählt ja nicht, sondern das Gesamtsystem aus programmiertem Controller und Akkukapazität im 30min-Test am Gesamtfahrzeug... so definiert es die Norm... aber was, wenn die Norm nicht gilt?
  • Wie können sich Heimwerker und Jurist auf eine ordnungsgemäße Dauernennleistungsbestimmung einigen? Wenn dann doch wieder die Norm herangezogen wird, müsste der Heimwerker eigentlich auch zum ECE-85-Test verpflichtet werden...
  • da die ECE-85 aber eigentlich auch wieder eine Verbraucherschutz-Norm ist, die für den Privatanwender hinfällig wäre, würde auch die 20K-Regel ggfs. gar nicht so relevant sein... und reale Leistung selbst ist da eh nicht Gegenstand des Tests.
  • ... wäre damit auch die DIY-Leistungs-Einstellung weitgehend undefinierbar und offen?
Oder um es doch verräterisch konkret zu machen. Der beanstandete Motor ist ein BBS02 mit 750W Aufkleber, der allerdings auf 10A Spitzenstrom programmiert ist (also weit weniger als handelsübliche "250W" Premium-Motoren). Der CE-Vollgastest würde ihn demzufolge kühl lassen. Aber wenn das alles für den Privatbastler nicht zählt - was sind dann die harten Fakten, an denen er sich orientieren kann?

Wie gesagt gab es keinen Vorfall. Keine offenkundige Geschwindigkeitsübertretung, sonstige Raserei, Wheelies oder Unfallschaden mit dem älteren Herren. Der Polizist hat einfach ein komisches Fahrrad angehalten... und nachdem er sich einmal soweit aus dem Fenster gelehnt hat, sucht er das Haar in der Suppe.
 
Der beanstandete Motor ist ein BBS02 mit 750W Aufkleber, der allerdings auf 10A Spitzenstrom programmiert ist (also weit weniger als handelsübliche "250W" Premium-Motoren).
Warum diese wichtigen Infos so spät? Die Diskussion ist dann völlig überflüssig und Dein Bekannter ist nur dämlich ... und das gehört bestraft.

Die harten Fakten für den Privatanwender ist ein Label mit 250W. Punkt.
 
I was very tempted by the BBS02 500 48v from the Chinese company that has a German warehouse, it is largely superior to the BBS01B if just a bit too heavy. They provide a 250W sticker for the motor but... they are not the manufacturer, just the reseller so if the nice policewoman peels off the sticker it is what is stamped in the metal that counts...
 
...und genau deswegen achte ich persönlich bei meinen 'komischen Fahrrädern' auf soweit möglich legale Motorisierung mit schönen 250W-Stanzungen.
 
Hm, ich bin kein Pedelec-Experte, aber als Bürger eines Rechtsstaates würde ich sagen, die Wahrheit liegt auf dem Leistungsprüfstand, oder? Wenn sich da herausstellt, daß der Motor, egal welches Label er trägt, durch die 10A-Begrenzung
die 3 Parameter (25km/h, PAS und v.a. 250W)
wirkungsvoll einhält, dann kann es doch am Gesamtsystem nichts zu mäkeln geben, oder täusche ich mich?
Genauso wenig wie ein Polizist einem aufgeklebten "250W"-Label glauben muß, darf er ein aufgeklebtes "750W"-Label einfach ungeprüft als Rechtsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen hernehmen... oder doch? :unsure:
 
Genauso wenig wie ein Polizist einem aufgeklebten "250W"-Label glauben muß, darf er ein aufgeklebtes "750W"-Label einfach ungeprüft als Rechtsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen hernehmen... oder doch?
Aber sicher doch.

Genauso wie ein Grenzbeamter, dem man auf die Frage hin "haben Sie etwas zu verzollen" ein genervtes "klar, den ganzen Kofferraum voller Drogen" antwortet, dies zum Anlass nehmen darf, den ganzen Wagen eingehenst zu untersuchen, bis hin zum Abbau der Innenverkleidungen und Ausbau der Sitze. Persönlich erlebt (nein, ich war nicht der Fahrer, aber live als Beifahrer dabei wie ein Freund von mir meinte, so eine Antwort sei witzig...)

Dies ist halt ein "Anfangsverdacht" und dem darf man natürlich als Polizist o.ä. nachgehen.
 
Warum diese wichtigen Infos so spät?
Sie ist nur ein Teil der Vorwurfskette, die bei Grundsätzlichkeiten beginnt - analog zu dem Artikel.

Und ja, für einen landläufigen Umgang mit der Thematik ist der Sticker ein guter Anhaltspunkt und erledigt sicherlich 99% der Diskussion. Aber juristisch befriedigend ist diese Argumentation halt nicht, weil eben dieser Sticker für die DIY-Handhabe des Systems keine wirkliche Aussagekraft haben kann, sondern der Anwender selbst die Konformität mit dem Sinn des Gesetzes herstellen muss, in dem er da System auf das konkrete Gefährt justiert und ggfs. limitiert.

Ja klar, das erhärtet den Anfangsverdacht. Aber um im Drogenbeispiel zu bleiben, ist das noch keinerlei Beweis dafür, die Drogen zu finden. Sondern der Beamte muss sich dann tatsächlich die Mühe machen, das System einzuziehen und auf einen geeigneten Prüfstand zu schicken, um die Straftat nachzuweisen...

... und dann soll der selbst daran verzweifeln, wie man 250W Dauernennleistung korrekt misst.

Und das ist das größte verbleibende Problem für DIY - wie stellt man eigenständig 250W DNL her? Welche realen Werte sind legal, welche illegal. Das Gutrad-Begrenzungs-Modul arbeitet (glaub ich) mit 11A. Ist das OK, wenn der Nachrüst-Hersteller seinen Otto drunter schreibt, aber nicht OK, wenn der private Programmierer es direkt so implementiert?
 
Zuletzt bearbeitet:
Dies ist halt ein "Anfangsverdacht" und dem darf man natürlich als Polizist o.ä. nachgehen.
OK, einen Anfangsverdacht darf er natürlich haben, zugegeben. Aber mehr als das Fahrrad auf den Leistungsprüfstand zu stellen kann er daraus als Maßnahme erst mal nicht ableiten. Und wenn die Leistungsprüfung dann ergibt, daß alles im gesetzlichen Rahmen ist, spätestens dann ist der Aufkleber gegenstandslos, würde ich meinen.

--edit--
@BuS velomo war schneller :)
 
[...]

Auszug:
"E-Bike-Fahrer:innen sollten die vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten, die mit einem elektrischen Antrieb erreicht werden, nicht unterschätzen", sagt Frank Schneider, Referent für Fahrzeugtypgenehmigung beim TÜV-Verband.
"hohe Geschwindigkeiten" - wow, bis zu 25(!!) km/h!! o_O Ooh nein! :eek:
Was soll da der durchschnittliche Liegeradler dazu sagen, ganz zu schweigen die Velomobilisten! :X3:
 
CE gilt nicht für Private, sondern nur für geschäftlich in Umlauf gebrachte Güter.
Und ganz und gar nicht für Fahrräder. Eventuelle Nachrüstsätze müssen nat
so definiert es die Norm... aber was, wenn die Norm nicht gilt?
Sie ist m.W. nicht verpflichtend. Aber sie erzeugt eine Konformitäts-VERMUTUNG, amcht es also erheblich leichter die legale Inverkehrbringung zu belegen. Jetzt ist bber ein Selbstbau zur Eigennutzung keine Inverkehrbringung (Es geht nicht um den Straßenverkehr, sondern um den Geschäftsverkehr).

Literatur zum Thema: https://www.beuth.de/de/publikation/rechtskonformes-inverkehrbringen-von-produkten/248662076
 
Und das ist das größte verbleibende Problem für DIY - wie stellt man eigenständig 250W DNL her? Welche realen Werte sind legal, welche illegal. Das Gutrad-Begrenzungs-Modul arbeitet (glaub ich) mit 11A. Ist das OK, wenn der Nachrüst-Hersteller seinen Otto drunter schreibt, aber nicht OK, wenn der private Programmierer es direkt so implementiert?

The EN15194 details all the test methods.

Buy a motor with 250W engraved in the metal, it is legal the builder has nothing to do. There is no restriction on the controller, I have a 22 W controller on the trike and it is tuned down to 17W.

Limit the cut off speed to 25 km/h or even better to 24 km/h which is a great argument in your favour and...

DON'T MOUNT THE THROTTLE THAT CAME WITH THE KIT!!!!

Propose a test ride on the spot, that proves your good faith and confidence that it really does cut out at 25 km/h.

If you need a copy of EN15194:2017 PM me...
 
Aber juristisch befriedigend ist diese Argumentation halt nicht, weil eben dieser Sticker für die DIY-Handhabe des Systems keine wirkliche Aussagekraft haben kann,
Das mag alles sein Steffen, aber wir werden das hier nicht klären können. Auch im Pedelec-Forum haben wir es zu meiner Zeit nicht klären können und mit dem Thema haben wir uns ständig befasst.

Ich bleib dabei, dass Dein Bekannter dämlich gehandelt hat. Er kann natürlich den Weg mit Motorenprüfstand etc. gehen, aber es könnte durchaus sein, dass er die Kosten dafür übernehmen muss, wenn sich herausstellt, dass der Umbau nicht rechtskonform ist.

Hast Du ihm das Teil verkauft und/oder eingestellt, oder warum meinst Du, das es wirklich ein Pedelec ist?
 
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