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Und daran siehst du, dass es offenbar nicht Grundwissen ist. Mehr noch schien der Polizist relativ viel Wissen über die Normen zu haben, nur eben nicht das Metawissen, ob die Normen in dem Fall überhaupt zur Anwendung kommen.In ähnlicher Art habe ich die hiesige Wache übrigens schon mal über private Pedelec Um-/Aufbauen belehren müssen
Lobbyarbeit.Was muss man denen unterstellen?
Welche formalen Fallstricke gibt es in Bezug auf selbstgebaute E-Bikes?
Eine Nachrüstung verändert das Fahrrad grundlegend. Durch den Motor wird das Fahrrad zur Maschine umgebaut und unterliegt damit, wie alle Pedelecs, der Maschinenrichtlinie. Damit Nachrüst-Pedelecs legal am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen sie den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der EMV-Richtlinie 2004/108/EG für elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. Schneider: "Die Prüfungen bestätigen, dass das Pedelec allen Vorgaben entspricht ist. Die Nachweise über die Konformität müssen die E-Bike-Fahrer bei Verkehrskontrollen oder bei Versicherungsfällen vorweisen können."
Grundwissen
Ich glaub ich wiederhole mich...Polizist
Warum diese wichtigen Infos so spät? Die Diskussion ist dann völlig überflüssig und Dein Bekannter ist nur dämlich ... und das gehört bestraft.Der beanstandete Motor ist ein BBS02 mit 750W Aufkleber, der allerdings auf 10A Spitzenstrom programmiert ist (also weit weniger als handelsübliche "250W" Premium-Motoren).
wirkungsvoll einhält, dann kann es doch am Gesamtsystem nichts zu mäkeln geben, oder täusche ich mich?die 3 Parameter (25km/h, PAS und v.a. 250W)
Aber sicher doch.Genauso wenig wie ein Polizist einem aufgeklebten "250W"-Label glauben muß, darf er ein aufgeklebtes "750W"-Label einfach ungeprüft als Rechtsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen hernehmen... oder doch?
Sie ist nur ein Teil der Vorwurfskette, die bei Grundsätzlichkeiten beginnt - analog zu dem Artikel.Warum diese wichtigen Infos so spät?
OK, einen Anfangsverdacht darf er natürlich haben, zugegeben. Aber mehr als das Fahrrad auf den Leistungsprüfstand zu stellen kann er daraus als Maßnahme erst mal nicht ableiten. Und wenn die Leistungsprüfung dann ergibt, daß alles im gesetzlichen Rahmen ist, spätestens dann ist der Aufkleber gegenstandslos, würde ich meinen.Dies ist halt ein "Anfangsverdacht" und dem darf man natürlich als Polizist o.ä. nachgehen.
Auszug:[...]
TÜV-Verband: Nachrüstung zum Pedelec birgt Risiken für die Sicherheit
Berlin (ots) - +++ Mit Umbausets können gewöhnliche Fahrräder zu E-Bikes umgerüstet werden +++ Nicht alle Räder sind geeignet: Höhere Belastungen auf Rahmen und Teile...www.presseportal.de
"hohe Geschwindigkeiten" - wow, bis zu 25(!!) km/h!! Ooh nein!"E-Bike-Fahrer:innen sollten die vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten, die mit einem elektrischen Antrieb erreicht werden, nicht unterschätzen", sagt Frank Schneider, Referent für Fahrzeugtypgenehmigung beim TÜV-Verband.
Und ganz und gar nicht für Fahrräder. Eventuelle Nachrüstsätze müssen natCE gilt nicht für Private, sondern nur für geschäftlich in Umlauf gebrachte Güter.
Sie ist m.W. nicht verpflichtend. Aber sie erzeugt eine Konformitäts-VERMUTUNG, amcht es also erheblich leichter die legale Inverkehrbringung zu belegen. Jetzt ist bber ein Selbstbau zur Eigennutzung keine Inverkehrbringung (Es geht nicht um den Straßenverkehr, sondern um den Geschäftsverkehr).so definiert es die Norm... aber was, wenn die Norm nicht gilt?
Und das ist das größte verbleibende Problem für DIY - wie stellt man eigenständig 250W DNL her? Welche realen Werte sind legal, welche illegal. Das Gutrad-Begrenzungs-Modul arbeitet (glaub ich) mit 11A. Ist das OK, wenn der Nachrüst-Hersteller seinen Otto drunter schreibt, aber nicht OK, wenn der private Programmierer es direkt so implementiert?
Das mag alles sein Steffen, aber wir werden das hier nicht klären können. Auch im Pedelec-Forum haben wir es zu meiner Zeit nicht klären können und mit dem Thema haben wir uns ständig befasst.Aber juristisch befriedigend ist diese Argumentation halt nicht, weil eben dieser Sticker für die DIY-Handhabe des Systems keine wirkliche Aussagekraft haben kann,