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Auf dem GoSwissDrive stehen auch 500 Watt.Die harten Fakten für den Privatanwender ist ein Label mit 250W. Punkt.
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Auf dem GoSwissDrive stehen auch 500 Watt.Die harten Fakten für den Privatanwender ist ein Label mit 250W. Punkt.
Das "komische Fahrrad" ist natürlich ein Velomo. Der BBS02 ist eigenverantwortlich besorgt und verschraubt - aber mit hausinterner Schützenhilfe bei der Programmierung. D.h. ja, ich kann in etwa sagen, welche Parameter da eingestellt sind... und sie sind bewusst stark limitiert, um genau solch einem Vorwurf vorweg zu greifen...Hast Du ihm das Teil verkauft und/oder eingestellt, oder warum meinst Du, das es wirklich ein Pedelec ist?
... die Thematik ist so sinnlos verbürokratisiert, dass es weder für Hersteller noch Privatanwender eine klare Definition zur Dauernennleistung gibt, weshalb diese Größe eigentlich juristisch nicht belastbar ist... und bislang (mir ist kein Fall bekannt) auch noch nie weiter verfolgt wurde.Auch im Pedelec-Forum haben wir es zu meiner Zeit nicht klären können
Die Definition der mechanischen NennDauerLeistung ist in der DIN glassklar definiert.eine klare Definition zur Dauernennleistung gibt
Und anstatt einfach ein Schreiben aufzusetzen, das der Motor von euch auf eine Leistung begrenzt wurde, die der 250W NDL entspricht, ihr aber offensichtlich das neue Label vergessen habt, machst du mal wieder ein neues Fass mit -> böse, unerlaubte NennDauerLeistung <- auf.Das "komische Fahrrad" ist natürlich ein Velomo. Der BBS02 ist eigenverantwortlich besorgt und verschraubt - aber mit hausinterner Schützenhilfe bei der Programmierung. D.h. ja, ich kann in etwa sagen, welche Parameter da eingestellt sind... und sie sind bewusst stark limitiert, um genau solch einem Vorwurf vorweg zu greifen...
Auch das werden wir hier nicht klären können. Ich kenne niemanden, den das, egal in welchem Bereich, nicht ärgern würde. Viele Dinge sind, was die Bürokratie angeht, auch deshalb so, weil ständig nach Schlupflöchern gesucht wird. Da dürfen wir uns alle gern selbst mal in den Hintern treten ...ist so sinnlos verbürokratisiert
GB ist weder Teil der EU noch Teil Schengens und die UK CA, Ersatz für CE soll irgendwann kommen. Wurde wie alles, was Aufwand bedeutet wieder um ein Jahr verschoben.Is this an assumption based on their EU Membership?
EU <> Schengen <> CE
NeinDie reale Systemleistung (gemäß Norm) wird definitiv in Abhängigkeit zu Controllereinstellung und Akku ermittelt,
Doch (wenn von einem Hersteller und/oder Sachverständigen gemacht)weshalb das eingravierte Label keine letzte Wahrheit darstellt
Na dann lass uns nicht doof sterben und verweise bitte mal auf die zuständigen Paragraphen, welche die Motorauslegung definieren...*
Die findest du im:Na dann lass uns nicht doof sterben und verweise bitte mal auf die zuständigen Paragraphen, welche die Motorauslegung definieren...
von Voll30min-Vollgas-Prüfzyklus gemäß ECE-85
Ja, und wenn die aus dem Kreis der ebike-mtb-Interviewten kommen (Branchen- und Prüfanstalts-Vertreter), muss der Beklagte in die nächste Instanz.Sachverständige