Nachrüst-Pedelecs generell illegal?

Ja, bei der 45 km/h Variante und das ist kein Pedelec um das es hier angeblich geht.
 
Bleiben wir besser bei dem von Steffen geschilderten Vorfall. Da gibt es noch genügend zu klären sofern der Bekannte das dicke Fell dafür hat ...
 
Hast Du ihm das Teil verkauft und/oder eingestellt, oder warum meinst Du, das es wirklich ein Pedelec ist?
Das "komische Fahrrad" ist natürlich ein Velomo. Der BBS02 ist eigenverantwortlich besorgt und verschraubt - aber mit hausinterner Schützenhilfe bei der Programmierung. D.h. ja, ich kann in etwa sagen, welche Parameter da eingestellt sind... und sie sind bewusst stark limitiert, um genau solch einem Vorwurf vorweg zu greifen...

... wobei umso überraschender der Vorwurf nun viel grundsätzlicher daher kam, der Polizist mit dem Entdecken des China-Sets sofort die fehlende Normenkonformität beanstandete und sich insb. an der manipulationsoffenen Geschwindigkeitseinstellung aufrieb (also er wusste, dass man Bafang im Display von metrisch auf imperial umstellen und somit easy schneller fahren könnte...). Den 750W-Sticker selbst dokumentierte er zwar, arbeitete sich aber erstmal nicht daran ab... weil ihm selbst eh schon offenbar war, das alles himmelschreiend illegal sei... allerdings ohne die Tatwaffe sicherzustellen (was freilich die Beweisführung aushebelt).

Wenn nun die ersten beiden Vorwürfe in sich zusammenfallen, bleibt zu erwarten, dass er sich am potentiellen Dritten aufzieht, um den ein mal losgetretenen Belastungseifer aufrecht zu erhalten. Und ja...
Auch im Pedelec-Forum haben wir es zu meiner Zeit nicht klären können
... die Thematik ist so sinnlos verbürokratisiert, dass es weder für Hersteller noch Privatanwender eine klare Definition zur Dauernennleistung gibt, weshalb diese Größe eigentlich juristisch nicht belastbar ist... und bislang (mir ist kein Fall bekannt) auch noch nie weiter verfolgt wurde.

Das wohlgemerkt in einer Welt, wo nahezu jedes DIY- oder Kleinserien-Lastenrad des letzten Jahrzehnts mit Nabenmotoren rumgegurkt ist, auf dem selten was von 250W stand. Die mir bekannten Rikschas fuhren alle mit 1000W-Naben durch die Innenstadt und wurden toleriert, während sich die Gesetzeshüter v.a. auf die PAS- und Tempobedingung fokussierten und das unfassbare Leistungsthema genauso ignorierten, wie die CE-Hersteller selbst.

Zu 99% geh ich davon aus, dass das hier nun auch keine weiteren Kreise zieht. Aber die Gefahr scheint mit jedem neu geschulten Kollegen im Raum zu stehen, zumindest erstmal ne Welle zu machen und DIY-Pedelecs das Leben zu erschweren... "ebike-mtb" gefällt das.
 
Unfortunately for your friend the police officer is correct, it is not the builder who defines the motor power but the motor manufacturer. A 750W motor cannot be de-tuned to 250W and keep the 750W marking on the motor shell.

You could at one time buy 350-500W BBS02 motors in Norway which had been engraved with 250W at the request of the importer, those are perfectly legal 250W motors.

And you say you were also playing with the 25 mphkm/h speed limit? Tssk tssk naughty boy...
 
Man Steffen, eigetlich wollte ich es bei diesem Faden beim "Popkornlesen" lassen aber ...
eine klare Definition zur Dauernennleistung gibt
Die Definition der mechanischen NennDauerLeistung ist in der DIN glassklar definiert.
Wieviel elektrische Leistung und welche Kühlung dafür nötig sind ist der DIN egal.
Das "komische Fahrrad" ist natürlich ein Velomo. Der BBS02 ist eigenverantwortlich besorgt und verschraubt - aber mit hausinterner Schützenhilfe bei der Programmierung. D.h. ja, ich kann in etwa sagen, welche Parameter da eingestellt sind... und sie sind bewusst stark limitiert, um genau solch einem Vorwurf vorweg zu greifen...
Und anstatt einfach ein Schreiben aufzusetzen, das der Motor von euch auf eine Leistung begrenzt wurde, die der 250W NDL entspricht, ihr aber offensichtlich das neue Label vergessen habt, machst du mal wieder ein neues Fass mit -> böse, unerlaubte NennDauerLeistung <- auf.

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So und jetzt weiter mit Popkorn

Gruß Jörg
 
ist so sinnlos verbürokratisiert
Auch das werden wir hier nicht klären können. Ich kenne niemanden, den das, egal in welchem Bereich, nicht ärgern würde. Viele Dinge sind, was die Bürokratie angeht, auch deshalb so, weil ständig nach Schlupflöchern gesucht wird. Da dürfen wir uns alle gern selbst mal in den Hintern treten ...
 
@JKL Ich will hier gar nicht das Fass zu Dauernennleistung aufmachen. Ich hab nur ausgeführt, dass das für alle Beteiligten so "unhandlich" und real unlimitiert ist, dass es in der Gesetzeshüter-Praxis bislang keine Rolle spielt - bis es irgendwann mal irgendwer genau nehmen möchte.

Der Motor kommt nicht von Velomo und aller Austausch an der Stelle ist privater Natur. Wenn Velomo nun ein Schreiben zur CE aufsetzt, holt es genau die Vorwürfe zur gewerblichen Normkonformität (inkl. nicht gegebener Manipulationssicherheit) zurück in den Fokus, der bei DIY-Anwendung ins Leere läuft.

Korrekt ist sicherlich, dass bei - ob gewerblichem oder privatem - Eingriff in die Hersteller-Grundeinstellungen das offensichtliche Label entfernt oder überklebt werden müsste, weil das sonst eine Irreführung bedeutet... aber an sich noch keine Straftat (weil es kein amtliches Sigel ist). Die reale Systemleistung (gemäß Norm) wird definitiv in Abhängigkeit zu Controllereinstellung und Akku ermittelt, weshalb das eingravierte Label keine letzte Wahrheit darstellt.

Nun muss der DIY erklären, wie er die Parameter gesetzt hat, um mit dem "Sinn des Gesetzes" konform zu sein. Dies bestenfalls über:
  1. Fahrtest, ob der Motor ohne PAS anspringt
  2. Fahrtest, ob der Motor >25km/h unterstützt
  3. Programm-Auswertung (Screenshot) über die Leistungseinstellungen... inkl. der natürlich mitschwingenden Frage, welche realen Leistungswerte dem "Sinn des Gesetzes" entsprechen.

Im Übrigen wirft der Fall auch eine andere Frage zum normalen 250W-Bafang in gewerblicher Nutzung auf. Die Manipulationssicherheit ist ein kommendes Thema, und wenn der Bafang per einfacher Display-Einstellung die Geschwindigkeitsbegrenzung außer Kraft setzen kann, dann ist sein Einbau genaugenommen nicht mehr kommerziell verantwortbar, sondern darf nur noch DIY vorgenommen werden.
 
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Ihr immer mit Eurem Label auf dem Motor? Als ob das rechtlich irgendeine Relevanz im Betrieb hätte. Könnte auch nichts drauf stehen oder powered by Flux-Generator.
 
Na dann lass uns nicht doof sterben und verweise bitte mal auf die zuständigen Paragraphen, welche die Motorauslegung definieren...*

Nach meinem Wissen (auch aus den anderen Threads zum Thema), war letztlich der 30min-Vollgas-Prüfzyklus gemäß ECE-85 ausschlaggebend... und dabei natürlich Motor, Controller, "Gas"-Annahme und Akku (+ ggfs. Kühlsystem) beteiligt... während ein wie auch immer gewickelter Spulenhaufen keine hinreichende Entität für irgendeine Aussage darstellt, nur im Gesamt-Arrangement <20K mitspielen muss.

* ... für die Industrie einerseits... und für DIY-Ausstatter andererseits.
 
Wenn ich nen Tesla S Motor mit 220kW Spitzenleistung an einen 300Wh Hochstrom-LiFePO4 Akku klemme und den innerhalb von 40s leer zutsche, hab ich zwar 30000W verballert und etwa 25000W auf der Achse, laut Test aber eine Nenndauerleistung von 600W. Damit bin ich über den gewünschten 250W und kann mir ein 250W Label auf meinen 220000W Motor kleben. Voll logisch, nicht? Wenn ich dann aber ein 600W Label drauf klebe ists plötzlich illegal? Nope, das kann ich an keiner gesetzlichen Vorschrift erkennen.
 
Na dann lass uns nicht doof sterben und verweise bitte mal auf die zuständigen Paragraphen, welche die Motorauslegung definieren...
Die findest du im:
30min-Vollgas-Prüfzyklus gemäß ECE-85
von Vollgaslast steht da nichts drin, es geht dabei um die Erwärmung von max 20°K in 30 Minuten mit der zu prüfenden mechanischen Last.
Im Fall eines Pedelec sind das 250W (mechanische Last)

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In deinem Fall könnte das Gericht eine Prüfung anortnen.

Sollte sich der 750W Motor mit deinen Parametern, bei der Prüfung mit 250W mechanischer Leistung um mehr als 20°K erwärmen, hast du den Test nicht bestanden verlierst den Prozes und musst alle Kosten tragen.
Wenn der Motor den Test besteht, zahlt der Kläger.

Da so ein Test richtig was kostet und der Richter bemüht sein wird, die Kosten nicht ins unendliche gehen zu lassen (und weil es einfach schneller geht), werden wahrscheinlich Sachverständige befragt und die werden Mühe haben, sich bei so einer Frage das Lachen zu verkneifen.

Gruß Jörg
 
@JKL - gerade der größere Motor wird ja ein 30min Abrufen von 250W deutlich kühler überstehen als der kleinere...

... womit - wir wiederholen uns - die Verbraucherschutz-Herkunft des Zyklus den eigentlichen Limitierungs-Sinn geradezu umkehrt.

Auf welchen Text beziehst du dich? In der ECE-85 wird (§1.1 und §2.5) die "höchste" Leistung abgefordert, also der 30min. Vollgas-Test. Wo finde ich denn deine Lesart mit dem Abrufen von 250W?

Ja, und wenn die aus dem Kreis der ebike-mtb-Interviewten kommen (Branchen- und Prüfanstalts-Vertreter), muss der Beklagte in die nächste Instanz.
 
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Ho hum...

3.20
continuous rated power
output power specified by manufacturer, at which the motor reaches its thermal equilibrium at given
ambient conditions

What part of "specified by manufacturer" don't you understand? Assembler or builder or DIY hobbyist is not the manufacturer of the motor.
 
@anotherkiwi

Das ist eine ganz andere Aussage als die von @JKL - d.h. zählt nun:
  1. was drauf steht, oder
  2. was im Test ermittelbar ist
    1. unter Vollgas-Bedingung? (<20K) - gemäß ECE-85
    2. unter 250W-Last-Bedingung? (<20K) - gemäß ... ???
Wenn einzig der Hersteller des Motorgehäuses relevant für die Legalitäts-Feststellung ist, dann kann ein nachträglicher elektronischer Limiter auch nichts ändern (?), obwohl in allen Prüfzyklen ausdrücklich festgehalten wird, dass ein solches System stets aus einer Einheit von Motor, Controller, Akku, Input und Kühlsystem zu ermitteln sei... nicht nur aus dem thermischen Gleichgewicht des Motors hergeleitet werden kann (= bauartbedingte Leistungsfähigkeit dieser Einzel-Komponente).
 
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