StVZO wird überarbeitet

Also die Firma HP sagt, dass deren HPfs26S, dass vom D TüV einzel zugelassen wird und das ich auch fahre, keine Blinker haben darf, da dies dem Gesetz wiedersprechen würde.
In der CH ist es übrigens umgekehrt, da muss an einem Kleinmotorad, auch dreirädrig, Blinker montiert werden.
Da die CH keine Reglungen erlässt, die nicht EU Konform sind, frage ich mich, ob es in D auch bald kommt...

Hallo an Alle.

Die Schweizer sind schon etwas weiter...muss ich leider korrigieren. Dort sind seit dem 15.01. d. J. die Fahrtrichtungsanzeiger schon erlaubt! Unabhängig der Regularien der EU resp. nach UNECE. Ich zitiere die VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) zum Thema Beleuchtung an Fahrrädern (aktives Licht). Und ja! Das ist dort alles zu diesem Thema.

"
Fahrräder müssen, wenn eine Beleuchtung erforderlich ist, mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchten-
den, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Diese Lichter müssen nachts bei guter Witterung
auf 100 m sichtbar sein. Sie können fest angebracht oder abnehmbar sein.

Die Lichter an Fahrrädern dürfen nicht blenden.

Für die Farben zusätzlicher Lichter gilt Anhang 10.4

Richtungsblinker sind zulässig. Sie müssen gelb (Anhang 10 Ziff. 111) und paarweise
symmetrisch angebracht sein. Sie müssen klar als Richtungsanzeige erkennbar sein und
dürfen nicht blenden. Sind Richtungsblinker angebracht, so sind andere blinkende Lich-
ter nicht zulässig.
"

Alles Gute!

Reggebabe
 
Sagt mal, ist die Richtung des Pedalreflektors relativ zur Hauptpedalebene definiert? Mir schwebt eine Lösung aussen neben den Pedalen vor.
Richtung ist nach vorne und hinten definiert
Die von Dir vorgeschlagene Lösung fährt Ingo Kollibay seit einigen Jahren. (Speichenreflektor mit Gummistück seitlich an Pedalen)

Die Speichenreflektoren haben übrigens m.W. die Nazis ins Gesetz gebracht, wie die Heimtücke und die "Fahrdiensterschleichung" als Straftatbestand.
Leider alles Drin geblieben.
Bei der Fahrdiensterschleichung ging es um einen schnellen Haftgrund für Flüchtlinge. Inzwischen eine der häufigsten Straftaten in meiner Stadt...
Bei den Pedalreflektoren ging es wohl nicht um Verkehrssicherheit sondern um die Patentgebühren an einen "Altgedienten" wenn ich es richtig erinnere.
Hier hab ichs wieder: Es ging um Anton Loibl, seit den 20igern persönlicher Chauffeur des in Braunschweig für deutsch erklärten späteren Diktators:
https://adfc-blog.de/2015/10/anton-loibl-der-pedalreflektor-die-ss-und-deutsche-vorschriften/
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch was wichtiges, der Ordnung halber, vergessen:
Dies gilt auch für die Motorfahrräder! Also nach Definition unsere E-Bikes oder Pedelecs. Hier müssen die UNECE-Reglements nach 113 eingehalten werden.
Der Ordnung halber.
Beste Grüsse
Reggebabe
 
Hallo,

Hm, sehr merkwürdig. Da werde ich mich umhorchen, worauf die Aussage fußt. Das wäre eines von wenigen mir bekannten zugelassenen KFZ, welches keine Blinker aufweist, unerheblich, ob verkleidet oder unverkleidet.

§54 StVZO ist da eindeutig: An Kleinkrafträderen - und die S-Pedelec (45 km/h) sind als solche eingestuft - dürfen Blinker angebracht sein, müssen aber nicht.
Vermutlich ist das Anbringen an HP-Trikes deshalb verboten, weil dann die Einzelabnahme erlischt, man also das Trike wieder abnehmen lassen müsste. Wenn HP vor der Abnahme zugelassene Blinker anbauen würde, sollte das kein Problem sein.

Gruß, Klaus
 
ach, bevors vergessen geht, in der CH sind seit dem 1.1.17 an Fahrrädern (auch S Pedelecs) Glocken nicht mehr obligatorisch erforderlich.
Dafür sind jetzt Geräte wie die AirZound (Presluft Horn) und Änliches, nicht mehr verboten.
Ist das in D auch angedacht?
 
ach, bevors vergessen geht, in der CH sind seit dem 1.1.17 an Fahrrädern (auch S Pedelecs) Glocken nicht mehr obligatorisch erforderlich.
Dafür sind jetzt Geräte wie die AirZound (Presluft Horn) und Änliches, nicht mehr verboten.
Ist das in D auch angedacht?

Hallo und guten Morgen.
Nein, hier in D muss es bei diesen Fahrzeugen seit dem 1.1. eine "echte" elektrische Hupe sein; deren Ausführung ist klar vorgegeben. Eine Airzound ist leider nicht erlaubt.

Und die Schweizer?
"
1 Motorfahrräder müssen eine gut hörbare Glocke aufweisen; andere Warnvorrichtungen sind untersagt.
...
2 Anstelle einer Glocke ist eine Warnvorrichtung nach der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 oder nach dem UNECE-Reglement Nr. 28 zulässig.
"

Artikel 2 ist ein (neuerer) Zuatzartikel!

Und die Fahrräder der Schweizer?

Müssen keine Klingel oder Hupe besitzen! Tatsächlich.

Besten Gruss in eine tolle Frühlingswoche.

Reggebabe
 
Motorradfaherer müssen in der Schweiz eine Glocke aufweisen? Wie soll ich mir das denn vorstellen? :D
Am Motorrad ok.. auch wenns reichlichst sinnlos ist, denn die Glocke (wenns nicht gerade eine Kirchenglocke ist) wird man bei den saulauten Motorgeräschen eh nicht hören. Aber was hat der Fahrer damit zu tun?
 
Ich sollte wohl meine Augen ordentlich aufmachen, bevor ich loslese. Hab den Satz wirklich 2 mal gelesen und es wahr Motorradfahrer :X
Sorry.
 
Wobei Schweizer "Motorfahrräder" eher den deutschen "Fahrräder mit Hilfsmotor" oder etwas einengender auf den elektrischen Hilfsmotor "Pedelec" meint, nicht die im Deutschen aussterbende Gattung des "Mofa" = Motorfahrrad
 
ja, man muss sehr genau aufpassen, wenn man in diesem Bereich die Cyh und D Gesetzte vergelicht, da die Fahrzeugkategorienen andere, ähnlichlautende Beuüzeichnungen brauchen.

IMHO ist es bei uns in der CH so, dass die oben erwähnten Gestze NUR für zweirädrige Geräte bis und mit S-Pedelecs gelten, sowie für mehr als 2 Rädrige Fahrzeuge, aber NUR bis 25kmh Unterstützung.
Mehr als 2 Rädrige Fahrzeuge mit bis zu 45kmh Unterstützung gelten als Kleinmotoräder, für die einen andere Gesetz gilt (zB Blinker, Bremslicht und Hupe mit E Zulassung obligatorisch...)
 
"Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind." Also wie bisher...;-)

Was beim Thema Pedalreflektoren letztlich wohl bedeuten muesste, das Velomobile nicht in Betrieb genommen werden duerften.
In der Praxis scheint das bislang nicht wirklich ein Problem gewesen zu sein. Da es aber in letzter Konsequenz um Rechtssicherheit geht, draengt sich schon die Frage auf, ob und wie man hier zu einer Klaerung kommen koennte?
Andererseits will auch niemand schlafende Hunde wecken. So richtig gut ist das aber eben auch nicht... Bloedes Dilemma.
 
Weiterhin ignorieren. Oder ein zweites Paar an billigen Pedalen hinten seitlich der Karosse anschrauben. Im Freien.

Es ist nirgends die Rede von "es darf nur ein Paar Pedale montiert sein" oder "das genutzte Paar Pedale hat die Reflektoren aufzuweisen".

Viele Grüße
Wolf
 
Wohl eher ein zweites und drittes, weil nach vorne muessen sie auch wirken.
Bringt aber, wenn man es konsequent mit der Justiz ausdiskutiere will, auch nicht viel. Denn es gibt durchaus die Ansicht, das es nicht nur auf das Wort des Gesetzes sondern auch auf die damit ausgedrueckte Absicht ankommt. Bei den Pedalreflektoren ist diese, das sie in Kombination mit der natuerlichen und fahrradtypischen Bewegung der Pedale das Fahrzeug als Fahrrad ausweisen.
Also braeuchte es neben den zusaetzlichen vier Pedalen auch noch einen Antrieb derselben.
Eine rechtssichere Loesung sollte anders sein.
 
Die rechtssichere Lösung ist dann auch bei Rennrädern und Liegerädern nicht gegeben, gleichwohl diese Pedalreflektoren aufweisen können.

An Rennrädern aufgrund der eventuell abdeckenden Sohlen/Schuhe, aufgrund integrierter Klickpedalmechanismen.

An Liegerädern aufgrund der Zeigerichtung gen Sternen / Boden.

Die Rechtssicherheit ist demnach nicht zuverlässig lösbar. Bestenfalls gemeinsam mit den kontrollierenden Instanzen über die Unsinnigkeit dieser Vorgaben lachen und sich eine gute Weiterfahrt wünschen..

Viele Grüße
Wolf
 
Die rechtssichere Lösung ist dann auch bei Rennrädern und Liegerädern nicht gegeben, gleichwohl diese Pedalreflektoren aufweisen können.
Auch nicht bei normalen Rädern, wenn zum Beispiel Packtaschen verwendet werden oder Anhänger gezogen werden oder wenn jemand mit hochhackigen Schuhen fährt...
 
Hallo,

Auch nicht bei normalen Rädern, wenn zum Beispiel Packtaschen verwendet werden oder Anhänger gezogen werden oder wenn jemand mit hochhackigen Schuhen fährt...

Oder an Fahrrädern mit Aufbauten, die nun ausdücklich erlaubt sind, weil an ihnen Blinker zulässig sind. Die Diskussion dazu hatten wir bereits weiter vorne, damals hatte ich ja versucht, via ADFC die Pedalreflektoren aus der StVZO herauszubekommen, aber genützt hat es nichts.

Bei Velomobilen mit unverkleideten Vorderrädern könnte man Reflektoren seitlich aus den Rädern ragen lassen, sie würden sich dann drehen wie Pedalreflektoren (o.k., schneller) sowie nach vorne wie hinten wirken.

So mancher Faltradfahrer fühlt sich sicher auch verarscht, weil sein Scheinwerfer die vorgeschriebene Anbauhöhe von 400 mm unterschreitet. Ich habe da Glück gehabt, am Faltrad Birdy habe ich den Scheinwerfer am Lenker, beim HP Scorpion Plus ist er hoch genug und am noch zu reparierenden Ostrad ist die Höhe kein Problem.

Gruß, Klaus
 
Die Rechtssicherheit ist demnach nicht zuverlässig lösbar. Bestenfalls gemeinsam mit den kontrollierenden Instanzen über die Unsinnigkeit dieser Vorgaben lachen und sich eine gute Weiterfahrt wünschen..
Zuverlaessig geloest waere diese, wenn statt irgendwelcher charmanten Toleranzlotterien
die Pedalreflektoren aus der StVZO herauszubekommen
waeren.
Nur weiss keiner, welche schlafenden Hunde man wecken wird, wenn man die Velomobile unter solchen Aspekten dem Gesetzgeber unter die Nase reibt... Ich persoenlich wuerde es tun, kann aber auch verstehen, wenn mir jemand sagt "Lass es lieber."
Man muesste sich da schon gut vorbereiten und nicht nur auf Velomobile und Liegeraeder beziehen.
 
Wie ist es denn bei Handbikes? Müssen da an den Handgriffen auch Pedalreflektoren sein? Eigentlich schon, denn es sind ja Fahrräder.
Also könnte man die körperlich Eingeschränkten vorschicken, da ist man ja mit Diskreminierung immer ganz vorsichtig.
 
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