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Also die Firma HP sagt, dass deren HPfs26S, dass vom D TüV einzel zugelassen wird und das ich auch fahre, keine Blinker haben darf, da dies dem Gesetz wiedersprechen würde.
In der CH ist es übrigens umgekehrt, da muss an einem Kleinmotorad, auch dreirädrig, Blinker montiert werden.
Da die CH keine Reglungen erlässt, die nicht EU Konform sind, frage ich mich, ob es in D auch bald kommt...
Hallo an Alle.
Die Schweizer sind schon etwas weiter...muss ich leider korrigieren. Dort sind seit dem 15.01. d. J. die Fahrtrichtungsanzeiger schon erlaubt! Unabhängig der Regularien der EU resp. nach UNECE. Ich zitiere die VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) zum Thema Beleuchtung an Fahrrädern (aktives Licht). Und ja! Das ist dort alles zu diesem Thema.
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Fahrräder müssen, wenn eine Beleuchtung erforderlich ist, mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchten-
den, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Diese Lichter müssen nachts bei guter Witterung
auf 100 m sichtbar sein. Sie können fest angebracht oder abnehmbar sein.
Die Lichter an Fahrrädern dürfen nicht blenden.
Für die Farben zusätzlicher Lichter gilt Anhang 10.4
Richtungsblinker sind zulässig. Sie müssen gelb (Anhang 10 Ziff. 111) und paarweise
symmetrisch angebracht sein. Sie müssen klar als Richtungsanzeige erkennbar sein und
dürfen nicht blenden. Sind Richtungsblinker angebracht, so sind andere blinkende Lich-
ter nicht zulässig.
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Alles Gute!
Reggebabe