StVZO wird überarbeitet

Hallo Klaus,

da ich keine Pedalreflektoren (an keinem Fahrrad) verbaue, halte ich mich sowieso nicht an alle Vorschriften. So sehr ich einige der seit Jahren überfälligen Änderungen begrüße, so unsinnig (und beachtensunwert) finde ich z.B. die Vorschriften zur Anbauhöhe. Sofern dies an einem Fahrrad problemlos umzusetzen ist, spricht natürlich nichts dagegen. Velomobile oder Trikes außer Dienst zu stellen, da die Mindestanbauhöhe um einige cm unterschritten wird, halte ich für lachhaft..

Wichtig ist eine sinnvolle und helle Beleuchtung, welche nicht an Kerzenschein erinnert und (sofern als Abblendlicht konzipiert) möglichst wenig/nicht blendet. Erst einmal ungeachtet der Anbauhöhe, diese ergibt sich aus der Art des Fahrrads sowie der Möglichkeiten. Ich möchte jene Handbiker sehen, welche eine Lampe in 40 cm+ Anbauhöhe montiert haben.

Viele Grüße
Wolf
 
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0701-0800/771-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1 schrieb:
Die Nennspannung der Energiequelle muss verträglich mit der Spannung der verwendeten aktiven lichttechnischen Einrichtungen sein.
Welche Nennspannung hat denn ein Dynamo? :rolleyes:
Weiß jemand, was in der zitierten ECE-Regelung für Tagfahrlicht steht? Oder sollte ich eine Anfrage an B&M schicken, ob ich den Cyo in Zukunft noch verwenden darf?

Mit der Stückzahl sind sie großzügiger geworden. Scheinwerfer darf man jetzt auch zwei haben, und bei Rücklichtern und roten/weißen Reflektoren hat sich ein "mindestens" eingeschlichen. Am Gekko muss ich den Scheinwerfer wohl ein Stück höher setzen.

Das jetzt zulässige Fernlicht kann man sich am Dynamo wohl mehr oder weniger abschminken, wenn's StVZO-konform sein soll. Geben tut's da ohnehin nur den Luxos, oder?
 
Hio Stefan,

Welche Nennspannung hat denn ein Dynamo? :rolleyes:

die Nennspannung ist nun nicht weiter festgelegt - was eine Besserung der Vorschriften bedeutet. Das, was Du zitiert hast, sagt eigentlich nur aus: Die Energiequelle (Akku, Dynamo, Batterie, Solarzellen, Brennstoffzelle, ..) muss eine Lampeninstallation speisen, welche mit der Spannung der Energiequelle klar kommt (und demnach funktioniert). Dies eben auch, wenn die "Nennspannung" einen kompletten Bereich abdeckt, wie dies bei mehrzelligen Akkus oder eben Dynamos der Fall ist.

Viele Grüße
Wolf
 
an mehrspurigen Rädern.
wörtlich heißt es:
'Nach vorne und nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger,[...] sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig.'
-> also auch EinSpurer, auf denen man keine sichtbaren HandZeichen geben kann.

An Mehrspurern sind sie immer erlaubt (man beachte das 'oder')

dazu kommen alle Arten von Anhängern:
Unabhängig von der Breite dürfen Anhänger mit [...] oder 2. Fahrtrichtungsanzeigern [...] ausgerüstet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

Leuchten mit KBA-Prüfzeichen sind immer zuzlässig, man muss sich also um die Tagfahrlichtdetails nicht kümmern. Für Blinker bezieht sich die StVZO auf das, was am Kraftrad zulässig ist.

Gruß, Klaus
 
@bumfidel wenn Handzeichen ganz oder teilweise verdeckt würden.
Was ne lustige Regelung. Also streng genommen am Trike ohne riesigem Koffer hinten drauf nicht. Am Vm aber auf jedenfall mit Haube.

Dabei gibt's es meines Wissens nicht mal die Vorschrift, beim Fahrrad die Fahrtrichtung per Handzeichen anzugeben.

Kennt jemand die juristische Bedeutung von "nach vorne und hinten" oder "seitlich wirkend" bei den Reflektoren ? Reicht da die reine Ausrichtung, eine teilweise, oder nur permanente Sichtbarkeit?
 
Also streng genommen am Trike ohne riesigem Koffer hinten drauf nicht. Am Vm aber auf jedenfall mit Haube.
Doch, bei beiden ohne Einschränkung, denn es heißt:
Fahrtrichtungsanzeiger ... sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern ... zulässig.
Der Rest gilt für einspurige Fahrräder, die z.B. durch ein Veltop überbaut sind o.ä.. Also ist zumindest in dem Punkt jetzt sowohl beim Trike als auch beim VM Rechtssicherheit gegeben.

Viele Grüße
Dieter
 
Hallo zusammen,

nu isse raus:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0701-0800/771-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Viel Spaß beim Lesen!
Weitgehend so wie erwartet, aaaber Morgen messe ich erst einmal mein Scorpion Plus nach: Mindestanbauhöhe Scheinwerfer und vorderer Reflektor 400 mm.
Da müssen wohl einige hier ihr Trike / Liegerad /VM stillegen oder zum 1. Januar umrüsten!

Warum zum 1. Januar? Der Bundesrat muss noch zustimmen. Der Verkehrsausschuss trifft sich am 25.1.17, die Plenarsitzung ist am 10.2.17. Und wie bei der StVO-Novelle kann es auch hier noch zu gravierenden Änderungen kommen.
 
Änderung von § 23-ein Freibriefam Tage?
Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein,

Gruß
Christoph
 
die Nennspannung ist nun nicht weiter festgelegt - was eine Besserung der Vorschriften bedeutet.
Ja, schon. Aber dann hätte doch gereicht, dass die Energiequelle insgesamt mit den "aktiven lichttechnischen Einrichtungen" kompatibel sein muss und nicht nur ein Parameter, den es so nicht immer gibt.
Ist ja nicht nur der Dynamo, der eher durch den Strom als durch die Spannung charakterisiert ist, bei LEDs ist das ähnlich.

Änderung von § 23-ein Freibriefam Tage?
Die dafür interessante Frage ist m.E., wie §67 StVZO zu verstehen ist.
Der verlangt, dass auch Scheinwerfer und Rücklicht "ständig einsatzbereit" sein müssen. Ist ein aufgeladener Akkuscheinwerfer zu Hause auf dem Schreibtisch das?
 
aaaber Morgen messe ich erst einmal mein Scorpion Plus nach: Mindestanbauhöhe Scheinwerfer und vorderer Reflektor 400 mm.Da müssen wohl einige hier ihr Trike / Liegerad /VM stillegen oder zum 1. Januar umrüsten!
Gerade am Scorpion fx nachgemessen, Unterkante Scheinwerfer 400mm. Uff Glück gehabt.
 
Hallo,

Gerade am Scorpion fx nachgemessen, Unterkante Scheinwerfer 400mm. Uff Glück gehabt.

Böshaftigkeitsmodus an:
1. Und der weiße Reflektor?
2. Federt das fx ein?
3. In einem halben Jahr sind die Reifen um 1 mm abgefahren!
4. Du wählst ein anders Reifenmodell.
5. Du schiebst den Ausleger ein Stückchen in den Rahmen.

Und schon hat man Dich am Fliegenfänger! :whistle::whistle::whistle:

Modus wieder aus.

Gruß, Klaus - der sich Boshaftigkeit leisten kann, weil beim Scorpion 20 Plus die Unterkante des Reflektors am Edelux satte 44 cm über dem Asphalt ist
 
Sagt mal, ist die Richtung des Pedalreflektors relativ zur Hauptpedalebene definiert? Mir schwebt eine Lösung aussen neben den Pedalen vor.
 
Zurück
Oben Unten