StVZO wird überarbeitet

Hallo,

Wie ist es denn bei Handbikes? Müssen da an den Handgriffen auch Pedalreflektoren sein? Eigentlich schon, denn es sind ja Fahrräder.
Also könnte man die körperlich Eingeschränkten vorschicken, da ist man ja mit Diskreminierung immer ganz vorsichtig.

Wenn man die Seniorendreiräder nimmt (Gepäckkorb verdeckt die Reflektoren nach hinten), vergrößert sich die Zahl der Betroffenen enorm, außerdem steigt die Zahl derer, die irgendwann mal betroffen sein könnten.
Ich werde mal darauf achten, inwieweit die Pedalreflektoren an den Fahrrädern der Briefzusteller sichtbar sind.

Gruß, Klaus
 
...Absicht ankommt. Bei den Pedalreflektoren ist diese, das sie in Kombination mit der natuerlichen und fahrradtypischen Bewegung der Pedale das Fahrzeug als Fahrrad ausweisen.
Wo steht das?
Bei den Pedalreflektoren ging es wohl nicht um Verkehrssicherheit sondern um die Patentgebühren an einen "Altgedienten"...
Was die Absicht des Gesetzgebers Himmler war, will heute wohl keiner mehr wissen. Wem gehörten eigentlich die Patentgebühren der gemeinsamen Firma der SS und Ihres Hauptsturmführers Loibl, also der “Anton Loibl GmbH” nach dem Krieg?
http://m.spiegel.de/spiegel/print/d-46173231.html
Gab es wohl noch ein Weilchen in Obernzell, wie es scheint...

Wenn Du aber dem (heutigen) Gesetzgeber die Absicht unterlegst, die Pedalreflektoren sollten das Fahrzeug als Fahrrad ausweisen, dann ist es doch gut, dass man am Velomobil keine Pedalreflektoren sieht, sonst würde man die Geschwindigkeit ja völlig falsch einschätzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das was da derzeit drinsteht ist garnicht mal sooo verkehrt.
Akkuleuchten sind halt legal (sowie Kombinationen mit Dynamo und Co. wie z.B. via Forumslader), müssen nur bei Dämmerung/Dunkelheit montiert sein, mehrspurige Fahrzeuge dürfen nun endlich legal mit Blinkern fahren, der Teil mit den Pedalreflektoren ist aber sinnloserweise noch drin.
Blöd ist die Minimalhöhe von 40cm für die vorderen Lichter. Da wirds bei vielen VMs schon echt eng.
 
Hallo,

Da wirds bei vielen VMs schon echt eng.

Viel gravierender sind wahrscheinlich Falträder betroffen, wenn die kein Akkulich am Lenker, sondern Dynamolicht direkt über dem 406er Vorderrad haben. Wahrscheinlich trifft es auch Trikes, denn mein hoch gebautes Scorpion Plus erreicht nur wenig mehr als 40 cm Scheinwerferhöhe bei Montage über dem Tretlager. Und es gibt keinen Bestandsschutz.

Fröhliche Bastelei wünscht Klaus
 
Wenn jemand plant, die Änderungen ausgedruckt mitzuführen, um bei einer Kontrolle Belege vorlegen zu können.. einfach den Mindesthöhe-(Ab)Satz nicht kopieren/ausdrucken, sondern durch [..] ersetzen.

Wieso sollte einer uninformierte Beamten auf Nachteile bzgl. eines selbst hin informieren? Da zumeist nicht einmal blendende Asiafunzeln ohne jegliches Prüfzeichen beanstandet werden, sondern die Haltung lautet: "Froh sein, wenn Fahrradfahrer überhaupt eine Beleuchtung montiert haben!", sehe ich keine Probleme im Alltagsbetrieb.

Viele Grüße
Wolf
 
Viel gravierender sind wahrscheinlich Falträder betroffen, wenn die kein Akkulich am Lenker, sondern Dynamolicht direkt über dem 406er Vorderrad haben. Wahrscheinlich trifft es auch Trikes, denn mein hoch gebautes Scorpion Plus erreicht nur wenig mehr als 40 cm Scheinwerferhöhe bei Montage über dem Tretlager. Und es gibt keinen Bestandsschutz.

Ist die Frage, wie ernst das mit der Mindesthöhe im Zweifelsfalle dann genommen wird.

Da zumeist nicht einmal blendende Asiafunzeln ohne jegliches Prüfzeichen beanstandet werden, sondern die Haltung lautet: "Froh sein, wenn Fahrradfahrer überhaupt eine Beleuchtung montiert haben!", sehe ich keine Probleme im Alltagsbetrieb.

Wollte ich auch gerade schreiben.
 
Blöd ist die Minimalhöhe von 40cm für die vorderen Lichter.
Viel gravierender sind wahrscheinlich Falträder betroffen, wenn die kein Akkulich am Lenker, sondern Dynamolicht direkt über dem 406er Vorderrad haben.
Also, vielleicht verstehe ich ja gerade etwas völig flachs - aber ein Leuchte oberhalb eines 406er Laufrades sollte sich doch quasi implizit oberhalb von 40cm (40,6cm, um genau zu sein) befinden, oder? Oder meintest Du 355er Laufräder?

Cheerio,
Thomas
 
Wenn der Scheinwerfer über ein 20"-Rad drübergucken kann, sehe ich kein Problem. Interessanter sind Falträder mit 16"-18" oder Räder, bei denen der Scheinwerfer seitlich an der Radachse sitzt.
 
Hallo,

Oder meintest Du 355er Laufräder?

Ja.

Wobei ich mich gerade frage, welcher Teil Absatz 2 ist (und welche Auswirkung die ganzen Paragrafen für meinen Bob Yak haben...).

Absatz 2 regelt die verbindlichen Vorschriften, die anderen sagen, was zusätzlich erlaubt ist. Deshalb ist nur (2) in (6) genannt. Die Auswirkungen auf Deinen Yak sind daher gleich Null. Du solltest idealerweise nachweisen können, dass Du ihn vor dem 1.1.18 in Verkehr gebracht hast. Ich persönlich weiß nicht, ob ich die Rechnung für meinem Bambino noch irgendwo in den Tiefen eines Ordners habe, allerdings wir er seit über 10 Jahren nicht mehr gebaut, und im Zweifel muss die Polizei nachweisen, dass er nicht so alt ist, wie ich behaupte.

Gruß, Klaus
 
Wenn man bedenkt, das die Pedalreflektoren im Wesentlichen zur Cofinanzierung der Waffen-SS eingeführt wurden kann es einem ja schon grauen.
Schlimmer noch finde ich den unverändert übernommenen "Straftatbestand Fahrdiensterschleichung"
Von den Nazis eingeführt zur leichteren Verhaftung von Flüchtlingen macht diese "Straftat" heute ca. 20% aller angezeigten Straftaten meiner Heimatstadt aus.
hier der passende Film zum Schwarzfahrern:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

die Neufassung ist übrigens seit wenigen Tage auch online verfügbar:
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvzo_2012/gesamt.pdf

Der vor Kompentenz überquellende Bundesvorstand des ADFC hat nach meiner Mahnung jetzt auch etwas ins Netz gestellt:
http://www.adfc.de/news/aenderungen-der-fahrrad-beleuchtungsvorschriften

"Batteriebeleuchtung muss nun nicht mehr tagsüber mitgeführt werden."

Falsch, denn sie muss auch tagsüber benutzt werden, wenn schlechte Sicht herrscht.

"Bislang waren zwei rote Reflektoren hinten vorgeschrieben, jetzt ist einer ausreichend."

Unvollständig, der verbleibende muss ein Z im Prüfzeichen haben.

"Bei zweispurigen Fahrrädern sind zudem Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) zulässig"

Falsch, bei mehrspurigen. Hier wurden offenbar Dreiräder für zweispurig gehalten.

Einiges bleibt unerwähnt, so die Fahrradbeschreibung und die Vorschriften für Anhängerbeleuchtungen. So wurde wieder einmal bestätigt, was mir schon länger auffällt: Die Kompetenz des ADFC lässt sehr zu wünschen übrig und ist weitaus geringer, als man es von einem Radfahrerlobbyverband erwarten darf.

Gruß, Klaus
 
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