Ich würde bei der hier vorhandenen baulichen Ausführung (!)
@jaap1969 zustimmen und am ehesten eine Zusammenführung zweier getrennter Fahrspuren sehen, die gleichrangig sind. Also eine Fahrbahnverengung, bei der keiner der Beiden Vorfahrt hat sondern Reissverschlussverfahren + "first come first serve" + §1 StVo und notfalls Verständigung wenn uneindeutig.
Hier in Berlin ist an solchen Stellen oft oder zumeist der Radweg zumindest für ein paar Meter als aufgepinselte Spur auf der Fahrbahn weitergeführt. In dem Fall würde ich (trotz gestrichelter statt durchgezogener Linie) eher zur Vorfahrt durch den Radfahrer tendieren. Bei moderneren Interpretationen solcher Stellen in Berlin ist die Fortführung des Radwegs auf der Fahrbahn (selbst wenn es nur ein paar Meter sein sollten) dann idR per durchgezogener Linie, da ist dann klar, dass der Radler fahren darf und der Autoverkehr die Linie nicht überfahren darf, also gar nicht mit dem Radler in Kontakt kommen kann (wenn er sich verkehrsrichtig verhält).
Die Stelle im Eingangsposting ist aber in der Tat selten dämlich geplant und kreuzgefährlich umgesetzt. Die Unfallursache sehe ich in dem konkreten Fall klar bei der Mopedfahrerin, da zu wenig Sicherheitsabstand. Allerdings: Je nachdem wie schnell es da zuging ist Bremsen in Schräglage auch nicht for the fainted-hearted und dürfte einen sehr relevanten Anteil der 45km/h-Mopedfahrer überfordern und nicht wenige Grossroller- und Motorradfahrer auch, erst recht, falls die Fahrbahn mal feucht ist. Mit den Folgen wie im Eingangsposting beschrieben.
Wer auch immer das geplant und gebaut hat gehört gekielholt und in einer gerechten Welt erfolgreich persönlich mit in Regress genommen für die Unfallfolgen, wenn da was passiert. Ebenso derjenige, der für dieses Strassenstück verantwortlich ist. Dann änderte sich wohl sehr schnell was, sonst eher nicht. Man wird ja wohl noch träumen dürfen.