Wer hat Vorfahrt

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Vor 3 Monaten kam es hier zu einem Unfall, ich fuhr auf dem Radweg (grüner Strich), ein Auto (roter Strich) war etwas hinter mir, als ich auf die Straße kam. Ich hörte es hinter mir quitschen und dann knallte es.

Was war passiert, ein Moped war hinter dem Auto, das Auto bremste wegen mir (sie sagte, sie konnte mich nicht überholen weil Gegenverkehr kam), das Moped hatte wohl keinen ausreichenden Abstand. Die Mopeddame stand mit zerissener Jeans auf, etwas blutiges Bein, humpelte davon und sagte "es geht schon". Sie war nicht auf das Auto draufgefahren.

Was meint ihr, wie ist dort die Vorfahrtsregelung ? Einerseits heißt es ja, Fahrbahnbegleitender Radweg hat die gleichen Rechte wie die Fahrzeuge auf der Fahrbahn. Ist es also so, das der zuerst kommt die Vorfahrt hat ? Und was ist, wenn beide genau nebeneinander im Augenblick des Zusammenstoßes sind und es danach beide auch so zugeben ? bekommen beide ein Ordnungsgeld und teilen sich den Schaden ? Anwohner erklärten, das es dort oft krachen würde.

Hier ist der Ort: https://www.google.com/maps/place/G...a0a2fee8242387a6!8m2!3d52.2878625!4d8.0129738

Fünf Bilder selbsterklärend:

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Gruß Leonardi
 
Wer hat die Vorfahrt? Ich als der Schwächere - nämlich ohne Knautschzone - wäre da auf jeden Fall vorsichtig und würde das Auto vorlassen, es sei denn, der Fahrer gibt eindeutige Zeichen, daß er mich vorläßt.
 
Du hast doch den Straßenteil gewechselt, also analog zu einem Spurwechsel.
 
Ist das nicht das ewig gleiche Thema Radwege? Ab in den Kindergar... äh die kontroversen Themen.

Gruß,

Tim
 
Ich verhalte mich an analoger Stelle:
linke Hand raus, deutliches Anzeigen des Richtungswechsels. Bin ich vor dem folgenden Fahrzeug, muss dieses abbremsen. Meine Kontrolle, ob der Fahrer das tatsächlich macht, ist der Blick in den Rückspiegel und die dazu wahrzunehmenden Geräusche.
Bin ich nach dem Fahrzeug an entsprechender Stelle, abbremsen und Verhalten wie oben dargestellt.

mfG
Michael
 
Offensichtlich hat die Stadt die Absicht, Radfahrende zu töten. Mehr fällt mir dazu nicht ein.
- Für Radfahrende fehlt eine Ankündigung des Radweg-Endes. Man "fällt" ja quasi unangekündigt hinter einer Kurve vom Radweg auf die Fahrbahn.
- Formal ist das allerdings sicher das Verlassen eines und das Einfahren auf ein anderes Straßenteil; der Radfahrende müsste dies umsichtig und vorsichtig tun. Nur: wie soll er? Er fährt um die Kurve und plumpst direkt vors nachfolgende KFZ.
- Das Radwegende ist nicht als Spurwechsel zu erkennen; der Autofahrende sieht es quasi gar nicht (auch kein "Achtung Radfahrende!" Schild), da der Radweg nicht einmal im Ansatz als Schutz- oder Radstreifen auf der Fahrbahn fortgeführt wird.

Wenn man schlau ist und die Stelle kennt, verlässt man den Radweg rechtzeitig vorher und ist auf der Fahrbahn dann deutlich sicherer unterwegs.

Ein Abgleich der Stelle mit diversen Bau- und Beschilderungsrichtlinien scheint mir sinnvoll.
 
Für Radfahrende fehlt eine Ankündigung des Radweg-Endes.
Die Benutzungspflicht für dem Radweg wurde etwa ein Jahr vorher aufgehoben, durch abbauen der blauen Schilder mit dem weißen Rad. Vermute das deshalb kein Radfahrende Schild steht.

Aber Du hast Recht, werde meine Frage nach baulicher Veränderung an die Stadt stellen, empfahl mir gerade ein Polizist aus der zuständigen Polizeidienststelle.

Gruß Leonardi
 
Das ist zwar eine perfide Falle aber bei der Geschwindigkeit hättste noch anhalten können. Du verlässt den Radweg und musst Vorfahrt achten. Aber ich bin kein Hobbyjurist...
 
das fällt wohl unter §10 StVO 'Einfahren von anderen Straßenteilen', Du hättest so einfahren müssen, dass eine Gefährdung der anderen Verkehrteilnehmer ausgeschlossen gewesen wäre.
Das ist nicht(!) gleichbedeutend mit 'wer auf der Fahrbahn fährt hat Vorfahrt'. Einfache Behinderung sind beim Einfahren aus anderen Straßenteilen also nicht verboten (solange eine Gefährdung dabei ausgeschlossen ist - also z.B. der Abstand reicht um auf der Fahrbahn ohne Gefahr abbremsen zu können).
Es ist also nicht ganz so eindeutig in diesem Fall. Erst mal spricht der Anschein dafür, dass das Abbremsen das Autos eine Gefahr für das dahinterfahrende Mopetfahry darstellte die ggf. Dir zuzurechnen wäre. (dafür spricht auch 'hörte es hinter mir quitschen' - das spricht eigentlich schon ziemlich eindeutig für eine Vollbremsung von der im fließenden Verkehr natürlich regelmäßig eine Gefahr ausgeht). Andererseits spricht der Anschein auch dafür, dass das Mopedfahry den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat und sich einen Teil der Gefahr daher selber zurechnen lassen muss. Aber wie ein Richter darüber tatsächlich urteilen würde steht in den Sternen. Du hast auf jeden Fall einen Fehler gemacht indem Du dich vor dem Einfahren auf die Fahrbahn nicht vergewissert hast dass keine Gefahr davon ausgeht.

Das mit dem 'straßenbegleitender Radweg' der die gleiche Vorfahrtsregelung wie die begleitete Straße hat würde eine Rolle spielen, wenn das Auto von Links aus der nicht vorfahrtsberechtigten Straße gekommen wäre.
 
Die Benutzungspflicht für dem Radweg wurde etwa ein Jahr vorher aufgehoben, durch abbauen der blauen Schilder mit dem weißen Rad. Vermute das deshalb kein Radfahrende Schild steht.
Damit hast Du eindeutig gegen mehrere Vorschriften der STVO verstoßen:
  • Du warst zu schnell, der Führer des Autos konnte nicht rechtzeitig reagieren (im Verdachtsfall Schrittgeschwindigkeit auf "anderem Radweg")
  • Du hast dem Auto die Vorfahrt genommen, als Du vom Gehweg auf die Fahrbahn gewechselt bist
  • Du hast gegen §1 STVO verstoßen, da Du andere gefährdet und behindert hast
Trotzdem ist die Mopedfahrerin Schuld an ihrem Unfall, da sie unzureichend Sicherheitsabstand gehalten hatte.

Gruß,

Tim
 
Baulich natürlich schon sehr schlecht gemacht. Der Radweg endet direkt hinter der Kurve und ist mit Gittern auch noch von der Fahrbahn getrennt. Der Radfahrer müsste so einen Richtungswechsel nach links anzeigen, den der Autofahrer so kaum im Blick hat.
 
Du hast auf jeden Fall einen Fehler gemacht indem Du dich vor dem Einfahren auf die Fahrbahn nicht vergewissert hast dass keine Gefahr davon ausgeht.
Nicht unbedingt. Die Frage ist doch, wie viel Platz noch zwischen Auto und Fahrrad war. Aus "Auto etwas hinter mir" kann ich das nicht beurteilen. Wenn der Autofahrer lediglich abbremsen musste, ist das aus meiner Sicht nicht zu beanstanden. Muss er eine Vollbremsung machen, wäre das definitiv nicht in Ordnung.
 
Die Person, die diese Mausefalle geplant hat, sollte auf dem letzten Begrenzungsbügel mal ganz gründlich gepoläst werden. Poläsen ist ursprünglich ein Ritual beim Schnatgang, bei dem Hinterteile von Erstmitgehern mit Grenzsteinen in Kontakt gebracht werden.
 
Damit hast Du eindeutig gegen mehrere Vorschriften der STVO verstoßen:
  • Du warst zu schnell, der Führer des Autos konnte nicht rechtzeitig reagieren (im Verdachtsfall Schrittgeschwindigkeit auf "anderem Radweg")
Nur bei Fußgängern auf dem selben Weg. Ist der Radweg baulich als solcher zu erkennen muss der Autofahrer dort mit Radlern rechnen - wir haben so einen Fall auf unserer Straße direkt vor der Haustür.
 
Einerseits heißt es ja, Fahrbahnbegleitender Radweg hat die gleichen Rechte wie die Fahrzeuge auf der Fahrbahn.
Die Regelung bezieht sich aber auf Kreuzungen. Und nicht wie in diesem Fall um zwei Fahrzeuge in gleicher Richtung.
Nur haben wir hier Spurwechsel, Fahrbahnverengung oder einfahren in fließenden Verkehr.

Gegen Einfahren in fließenden Verkehr spricht die nicht vorhandene abgeflachte Bordsteinkante. ( Vorfahrt achten Schild fehlt auch)
Ich würde in diesem Fall auch nicht zu Spurwechsel tendieren. Weil der Radweg wird auf die Straße geleitet und führt gerade nach der Kurve weiter. (Quert keine Fahrbahnmarkierung)

Meiner Ansicht gehen zwei Spuren in eine über.
Von daher würde ich von Reißverschluss verfahren ausgehen. Und die Radspur ist die Spur welche weiter führt.

Die Schuldfrage bleibt davon aber unangetastet. Der Sicherheitsabstand dient genau dazu daß bei unvorhersehbarem Bremsmanöver man selber noch anhalten kann.


Wobei sich mir bei dieser Kreuzung noch eine weitere Frage aufdrängt.
Wie fährt man aus deiner Fahrtrichtung kommend geradeaus ?

Ist die Bordsteinkante im Kreuzungsbereich abgeflacht und könnte man geradeaus. Oder wird wie bei uns in Seligenstadt der Radfahrer zwangsweise nach rechts um die Kurve geführt. Und soll dann erst in die nächste Links einbiegen.
 
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