Wer hat Vorfahrt

Da muss geblinkt werden, weil Änderung der Fahrtrichtung.

Ja, es muss geblinkt werden, aber die Begründung ist falsch: Wenn es keine einmündende Straße gäbe, müsste trotz Änderung der Fahrtrichtung nicht geblinkt werden. Man muss blinken, weil man abbiegen will, obwohl es verkehrsrechtlich aufgrund der abknickenden Vorfahrt kein richtiges abbiegen ist. ;) Deshalb heißt es ja abknickende und nicht abbiegende Vorfahrt. :ROFLMAO:
 
@KurtW der Satz von @wolfson zur Aussage von @Corvi war wohl eher ironisch gemeint, denke ich.

Natürlich ist es ein "Abbiegen im Sinne der StVO" (wie schonmal geschrieben, das unterscheidet eine Abknickende Vorfahrt von einer identischen Kurve in einer durchgehenden Vorfahrtstraße - bei einer abknickenden Vorfahrt biegt man ab, bei der Kurve nicht), natürlich muss man blinken. Man muss und darf NICHT blinken, wenn man die Abknickende Vorfahrt durch Geradeausfahrt verlässt - denn wie der Name schon sagt fährt man dann Geradeaus, und "Geradeausblinken" gibt es nicht.
 
Ja, es muss geblinkt werden, aber die Begründung ist falsch: Wenn es keine einmündende Straße gäbe, müsste trotz Änderung der Fahrtrichtung nicht geblinkt werden. Man muss blinken, weil man abbiegen will, obwohl es verkehrsrechtlich aufgrund der abknickenden Vorfahrt kein richtiges abbiegen ist. ;)
Nein. Eine abknickende Vorfahrt sind stets ZWEI verschiedene Vorfahrtstraßen (ja, auch mit unterschiedlichen Straßennamen!), die aufeinandertreffen. Deswegen biegt man ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe heute erfahren, das an dieser Kreuzung ein größerer Kreisel geplant ist. Trotzdem stelle ich noch Bilder ein, welche ich gerade aufgenommen habe, Selbsterklärend.

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Gruß Leonardi
 
Eine abknickende Vorfahrt, die (aus der 30er Zone kommend) in eine Straße führt, die mit "Durchfahrt verboten für KFZ aller Art" führt? Schräg...
 
Theorieunterricht in der Fahrschule (ich hatte die Prüfung mit 0 Fehlerpunkten bestanden, und im Unterschied zu vielen Fahrschülern heute (heute?) hatten mich die Regeln damals interessiert - wie sie es auch heute noch tun).

Aber schon damals gab es entsprechende Stellen, an denen auch Streifenwagen nicht geblinkt haben (die Mainaustraße in Konstanz den Salzberg hoch war damals noch abknickende Vorfahrtsstraße).
 
Hier findet man die Quelle.
Und die planerische Lösung um den Fußgängern die gefährliche Vorfahrt zu nehmen.

Erinnert mich an die Vorfahrtsregel im Kreisverkehr.
Autofahrer hat bei Einfahrt Vorfahrt gegenüber Fußgänger und muß bei Ausfahrt Fußgänger Vorfahrt gewähren.
Kapiert kein Mensch.
Und ist der Grund warum Innerorts Zebrastreifen in den Richtlinien vorgesehen ist.
 
In oben genanntem Link ist übrigens auch nachzulesen, was ich hier schon öfter schrieb: Eine Abknickende Vorfahrt sind ZWEI verschiedene Vorfahrtstraßen, die ind er Kurve aufeinandertreffen, im Gegensatz zu einer durchgehenden Vorfahrtstraße mit einer Kurve:

Bei abknickender Vorfahrt werden durch vorfahrtregelnde VZ mit Zusatztafel zu VZ 306 zwei an einer Kreuzung/Einmündung zusammentreffende Straßen entsprechend der Hauptverkehrsrichtung zu einem bevorrechtigten Straßenzug zusammengefasst.

@jaap1969 Erinnert mich an die Vorfahrtsregel im Kreisverkehr.
Autofahrer hat bei Einfahrt Vorfahrt gegenüber Fußgänger und muß bei Ausfahrt Fußgänger Vorfahrt gewähren.
Kapiert kein Mensch.
Wieso kapiert das kein Mensch? Ich finde das ziemlich logisch. Bei Einfahrt kann ein Fußgänger ja nur die Fahrbahn kreuzen, daher hat ein KFZ hier Vorrang, wie bei jeder anderen Straße auch. Bei Ausfahrt hingegen biegt das KFZ ab, damit hat der Fußgänger Vorrang - wie bei jedem anderen Abbiegevorgang auch.
 
Ich finde das ziemlich logisch. Bei Einfahrt kann ein Fußgänger ja nur die Fahrbahn kreuzen, daher hat ein KFZ hier Vorrang, wie bei jeder anderen Straße auch.
Finde ich nicht. Beim Einfahren gilt Vorfahrt achten und der Fußgänger folgt dem Kreisverkehr, d.h. geht entlang der Vorfahrtstraße.
 
dass man als Fußgänger im Kreisverkehr Vorrang vor den ausfahrenden, aber nicht vor den einfahrenden Fahrzeugen hat.
Ja, genau wie an jeder stinknormalen Kreuzung ohne Zebrastreifen. Man hat Vorrang vor den in die Straße, die man queren will. einbiegenden Fahrzeugen, aber nicht vor den geradeaus fahrenden oder die Straße abbiegend verlassenden Fahrzeugen.
Dass für Fußgänger:innen eine für die gesamte Überquerung geltende Regelung sinnvoll(er) ist, streitet allerdings wohl kaum jemand ab. :)
 
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