Da muss geblinkt werden, weil Änderung der Fahrtrichtung.Was auch der Grund dafür ist, daß man bei diesem "Folgen der abknickenden Vorfahrtsstraße" nicht blinken muß.
Quelle?Im Ernst: natürlich ist das Abbiegen im Sinne der StVO mit entsprechendem Vorrang von Fußgängern, die weiter geradeaus wollen.