Wer hat Vorfahrt

das fällt wohl unter §10 StVO 'Einfahren von anderen Straßenteilen', Du hättest so einfahren müssen, dass eine Gefährdung der anderen Verkehrteilnehmer ausgeschlossen gewesen wäre.
So sehe ich das auch. Du warst auf einem "anderen Straßenteil" unterwegs und bist auf die Fahrbahn eingefahren ähnlich wie man vom Rad/Fußweg über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn wechseln würde. Du hattest Nachrang und hättest auf den Verkehr auf der Fahrbahn achten und ggf. warten müssen.

Unabhängig davon ist das eine lebensgefährliche und tückische Konstruktion, die solche Missverständnisse geradezu provoziert. Schon mal gut, dass dieser Unfallweg nicht mehr benutzungspflichtig ist. Jetzt muss man den Radfahrern nur noch klar machen, dass man diesen Drecksweg nicht mehr benutzen sollte.
 
Wobei sich mir bei dieser Kreuzung noch eine weitere Frage aufdrängt.
Wie fährt man aus deiner Fahrtrichtung kommend geradeaus ?

Ist die Bordsteinkante im Kreuzungsbereich abgeflacht und könnte man geradeaus.
Sieht auf dem 2. Foto so aus, als sei dort Richtung "geradeaus" unmittelbar hinter den Stahlbegrenzungen auch ein abgeflachter Bereich. Wobei man dort bei Geradeausfahrt durchaus auch so sehen könnte, dass querende Radfahrer Vorfahrt haben, denn da es sich um eine ABKNICKENDE Vorfahrt handelt biegt der Autofahrer rechts ab, wenn er dieser folgt - Fußgänger, die hier die Straße queren, hätten daher auf jeden Fall Vorrang, bei Radfahrern bin ich mir bei der dortigen Konstellation ehrlich gesagt nicht so sicher.
 
Nur bei Fußgängern auf dem selben Weg. Ist der Radweg baulich als solcher zu erkennen muss der Autofahrer dort mit Radlern rechnen
Ist er hier ja nicht. Da ist nur ein abgesenkter Bordstein am Gehweg.
Weil der Radweg wird auf die Straße geleitet und führt gerade nach der Kurve weiter. (Quert keine Fahrbahnmarkierung)
Das ist kein Radweg. Wenn ich @Leonardi richtig verstehe, ist der noch nichtmal für Radfahrer frei gegeben.

Jetzt muss man den Radfahrern nur noch klar machen, dass man diesen Drecksweg nicht mehr benutzen sollte.
Ja, kein Radwegschild oder kein Radfahrer frei reicht nach einmal bestehendem Radweg meist nicht, da muß ein Fußgänger, Radfahrer verboten hin.

Gruß,

Tim
 
Also ich hab mal gelernt bei Belagswechseln (oder querem Boardstein) im Zweifel davon auszugehen, dass der mit dem durchgängigen Belag Vorfahrt hat. Anyway erlaubt die Schilderung mE keine konkrete Schuldverteilung. Es heißt ja ausdrücklich Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtsnahme. Und (Achtung Grenzwertbetrachtung!) wenn der Pkw dir nicht in die Seite fahren konnte, hast du keine Vorfahrt genommen, sondern bist vor ihn gefahren, das passiert im Verkehr ständig. Auch wenn das gar nicht clever war so...
 
Ich seh das auch aus Sicht der Radfahrenden:
Das Ende des baulich durch die rote Pflasterung eindeutig erkennbaren, (nicht benutzungspflichtigen) Radweges ist nicht mit einer Autobahnauffahrt zu vergleichen.
Der freiwillg benutzbare Radweg endet dort, weil die Zone 30 beginnt.
Nach der Änderung der StvO muss ein Überholender innerorts 1,5m Abstand zu Radfahrenden halten, ohne dass von Kantsteinen die Rede ist.
Der schwächere Verkehrsteilnehmer hat nach $1 StvO Vorrang.
Ich sehe hier Vorfahrt der Radfahrenden.
Gruß Krischan
 
Ist er hier ja nicht. Da ist nur ein abgesenkter Bordstein am Gehweg.
Schau mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Radwege_ohne_Benutzungspflicht
Sobald das irgendwie erahnbar ein RW (Belag, Farbe, Piktogramme etc.) sein könnte, ists einer. Wenn, dann müsste mindestens der Belag angegeglichen werden - haben wir hier im Bezirk, da wurde die rote Farbe vom Gehweg gefräst und der RV vor der Wahl Kopfsteinpflaster oder Tramschienen gelassen.
(Die meisten entscheiden sich für "Gehweg, nicht für RV frei". Rat mal, wo das Ordungsamt letztes Jahr ne Kontrolle durchgeführt hat...)

Den Punkt von @Krischan wollte ich auch gerade einbringen, inkl. dem Bezug auf Kantsteine. Wobei das m.E. nicht ganz klar ist, also, ob die 1,5m auch zwischen Fahrbahn und Bordsteinradweg gelten. Ggü. Schreckstreifen und Radstreifen gelten die ja bekanntlich.
 
Ich würde bei der hier vorhandenen baulichen Ausführung (!) @jaap1969 zustimmen und am ehesten eine Zusammenführung zweier getrennter Fahrspuren sehen, die gleichrangig sind. Also eine Fahrbahnverengung, bei der keiner der Beiden Vorfahrt hat sondern Reissverschlussverfahren + "first come first serve" + §1 StVo und notfalls Verständigung wenn uneindeutig.

Hier in Berlin ist an solchen Stellen oft oder zumeist der Radweg zumindest für ein paar Meter als aufgepinselte Spur auf der Fahrbahn weitergeführt. In dem Fall würde ich (trotz gestrichelter statt durchgezogener Linie) eher zur Vorfahrt durch den Radfahrer tendieren. Bei moderneren Interpretationen solcher Stellen in Berlin ist die Fortführung des Radwegs auf der Fahrbahn (selbst wenn es nur ein paar Meter sein sollten) dann idR per durchgezogener Linie, da ist dann klar, dass der Radler fahren darf und der Autoverkehr die Linie nicht überfahren darf, also gar nicht mit dem Radler in Kontakt kommen kann (wenn er sich verkehrsrichtig verhält).

Die Stelle im Eingangsposting ist aber in der Tat selten dämlich geplant und kreuzgefährlich umgesetzt. Die Unfallursache sehe ich in dem konkreten Fall klar bei der Mopedfahrerin, da zu wenig Sicherheitsabstand. Allerdings: Je nachdem wie schnell es da zuging ist Bremsen in Schräglage auch nicht for the fainted-hearted und dürfte einen sehr relevanten Anteil der 45km/h-Mopedfahrer überfordern und nicht wenige Grossroller- und Motorradfahrer auch, erst recht, falls die Fahrbahn mal feucht ist. Mit den Folgen wie im Eingangsposting beschrieben.

Wer auch immer das geplant und gebaut hat gehört gekielholt und in einer gerechten Welt erfolgreich persönlich mit in Regress genommen für die Unfallfolgen, wenn da was passiert. Ebenso derjenige, der für dieses Strassenstück verantwortlich ist. Dann änderte sich wohl sehr schnell was, sonst eher nicht. Man wird ja wohl noch träumen dürfen.
 
Wenn man es genau nimmt war das einfahren vom Radweg auf die Strasse noch korrekt, weil das passen ja beide noch nebeneinander. Wie bei diesem Konstrukt wo man gefahrlos vom Hochbordradweg auf die "Strasse" wechseln kann indem man einfach geradeaus weiterfährt.
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Erst danach kommt eine apprupte Fahrbahnverengung die eine ein Einfädeln erzwingt. Aber wer bei solchen Fleischbremsen Vorfahrt hat konnte mir noch niemand schlüssig erklären. De fakto der Stärkere.
 
Originell finde ich auch die abknickende Vorfahrtsstraße, die unmittelbar nach der Kurve in eine 30er-Zone (also ohne Vorfahrtsstraßen) mündet.

Ich denke, der Radfahrer hat eigentlich alles korrekt gemacht, und die folgende Autofahrerin auch.
Fehler gab es m. E. bei der Mopedfahrerin und bei den Verkehrsplanern.

Die Idee, die für die Verkehrsführung Verantwortlichen auf diese Gefahrenstelle hinzuweisen finde ich die Beste von allen in diesem Faden.
 
Originell finde ich auch die abknickende Vorfahrtsstraße, die unmittelbar nach der Kurve in eine 30er-Zone (also ohne Vorfahrtsstraßen) mündet.
... die offenbar zudem noch eine Anliegerstrasse ist (Schild "Anlieger frei") im Foto. Da ist ganz schön viel Information und Veränderung auf ganz schön wenig Strecke.
 
Schau mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Radwege_ohne_Benutzungspflicht
Sobald das irgendwie erahnbar ein RW (Belag, Farbe, Piktogramme etc.) sein könnte, ists einer. ...
"Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen ohne Benutzungspflicht für Radfahrer ist i. d. R. eine Verdeutlichung durch Piktogramme erforderlich."
So endet der Absatz. Meiner Meinung nach ist es auch nur so (oder ähnlich) möglich einen solchen Radweg zu erkennen. Fehlt das Piktogramm (hinweis), kann es z.B. auch nachträglich angebauter (verbreiterter) Gehweg sein. Auch der kann einen anderen Belag aufweisen (was ja bei einem "normalen" Gehweg vorkommen kann. Auch rotes Pflaster ist kein zwingendes Indiz, zumal ja nach ein paar Jahren das rote Pfalster nicht mehr rot ist (insbesondere bei angrenzenden Bäumen) und auch andere Flächen rot gepflastert sein können.

Um sich aus der Verantwortung für diese selten intelligente Konstruktion zu stehlen (die Folgen sind mutmaßlich amtsbekannt), wurde die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben (billigste Lösung, eine vernüftige bauliche Lösung sprengt den Gemeindehaushalt).
Folge: Sollte jetzt noch jemand den Gehweg illegalerweise mit dem Rad benutzen, ist er selbst dran schuld. Das wäre für mich die naheliegendste Arbeitshypothese (bis zum Beweis des Gegenteils). Einfach mal nachforschen, was der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht vorausging. Gerne höre ich, dass die Welt an dieser Stelle besser ist, als vermutet :).
 
"Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen ohne Benutzungspflicht für Radfahrer ist i. d. R. eine Verdeutlichung durch Piktogramme erforderlich."
So endet der Absatz. Meiner Meinung nach ist es auch nur so (oder ähnlich) möglich einen solchen Radweg zu erkennen.

Da verwechselst Du was. Ein gemeinsamer Geh-&Radweg ist ja idR das berüchtigte "Radfahrer frei" (Schrittgewschwindigkeit als Folge).

Fehlt das Piktogramm (hinweis), kann es z.B. auch nachträglich angebauter (verbreiterter) Gehweg sein.
Ich hab ja viel Phantasie aber wie oft ist Dir denn bitte ein nachträglich angebauter verbreiteter Gehweg begegnet, der noch dazu mit einem nicht benutzungspflichtigen Radweg verwechselbar war? o_O

Ein Radweg, bei dem die Benutzungspflicht aufgehoben wurde (oder gar nicht erst existierte) bleibt dennoch ein Radweg, nur halt eben ein nicht benutzungspflichtiger.

Hier in Berlin ist das der Standardfall - ich hatte mich vor längerer Zeit auch mal gefragt, wie man einen solchen Radweg zuverlässig erkennen kann - ein Schild gibt es dafür meines Wissens nicht. Blauer Lolli -> Benutzungspflichtig -> trifft nicht zu oder "Radfahrer frei" bzw. kombiniertes blaues Fuß-/Radwegschild -> trifft auch nicht zu.
Ergebnis war: Wenn es aussieht wie ein Radweg ist es auch einer. Kennzeichen sind z.B. Fahrradampeln, Absetzung gegenüber dem Fußweg durch Farbe, Oberfläche oder Trennfuge/-schwelle etc, klare Streckenführung, abgesenkte Auf-/Abfahrt etc.. Radwege, die welche waren aber keine mehr sind sind hier in Berlin per Bake abgesperrt. Das ist nicht unproblematisch - wer nach der Bake erst auf den "Radweg" auffährt weiss und merkt gar nicht, dass der "Radweg" keiner ist. Das war z.B. offenbar bei diesem tödlichen Unfall der Fall. In meinen Augen nicht da unfallursächlich - aber ein Problem. Da soll als Folge jetzt auch umgebaut werden.

Um sich aus der Verantwortung für diese selten intelligente Konstruktion zu stehlen (die Folgen sind mutmaßlich amtsbekannt), wurde die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben (billigste Lösung, eine vernüftige bauliche Lösung sprengt den Gemeindehaushalt).
Das funktioniert nicht.
Folge: Sollte jetzt noch jemand den Gehweg illegalerweise mit dem Rad benutzen, ist er selbst dran schuld.

Und das ist eine nicht zutreffende Schlussfolgerung.
 
Ich vermute, das dies ein wirklich komplexer Fall ist, und fachlichen Rat erfordert. Ich traue mich nicht, hier auch nur zu raten , was da gilt. Vielleicht kann man irgendwelche anwendbare Urteile googeln? Spannende Frage, so eine Stelle haben wir hier auch, allerdings etwas übersichtlicher.

Edit: Leider kein Urteil, aber zum Thema Blog
Edit 2 (Österreich) Blog Radlobby
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Idee, die für die Verkehrsführung Verantwortlichen auf diese Gefahrenstelle hinzuweisen finde ich die Beste
Habe heute an die <Verkehrsplanung> eine email mit einem Link auf diesen Thread geschickt. Eine durchgehende weiße Linie für Vorfahrt des Radfahres und für schlechtes Wetter wo man diese Linie nicht sehen kann ein sinnvolles Schild würde ich für angebracht halten. Welches Schild könnte man empfehlen oder keins, weil schon zu viele dort ?
In Lingen wurde ich vor mehreren Jahren mal von Verkehrsplanern angesprochen, sie haben schon Interesse an der Meinungen aus der Sichtweise von Radfahrern, was gemacht werden sollte. Man hat mir damals mitgeteilt, das Verkehrsplaner zusammen mit Polizei vor Ort immer die Sache anschauen und dann entscheiden.

Gruß Leonardi
 
Wo bitte kann ich das finden?

Dirk
Hast du einen Führerschein? Dann solltest du das wissen, ohne Beleg, den ich dir aber gerne weiter unten aufführe. Eine abknickende Vorfahrt sind 2 Straßen, man biegt, wenn man ihr folgt, von einer in die andere ab. Das unterscheidet eine AV von einer normalen Kurve in der Straße. Bei einer Kurve hat ein querender Fußgänger keinen Vorrang, bei einer AV sehr wohl:


 
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