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ist ein sogenanntes Streckenverbot, das Verbot für Fahrzeuge ist keines. Insofern sind die Gültigkeitsregeln nicht übertragbar. Es müsste im Übrigen dann ja auch ein Aufhebungszeichen geben.Geschwindigkeitsbegrenzung
Quelle? Bei den Erläuterungen zum Zeichen "Verbot für Fahrzeuge" in der StVO steht ja explizit, dass Fahrräder geschoben werden dürfen, also auch an Schild vorbei. Das anschließende Weiterfahren ist offenbar nicht geregelt, man müsste mal gegen entsprechendes Bußgeld prozessieren. Ich überlege gerade, an welchem Zeichen ich das im Urlaub solange ausprobieren könnte, bis die Polizei mich mit einem Zahlschein ausstattet.Das am Schild vorbeischieben geht nur bei Zeichen 267.
ist ein sogenanntes Streckenverbot, das Verbot für Fahrzeuge ist keines. Insofern sind die Gültigkeitsregeln nicht übertragbar. Es müsste im Übrigen dann ja auch ein Aufhebungszeichen geben.
Quelle? Bei den Erläuterungen zum Zeichen "Verbot für Fahrzeuge" in der StVO steht ja explizit, dass Fahrräder geschoben werden dürfen, also auch an Schild vorbei.
Zumindest die Verwaltung in Mönchengladbach sagt: Ist sie nicht. Nennt man hier eine "unechte Einbahnstraße". Man darf dort also von der anderen Seite einfahren, wenden, und in die entgegengesetzte Richtung fahren. Auch von Grundstücken aus darf in die Richtung gefahren werden, in die man nicht fahren darf, wenn man dabei das Zeichen 267 passieren würde. Sowas wurde hier erst kürzlich eingerichtet, um LKW-Verkehr nahe eines Gewerbegebietes zu regulieren, da entsprechende Schilder (Zeichen 253) nicht wirklich beachtet wurden und die Strecke als Abkürzung genutzt wurde. Die Anwohner erhielten einen Brief mit der obigen Erläuterung, was erlaubt ist und was nicht. Dieser wurde etwas später auch in der hiesigen Presse veröffentlicht.Zeichen 267 verbietet nur die Einfahrt (ob die Durchfahrt in die entsprechende Fahrtrichtung auch untersagt ist, darüber scheint Uneinigkeit zu herrschen),
Ich muss mir die Begründung der angeblichen Änderung der Rechtslage bei stvo2go noch mal genauer anschauen, aber sie ist schon mal für Zweiräder, die ja vorbeigeschoben werden dürfen, mit oder ohne Kraft, nicht schlüssig ...Auch geparkt werden darf dort nicht.
Setzt aber voraus, dass alle Zugänger der "Zone" passend beschildert sind. Nur ein "Loch", wo man ohne 250 in die "Zone" reinkommt, und davon gibt es für Radler mehr als der gemeine Schilderaufsteller denkt, und man kann fröhlich an den 250ern vorbeiradeln ... (aber nach Passieren nicht wieder umdrehen ...)Der Bereich hinter Zeichen 250 darf hingegen in keine Richtung befahren werden.
Nö. Beim Rechtsabbiegen auf Fahrräder achten.Achtung, Fahrräder können rechts abbiegen
Ich muss mir die Begründung der angeblichen Änderung der Rechtslage bei stvo2go noch mal genauer anschauen, aber sie ist schon mal für Zweiräder, die ja vorbeigeschoben werden dürfen, mit oder ohne Kraft, nicht schlüssig ...
Setzt aber voraus, dass alle Zugänger der "Zone" passend beschildert sind. Nur ein "Loch", wo man ohne 250 in die "Zone" reinkommt, und davon gibt es für Radler mehr als der gemeine Schilderaufsteller denkt, und man kann fröhlich an den 250ern vorbeiradeln ... (aber nach Passieren nicht wieder umdrehen ...)
Jein. Was ist denn, wenn an den anderen Zufahrten Radfahrer ausgenommen sind?Das stimmt natürlich (solange man keine Kenntnis der Schilder hat). Sobald man weiß, dass das eine Zone ist, die man nicht befahren darf, darf z.B. einen Tag später auch eine Lücke nicht mehr befahren werden.
Das sind Fahrradständer (sieht man doch)...Hier hatte auch jemand Schilder über.
Schön wäre es: im Schlimmsten Falle sind die alle erforderlich: Ich lasse grad Fahrradstraßen erstellen, ehemalige 30er Zonen -> vorher nur ein Schild (Tempo 30 Zone) am Anfang, eins am Ende (Aufhebung Tempo 30 Zone). Für die nunmehr vorfahrtsberechtigte Fahrradstraße brauche ich pro Kreuzung 8 Pfosten mit jeweils 1 bis 2 Schildern... Das läppert sich. Das kotzt mich tatsächlich selber an, dass ich da nen Schilderwald aufstellen lassen muss, obschon ich die Fahrradstraßen dort toll finde, aber es ist rein rechtlich nicht anders machen.Hier hatte auch jemand Schilder über.
Fahrzeuge dürfen dort aber auch nicht abgestellt / geparkt werden. Motorräder, Motorroller, Fahrräder etc. müssen dort also auf Privatgelände untergebracht werden, wenn man sie nicht gerade schiebt.Ein geschobenes Fahrrad ist kein geführtes Fahrzeug. Rechtlich ist man dann Fußgänger und fürden gilt Zeichen 250 nicht.
Das löst man hier in MG anders: Trotz Fahrradstraße gilt an Kreuzungen einfach weiterhin "Rechts vor Links", also nix Vorfahrt für die Radfahrer.Für die nunmehr vorfahrtsberechtigte Fahrradstraße
Jein. Was ist denn, wenn an den anderen Zufahrten Radfahrer ausgenommen sind?
Wenn ich mich recht erinnere wurde bei uns der ADFC darum gebeten Radrouten auszuschildern.