Was wollen uns diese Schilder sagen?

Also wenn ich mir den Pfeil und die Fahrtrichtung des Radfahrers ansehe, interpretiere ich das Schild als: "Achtung, Radfahrer bitte rückwärts fahren!"
 
Eine
Geschwindigkeitsbegrenzung
ist ein sogenanntes Streckenverbot, das Verbot für Fahrzeuge ist keines. Insofern sind die Gültigkeitsregeln nicht übertragbar. Es müsste im Übrigen dann ja auch ein Aufhebungszeichen geben.
Das am Schild vorbeischieben geht nur bei Zeichen 267.
Quelle? Bei den Erläuterungen zum Zeichen "Verbot für Fahrzeuge" in der StVO steht ja explizit, dass Fahrräder geschoben werden dürfen, also auch an Schild vorbei. Das anschließende Weiterfahren ist offenbar nicht geregelt, man müsste mal gegen entsprechendes Bußgeld prozessieren. Ich überlege gerade, an welchem Zeichen ich das im Urlaub solange ausprobieren könnte, bis die Polizei mich mit einem Zahlschein ausstattet. ;)
 
Wieviel Zeit hast du denn?
Es dürfte schwierig werden dass das überhaupt jemand interessiert, bei Radfahrern.
 
Du musst nur den richtigen privaten Hüter von Recht und Ordnung finden, der sich von der ungeheuer gefährlichen Geschwindigkeit eines zügig Radfahrenden bedroht fühlt und deswegen Anzeige erstattet.
 
ist ein sogenanntes Streckenverbot, das Verbot für Fahrzeuge ist keines. Insofern sind die Gültigkeitsregeln nicht übertragbar. Es müsste im Übrigen dann ja auch ein Aufhebungszeichen geben.
Quelle? Bei den Erläuterungen zum Zeichen "Verbot für Fahrzeuge" in der StVO steht ja explizit, dass Fahrräder geschoben werden dürfen, also auch an Schild vorbei.

Jein. Zeichen 250 bezieht auf den Bereich hinter dem Schild, in dem kein Fahrzeug geführt werden darf. Auch geparkt werden darf dort nicht. Es ist also durchaus vergleichbar mit einem Streckenverbot. Zeichen 267 verbietet nur die Einfahrt (ob die Durchfahrt in die entsprechende Fahrtrichtung auch untersagt ist, darüber scheint Uneinigkeit zu herrschen), kann also theoretisch schiebend passiert werden. Der Bereich hinter Zeichen 250 darf hingegen in keine Richtung befahren werden.

Hier ein paar Erläuterungen dazu: https://www.stvo2go.de/zeichen-250/
 
Zeichen 267 verbietet nur die Einfahrt (ob die Durchfahrt in die entsprechende Fahrtrichtung auch untersagt ist, darüber scheint Uneinigkeit zu herrschen),
Zumindest die Verwaltung in Mönchengladbach sagt: Ist sie nicht. Nennt man hier eine "unechte Einbahnstraße". Man darf dort also von der anderen Seite einfahren, wenden, und in die entgegengesetzte Richtung fahren. Auch von Grundstücken aus darf in die Richtung gefahren werden, in die man nicht fahren darf, wenn man dabei das Zeichen 267 passieren würde. Sowas wurde hier erst kürzlich eingerichtet, um LKW-Verkehr nahe eines Gewerbegebietes zu regulieren, da entsprechende Schilder (Zeichen 253) nicht wirklich beachtet wurden und die Strecke als Abkürzung genutzt wurde. Die Anwohner erhielten einen Brief mit der obigen Erläuterung, was erlaubt ist und was nicht. Dieser wurde etwas später auch in der hiesigen Presse veröffentlicht.
 
Auch geparkt werden darf dort nicht.
Ich muss mir die Begründung der angeblichen Änderung der Rechtslage bei stvo2go noch mal genauer anschauen, aber sie ist schon mal für Zweiräder, die ja vorbeigeschoben werden dürfen, mit oder ohne Kraft, nicht schlüssig ...
Der Bereich hinter Zeichen 250 darf hingegen in keine Richtung befahren werden.
Setzt aber voraus, dass alle Zugänger der "Zone" passend beschildert sind. Nur ein "Loch", wo man ohne 250 in die "Zone" reinkommt, und davon gibt es für Radler mehr als der gemeine Schilderaufsteller denkt, und man kann fröhlich an den 250ern vorbeiradeln ... (aber nach Passieren nicht wieder umdrehen ...)
 
Ich muss mir die Begründung der angeblichen Änderung der Rechtslage bei stvo2go noch mal genauer anschauen, aber sie ist schon mal für Zweiräder, die ja vorbeigeschoben werden dürfen, mit oder ohne Kraft, nicht schlüssig ...

Ein geschobenes Fahrrad ist kein geführtes Fahrzeug. Rechtlich ist man dann Fußgänger und für den gilt Zeichen 250 nicht.

Setzt aber voraus, dass alle Zugänger der "Zone" passend beschildert sind. Nur ein "Loch", wo man ohne 250 in die "Zone" reinkommt, und davon gibt es für Radler mehr als der gemeine Schilderaufsteller denkt, und man kann fröhlich an den 250ern vorbeiradeln ... (aber nach Passieren nicht wieder umdrehen ...)

Das stimmt natürlich (solange man keine Kenntnis der Schilder hat). Sobald man weiß, dass das eine Zone ist, die man nicht befahren darf, darf z.B. einen Tag später auch eine Lücke nicht mehr befahren werden.
 
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Hier hatte auch jemand Schilder über.
 

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Hier hatte auch jemand Schilder über.
Schön wäre es: im Schlimmsten Falle sind die alle erforderlich: Ich lasse grad Fahrradstraßen erstellen, ehemalige 30er Zonen -> vorher nur ein Schild (Tempo 30 Zone) am Anfang, eins am Ende (Aufhebung Tempo 30 Zone). Für die nunmehr vorfahrtsberechtigte Fahrradstraße brauche ich pro Kreuzung 8 Pfosten mit jeweils 1 bis 2 Schildern... Das läppert sich. Das kotzt mich tatsächlich selber an, dass ich da nen Schilderwald aufstellen lassen muss, obschon ich die Fahrradstraßen dort toll finde, aber es ist rein rechtlich nicht anders machen.
 
Ein geschobenes Fahrrad ist kein geführtes Fahrzeug. Rechtlich ist man dann Fußgänger und fürden gilt Zeichen 250 nicht.
Fahrzeuge dürfen dort aber auch nicht abgestellt / geparkt werden. Motorräder, Motorroller, Fahrräder etc. müssen dort also auf Privatgelände untergebracht werden, wenn man sie nicht gerade schiebt.
 
Wenn ich mich recht erinnere wurde bei uns der ADFC darum gebeten Radrouten auszuschildern.

Bei uns im MTK hat tatsächlich jemand vom ADFC das grundsätzliche Konzept für die Radrouten erstellt. Die Schilder nach und nach aufgestellt haben dann natürlich die einzelnen Gemeinden und auch nach Ihrem Gutdünken Routenverläufe und Beschilderungen geändert. Einige Gemeinden mussten auch ca. 100 Mal über 10 Jahre gefragt werden wann sie denn endlich damit anfangen. Ich bin mir unsicher ob mittlerweile alle Gemeinden etwas gemacht haben.
 
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