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Würde die Krone der Schöpfung den Ast absägen auf dem man sitzt? Nein.Größenwahn von Linne bzw. der kirchlichen Auffassung von der Krone der Schöpfung
Also kann der Mensch ja wohl nicht die Krone der Schöpfung sein....
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Würde die Krone der Schöpfung den Ast absägen auf dem man sitzt? Nein.Größenwahn von Linne bzw. der kirchlichen Auffassung von der Krone der Schöpfung
Wärn's die rechten nicht mal das. Oder muss funktionieren, was einst verbaut wurde, so wie beim Heckscheiben Wisch-Wasch-Gedöhns?Man könnte mutmaßen, dass der Verlust erst bei der nächsten HU auffällt.
Fahrerflucht wäre es, wenn er am Unfall beteiligt wäre. Ist er aber nicht, er war nur zufällig in der Nähe.Hö? Dess Fahrerflucht. Also kann uns vom Radfahrstandpunkt ja erstmal egal sein. Aber trotzdem. Gesetze sind halt nur für die Leute die sich dran halten. Wenn ich wem den Aussenspiegel gekillt hätt, hätt ich angehalten, weil steht ja im Gesetz. Aber wahrscheinlich bin ich einfach nur ein bisschen naiv.
Da ist jetzt die Frage wie man "beteiligt" auslegt.Fahrerflucht wäre es, wenn er am Unfall beteiligt wäre.
Würde ich so nicht schreiben - wäre er nicht dort gewesen, wäre das Geschehene so wohl nicht passiert - was aber keinesfalls seine Schuld sein muss!er war nur zufällig in der Nähe.
Äh Leude? Ich mein den Autofahrer, der hat doch den Aussenspiegel kaputtgemacht. Ich bin ein wenig konsterniert was ihr denkt was ich denke...
Leute ihr könnt aufhören! Ich habs verstanden, ihr seit auch nur Menschen.Fahrerflucht wäre es, wenn er am Unfall beteiligt wäre. Ist er aber nicht, er war nur zufällig in der Nähe.
Ich vermute, du beziehst dich auf das Szenario von @Suedhesse mit dem wendenden PKW-Fahrer.Das eigentliche Problem dürfte sein, dass der "Unfallverursacher" sich nicht für schuldig hält und somit auch nicht an Fahrerflucht glaubt.
Selbst wenn ich mich falsch verhalten, bin ich nicht automatisch verantwortlich für die Folgefehler anderer.
Wo ist da die Grenze?
Sehr schöne Erklärung, Danke dafür.Man muss Verschulden und Beteiligung auseinanderhalten. Beteiligung ist weit gefasst und hier m.E. gegeben
erklärte ihren Unfall aber mit unserer Erscheinung.
Würde ich nicht so sehen:War dann folgendes kurioses Erlebnis eine potentielle Unfallflucht?
Wir fuhren mit einer Kolonne von Velomobilen eine etwas unübersichtliche Strecke mit Kurven und Hügelkuppen entlang. Dabei kamen uns einige Autos entgegen, von denen viele seeeehr aufmerksam zu uns herüberschauten und dabei oftmals ihre Geschwindigkeit verringerten. Irgendwann kam es dadurch auf der Gegenfahrbahn zu einem Auffahrunfall.
Exotisches Aussehen kann man schlecht unter "Verhalten" einordnen.§34 Abs. 2 StVO schrieb:Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jede Person, deren Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.
Frag ihn doch einfach mal.was wohl sein chef dazu sagen wird ?
ja, das ist die frage, klingeln gehen und ne abfuhre kassieren, oder anzeige so das die polizei vor der tühre steht.Frag ihn doch einfach mal.