Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?

Kam jetzt schon mehrfach.
Tragisch allemal.
Es soll wohl eine gerichtsmedizinische Untersuchung geben.
 
Man könnte mutmaßen, dass der Verlust erst bei der nächsten HU auffällt.
Wärn's die rechten nicht mal das. Oder muss funktionieren, was einst verbaut wurde, so wie beim Heckscheiben Wisch-Wasch-Gedöhns?

Einst in Köln war ich Beifahrer nach einer Hochzeit und da ist des Nachts Ähnliches (durch parkierende PKW verengte Straße, beiderseits unangepasste Geschwindigkeit) passiert. Bauartbedingt haben sich beide Spiegel aber nur eingeklappt statt abzubrechen.
 
Hö? Dess Fahrerflucht. Also kann uns vom Radfahrstandpunkt ja erstmal egal sein. Aber trotzdem. Gesetze sind halt nur für die Leute die sich dran halten. Wenn ich wem den Aussenspiegel gekillt hätt, hätt ich angehalten, weil steht ja im Gesetz. Aber wahrscheinlich bin ich einfach nur ein bisschen naiv.
Fahrerflucht wäre es, wenn er am Unfall beteiligt wäre. Ist er aber nicht, er war nur zufällig in der Nähe.
 
Fahrerflucht wäre es, wenn er am Unfall beteiligt wäre.
Da ist jetzt die Frage wie man "beteiligt" auslegt.
Beispiel:
Ich wurde mal ganz fasziniert Zeuge wie ein Dosentreiber im dichten Berufsverkehr auf einer Landstrasse auf einem ampelgeregelten Abzweig wenden wollte - völlig idiotisch und natürlich durch zahlreiche durchgehende Linien verboten.
Der erste nachfolgende PKW bremste rechtzeitig - der zweite nicht mehr.
Ergebnis: Zwei PKW mit ordentlich Schaden - aber der Verursacher des Unfalls hatte keinen Schaden - ausser den im Kopf den er vorher schon hatte.
Danach stiegen alle drei Fahrer aus und "unterhielten" sich für meinen Geschmack relativ normal.
Dem armen Fahrer in der Mitte gab ich für alle Fälle meine Kontaktdaten, das war ja der einzige der nichts falsch gemacht hatte - aber geschädigt wurde.
Kurz darauf wurde ich von der Polizei in Sachen Fahrerflucht als Zeuge geladen.
Der Verursacher des Unfalls sah sich nicht als "Beteiligter" und fuhr dann einfach davon ohne Personalien anzugeben oder auf die Polizei zu warten...
er war nur zufällig in der Nähe.
Würde ich so nicht schreiben - wäre er nicht dort gewesen, wäre das Geschehene so wohl nicht passiert - was aber keinesfalls seine Schuld sein muss!

In dem hier diskutierten Fall hat der Radfahrer aber ganz sicher nicht den Unfall verursacht oder massgeblich dazu beigetragen, wenn er einfach nur dort wo er fahren darf nur geradeaus gefahren ist.
In diesem Fall hat offenbar der Dosentreiber hinter ihm StVO §5 "Überholen" sträflich missachtet, wie es täglich zu unserem Leidwesen wohl millonenfach vorkommt, und ist deshalb Unfallverursacher.
Der Radfahrer sollte sich in dem Fall IMHO der Polizei als Zeuge zur Verfügung stellen.
Das kann man aber auch noch hinterher tun, selbst wenn man weitergefahren ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Daher meine Frage nach dem Alter: Der Junge, der den Anlass für den unfallverursachenden Verstoß gab, ist nicht strafmündig. Zudem ist anzunehmen, dass er seine Warte- und Auskunftspflicht in der Stresssituation nicht realisieren konnte.
 
Das eigentliche Problem dürfte sein, dass der "Unfallverursacher" sich nicht für schuldig hält und somit auch nicht an Fahrerflucht glaubt.
Selbst wenn ich mich falsch verhalten, bin ich nicht automatisch verantwortlich für die Folgefehler anderer.
Wo ist da die Grenze?
Falsches Wendemanöver?
Mehr Platz als notwendig auf der Fahrbahn beansprucht?
Mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn, trotz benutzungspflichtigem Radweg?
Mit ungewöhnlichem Fahrzeug für Ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer gesorgt?

Den letzten Punkt habe ich übrigens schon mehrfach erlebt. :eek:
 
Das eigentliche Problem dürfte sein, dass der "Unfallverursacher" sich nicht für schuldig hält und somit auch nicht an Fahrerflucht glaubt.
Selbst wenn ich mich falsch verhalten, bin ich nicht automatisch verantwortlich für die Folgefehler anderer.
Wo ist da die Grenze?
Ich vermute, du beziehst dich auf das Szenario von @Suedhesse mit dem wendenden PKW-Fahrer.
Man muss Verschulden und Beteiligung auseinanderhalten. Beteiligung ist weit gefasst und hier m.E. gegeben, bei der Schuld mag ich mich nicht festlegen.
Strafe für die Unfallflucht setzt allerdings voraus, dass man den Unfall und die eigene Beteiligung erkannt hat (oder bei angemessener Sorgfalt hätte erkennen können). Das ist hier wohl der Knackpunkt gewesen, bei @Joggls Sohn würde ich sogar davon ausgehen, dass das nicht der Fall war. Wenn man später mitkriegt, dass man möglicherweise an einem Unfall beteiligt war, sollte man sich allerdings trotzdem bei der Polizei melden. Wenn die das nicht als Beteiligung einstufen, wird man halt als möglicher Zeuge erfasst.
 
Man muss Verschulden und Beteiligung auseinanderhalten. Beteiligung ist weit gefasst und hier m.E. gegeben
Sehr schöne Erklärung, Danke dafür.

War dann folgendes kurioses Erlebnis eine potentielle Unfallflucht?

Wir fuhren mit einer Kolonne von Velomobilen eine etwas unübersichtliche Strecke mit Kurven und Hügelkuppen entlang. Dabei kamen uns einige Autos entgegen, von denen viele seeeehr aufmerksam zu uns herüberschauten und dabei oftmals ihre Geschwindigkeit verringerten. Irgendwann kam es dadurch auf der Gegenfahrbahn zu einem Auffahrunfall.
Nach kurzer Klärung, ob alle unverletzt geblieben sind, fuhren wir weiter, während die Autofahrer auf die Polizei warteten.

P.S. Die aufgefahrene Autofahrerin war uns nicht böse, erklärte ihren Unfall aber mit unserer Erscheinung.
 
erklärte ihren Unfall aber mit unserer Erscheinung.

Bei der Frankreichfahrt 3W4F 2017 haben wir auf diese Weise ein paar Auffahrunfälle verursacht - die in einen Kreisverkehr einfahrenden Autofahrer haben dann doch hin und wieder mal übersehen, dass da noch ein Auto vor ihnen steht, weil sie von den seltsamen Fahrzeugen, die gerade aus dem Kreisverkehr rausfuhren, abgelenkt waren. Da haben wir auch nie angehalten.
 
War dann folgendes kurioses Erlebnis eine potentielle Unfallflucht?

Wir fuhren mit einer Kolonne von Velomobilen eine etwas unübersichtliche Strecke mit Kurven und Hügelkuppen entlang. Dabei kamen uns einige Autos entgegen, von denen viele seeeehr aufmerksam zu uns herüberschauten und dabei oftmals ihre Geschwindigkeit verringerten. Irgendwann kam es dadurch auf der Gegenfahrbahn zu einem Auffahrunfall.
Würde ich nicht so sehen:
§34 Abs. 2 StVO schrieb:
Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jede Person, deren Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.
Exotisches Aussehen kann man schlecht unter "Verhalten" einordnen.
 
heute 14:35 uhr +/- zwei drei minuten an der heinrichstrasse.
ich auf veloweg (ausgezeichnet mit nr.) in gegenfahrichtung sehe von weitem einen lastwagen und kann zugucken, in den momennt wie er mich erblickt, wie er auf meine seite fährt, und mich zwingt zu warten.
ich warte an der kreuzung so das er platz genug hat, aber um mich rum muss.
lastwagen der firma kibag hält an,der fahrer fängt mich an zu beschimpfen. ich schrei und zeige mit dem finger auf das vekehrschild, ausgezeichneter veloweg und es sei 30siger zone.
der chaufer ist doch tatsächlich nicht fähig das verkehrs schild richtig zu interpretieren und gibt mir die schuld für sein verhallten.
dabei hat er gedroht mich beim nächsten mal zu überfahren.


was wohl sein chef dazu sagen wird ?
 
Mich hat heute hier im Ort auf der Hauptstrasse ein ausgewachsener LKW der FES mit einem knappen halben Meter Seitenabstand überholt als ich mit dem Long John unterwegs war.
Ich bin sogar später nochmal hingefahren und habe die Fahrbahnbreite gemessen weil ich das selbst fast nicht glauben konnte.
3,75 m - inklusive halbe Mittellinie und gut 30 cm Wasserrinne.
E-Mail ist gerade raus.

Ich hoffe die sind da nicht so auf dem Total-Egal-Trip wie die Fraport die ich neulich angeschrieben habe - aber gut, deren Geschäftsmodell ist es eh Millionen von Menschen hier im Ballungsraum und allgemein der ganzen Menschheit dauerhaft Schaden zuzufügen, da passt das ins Bild... warum bestätigen sich Vorurteile eigentlich immer wieder?
 
Leute fahrt vorsichtig. Ich habe heute morgen beim links abbiegen einen mega Drift hingelegt (Raureif). Ungefähr bei 35 Km/h. Dabei habe ich wirklich einen sanfte große Linie angesteuert. Abgefangen und weiter ging´s. Der Autofahrer, der in der Seitenstraße rechts abbiegen wollte, staunte nicht schlecht. Ich glaube der dachte ich habe das mit Absicht getan.

Es wird langsam Winterlich. Zumindest Außerhalb.
 
Frag ihn doch einfach mal.:p
ja, das ist die frage, klingeln gehen und ne abfuhre kassieren, oder anzeige so das die polizei vor der tühre steht.
wenn der betreffende etwas davon "merken" soll währe anzeige bei der polizei wirksamer.

am liebsten würde ich wissen wie oder ob es eine möglichkeit gibt, solche menschen zu psychologischen eignungtests,
zum führen von motorisierten fahrzeugen, zu zwingen.
berufschauffeur der verkehrschilde nicht lesen kann = fahrende zeitbombe & das aggressionspotential (verbale drohung "ich überfahre dich")
sein fahrzeug als waffe ein zu setzen.
 
Erkenntnislyrik nach Mitternacht:

Fährst du dem Dachs ganz leicht ans Heck
kriegst eher du als er nen Schreck.
:oops:
 
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