Polizeikontrollen mit dem Velomobil

@canu : Von einem Sportwagenfahrer kam nur mal : "Mann, deine Kiste liegt ja noch tiefer als meine!" Mit nem dicken Grinsen dazu... Fand ich sympathisch :)
 
Vor ca. 4 Wochen wurde ich mit Blaulicht und "Bitte folgen" von der Polizei angehalten.
Er forderte Ausweis und Papiere zu sehen.
Ich sage, daß ist ein Fahrrad und gebe ihm meinen Ausweis.
Er meinte, ich müßte Blinker haben. Hat mich nicht blinken/Fahrtrichtung anzeigen sehen. Und rechts fehlt ein Rückspiegel.
Es war blauer Himmel und damit gegen 8:30 Uhr schon recht hell.
Ich antworte, sind doch welche dran. Und am Fahrrad sind so seit 2 Jahren erst Blinker zugelassen, wurde die Verordnung geändert.
(Klar sind beim MK II noch die versenkten Blinker. Bei Sonne sieht man die nicht wirklich)
Er meinte dann, er macht sich mal schlau und meldet sich dann.
Freundlich verabschiedeten wir uns.

Jetzt kam Post von der Polizei.
Mit freundlichen Worten wurde ich dann auf die Sicherheitsmerkmale eines Fahrrades, Velomobil im speziellen, hingewiesen.
1. "Fahrräder müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgestattet sein." Hatte der Polizist zum Glück nicht kontrolliert, Helge nutzt seine Hupe vielleicht 1x im Jahr und hatte auch keine passende für mich zum Aufrüsten. Habe mir heute eine große "Glocke" gekauft, mal sehen, ob man die bei geschlossener Haube von außen hört. Hauptsache eine ist dran. Hupe nachrüsten ist ein bißchen schwierig und Loch in Carbon machen tut weh.
2. "zwei voneinander unabhängige Bremsen haben".
Das wurde hier im Forum schon ausführlich diskutiert.
3. Hinweis auf $67 lichtechnische Anlage am Fahrrad. "Bitte informieren Sie sich selbst, welche Maßnahmen bei Ihrem Liegerad umzusetzen sind. ... zur Anzeige einer Fahrtrichtungsanzeige auch Blinker ... Zweckmäßig wäre auch ein Rücklicht mit Bremslichtfunktion".
Ich überlege schon länger auf die Blinker Kappen zu setzen die über der Karosse liegen und damit besser sichtbar sind. Bremslicht ist vorhanden.
4. "Blick über die Schulter ist vergleichsweise zu anderen Fahrradfahrern in Ihrer Fahrposition ebenfalls schwierig und sollte durch beidseitig angebrachte Seitenspiegel unterstützt werden."
Helge meinte links reicht aus. Er dachte wohl eher an den Luftwiderstand. Denn nur nach großem Drängen hat er meinem CAS-Modell eine Lichtkanone spendiert. Wie Hupe/Klingel habe ich den rechten Spiegel noch nicht vermißt. Fahre aber auch seltenst Radwege und überhole damit auch weniger andere Radfahrer/Fußgänger.

"Sind die oben genannten Anforderungen erfüllt, gilt Ihr Fahrzeug als verkehrssicher und Sie können sich während Ihrer Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr deutlich sicherer fühlen. Künftigen Verkehrskontrollen könne Sie dann beruhigt entgegen sehen, da andernfalls natürlich Verstöße gegen die StVZO sowie auch gegen die StVO entsprechend gehndet werden können."

Das ist echt "Die Polizei Dein Freund und Helfer!".
 
Ich schätze mal Deine Rennleitung hat Regelwerke für KFZ zitiert, wobei der rechte Spiegel bei KFZ und Krad meines Wissens nicht vorgeschrieben sind.

Für ein Fahrrad sind weder Blinker noch Spiegel noch Bremslichter vorgeschrieben.

Speichenreflektoren und Padal Reflektoren hätte die Rennleutung monieren dürfen.

Allzeit gute Fahrt.
 
Hupen sind in Deutschland an Fahrrädern verboten. Die Beleuchtungskomponenten der gängigen VMs haben im Regelfall nicht die nötigen Prüfzeichen und sind üblicherweise weder wie vorgeschrieben angebracht noch verfügen über die entsprechenden Bedien- und Kontrollelemente.
 
Aus dem §67:
“Nach vorne und nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger, genehmigt nach der ECE-Regelung Nr. 50 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern und Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen für Fahrzeuge der Klasse L (ABl. L 97/1 vom 29.3.2014) und angebaut nach der ECE-Regelung Nr. 74 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von L1-Fahrzeugen (Mopeds) hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 166/88 vom 18.6.2013) sowie Anordnung der Bedienteile nach ECE-Regelung Nr. 60 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von zweirädrigen Krafträdern und Mopeds hinsichtlich der vom Fahrzeugführer betätigten Bedienteile sowie der Kennzeichnung von Bedienteilen, Kontrollleuchten und Anzeigern (ABl. L 297/23 vom 15.10.2014), sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig“
 
@Bad Rick ist das echt ein einziger sieben Zeilen langer Satz? (auf 12" Anzeige)
“Nach vorne und nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger, … sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig
Nach meinen laienhaften Verständnis der deutschen Amtssprache steht da nur, das wir VM-Fahrer die anbauen dürfen, aber nicht müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach meinen laienhaften Verständnis der deutschen Amtssprache steht da nur, das wir VM-Fahrer die anbauen dürfen, aber nicht müssen.

HP Velotechnik beschreibt Teile der Vorschriften ohne Amtssprache:

Für einige Fahrradtypen wie zum Beispiel Mehrspurfahrzeuge sind sie seit Mitte 2017 zulässig. Die Anforderungen für die Fahrradblinker orientieren sich an Standards, die für KFZ gelten. So müssen die Blinkzeichen für andere Verkehrsteilnehmer fast aus jedem Winkel sichtbar sein und die Anlage den Fahrer akustisch oder optisch auf eine Fehlfunktion aufmerksam machen. Fällt beispielsweise eine der hinteren LED-Leuchten aus, muss die Technik im Cockpit das anzeigen.

 
Zuletzt bearbeitet:
Auch müßte in den Fahrschulen auf die Ausnahmen von der Radwegbenutzung hingewiesen werden.
Da sollte vor allem darauf hingewiesen werden, dass man sich um seinen eigenen Fahrstil kümmern sollte und den Fahrstil anderer im Zweifel lieber Polizei und Ordnungsamt überlässt.

Das waren keine Regeln, nur Tipps!
Im Schreiben schon.
Direkt beim Anhalten klang das für mich noch anders. Cool fand ich, dass er da seine Wissenslücke zugegeben hat (Macht sich schlau und meldet sich dann)!
Nach meinen laienhaften Verständnis der deutschen Amtssprache steht da nur, das wir VM-Fahrer die anbauen dürfen, aber nicht müssen.
Richtig, der Anbau von Fahrtrichtungsanzeigern ist in der StVZO nicht vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist aber in der StVO, Abbiegen und Spurwechsel rechtzeitig anzukündigen, und das geht im VM ohne Blinker nicht so gut.
Eigentlich schreibt dieser siebenzeilige Satz in §67 StVZO mit dem Verweis auf Regelung Nr. 60 der UNECE auch nur vor, dass die "Anordnung der Bedienteile" dieser Regelung entsprechen muss. Die umfasst auch Kennzeichnung von Bedienteilen, Kontrollleuchten und Anzeigevorrichtungen, deshalb ist das alles in ihrem ellenlangen Titel erwähnt, aber daraus hätte ich (anders als HP Velotechnik) nicht geschlossen, dass auch eine Pflicht zum Anbau entsprechender Kontrollleuchten und Anzeigevorrichtungen besteht.
 
Ist ja fast wie damals bei meinem allerersten WAW.
Polizeikontrolle am dritten Tag: "Das ist ein Fahrrad? Dann sind aber Blinker nicht erlaubt!"
Einen Tag später, nach Abbau der Blinker, wieder Kontrolle, aber andere Polizisten : "Sie sollten sich echt Blinker an bauen, die Hand sieht man im dunkeln echt schlecht !"
Habe ich mich doch etwas veräppelt gefühlt.
 
Mich wollen die irgendwie nicht anhalten. Bis jetzt ist es noch nie passiert. Letztens bin ich auf einer vielbefahrenen Landstraße gefahren, rechts davon war ein Radweg (wenn ich mich nicht täusche sogar eine verpflichtender ..).
Plötzlich sehe ich die blau-weiße Kiste hinter mir und da dachte ich: "Jetzt halten sie mich an ..". Aber wenn ich schon mal die Polizei im Nacken habe, wollte ich denen wenigstens mal zeigen, was geht. Ich tret also voll rein. Irgenwann war ich bei 55km/h, viel mehr ging nicht, ich war nicht so gut drauf, und die Polente immer noch hinter mir vorsichtig wartend bis der Gegenverkehr frei war. Dann setzen sie zum Überholen an und weg waren sie.
Irgendwo später sind sie mir entgegengekommen, ich wollte noch mit erhobener Hand grüßen, hatte aber nicht schnell genug reagiert. Am Steuer saß eine attraktive Polizistin.
 
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