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Der Meinung bin ich ja auch, weiß aber nicht, wo das steht. Hast Du mal die Quelle?Linksseitige Radwege müssen am Anfang und Ende mit einer sicheren Querungshilfe versehen sein.
Also zumindest beim Auto seit 1990 oder so vorgeschrieben also für Neufahrzeuge, vermute ich mal.wobei der rechte Spiegel bei KFZ und Krad meines Wissens nicht vorgeschrieben sind.
Das waren keine Regeln, nur Tipps!Ich schätze mal Deine Rennleitung hat Regelwerke für KFZ zitiert,...
Nach meinen laienhaften Verständnis der deutschen Amtssprache steht da nur, das wir VM-Fahrer die anbauen dürfen, aber nicht müssen.“Nach vorne und nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger, … sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig“
Nach meinen laienhaften Verständnis der deutschen Amtssprache steht da nur, das wir VM-Fahrer die anbauen dürfen, aber nicht müssen.
Für einige Fahrradtypen wie zum Beispiel Mehrspurfahrzeuge sind sie seit Mitte 2017 zulässig. Die Anforderungen für die Fahrradblinker orientieren sich an Standards, die für KFZ gelten. So müssen die Blinkzeichen für andere Verkehrsteilnehmer fast aus jedem Winkel sichtbar sein und die Anlage den Fahrer akustisch oder optisch auf eine Fehlfunktion aufmerksam machen. Fällt beispielsweise eine der hinteren LED-Leuchten aus, muss die Technik im Cockpit das anzeigen.
Da sollte vor allem darauf hingewiesen werden, dass man sich um seinen eigenen Fahrstil kümmern sollte und den Fahrstil anderer im Zweifel lieber Polizei und Ordnungsamt überlässt.Auch müßte in den Fahrschulen auf die Ausnahmen von der Radwegbenutzung hingewiesen werden.
Im Schreiben schon.Das waren keine Regeln, nur Tipps!
Richtig, der Anbau von Fahrtrichtungsanzeigern ist in der StVZO nicht vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist aber in der StVO, Abbiegen und Spurwechsel rechtzeitig anzukündigen, und das geht im VM ohne Blinker nicht so gut.Nach meinen laienhaften Verständnis der deutschen Amtssprache steht da nur, das wir VM-Fahrer die anbauen dürfen, aber nicht müssen.
Wenn ich das so lese, sehe ich nicht das dies Fahrräder betrifft...Aus dem §67:
“Nach vorne und nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger, genehmigt nach der ECE-Regelung Nr. 50 über einheitliche Bedingungen für die ...verdeckt, zulässig“
wo steht in der STVO , das man Handzeichen geben muss?Und wie gibst Du (ohne Blinker) in einem VM mit Haube Handzeichen?