Nerv-Faden - alles rein was auf den Geist geht!

Mich nervt ungemein die „Frechheit“ der Verkehrsplaner im Landkreis Cuxhaven. Diese Gestalten weisen benutzungspflichtige Radwege aus und stellen dann an ebendiesen Wegen Schilder mit dem Hinweis auf Radwegschäden auf. Damit glauben sie offenbar, ihrer Pflicht genügt zu haben.
Die Radwege sind katastrophal, aber benutzungspflichtig, wie mir von der Rennleitung unter Androhung heftiger Bußgelder mitgeteilt wurde.
Den Radweg teilst du dir dann mit älteren Herrschaften, die mit Tiefeinsteiger (klar als Pedelec) mit etwa 8 Km/h unterwegs sind oder mit irgendwelchen Irren, die ihren Hind mit Flexleine per Fahrrad spazieren führen.
 
@Ridcully tja da haben wir uns leider überall mit rumzuschlagen. Bleibt nur die Hoffnung, das die Rennleitung ein Einsehen hat. Wenn aber was passiert sehen das sie Gerichte und Versicherungen dann wieder ganz anders. Es ist wirklich ein Kreuz, dabei könnte alles so schön einfach sein.

Allzeit gute Fahrt

Klaus
 
Hallo,

wie mir von der Rennleitung unter Androhung heftiger Bußgelder mitgeteilt wurde

Mit welcher Höhe und welchem Tatbestand haben sie denn gedroht? Das hört sich mächtig nach Amtsmissbrauch an, denn die in Frage kommenden Summen sind erst einmal zweistellig.

Zuerst bekommt man mal ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 €, ggf. wegen herbeiphantisierter Gefährdung anderer 5 oder 10 € mehr. Wenn man dann ablehnt zu zahlen, kommen etwa 30 € Gebühren obendrauf. Nach dem zweiten Einspruch bleibt es bei der Summe. Weiter hat bei mir nicht geklappt, denn das Amtsgericht hat dann wohl gemerkt, dass dort kein Radweg war, und leider eingestellt. Gekostet hat es mich Zeit und den Steuerzahler geschätzt einen Hunderter (bezahlte Dienstzeit der Sackpfeifen bei der Kreispolizei, derDame, die das tippen musste, des Amtrichters und des Staatsanwaltes, der das abnicken musste, plus Sachkosten für vier Briefe).

Gruß, Klaus
 
Die drohten direkt mit 40,— €
Ob das rechtens ist, weiß ich nicht.
Mein Hinweis auf den grottigen Zustand des Weges wurde mit einem „nur weil der ein wenig uneben ist, kann er trotzdem benutzt werden“ abgebügelt.
Sch... bu(Polizisten)llen
 
Hallo,

Stand April 13, meines Wissens unverändert gültig:

Tatbestand: Nichtbenutzung des vorhandenen beschilderten Radwegs
Bußgeld: 20€
Mit Behinderung anderer: 25€
Mit Gefährdung anderer: 30€
Mit Sachbeschädigung / Unfall: 35€

Gruß, Klaus
 
Menschen, die eine Rolltreppe hoch- oder runterfahren und dann direkt am Ende stehenbleiben, um sich zu orientieren. Ich schiebe die dann immer sanft weg, was aber schwierig ist, wenn man ein Kleinkind an der Hand hat. Leute, muss das sein? Geht doch einfach drei Meter vor!
 
Menschen, die eine Rolltreppe hoch- oder runterfahren und dann direkt am Ende stehenbleiben, um sich zu orientieren.

Ohhh jaaaaa! Das sind die gleichen, die immer direkt stehen bleiben nachdem sie aus dem Zug gestiegen sind und dann umständlich den Zugbügel ihres Rollkoffers entfalten und keiner kann aussteigen bis sie dann mal fertig sind..... :confused:
 
Ohhh jaaaaa! Das sind die gleichen, die immer direkt stehen bleiben nachdem sie aus dem Zug gestiegen sind
Oh, das gibt es noch besser:
ICE hält am Bahnsteig. Ich möchte mit Faltrad aus dem Zug raus. Draußen haben sich alle im Halbkreis um die Tür aufgestellt. Dann gibt es erst mal dämliche Blicke weil man die Hobby-Yuppies nicht erst einsteigen lässt und darauf besteht das man erst aussteigt. Gab schon so manch einen zerknautschten Büroschuh weil ich ohne Gnade durch trete.
 
Touristen.
Kaum sind völlig normale Menschen im Urlaub in einer fremden Stadt, benehmen sie sich wie Kindergartenkinder. Laufen ohne zu gucken quer über die Straße (in Rudeln), drängeln sich am Elbtunnel-Aufzug vor, machen damit die Entleerung desselben fast unmöglich und wundern sich hinterher, daß ich mit dem Mango auch noch rein will.
 
...mich nervt es das ich 2 Tage lang Hof+Garten aufgeräumt habe, dann zum ersten Mal, seit ich es habe, mein Auto sogar auf den Hof stellen konnte, um es vom Dreck zu befreihen, wegen der Nichtbenutzung, weil es Montag vom Tüv in Augenschein genommen werden soll und jetzt sitz ich hier mit einem dicken Knie und musste heute eine Radeltour zum Hermannsdenkmal absagen.:(

Dabei soll Aufräumen und Entrümpeln doch so gesund sein....:mad:

Und dann kam gestern schon wieder Post von der Krankenkasse, das mein Beitrag deutlich angehoben wird :mad:

...die haben doch woll nicht mehr alle Kassen im Schrank :confused::mad::mad:

wartet mal, wenn ich wieder laufen kann, dann HACKTS !!!:mad:


PS:
und ! was noch viel nerviger ist, das psychosomatisch betrachtet, Knieprobleme mit Unbeugsamkeit und Sturheit in Verbindung gebracht werden. Ich weigere mich so einen Mist zu glauben oder zu akzeptieren.:mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
was noch viel nerviger ist, das psychosomatisch betrachtet, Knieprobleme mit Unbeugsamkeit und Sturheit in Verbindung gebracht werden.
"Du musst Dein Knie jeden morgen einbalsamieren und vor allem rühmen für seine unermüdliche Leistung. Dann wird es schneller wieder gut." Ist ein Vorschlag von Josie Dew, die mit ihrem Fahrrad schon um den ganzen Globus geradelt ist. Zwar mit dem Up, aber der gute Rat funktioniert vielleicht auch bei einem Liegeradknie.
 
In den 560 Lewonzen sollte das Geld für den Exorzisten, schon enthalten sein.

??:cool:??
Anhang anzeigen 148064
;)
kommt mir bekannt vor das Rad
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„nur weil der ein wenig uneben ist, kann er trotzdem benutzt werden“
Genau so ist das, ich bin auf einem grottigen Radweg verunfallt und habe das gemeldet und Ansprüche geltend gemacht, mit dem Erfolg das ich auf meinen Kosten sitzen geblieben bin!

Nach meinem Unfall wurde dort sofort ein Schild aufgestellt und die Stelle markiert.

Der Richter meinte das wohl das Liegerad nicht stabil genug sein und überhaupt er kenne ja die Stelle da er in der Gegend wohnt und dort würden sowieso alle Rennradfahrer auf der Straße fahren.........

Was nutzt es wenn der Aufbruch höher als erlaubt ist es aber niemanden interessiert und Radfahrer kann man ja einfach Schuld geben(n)

Nach ca. 2 Jahren ist die Stelle immer noch nicht repariert!
Auf die Frage bei Gericht wann dort repariert würde Antwort Amtsleiter : das Verfahren zur Einleitung einer Ausschreibung würde eingeleitet :ROFLMAO:....
Klartext nie!
 
Du musst Dein Knie jeden morgen einbalsamieren und vor allem rühmen für seine unermüdliche Leistung

...dann werde ich mich wohl dem, mit dem Kniebeugen müssen;)

Die Knie müssen sich eben langsam wieder an das Radfahren und stundenlanges aufrechtes Arbeiten gewöhnen, die haben lange genug rumgegammelt. :sleep::whistle:

Meine Mutti hat als sie 80 war, ihre Knie auch immer abends, wenn sie auf der Bettkante sahs, massiert und schwörte darauf. Nach ihrem Schlaganfall mit 86 hat sich ihre Stimmung und der Charakter aber so verbessert, das sie auch ohne Massage wieder schmerzfrei laufen konnte. Wegen der Demenz hatte sie das mit dem Massieren ja sowieso vergessen und erst mit 90 wurde sie dann bettlägerich, da brauchte sie die Knie nicht mehr.:whistle:

Ich hab jetzt erst mal eine Jogginghose und Laufschuhe angezogen, vielleicht hilft das ja schon mal.:whistle:

.......und jetzt setze ich mich mit einem Kaffee auf der frisch gemähten Wiese, in die Sonne und versuche ein paar Riga Sprotten aus der Dose zu angeln.:)

Eigentlich wollte ich dieses Wochenende anfangen auf der Zeitfahrstrecke vom Kölkencup zu trainieren.:(
 
Zuletzt bearbeitet:
na ja, so halb (vom (Rad_weg) Überwasserkirchplatz kommend auf die Frauenstraße (Fahrradstraße) einbiegend)
BTW: Solder, nicht Wilsberg

Gruß
Christoph
 
Die drohten direkt mit 40,— €
Wird ein Vergehen im Straßenverkehr mit Vorsatz gegangen, so können sich die Bußgelder laut § 3 Abs. 4a BKatV (Bußgeldkatalogverordnung) verdoppeln, da diese lediglich Regelbußgelder sind.
So einfach ist das...
Hinweis für @Ridcully: immer die Kopie der Verwaltungsvorschrift zur Radwegbenutzung mitführen. Hilft in 80% der Fälle.
 

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  • Radwegbenutzungspflicht_201707_hob.pdf
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Hallo Christoph,

Solder, nicht Wilsberg

Nein, Wilsberg, das weiß ich sicher aus dem Fernsehen, das muss stimmen.

"Wird ein Vergehen im Straßenverkehr mit Vorsatz gegangen, so können sich die Bußgelder laut § 3 Abs. 4a BKatV (Bußgeldkatalogverordnung) verdoppeln, da diese lediglich Regelbußgelder sind."

Der Vorsatz muss aber nachweisbar sein, und bei einem objektiv mangelhaften Zustand ((Beschilderung "Radwegschäden") ist der Weg subjektiv unzumutbar. Folglich kann kein Vorsatz bestehen, nur weil die Polizei zu einer anderen subjektiven Einschätzung kommt, das fällt dann eher unter "Verbotsirrtum".

Ich würde die 40 € riskieren, mir im Falle des Erwischtwerdens ein Ticket ausstellen lassen, Widerspruch einlegen, gegen Bußgeld (70 €) erneut Widerspruch einlegen und dann mal schauen, ob ein Gericht das klären möchte.

Gruß, Klaus
 
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