Liegeradmitnahme Deutsche Bahn

Stand ja schon ab Seite 3 in diesem Faden. Für Bayern gilt das wohl, auch wenn ich das für unüberlegt halte,
Was Dein "unüberlegt" angeht: Die Beförderungsbedingungen für Bayern im Regionalverkehr sind lediglich eine Erweiterung/Ergänzung der allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bahn für den Personenverkehr, wie explizit ausgeführt wird. Und in diesen steht u.a.:


A 6.2 Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.

A 8.2 8.2 Beschränkungen Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad oder ein Pedelec mitnehmen, das er ohne Hilfe des Zugpersonals in den Zug ein- und ausladen können muss. Die Mitnahme ist grundsätzlich auf zweirädrige, einsitzige Fahrräder oder Pedelecs sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger [23] beschränkt. Ausnahmsweise können in Zügen der Produktklasse C sowie in besonderen Zügen des Fernverkehrs an den dort für Fahrräder und Pedelecs vorgesehenen Plätzen auch Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden, sofern im Einzelfall ausreichend Platz vorhanden und die sichere Unterbringung gewährleistet ist. Für diese gelten dann die übrigen Vorschriften über Fahrräder bzw. Pedelecs entsprechend.

8.3.1 8.3.1 Die sichere Unterbringung der Fahrräder und Pedelecs in den vorgesehenen Halterungen und Sicherungssystemen einschließlich des Ein- und Ausladens obliegt dem Reisenden. Den Anordnungen des Eisenbahnpersonals ist Folge zu leisten.


Somit sollte Dein Vorwurf der Unüberlegtheit eigentlich entkräftet sein, auch wenn ich Dir absolut zustimme, dass es Menschen gibt, denen Rücksichtnahme auf andere und angemessenes Verhalten nicht nur nicht in die Wiege gelegt wurde sondern auch im Erwachsenenalter gänzlich fremd zu sein scheint und/oder die bei jeder Gelegenheit auf irgendwelche vermeintichen Rechte pochen und dabei zur selektiven Wahrnehmung neigen. Beispiele dafür gibt es ja auch in diesem Thread, ansonsten in jedem Zug Deiner Wahl. Das ggf. abfangen zu können dafür gibt es den ZuB und die obigen Bedingungen.
 
Ein Faltrad kann im Fernverkehr als Gepäck befördert werden, aber:
Da gelten die Maximalmaße von 120 x 60 x 60 cm und 25 kg max.-Gewicht. Ich habe da keine Erfahrung damit, vermute aber, dass viele 20-Zoll-Fahrräder gefaltet eine größere Höhe als 60 cm haben. Bei 24-Zoll-Rädern scheint es mir kaum möglich, die 60 cm für die Höhe einzuhalten, die Laufräder allein haben ja schon 60 cm Durchmesser. Wer hat Erfahrungen mit der Einhaltung dieser Maßen und der Duldung von Überschreitungen?

Nachtrag: Die Bahn selbst scheint es mit den Maßen nicht so genau zu nehmen. Ich habe folgende Aussagen gefunden:
"Klappräder, Roller:
Demontierte und komplett verpackte handelsübliche Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrräder - letztere auch unverpackt - können mitgenommen werden, sofern diese unter oder über dem Sitz sicher verstaut werden können und andere Reisende nicht behindern oder verletzen oder den Wagen beschädigen. "
und
"Wie groß darf mein Gepäckstück sein?
Folgende Standardabmessungen wurden bei der Dimensionierung der Gepäckregale unterstellt und passen fast immer: 700 x 500 x 300 mm. "
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Faltrad kann im Fernverkehr als Gepäck befördert werden, aber:
Da gelten die Maximalmaße von 120 x 60 x 60 cm und 25 kg max.-Gewicht. Ich habe da keine Erfahrung damit, vermute aber, dass viele 20-Zoll-Fahrräder gefaltet eine größere Höhe als 60 cm haben. Bei 24-Zoll-Rädern scheint es mir kaum möglich, die 60 cm für die Höhe einzuhalten, die Laufräder allein haben ja schon 60 cm Durchmesser. Wer hat Erfahrungen mit der Einhaltung dieser Maßen und der Duldung von Überschreitungen?
Wo hast Du das denn her? In den Beförderungsbedingungen steht:

8.2 (...) Falträder oder Falt-Pedelecs können im ausgeklappten Zustand als Fahrrad oder Pedelec oder im zusammengeklappten Zustand als Traglast oder – sofern die weiteren Voraussetzungen nach Nr. 7.1.1. erfüllt sind – als Handgepäck mitgenommen werden.

und unter 7.1 Handgepäck, Elektrokleinstfahrzeuge

7.1.1 Ein Reisender darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitnehmen. Dem Reisenden stehen für die Unterbringung seines Handgepäcks nur der Raum über und unter seinem Sitzplatz sowie die ggf. vorhandenen Gepäckablagen zur Verfügung. Das Handgepäck ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere Reisende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden. Reisende ohne Sitzplatz haben wegen der Unterbringung ihres Handgepäcks den Anordnungen des Eisenbahnpersonals Folge zu leisten. Die Beaufsichtigung des Handgepäcks obliegt dem Reisenden.
(...)
7.2 Traglast Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen, sofern für dieses in den dafür vorgesehenen Gepäckablagen ausreichend Platz vorhanden ist. Traglasten sind Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Die Traglast ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere Reisende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden. Die Beaufsichtigung obliegt dem Reisenden. Im Übrigen kann der Reisende Gepäck als Reisegepäck gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen aufgeben.


Aus der Praxis: Vor der Pandemie fuhr ich regelmäßig in allen denkbaren Zügen des Nah- und Fernverkehrs mit verschiendenen Falträdern aller Art, teilweise noch mit Anhänger in Deutschland und angrenzendem Ausland und mehrfach quer durch Deutschland in verschiedenen Zügen des Fernverkehrs mit einem recht grossen 20" Falter (Bernds) mit Anhänger auf dem neben dem Gepäck auch noch ein (gefaltetes) Faltboot war. Ein Problem hatte ich nie, eine Nachfrage ein einziges mal. Das Brompton ist eigentlich der einzige Falter, der vollkommen stressfrei in irgendwelchen Spalten und Lücken der Wagons verschwindet - alle anderen stehen zwangsläufig mehr oder weniger im Weg rum. U.a. deswegen ist das auch mein meistgenutztes Rad bei der Fahrt mit der Bahn. Aber auch bei anderen gilt: Wenn man sich vernünftig verhält, sicher und rücksichtsvoll verstaut und wenn doch im Weg von sich aus umräumt passiert da wohl auch nix. Ist jedenfalls meine Erfahrung.
 
Wo hast Du das denn her?
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habe diese Angaben aber auch auf original DB-Seiten gefunden.
 
Mal zum VBB, in dessen Einzugsbereich ich wohne.

Was ich mir seitens einiger Bahnmitarbeiter und Bahnmitarbeiterinnen schon anhörten durfte, geht auf keine Kuhhaut. Sowohl in Belangen des bis 2013 noch verwendeten Trikes, als auch in Belangen der im Juni '20 verstorbenen Hündin waren auch Beleidigungen seitens des "Bahnbetriebspersonales" keine Seltenheit.

Wer nicht will, der hat schon, (genug Kunden bspw.),; folglich werden Bahn wie VBB seit dem Ableben der Hündin von mir boykottiert, denn im europäischen Rahmen bestimmt der Verbraucher, was er finanziert, (außerhalb der echten Steuer).

Für die Behinderten:
Seit dem 8. Dez. '20 wird es auch für den VBB, die Bahn AG oder jedes andere Bahnunternehmen teuer, (weil juristische Person im Sinne der nachstehend verlinkten Verordnung), sich über internationale und europäische Grundrechte hinwegzusetzen; die Bürgerbeschwerde nach Brüssel läßt hier freundlich grüßen.

Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.LI.2020.410.01.0001.01.DEU&toc=OJ:L:2020:410I:TOC

Die Mißachtung eines jeden Regelwerkes, das in dieser Verordnung genannt ist, wird künftig finanziel geahndet, und Behinderte, (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen), bspw., haben wie Kinder, (Übereinkommen über die Rechte des Kindes), bspw., besondere europäisch-internationale Grundrechte mit Verfassungsrang; (BVerfGE 141, 1 - Völkerrechtsdurchbrechung, Rn. 65).
 
Mal zum VBB, in dessen Einzugsbereich ich wohne.

Was ich mir seitens einiger Bahnmitarbeiter und Bahnmitarbeiterinnen schon anhörten durfte, geht auf keine Kuhhaut. Sowohl in Belangen des bis 2013 noch verwendeten Trikes, als auch in Belangen der im Juni '20 verstorbenen Hündin waren auch Beleidigungen seitens des "Bahnbetriebspersonales" keine Seltenheit.


Komisch, ich wohne auch im Bereich des VBB und nutze diesen regelmäßig. Ich hatte noch nie auch nur ein einziges Problem. Wenn Du allerdings schreibst "Trike" und ich in die Beförderungsbedingungen schaue kommt mir da ein Verdacht. Da steht nämlich:

§ 11 Beförderung von Sachen
(...) Fahrräder mit mehr als zwei Rädern, Fahrräder zum Lastentransport und Anhänger sowie motorisierte Fortbewegungsmittel sind von der Beförderung ausgeschlossen.
(7) Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.

Die Lastenräder sind da relativ neu gelistet glaube ich, die Trikes nicht. Ergo ist es vorhersehbar, dass Du Kummer kriegst, wenn du das ignorierst. Und was Hunde angeht steht da:

§ 12 Beförderung von TierenSektion öffnen
(1) Auf die Beförderung von Tieren sind § 3 Absatz 1 und § 11 Absatz 1, 5 und 6 anzuwenden.

(2) Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen (z. B. Tierboxen) wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind. Darüber hinaus können Hunde, die in Behältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder nicht untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind. Durch Bekanntgabe im Fahrplan kann die Mitnahme von Hunden in bestimmten Verkehrsmitteln ausgeschlossen werden.

So wie Du hier schreibst tonfallhalber...
Wer nicht will, der hat schon, (genug Kunden bspw.),; folglich werden Bahn wie VBB seit dem Ableben der Hündin von mir boykottiert, denn im europäischen Rahmen bestimmt der Verbraucher, was er finanziert, (außerhalb der echten Steuer).

Für die Behinderten:
Seit dem 8. Dez. '20 wird es auch für den VBB, die Bahn AG oder jedes andere Bahnunternehmen teuer, (weil juristische Person im Sinne der nachstehend verlinkten Verordnung), sich über internationale und europäische Grundrechte hinwegzusetzen; die Bürgerbeschwerde nach Brüssel läßt hier freundlich grüßen.

Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.LI.2020.410.01.0001.01.DEU&toc=OJ:L:2020:410I:TOC

Die Mißachtung eines jeden Regelwerkes, das in dieser Verordnung genannt ist, wird künftig finanziel geahndet, und Behinderte, (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen), bspw., haben wie Kinder, (Übereinkommen über die Rechte des Kindes), bspw., besondere europäisch-internationale Grundrechte mit Verfassungsrang; (BVerfGE 141, 1 - Völkerrechtsdurchbrechung, Rn. 65).
....hört es sich für mich als nicht völlig ausgeschlossen an, dass aus dem Wald so herausschallen könnte, wie man hineinruft....
 
Ein Faltrad kann im Fernverkehr als Gepäck befördert werden, aber:
Da gelten die Maximalmaße von 120 x 60 x 60 cm und 25 kg max.-Gewicht. Ich habe da keine Erfahrung damit, vermute aber, dass viele 20-Zoll-Fahrräder gefaltet eine größere Höhe als 60 cm haben. Bei 24-Zoll-Rädern scheint es mir kaum möglich, die 60 cm für die Höhe einzuhalten, die Laufräder allein haben ja schon 60 cm Durchmesser. Wer hat Erfahrungen mit der Einhaltung dieser Maßen und der Duldung von Überschreitungen?

Nachtrag: Die Bahn selbst scheint es mit den Maßen nicht so genau zu nehmen. Ich habe folgende Aussagen gefunden:
...

Auf den original DB-Seiten findet sich die Angabe 120 x 60 x 60 cm nur bei DB International; z.B. Lübeck - München wäre Fernverkehr bei dem die Aussage 120 x 60 x 60 cm nicht erwähnt wird. In einen Karton/ eine Verpachung 120 x 60 x 60 cm passen problemlos 28Zollräder mit Bereifung (die ich eben vermessen habe waren 71cm; die Verpachungsdiagonale dürfte etwa 85cm sein.

Hier kann Du ein Faltbares Trike in der Gepäckablage im ICE sehen. Bei dem Fototermin aus Anschauungsgründen ohne die Stoffverpackung. Später war das auch ohne Verpackung erlaubt aber z.B. nicht in den ICEs die nach Kopenhagen fahren (Da prauchst Du auch ztwischen HH u. HL Verpackung wenn die dänisches Personal haben...):


Mein Rad sollte in die 120 x 60 x 60 cm zweimal reinpassen...
...Wer hat Erfahrungen mit der Einhaltung dieser Maßen und der Duldung von Überschreitungen?

...
Ich; deshalb gib es hier im forum auch schon viele Beiträge von mir dazu. Absolute Abmessungen, auf die ich mich berufen würde, habe ich noch nicht erlebt. Ich baue meine Faltliegeräder bevorzug so das sie als normales Gepäckstück durchgehen; Spätesten wenn man mal Schienenersatzverkehr oder Weiterfahrt mit Taxi hat fangen sonst die Probleme an.

Gruß Heiko
 
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habe diese Angaben aber auch auf original DB-Seiten gefunden.
Das ist eine Affiliate-Marketingseite - vom Inhalt her so aktuell, hochwertig und vertrauenswürdig wie ein Prospekt des örtlihen Versicherungsdrückers...

Die Seite ist voller Amazonlinks, im Impressum steht als Verantwortlicher "Angaben gemäß § 5 TMG: Hamberger Marketing", obwohl die Seite "dein-Klapprad" heisst steht dort "Der Betreiber von dein-pedelec.de übernimmt keine Verantwortung für Schäden..." - das ist also auch noch ein Serientäter. Die ganzen Texte sind reines SEO-Marketing, die dienen nur dazu, dass die Seite von Suchmaschinen gelistet und möglichst weit oben ausgespuckt wird. Inhaltliche Qualität ist bei sowas vollkommen egal. Steht ja sogar schon auf der Startseite:
Wir haben eine übersichtliche und gleichzeitig informative Webseite erstellt, um den Kauf der Produkte zu vereinfachen

Nix, wovon man Informationen beziehen sollte, die ernst zu nehmen sind. ;)
 
Mein Rad sollte in die 120 x 60 x 60 cm zweimal reinpassen...
Na ja, diagonal..... Aber recht hast Du schon! Die ganze Diskussion hat sich an der Frage aufgehängt, ob es sinnvoller ist, ein 20" oder ein 24"-Klappi zum bahnkompatiblen Liege-Klappi umzubauen. Nach Deinen Ausführungen würde das dann auch mit 24" funktionieren, was meiner Meinung nach fahrwerksseitig Vorteile hätte und mehr Platz zum Boden für eine Kettenschaltung ließe; dagegen spräche ein etwas höheres Gewicht und geringfügig größere Außenmaßen.
Deinen Einwurf zum Neige-Trike finde ich technisch höchst interessant, aber auf ein Trike umzusteigen, kann mir kaum vorstellen. Ich mag Einspurer! Und Schnee haben und kriegen wir auch nicht mehr hierher.
Das Moma-Rad in Berlin ist inzwischen für 100,- Thaler zu haben, ist aber ein 20-Zöller.
Kauft das denn keiner, damit es endlich aus Augen und Kopf ist!
 
Na ja, diagonal..... Aber recht hast Du schon! Die ganze Diskussion hat sich an der Frage aufgehängt, ob es sinnvoller ist, ein 20" oder ein 24"-Klappi zum bahnkompatiblen Liege-Klappi umzubauen. Nach Deinen Ausführungen würde das dann auch mit 24" funktionieren, was meiner Meinung nach fahrwerksseitig Vorteile hätte und mehr Platz zum Boden für eine Kettenschaltung ließe;
Aus praktischer Erfahrung: Für "mal" Bahnfahren ist es wahrscheinlich egal. Für regelmässig und dabei vielleicht noch regelmässig ICE wird dich jedes davon nerven. Ich hab ein Liegebrommi, einen Radnabel Falter und einen Grashopper. Zum Bahnfahren nehme ich aus Komfort-, Nicht-Schmierkette aussen haben, Verstau- und Schnellfaltgründen idR das normale Brommi, sobald der Fernverkehr involviert ist und nicht gute Gründe fahrtechnischer Natur ein anderes Rad angeraten erscheinen lassen. Von den drei Liegefaltern nehme ich am ehesten das Radnabel weil es flotter fährt und vielseitiger ist als das Liegebrommi und deutlich transportabler ist als der Grasshopper.
Das Moma-Rad in Berlin ist inzwischen für 100,- Thaler zu haben, ist aber ein 20-Zöller.
Kauft das denn keiner, damit es endlich aus Augen und Kopf ist!
Ganz ehrlich: Den 100€ Schein zu einem Papieflieger zu falten und anzuzünden dürfte mehr Spass machen und sinnvoller sein. :p Das ist ja Grauen erregend!
 
Hallo,
Das das ein Teilespender ist, hast Du gecheckt? So viel Phantasie brauchts dann wirklich doch nicht mehr!
Phantasie beim Faltliegerbauen habe ich, sieht man ja auch an einigen Faltliegerädern die ich so gebaut habe. Das ebayrad sieht nach Alluminium aus was Änderungen am Rahmen erschwert. Gute 24Zoll Bereifung ist da nicht drauf und auch nicht so einfach zu beschaffen
...
Deinen Einwurf zum Neige-Trike finde ich technisch höchst interessant, aber auf ein Trike umzusteigen, kann mir kaum vorstellen. Ich mag Einspurer! ....

Das mein Rad in ca. 10min zum Einspurer umgebaut werden konnte und das von mir im Sommer auch als Einspurer gefahren wurde hast Du mitbekommen? Es gibt einiges zu lesen über Faltlieger auch hier im forum.

Gruß Heiko
 
Ganz ehrlich: Den 100€ Schein zu einem Papieflieger zu falten und anzuzünden dürfte mehr Spass machen und sinnvoller sein. :p Das ist ja Grauen erregend!
Hi @smallwheels ,
bitte ganz konkret um die Punkte, die Dir negativ aufgefallen sind.
Ich werde das gleiche Rad umbauen und schaue mir gerne konkrete Argumente näher an.

Das ebayrad sieht nach Alluminium aus was Änderungen am Rahmen erschwert. Gute 24Zoll Bereifung ist da nicht drauf und auch nicht so einfach zu beschaffen
Hi Heiko,
Ja, es ist Alu.
Das Ebay Rad hat 407er = 20" Felgen.
Der Hersteller produziert aber auch eine 24" Version davon.
Beim von mir geplanten Umbau muss ich am Rahmen praktisch nichts ändern.
Für die geplanten Mini-Änderungen reichen voraussichtlich Flex, Feile und ein wenig Lack.

Gruß, Harald
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser Beitrag sollte nicht untergehen:
Für die Behinderten:
Seit dem 8. Dez. '20 wird es auch für den VBB, die Bahn AG oder jedes andere Bahnunternehmen teuer, (weil juristische Person im Sinne der nachstehend verlinkten Verordnung), sich über internationale und europäische Grundrechte hinwegzusetzen; die Bürgerbeschwerde nach Brüssel läßt hier freundlich grüßen.

Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.LI.2020.410.01.0001.01.DEU&toc=OJ:L:2020:410I:TOC

Die Mißachtung eines jeden Regelwerkes, das in dieser Verordnung genannt ist, wird künftig finanziel geahndet, und Behinderte, (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen), bspw., haben wie Kinder, (Übereinkommen über die Rechte des Kindes), bspw., besondere europäisch-internationale Grundrechte mit Verfassungsrang; (BVerfGE 141, 1 - Völkerrechtsdurchbrechung, Rn. 65).

Klar ersichtlich ist, dass einem Menschen mit Behinderung nicht die Mitnahme eines Rollstuhls oder Blindenhundes verwehrt werden darf. Ob man als (geh- oder gleichgewichts-)behinderter Mensch dann darauf verweisen kann, dass die Mitnahme eines Trikes in einem Zug nicht verwehrt werden darf, wäre sehr interessant.
In einem der hiesigen Verkehrsunternehmen (cantus) bpsw. wird die Mitnahme von mehr als zweirädrigen Fahrrädern untersagt (absurderweise hat Cantus sehr große und viele Abstellmöglichkeiten in ihren Zügen).
Ob man prophylaktisch mit Verweis auf die von @pinguin genannten Regelungen den entsprechenden Passus aus den Beförderungsbedingungen hinauskicken könnte?
 
Dieser Beitrag sollte nicht untergehen:


Klar ersichtlich ist, dass einem Menschen mit Behinderung nicht die Mitnahme eines Rollstuhls oder Blindenhundes verwehrt werden darf. Ob man als (geh- oder gleichgewichts-)behinderter Mensch dann darauf verweisen kann, dass die Mitnahme eines Trikes in einem Zug nicht verwehrt werden darf, wäre sehr interessant.
In einem der hiesigen Verkehrsunternehmen (cantus) bpsw. wird die Mitnahme von mehr als zweirädrigen Fahrrädern untersagt (absurderweise hat Cantus sehr große und viele Abstellmöglichkeiten in ihren Zügen).
Ob man prophylaktisch mit Verweis auf die von @pinguin genannten Regelungen den entsprechenden Passus aus den Beförderungsbedingungen hinauskicken könnte?
So langsam fängt das Murmeltier an täglich zu grüssen. Eine annähernd identische Diskussion hatten wir erst wenige Seiten zuvor mit Steinwiesel - ebenfalls beim VBB. Und ähnlich wie Steinwiesel spart auch @pinguin mit Informationen, ob er überhaupt zu diesem Personenkreis gehört und was überhaupt genau passiert ist. Es bleibt bei unkonkreten, pauschalen Anschuldigungen und Agitation. Auf der Basis würde ich kein Urteil über die VBB fällen wollen, um so weniger da meine eigenen Erfahrungen mit dem Personal so ganz anders sind als das was er schildert.

Die Beförderungsbedinungen des VBB sagen (auf relevante Stellen gekürzt):

§ 11 Beförderung von SachenSektion öffnen
(1) Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nur bei Handgepäck. Handgepäck und sonstige Sachen werden nur bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Eine Mitnahme von Sachen scheidet aus, wenn hierdurch der Haltestellenaufenthalt über das übliche Maß verlängert wird oder die Gefahr besteht, dass aufgrund der Mitnahme der Sache andere Fahrgäste keinen Platz im Fahrzeug finden.

Fahrräder werden
in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs, der S-Bahn und der U-Bahn sowie auf Fähren über den gesamten Verkehrszeitraum befördert, sofern hierfür ausreichend Platz vorhanden ist.
Fahrräder mit mehr als zwei Rädern, Fahrräder zum Lastentransport und Anhänger sowie motorisierte Fortbewegungsmittel sind von der Beförderung ausgeschlossen.
(...) Die Entscheidung über die Mitnahme von Fahrrädern obliegt bei allen Verkehrsmitteln letztlich dem Betriebspersonal.

Wird der Platz für Krankenfahrstühle oder Kinderwagen benötigt, muss der Fahrgast mit dem Fahrrad das Verkehrsmittel verlassen.
Ein Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Beförderungsentgeltes besteht nicht.

(...)
(2) Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, dazu gehören auch mitgeführte Ersatzakkus für E-Tretroller oder für Fahrräder mit Elektro-Hilfsmotor
(...)
2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt oder beschmutzt werden können,
(...)
(3) Die Pflicht zur Beförderung von Kleinkindern in Kinderwagen und schwerbehinderten Menschen in Krankenfahrstühlen richtet sich nach den Vorschriften des § 2 Absatz 1. Nach Möglichkeit soll das Betriebspersonal dafür sorgen, dass Fahrgäste mit Kind im Kinderwagen und schwerbehinderte Menschen in Krankenfahrstühlen nicht zurückgewiesen werden. Die Entscheidung über die Mitnahmen liegt beim Betriebspersonal.

(4) Die Beförderung von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen und sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln ist grundsätzlich zugelassen, wenn die Bauart des Verkehrsmittels es zulässt und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt.
(...)

(5) E-Scooter (gemeint sind Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Personen) werden in Bussen und Bahnen mitgenommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Das Gerät

  • darf max. 300 kg wiegen (Leergewicht + Körpergewicht des Nutzers + weitere Zuladungen)
  • muss 4 Räder haben
  • darf max. 1,20 m lang sein, um über die auf begrenzter Fläche notwendige Manövrier-Fähigkeit zu verfügen
  • muss ein Bremssystem besitzen, das auf beide Räder einer Achse wirkt (z.B. Feststellbremse)
  • die Mitnahmetauglichkeit muss in der Bedienungsanleitung des E-Scooter-Herstellers bestätigt sein; diese Unterlage muss mitgeführt und auf Aufforderung des Betriebs- bzw. Fahrpersonals zur Prüfung vorgezeigt werden.
E-Scooter-Nutzer und -Nutzerinnen müssen
  • einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeigen „g“ bzw. „aG“ besitzen
  • in der Lage sein, selbständig rückwärts in das Fahrzeug ein- bzw. aus dem Fahrzeug herauszufahren.
Für die Mitfahrt in Linien-Bussen gilt grundsätzlich darüber hinaus, dass
  • E-Scooter-Nutzer und -Nutzerinnen in der Lage sein müssen, sich mit dem Rücken in Fahrtrichtung an die Rückhaltevorrichtung des Rollstuhlstellplatzes zu stellen.
Erweiterte Mitnahmeregelungen, die über den Erlass der Bundesländer vom 15.03.2017 zur „Beförderungspflicht für E-Scooter mit aufsitzender Person“ hinausgehen, sind zulässig. Die Entscheidung darüber trifft jedes Verbundunternehmen eigenständig. Der Fahrgast hat sich vor Antritt der Fahrt zu informieren.

(6) Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt oder geschädigt werden können. Soweit durch mitgeführte Sachen Schäden an Personen oder Gegenständen entstehen, gelten die allgemeinen Haftungsvorschriften.

(7) Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.

Besondere Regelungen für den Eisenbahn-Regionalverkehr und die S-Bahn

1. In den Zügen können leicht tragbare Gegenstände bis zu einer Länge von 1,50 Meter unentgeltlich mitgenommen werden, wenn in den Vorräumen oder Gängen der Wagen besondere Vorrichtungen für die Unterbringung vorhanden sind.

2. Bei Mitnahme eines Fahrrades oder Tandems hat der Reisende dieses auf dem Einstiegsbahnhof in den Fahrradwagen, das Fahrradabteil oder das Mehrzweckabteil einzuladen, es gegebenenfalls bei Zugwechsel auf dem Umsteigebahnhof umzuladen und auf dem Zielbahnhof auszuladen. Das Fahrrad geht beim Einladen nicht in den Gewahrsam der Eisenbahn über, sie haftet nicht für Diebstahl und Verlust, für Beschädigung nur insoweit, als sie diese zu vertreten hat.

3. In den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs und der S-Bahn dürfen Tandems mitgenommen werden. Es gilt Teil D Punkt 21.

4. In den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs und der S-Bahn können auch nichtmotorisierte Liegeräder sowie Dreiräder mitgenommen werden, sofern

  • diese als orthopädisches Hilfsmittel verordnet sind
  • ausreichend Platz vorhanden ist und
  • die Züge dies baulich zulassen.
Den Punkt (7).4 würde ich als kumulativ auffassen, d.h. alle drei Punkte müssen erfüllt sein. Auf Basis der Beförderungsbedingungen würde ich nicht den Hauch einer Basis sehen, dem VBB hier irgendwelche Diskriminierungsvorwürfe zu machen und schon gar keinen Anlass dafür. Nachdem @penguin nach eigener Aussage bereits seit 2013 kein Trike mehr hat wäre es auch ein wenig an den Haaren herbei gezogen, den VBB anzugehen aufgrund eines Gesetzes, das erst sieben Jahre, nachdem er sein Trike abgeschafft hat, in Kraft getreten ist. Ganz zu schweigen davon ob die Vorwürfe überhaupt fundiert und berechtigt sind und ob sie überhaupt von dem fraglichen Gesetz abgedeckt sind. Wie schon zuvor geschrieben würde ich auf Grund seiner Ausdrucksweise in seinem Posting nicht von vorneherein ausschliessen wollen, dass er auf eine Art in den Wald hineingerufen hat und im prompt ebenso geantwortet wurde und zwar vollkommen auf Basis der geltenden Gesetzeslage.

Nebenbei: Nur weil jemand behindert ist heisst das eben nicht, dass er oder sie Beliebiges jederzeit in der Bahn mitnehmen könnte - dazu braucht es klar definierte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen und das letzte Wort hat der ZuB. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder der ZuB aus sachlichen Gründen (die ebenfalls in den Beförderungsbedingungen stehen) "njet" sagt dann ist das vielleicht für den Betroffenen nicht schön, aber kein Grund eine Riesenwelle zu machen und von Diskrimierung zu reden. Da @penguin das Problem offenbar im Serienmodus hatte, also offenbar mit einer ganzen Reihe verschiedener Mitarbeiter und noch dazu in mindestens zwei ganz verschiedenen Themenbereichen (Trike mitnahme und Hundemitnahme), also sozusagen multidimensional, drängt sich schon der Verdacht auf, dass er da eine etwas einseitige und unvollständige Geschichte erzählt: Entweder liegt tatsächlich ein systemweites Problem beim VBB vor (wovon man aber von anderen nicht wirklich was hört) oder das Problem liegt vielleicht doch eher in der Gemeinsamkeit all dieser Fälle und die heisst @penguin . Was zutrifft lässt sich auf Basis seiner Schilderungen in meinen Augen nicht beurteilen - klar ist für mich jedoch, dass allein auf Basis der getroffenen Aussagen von @penguin eine Verurteilung des und ein Shitstorm gegen den VBB nicht im Ansatz gerechtfertigt zu sein scheint, dazu fehlt jede Konkretisierung und Faktengrundlage.

Was Cantus angeht: Auch die haben Beförderungsbestimmungen. Darin steht:

§ 12 Mitnahme von Fahrrädern
(1) Als Fahrräder gelten einsitzige Zweiräder. Fahrzeuge mit Motorausrüstung sowie Sonderkonstruktionen (z. B. Zweiräder mit langem Radstand, Tandems und Lastenräder) sind von der Mitnahme ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Regelung ist ein Tandem, das von einer Person mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B und einer Begleitperson mitgeführt wird. Zusammengeklappte Fahrräder und verpackte Fahrräder gelten als Handgepäck.
(2) Fahrräder werden in den Zügen der cantus im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazität befördert. Für weitere Züge kann die Fahrradmitnahme durch entsprechenden Fahrplanvermerk und in besonderen Einzelfällen durch das Betriebspersonal ausgeschlossen werden.
(3) Ein Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht. Rollstuhlfahrer, Personen die einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B besitzen und ein Fahrrad oder Tandem mitführen sowie Fahrgäste mit Kinderwagen haben bei der Beförderung Vorrang vor Fahrgästen mit Fahrrädern.
(4) Die Fahrräder dürfen nur in den dafür gekennzeichneten Mehrzweckräumen mitgenommen werden. Die Fahrgäste sind verpflichtet, ihr Fahrrad entsprechend den angebrachten Hinweisen unterzubringen. Das Fahrrad ist festzuhalten oder an den dafür vorgesehenen Halterungen anzuschließen bzw. anzugurten. Ferner haben sie dafür Sorge zu tragen, dass andere Fahrgäste nicht behindert, beschmutzt oder verletzt werden.
(5) Sind in den Fahrzeugen alle Fahrradabstellplätze besetzt, so müssen Fahrgäste mit Fahrrädern zurückbleiben.
(6) Zusammenreisende Fahrgäste mit Fahrrädern haben keinen Anspruch auf gemeinsame Beförderung. (7) Solange es in Thüringen eine Regelung zur kostenfreien Fahrradmitnahme gibt, gilt das auch in den Zügen der cantus auf den davon betroffenen Streckenabschnitten.


Auf Basis des §12.3 sollte das eigentlich tendenziell passen und für einen Behinderten evtl. auch z.B. ein Kettwiesel ok sein - sogar ohne Hilfsmittelnummer. Deine Aussage @heisseiliger

In einem der hiesigen Verkehrsunternehmen (cantus) bpsw. wird die Mitnahme von mehr als zweirädrigen Fahrrädern untersagt (absurderweise hat Cantus sehr große und viele Abstellmöglichkeiten in ihren Zügen).
Stimmt also für "Normalos", aber zumindest nach meiner Lesart der Beförderungsbedingungen eben nicht für Behinderte. Von daher empfehle ich vor Aktionen in Richtung
Ob man prophylaktisch mit Verweis auf die von @pinguin genannten Regelungen den entsprechenden Passus aus den Beförderungsbedingungen hinauskicken könnte?
erst mal das Lesen eben dieser Beförderungsbedingungen...
Man muss um Nutzzuniesen seine Behinderung allerdings nachweisen können. Dafür gibt es den entsprechenden Schwerbehindertenausweis. Das scheint nachvollziehbar, da ansonsten jeder behaupten könnte, er sei behindert und dürfte damit alles mögliche was Otto Normal nicht darf. Auch würde ich vermuten, dass die Existenz von Trikes mit Hilfmittelnummer als Behindertenfahrzeug sich schlicht noch nicht bis zu der Person rumgesprochen hat, die die Beförderungsbedingungen geschrieben hat, das Nichtbenennen dieser Fahrzeuggattung also kein bewußter Ausschluss ist sondern vielleicht schlicht Unwissenheit. Freundliches Nachfragen hielte ich hier für wesentlich sinnvoller als aggressives Ankacken. Gut vorstellbar, dass das Problem, sofern es überhaupt eines ist, dann ganz schnell gelöst ist, ohne dass irgendwer seinen Blutdruck dafür in den roten Bereich bringen müßte. Auch hinter den Schreibtischen der Cantus sitzen Menschen mit all ihren Eigenschaften, Schwächen und Fehlern. Dass irgendwer Montags zur Arbeit geht, seinen Bleistift spitzt und sich denkt "und heute würge ich den Behinderten so richtig einen rein via unserer Beförderungsbestimmungen" halte ich für eher ausgeschlossen. Da sie auch eine Seite zum Thema "Barrierefrei reisen" haben ist das Thema ja offenbar grundsätzlich im Bewußsein. Und auf dieser Seite steht:

Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema?
Wir geben Antworten unter 0561-7663960.

Ein kurzer Telefonanruf könnte also möglicherweise schon die ganze Aufregung ersparen.

Nebenbei lernen wir: Auch in Thüringen ist offenbar die Fahrradmitnahme im Regionalverkehr mindestens auf bestimmten Strecken kostenfrei.
 
@smallwheels :
Ja, Du kannst schöne lange Beiträge einstellen.
Beitrag 117 in diesem Thread:
Unbenannt.png


Es würde mich freuen, wenn Du auch meine Frage aus Beitrag 115 beantworten kannst.
Die Antwort darf gerne kürzer ausfallen... :)
bitte ganz konkret um die Punkte, die Dir negativ aufgefallen sind.
Ich werde das gleiche Rad umbauen und schaue mir gerne konkrete Argumente näher an.
Oder bleibt's da bei
unkonkreten, pauschalen Anschuldigungen und Agitation.
von Deiner Seite?

Gruß, Harald
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi @smallwheels ,
bitte ganz konkret um die Punkte, die Dir negativ aufgefallen sind.
Es würde mich freuen, wenn Du auch meine Frage aus Beitrag 115 beantworten kannst.
Die Antwort darf gerne kürzer ausfallen... :)
Dass das Rad aus der ebay Auktion von der gesamten Ausführung her ein furchtbarer Krapfen ist ist offensichtlich. Durchaus vorstellbar, dass man da mit irgendwelchem Aufwand ein faltbares Liegerad mit Frontrantrieb draus bauen könnte, so wie Du es vor hast und dass das vielleicht hinterher auch brauchbar fahren kann. Mir persönlich wäre es das vermutlich nicht wert, aber das heisst nicht viel und von Liegeradkonstruktion verstehe ich nicht viel. Dafür aber von Falträdern und da kann ich Dir sagen: Nur weil man ein Rad grundsätzlich falten kann ist es noch lange kein gutes Faltrad und schon gar keines, das man gerne, stressfrei, unproblematisch und mit Freude in der Bahn mitnehmen wollen würde. Das Rad, so wie es ist, würde ich vermutlich nicht mit der Kneifzange anfassen. Technische Details werden in der Anzeige ja überhaupt keine benannt - vom Bild und dem angegebenen Neupreis her ist das Ding Baumarkqualität, vermutlich aus Asien. D.h. jedes einzelne Detail und Bauteil ist vermutlich so minderwertig, dass eine Beschäftigung damit nicht lohnt.

Ein gutes Faltrad faltet schnell, kompakt, ist im Idealfall in gefaltetem Zustand mehr oder weniger würfelförmig, die Kette liegt im innern des gefalteten Pakets, es steht nichts ab (schon gar nichts Spitzes), es baumelt nichts rum, es ist leicht genug, um auch über mittlere Strecken getragen zu werden und bietet dafür auch Griffmöglichkeiten und eine ausgewogene Gewichtsverteilung. Es kann in gefaltetem Zustand in irgendeiner Form gerollt werden, weil man erfahrungsgemäß es nicht tragen möchte wenn man nicht muss, andererseits so ziemlich jedes Faltrad ausser dem Brompton auch nicht alle drei Minuten falten oder entfalten möchte. Ein faltbares Liegerad ist vom Falten her typischerweise etwas aufwändiger als ein Aufrechtrad und damit auch zeitaufwändiger - da trifft das alles also noch mehr zu. Man muss es also häufiger Tragen, weil ständiges Falten und entfalten keine Option ist. Gleichzeitig ist es schwerer als normales Faltrad, mal will es also auch gefaltet rollen können.

Die meisten guten Falter haben eine Reifezeit von mehreren Dekaden hinter sich und sind from scratch konstruiert. Viele Falträder sind trotzdem vollkommen untaugliche Konstruktionen und jedes Faltrad ist ein Kompromiss aus Optimierung für's Falten und Optimierung für's Fahren, wo genau der Schwerpunkt gesetzt wird ist von Modell zu Modell unterschiedlich. Beim Bahnfahren im Fernverkehr haben die Räder einen Vorteil, die auf's Falten optimiert sind, wie etwa das Brompton. Die Chance, aus einem vorgegebenen China-Rahmen eines Aufrechtrades in Billigqualität mit minimalem Aufwand ein gänzlich anderes, brauchbares (liege)Rad zu bauen, das auch ein gutes Faltrad ist halte ich für sehr gering, erst recht im ersten Wurf. Erst recht wenn die Ausgangsbasis schon ein schlechtes Faltrad ist.

Die Rahmen- und Faltkonstruktion des gezeigten Rades ist die der unsäglich beschissenen Klappräder der 70er Jahre. Die waren zur Mitnahme im Kofferraum gedacht und für fröhliches Kurzstreckenradeln am Sonntagnachmittag. Und noch nicht mal dafür haben sie besonders gut getaugt. Bessere Falträder sind heutzutage nicht ohne Grund komplett anders konstruiert vom Rahmen her und auch vom Falten. Das Ding ist vermutlich ziemlich schwer, aufgrund des Faltprinzips in gefaltetem Zustand nicht gut transportabel abseits des Kofferaums, rollen des gefalteten Pakets dürfte wahrscheinlich problematisch sein und ob es überhaupt stabil steht gefaltet ist auch eine Wette.

Beispielsweise ist das ein Seitenfalter. Die gibt es auch bei modernen Falträdern (Tern, Dahon), die hochwertigeren Räder sind aber nicht ohne Grund oft Untenfalter (Hinterbau wird unterfaltet) - z.B. Brompton, Birdy, Bernds, Bike Friday, Radnabel, Helix etc. etc. Und auch bei modernen Seitenfaltern ist die Positionierung des Faltgelenks eine andere und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die Ausführung als bei dem gezeigten Rad. Und das ist nur ein Konstruktionsdetail von vielen.

Dass das Ergebnis des Umbaus dazu geeignet ist, hochfrequent im ÖPNV mitgenommen zu werden oder gar im ICE halte ich für fraglich und erst recht, ob man Spass damit hat. Wenn man es selbst gebaut hat ist man wahrscheinlich etwas leidensfähiger und toleranter als wenn man ein fertiges Produkt kauft, das hilft. In der Regionalbahn mit Fahrradabteil ist das zumindest platztechnisch auch unproblematisch. In Fernverkehrszügen sieht das ganz anders aus. Sowohl vom verfügbaren Stellplatz her als auch von den Strecken, die man das Ding im Zug transportieren muss.

Sprich: Gegen Deine Umbaupläne habe ich gar nichts und sage auch nicht, dass das nich funktionieren könnte. Du unterschätzt allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit die Komplexität der Elemente, die ein praxistaugliches Faltrad ausmachen und das gezeigte Rad bietet zudem in gleich mannigfacher Hinsicht nicht die besten Voraussetzungen, um diesen gerecht zu werden. Von der Ästhetik im Detail ganz zu schweigen - da hat ja jeder seinen ganz eigenen Geschmack und das ist gut so. Wie relevant das ist hängt wiederum von Deiner Zielvorstellung ab - die kennst nur Du selbst. Wie gesagt: Viel Erfolg und Freude damit (ganz ernsthaft), objektiv stehen die Sterne eher gegen Dich, wenn Dein Ziel ein objektiv gutes, ICE-taugliches Faltrad sein soll.

Meine Praxiserfahrung zeigt, dass die Kompaktheit, der schnelle, einfache Faltvorgang wie auch die Transportierbakeit des Brompton und seine Gepäckmitnahmemöglichkeit die Kriterien sind, die es zu meinem bevorzugten Bahnfalter machen. Schon das Liegebrompton, das ja naturgemäß nicht so weit weg ist davon konstruktiv, ist deutlich schlechter. Im Wesentlichen, weil der Faltvorgang länger dauert, das Rad deutlich schwerer ist, sich schlechter tragen lässt und das gefaltete Paket geringfügig breiter ist durch den Liegeradsitz. Das Radnabel ist ähnlich tauglich (und auch vom Faltprinzip her recht ähnlich wie auch von der Art des gefalteten Pakets). Allerdings ist der entstehende Würfel u.a. deutlich grösser gefaltet als das Aufrechtbrommi und allein das macht einen dramatischen Unterschied in der Praxistauglichkeit in Fernzügen, weil eben wesentlich weniger geeignete Stellflächen verfügbar sind. Auch hier wieder: Eines von vielen Kriterien. Bei dem wenige cm in irgendeiner Dimension über wohl oder wehe entscheiden. Das Aufrecht Bernds ist wiederum gefaltet eher grösser als das gefaltete Radnabel, weil das Falten aber sehr schnell geht punktet es anderswo, kompensiert so manchen Nachteil und es fährt viel erwachsener als ein Brommi. Your mileage may vary.

Ist das jetzt konkret genug für Dich oder behauptest Du weiter ich betriebe

unkonkrete, pauschale Anschuldigungen und Agitation.
?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Smallwheels,

Danke für Deine Erklärung. Ich bin verschiedene Falträder gefahren und habe seit vielen Jahren ein Brompton, das ich schätze. Gerade in Bus oder Bahn ist es wirklich praktisch.
Weil der Umfang der originalen Schaltung für meinen Einsatzbereich nicht gepasst hat, habe ich es z.B. auf eine 8-Gang Nexus umgebaut.
Du wirst im Forum auch einen Thread von mir finden, wo ich das Brompton mit "Minimal-Anhänger" für's Paddeln nehme.

Das Ziel mit dem Liege-Faltrad ist ein anderes und dies steht nicht im Widerspruch zum Brompton.
Ich werde von Fall zu Fall das Rad nehmen das für den Anlass meinen Vorstellungen besser entspricht.

Deine Vorstellungen als "objektiv" hinzustellen ohne mich zu kennen, finde ich nach wie vor originell.
(Weißt Du wirklich, ob ich mit dem Liege-Faltrad in den ICE will?)

Aber egal, das muss jeder so machen, wie er's will....

Herzliche Grüße, Harald
 
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