Liegeradmitnahme Deutsche Bahn

Sorry für die die meinen Sarkasmus nicht verstanden habt.
Sorry – das war nicht so genau erkennbar; und hier im Forum sprießen gerne die wildesten Vermutungen, wenn etwas nicht eindeutig ist.
Wie ich im RE mein VM mitgenommen hab meinte ein Schaffner nur achselzuckend ihm wären schon Leute mit einem 3 Sitzer Sofa
untergekommen. Sehr entspannt der Mann.
Das ist genau der Punkt: Anspruch auf Mitnahme, womöglich noch kostenlos, hat man recht wenig; aber wenn man rücksichtsvoll und gelassen ist, niemanden behindert oder stört, dann werden einem eher selten Steine in den Weg gelegt. Als Gelegenheits-Fahrer klappt das ausreichend gut. Anders ist es natürlich wie z.B. bei @Steinwiesel , wenn man darauf angewiesen ist, aber von starren/realitätsfernen Verboten gehindert wird.
 
Also nochmal das ist ja echt furchtbar was da so teilweise geschrieben steht.
Daran bist Du wohl nicht so ganz unschuldig....
Mein Ausweis ist natürlich echt
Wenn Du das gesagt hättest, als ich um Aufklärung gebeten habe wären die letzten Postings nicht entstanden.

ich wehre mich nur das der VBB die Behinderten bewust von der Teilhabe ausschliesst
Das ist schon eine sagen wir sehr spezielle Argumentation. Vor allem so ganz ohne jeden Hinweis was Du meinen könntest und ohne jedes Verständnis dafür, dass, was auch immer Du da verortest, vermutlich nicht aus purer Bosheit passiert sondern aus anderen Gründen (die vielleicht schlecht ausgewogen sein mögen oder nicht - aber so schlicht und einseitig wie Du das darstellst wird Dir eh keiner der Verantwortlichen zuhören - IMHO mit Recht.

@smallwheels
In den Bestimmungen heisst es auch das ein Orth. Hilfsmittel erlaubt ist.
Wie schon mehrfach angemerkt neigst Du dazu Dinge so einseitig zu vereinfachen zu Deinen Gunsten, dass sie in der von Dir dargestellten Weise schlicht falsch sind. Dass Du so auch in Konflikt mit dem Zugpersonal gerätst wenn es ein Grenzfall ist wundert mich nicht. Es heisst in den Beförderungsbedingungen in §11:

(4) Die Beförderung von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen und sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln ist grundsätzlich zugelassen, wenn die Bauart des Verkehrsmittels es zulässt und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt.

und

(7) Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.(...)
4. In den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs und der S-Bahn können auch nichtmotorisierte Liegeräder sowie Dreiräder mitgenommen werden, sofern
  • diese als orthopädisches Hilfsmittel verordnet sind
  • ausreichend Platz vorhanden ist und
  • die Züge dies baulich zulassen.


Mit anderen Worten: Nicht in jedem Fall kann das Ding mit und wenn es nicht verordnet ist schon gar nicht unter dem Label "othopädisches Hilfsmittel", wenn genug Platz vorhanden ist hingegen sowohl ohne dieses Label und ohne diese Verordnung. Der Zugbegleiter kann im Zweifel auch bei vorliegen der Voraussetzungen dagegen entscheiden. Kann man gut finden oder blöd, ist aber so. Dein Betrug ist also für gar nichts gut, ausser in Fällen, wenn nicht genügend Platz vorhanden ist, also dann zu Lasten anderer Fahrgäste.

Worüber genau Du Dich beklagst ist mir unklar und ebenso, ob Du wirklich, wie @Christoph Moder vermutet "auf das Kettwiesel angewiesen bist" oder das lediglich gerne mitnehmen möchtest, weil Du es halt möchtest. Im Gegensatz zu ihm kann ich den Beförderungsbedingungen allerdings keine "starren, realitätsfernen Verbote" entnehmen....
 
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Worüber genau Du Dich beklagst ist mir unklar und ebenso, ob Du wirklich, wie @Christoph Moder vermutet "auf das Kettwiesel angewiesen bist" oder das lediglich gerne mitnehmen möchtest, weil Du es halt möchtest. Im Gegensatz zu ihm kann ich den Beförderungsbedingungen allerdings keine "starren, realitätsfernen Verbote" entnehmen....
Ich gehe mal davon aus dass du keinen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G besitzt richtig?
Ich Klage gar nicht ich handel nur entsprechend weil im Regio ist doch genug Platz, wir reden hier nicht von der U-Bahn.
Und echt was ist mit dem Handbiker ohne Beine im Regio, den schmeißt du raus? Oder ist der klar als Krüp.... zu identifizieren und erzeugt schon wegen seines Aussehens genug Mitleid.

Naja lassen wir das
 
Ich gehe mal davon aus dass du keinen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G besitzt richtig?
Richtig
Ich Klage gar nicht ich handel nur entsprechend weil im Regio ist doch genug Platz, wir reden hier nicht von der U-Bahn.
Und echt was ist mit dem Handbiker ohne Beine im Regio, den schmeißt du raus? Oder ist der klar als Krüp.... zu identifizieren und erzeugt schon wegen seines Aussehens genug Mitleid.
Bist Du ein Handbiker ohne Beine? Nein. Also: Was hat das bitte mit Deiner Situation zu tun? Und wieso unterstellst Du mir schon wieder irgendwelches wirre Zeug anstatt einfach sachlich zu antworten, vielleicht sogar auf das, was gefragt worden ist?

Du skandalisieret, pauschalisierst, unterstellst, lenkst vom Thema ab, zelebrierst eine selbstgewählte Opferrolle und behauptest hanebüchenes Zeug. Da bleibt nur:
Naja lassen wir das
Denn eine sinnvolle DIskussion ist so nicht möglich. Ich bleibe dabei: Wenn Du auch gegenüber den Bahnmitarbeitern so auftrittst brauchst Du Dich nicht wundern, wenn Du Probleme bekommst. Und daran sind nicht die bösen Bahnmitarbeiter schuld.
 
Wie ich im RE mein VM mitgenommen hab
es war im IC (der ein weit größeres Platzangebot hat).
Grundsätzlich geht das schon, kostet aber halt eine extra Fahrradkarte. Erschleichen im Sinne von nix zahlen wollen aufgrund Vorspiegeln falscher Tatsachen ist selbstverständlich asozial (analog zum "Schwarzfahren", das für manche Zeitgenossen ja auch eher so eine Art Kavaliersdelikt zu sein scheint), das muß man nicht diskutieren.
 
Da dieser Faden immer noch aktuell zu sein scheint, hier noch ein Kommentar von mir.

ich nehme seit Wochen mein Kettwiesel in Regionalzügen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes mit.
Beim Ein- und Aussteigen ernte ich skeptische bis böse Blicke vom Personal. Deshalb stelle ich es so schnell wie Möglich senkrecht. Ergebnis: Meist kein Kommentar, erstaunte Blicke und ein Mal die besorgte Frage, ob das nicht umfalle.

Bisher waren immer schon andere Räder im Abteil, teilweise war es eher überfüllt. Trotzdem hat das Wiesel noch dazu gepasst.

ich bin gespannt, wie es demnächst sein wird, wenn die Schule wieder beginnt ...
 
Herzlichen Dank, @einrad!
Ja, ich würde wohl auch das 20"-Rad wählen, schon, weil das die maximale Laufradsgröße für kostenlose Mitnahme in Bus und Bahn in Deutdchland ist. Wenn das nicht so wäre, würde mir das 24-Zoll-Rad besser gefallen.
Kann das mit den 20" jemand bestätigen? Das müsste neu sein...
Gruß Krischan
 
Kann das mit den 20" jemand bestätigen? Das müsste neu sein...
Gruß Krischan
das die grundsätzliche oder kostenlosen amitnahme von der Radgrösse abhöngt, habe ich noch nie gehört oder gelesen.
Steht incl. Quelle z.B. in diesem Thread, eine Seite weiter vorne.

In Bayern ist das so im Regionalverkehr. Da habe ich auch schon von profitiert vor einigen Jahren - bis 20" ist da kostenlos. Anderswo ist es anders. Ob es in Bayern immer noch so ist sollte in den Beförderungsbedingungen stehen.

Edit: Tut es auch:

- Fahrräder bis 20 Zoll Reifengröße sind kostenfrei
Quelle: https://www.bahn.de/p/view/service/fahrrad/bahn_und_bike_bayern.shtml

Auf Bahn.de gibt es die Übersichtsseite, auf der alles Relevante verlinkt ist, auch der Regionalverkehr der einzelnen Bundesländer mit ihren jeweiligen Regelungen: https://www.bahn.de/p/view/service/fahrrad/rad-nahverkehr.shtml
/Edit
 
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Hab noch einen Hinweis für Freifahrten für Kinder-Fahrräder bis 16 Zoll gefunden:

An anderer Stelle heißt es zu Fahrrad-Fahrkarten im Fernverkehr:
"Ja, bei einem Raddurchmesser über 16 Zoll ist eine Fahrradkarte sowie eine Stellplatzreservierung für Ihr Fahrrad erforderlich. Fahrräder mit einem Raddurchmesser bis 16 Zoll können kostenfrei als Handgepäck mitgenommen werden. Zur Unterbringung sind die üblichen Gepäckablagen zu nutzen. Wir empfehlen, das Rad in einer Tasche unterzubringen oder anderweitig zu verpacken, um Schäden am Rad und am Zug zu vermeiden. Beim Verstauen über dem Sitzplatz ist das Rad unbedingt gegen Verrutschen zu sichern (z. B durch Verpacken in einer Tasche oder Verkeilen mit mitgebrachten Spanngurten zwischen anderen Gepäckstücken."

Meine allgemeine Aussage zu 20 Zoll ist also falsch. Entschuldigung!
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich mit dem Baron ja nicht zutreffend, aber für alle 20/20 Liegeradler: In Bayern sind Fahrräder bis 20" Reifengröße kostenfrei!
Liegeräder werden in der Beförderungsbedings-PDF erwähnt, die Formulierung lässt hoffen:
Fahrräder bis 20 Zoll Reifengröße können kostenfrei mitgenommen werden.
Quelle:
Zumindest bei der Bayerischen Regionalbahn BRB hatte ich bei knapp hundert Fahrten mit dem Grasshopper noch keine Probleme. Ob das jetzt an den 20"-Rädern oder dem Faltgelenk liegt, weiß ich nicht.
Und falten mußte ich den GHF erst einmal, als die Tür zum Fahrradabteil defekt war und ich am anderen Zugende einsteigen mußte.
Und bei sechs Fahrrädern (5 Ups, mein GHF) hatte auch niemand etwas gesagt.
Kann das mit den 20" jemand bestätigen? Das müsste neu sein...
Gruß Krischan
das die grundsätzliche oder kostenlosen amitnahme von der Radgrösse abhöngt, habe ich noch nie gehört oder gelesen.
Steht incl. Quelle z.B. in diesem Thread, eine Seite weiter vorne.
In Bayern ist das so im Regionalverkehr. (...)
Fahrräder bis 20 Zoll Reifengröße können kostenfrei mitgenommen werden.
Quelle: https://www.bahn.de/p/view/service/fahrrad/bahn_und_bike_bayern.shtml
In Bayern sind Fahrräder mit 20"-Rädern (zumindest im Regionalverkehr) kostenfrei.
Echt? :p Wenn wir's jetzt noch ein paar mal schreiben haben's vielleicht alle mitgekriegt. Bis zur nächsten Seite des Threads, dann geht's wieder von vorne los... ;)
 
Wer macht aus einem Faltrad ein Gepäckstück?
Frakta kann's.

Und wer's mit Sichtschutz will, nimmt 2 Fraktas.

Unbenannt.jpg
 
Wer macht aus einem Faltrad ein Gepäckstück?
Frakta kann's.

Und wer's mit Sichtschutz will, nimmt 2 Fraktas.

In Deutschland ist es seit mindestens 12 Jahren nicht mehr nötig ein Faltrad zu verpacken, um daraus ein Gepäckstück zu machen - es ist auch so eines. Auch bei den meisten Verkehrsverbünden, in einzelnen kann das anders sein, ebenso im europäischen Ausland. In der Schweiz z.B. müssen Falträder verpackt sein. Wenn man dann zum Ikea-Sortiment greift ist bei einem gescheiten Faltrad die Dimpa passender als die von Dir erwähnte Frakta:
Photo+3-4-12+9+51+11+AM.jpg
 
In Bayern sind Fahrräder mit 20"-Rädern (zumindest im Regionalverkehr) kostenfrei.
Echt? :p Wenn wir's jetzt noch ein paar mal schreiben haben's vielleicht alle mitgekriegt. Bis zur nächsten Seite des Threads, dann geht's wieder von vorne los... ;)
Stand ja schon ab Seite 3 in diesem Faden. Für Bayern gilt das wohl, auch wenn ich das für unüberlegt halte, für das restliche Bundesgebiet gibt es keine derartige Regelung. Kannst also weiter große Räder fahren, das lohnt sich doch kaum für Dich ;)

Gruß,
Martin
Vielleicht könnten wir einen eigenen Thread aufmachen, der nur aus Postings besteht, in denen steht, das die Radmitname für 20" Räder seit anno tuk in Bayern kostenlos ist? :D Obwohl, wahrscheinlich würde auch dann jemand überrascht fragen, ob das jemand bestätigen könne, denn das hätte er ja noch nie gehört, jemand anders behaupten, dass das wohl neu sein müsse und unendlich viele daraufhin hilfreich posten, dass das in Bayern so wäre mit der kostenlosen Radmitnahme für 20" Räder. :unsure: Das ist wohl ein immanentes Problem, wenn Leute die Threads, in die sie posten, nicht lesen. ;)

Aber nur, um das noch mal klar zu stellen: Die Mitnahme von 20" Rädern im Regionalverkehr in Bayern ist kostenlos. Falls es einer noch nicht mitbekommen haben sollte. ;)
 
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