Also nochmal das ist ja echt furchtbar was da so teilweise geschrieben steht.
Daran bist Du wohl nicht so ganz unschuldig....
Mein Ausweis ist natürlich echt
Wenn Du das gesagt hättest, als ich um Aufklärung gebeten habe wären die letzten Postings nicht entstanden.
ich wehre mich nur das der VBB die Behinderten bewust von der Teilhabe ausschliesst
Das ist schon eine sagen wir sehr spezielle Argumentation. Vor allem so ganz ohne jeden Hinweis was Du meinen könntest und ohne jedes Verständnis dafür, dass, was auch immer Du da verortest, vermutlich nicht aus purer Bosheit passiert sondern aus anderen Gründen (die vielleicht schlecht ausgewogen sein mögen oder nicht - aber so schlicht und einseitig wie Du das darstellst wird Dir eh keiner der Verantwortlichen zuhören - IMHO mit Recht.
@smallwheels
In den Bestimmungen heisst es auch das ein Orth. Hilfsmittel erlaubt ist.
Wie schon mehrfach angemerkt neigst Du dazu Dinge so einseitig zu vereinfachen zu Deinen Gunsten, dass sie in der von Dir dargestellten Weise schlicht falsch sind. Dass Du so auch in Konflikt mit dem Zugpersonal gerätst wenn es ein Grenzfall ist wundert mich nicht. Es heisst in den Beförderungsbedingungen in §11:
(4) Die Beförderung von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen und sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln ist grundsätzlich zugelassen, wenn die Bauart des Verkehrsmittels es zulässt und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt.
und
(7) Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.(...)
4. In den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs und der S-Bahn können auch nichtmotorisierte Liegeräder sowie Dreiräder mitgenommen werden, sofern
- diese als orthopädisches Hilfsmittel verordnet sind
- ausreichend Platz vorhanden ist und
- die Züge dies baulich zulassen.
Mit anderen Worten: Nicht in jedem Fall kann das Ding mit und wenn es nicht verordnet ist schon gar nicht unter dem Label "othopädisches Hilfsmittel", wenn genug Platz vorhanden ist hingegen sowohl ohne dieses Label und ohne diese Verordnung. Der Zugbegleiter kann im Zweifel auch bei vorliegen der Voraussetzungen dagegen entscheiden. Kann man gut finden oder blöd, ist aber so. Dein Betrug ist also für gar nichts gut, ausser in Fällen, wenn nicht genügend Platz vorhanden ist, also dann zu Lasten anderer Fahrgäste.
Worüber genau Du Dich beklagst ist mir unklar und ebenso, ob Du wirklich, wie
@Christoph Moder vermutet "auf das Kettwiesel angewiesen bist" oder das lediglich gerne mitnehmen möchtest, weil Du es halt möchtest. Im Gegensatz zu ihm kann ich den Beförderungsbedingungen allerdings keine "starren, realitätsfernen Verbote" entnehmen....