Der Kritikpunkt ist hier Absatz 2; nun stellen wir uns doch mal vor, daß der Akku ausfällt, was ja bei der begrenzten Reichweite nicht so ungewöhnlich wäre.
Soso - es ist also "nicht so ungewöhnlich", dass bei einem S-Pedelec der Akku ausfällt. Hast Du dazu irgendwelche Datenpunkte oder ist das eine blosse Behauptung? Davon ab: Ein S-Pedelec ist ein Kraftfahrzeug. Genau wie ein Moped, ein PKW, ein Motorrad, ein Wohnmobil oder auch ein Elektroauto. Alle diese können unverhofft einen Defekt erleiden. 45er Elektroroller können auch aufgrund begrenzter Reichweite irgendwo liegenbleiben, genau wie konventionelle Motorräder, von denen manche auch einen sehr kleinen Tank haben und noch dazu keine Tankuhr. Sollen all diese auch in der Bahn mitfahren können, weil das sonst diskrimierend wäre? Sogar noch viel eher als S-Pedelecs, da letztere ja immerhin Pedale haben und sich auch bei leerem "Tank" noch fortbewegen können (nur halt weniger komfortabel)? Ist es nicht vielmehr Sache des Fahrers, auf hinreichenden Tankstand zu achten? Wenn Du auf der Autobahn mit leerem Tank liegen bleibst kassierst Du sogar eine Strafe dafür...
Die Bahn nimmt grundsätzlich keine Kraftfahrzeuge mit, ausser im Güterverkerhr als Fracht oder im Autoreisezug. Das ist seit Äonen so, ich wüsste nicht, was daran disrkiminierend sein sollte. Die Bahn nimmt auch keine Pferde mit, keine Kutschen und keine Motorboote.
Sieht die "Förderung der Elektromobilität" dann so aus, daß der dann auch den Abschleppdienst bestellen darf, wenn das Pedelc mit ausgefallener E-Unterstützung bei dem derzeitigen Angebot an öffentlichen Lademöglichkeiten bspw. nach Hause zurück soll?
Wo ist der Unterschied zu Elektrorollern? Oder zu Elektroautos? Was hat die Bahn damit zu tun? Die Bahn ist ein privates Unternehmen, im Besitz des Bundes, aber privat. Die diversen anderen Bahnunternehmen sind kommunal, privatwirschaftlich in kommunalem Besitz oder ganz privatwirtschaftlich. Ich habe den Eindruck, Deine Ansprüche sind sehr egoistisch, Deine Perspektive desgleichen.
Bei wenigen Kilometer mag das per Muskelkraft klappen, aber bei älteren Leuten sicher schon nicht mehr; fahr mal ein Pedelec ohne E-Unterstützung über mehrere Kilometer; ich durfte das bereits beruflich. (Hat nix mit der Bahn zu tun).
Du darfst, wie Du selbst geschrieben hast, ein Pedelec in der Bahn mitnehmen. Aber kein Kraftfahrzeug - also kein S-Pedelec. Völlig überraschend bist Du für Deine Besitztümer und Deine Kaufentscheidungen selbst verantwortlich - Du bist ja ein erwachsener Mensch. Als solcher solltest Du auch in der Lage sein, die Verantwortung für Dein Handeln zu übernehmen, solange Du nicht entmündigt bist und unter Betreuung durch einen gesetzlichen Vormund stehst. Dazu gehört neben vielen anderen Sachen auch, auf seinen Akkustand zu achten oder sich ein Fahrzeug mit hinreichender Reichweite zu kaufen oder sich vor dem Kauf eines Pedelecs zu versichern, dass das kein Krapfen ist, der ohne E-Unterstützung nicht fahrbar ist (und wenn doch mit den Konsequenzen zu leben). Was kann die Bahn für Deine Entscheidungen?
Weiteres Zitat:
Familien- und Kinderfreundlichkeit sind unbekannt? Familien, die sich bspw. für ein Lasten-Dreirad als Kindertransportmittel entschieden haben, gucken in die Röhre? ->
Zukunftsorientiert? Wohl eher Fehlanzeige.
Was für ein - sorry - Bullshit. Der Platz in Bahnen ist begrenzt. Ein Lastenrad und noch mehr ein Lastendreirad braucht erhebliche Stellfläche. Es behindert also in der Bahn andere. Es ist sauschwer, wenn es nicht mit Gurten sicher verzurrt ist gefährdet es andere. Es ist gross und unhandlich - Ein- und Ausladen sind also, zusätzlich erschwert durch das Gewicht, vielfach ein Ding der Unmöglichkeit für die Mutti mit den drei Kindern im Lastendreirad, in jedem Fall dauert es und sorgt dadurch für Verspätungen wegen nicht einzuhaltender Umstiegszeiten. Schon das Rangieren
im Zug dürfte vielfach ein Problem sein aus Platzgründen.
Kurz: Es ist gefährlich, es behindert andere überproportional, es behindert die Pünktlichkeit der Bahn. Da kann man jetzt "mimimi" rufen und "Diskriminierung" - es ist aber erstens klar, zweitens nachvollziehbar und drittens vernünftig, dass derlei Ding nicht mitgenommen werden. Und überraschend ist es auch nicht.
Der Punkt der Diskriminierung könnte dann in den Fokus geraten, wenn es Behinderte, Kinder und/oder Rentner sind, die ob derartiger Unternehmenskonditionen nicht befördert werden, und da ist noch gar nicht beachtet, daß diese ja auch einer anderen Nationalität angehören könnten.
Was für ein Quark. Es gibt für Behinderte Sonderregelungen - aber auch die haben ihre Grenzen. Warum ein Holländer sein Lastenrad mitnehmen können dürfe, weil er ein Ausländer ist, erschliesst sich mir nicht. Nur weil jemand behindert ist oder einer Minderheit angehört heisst das nicht, dass der oder die Alles darf oder dürfen muss - das zu fordern ist eine Perversion von Minderheitenschutz und ein Missbrauch desselben. Sich selbst in eine weinerliche Opferrolle zu begeben um sich unlautere, unvernünftige und nicht leistbare Vorteile zu erschleichen.