Hilflos im VM

Möchte noch einmal kurz zum Thema zurück kommen.
Was hilft besser im Verkehr wahrgenommen zu werden:
Eine sehr helle blinkende Front- und Heckbeleuchtung. Die Frontbeleuchtung sollte hoch am VM angebracht sein und auch am Tag so hell sein, dass Autofahrer sich geblendet fühlen.
Der Abstand zu einem stehenden Fahrzeug sollte groß (5 - 10m) gewählt sein und man sollte so hinter diesem stehen, dass man in den Rückspiegeln gesehen wird ... den Autofahrer mit der Frontbeleuchtung etwas blenden kann.
Gruß und unfallfreie Fahrt.
 
Blenden ist nicht gut. Mal abgesehen davon, dass man dann auch nicht nur Autofahrer blendet.
 
Ich fahre bereits in der Dämmerung mit Licht; vorne und hinten. Vorne möglichst ohne zu blenden. Passive Sicherheit durch Speichenreflektoren, zusätzliche Reflektoren vorne und hinten. Gute Erfahrung habe ich mit einer Helmleuchte gemacht. An Einmündungen wird man gerne vom seitlichen Verkehr übersehen. Mit Helmleuchte in Richtung PKW schauen, durch das plötzliche Licht wachen die dann auf! Ach so: ich fahre auch auf dem Trike mit Helm.
 
Zum Thema "Notbeleuchtung": Wenn ich im Notfall optisch auf mich aufmerksam machen will, drücke ich beim Orca den Lichthupenschalter, und Scheinwerfer, Rücklichter und die LEDs der Lichtfinne blinken, unabhängig von der Voreinstellung (kein Licht bis volles Fernlicht). Die klassische Warnblinkanlage wird dagegen mit beiden Blinkerschaltern gleichzeitig aktiviert.
 

meintest Du den Beitrag von @Klaus d.L.:
als Fahrradleuchten im Geltungsbereich der StVZO unzulässig

? "als Fahrradleuchten unzulässig" sollte nicht das gleiche wie "verboten" sein.
Ein Teelicht dürfte auch als Fahrradleuchte unzulässig sein (gemeint ist, erfüllt nicht die StVZO-Erfordernisse). Dennoch dürfte ich es mir auf den Plastikhut kleben. "Am Helm" ungleich "am Rad".
 
Was macht im Ergebnis den Unterschied zu dieser etwas "juristischeren" Formulierung?
Unzulässig sind sie wegen der Blendwirkung und diese hat der Vor-poster bewusst in Kauf genommen.

Also: "Am Helm zulässig, aber am Rad montiert nicht zulässig, da nicht StVZO-gerecht" ist das gleiche wie "verboten"?

Inwiefern hat der Vor-poster eine Blendwirkung bewusst in Kauf genommen? Kannst Du bitte das Zitat angeben?
 
? "als Fahrradleuchten unzulässig" sollte nicht das gleiche wie "verboten" sein.
Eben. Wer nur Helmleuchte oder Teelicht hat, hat keine Radbeleuchtung nach StVO/StVZO, insofern "als Fahrradleuchten unzulässig" ...
Es gibt aber keine Beleuchtungsvorschriften für Kleidung und Gepäck, nach denen das verboten sein könnte ... :whistle:
 
Ihr dürft nicht vergessen, so eine Helm/Kopflampe, blendet ganz enorm.
Auf einen Feld oder Waldweg mach das ja noch Sinn
Aber, wenn andere Fernersteilnehmer oder auch Fußgänger in der Nähe sind,
ist das schon eine echte Zumutung.
Ich habe erst kürzlich noch einen Wanderer angebrüllt, er sollte gefälligst nach unten schauen.
Als entgegenkommender war man so geblendet, das weder Weg noch Hindernisse zu erkennen waren.
So etwas im Straßenverkehr ist echt gefährlich und sollte auch mit der Begründung
(an der Kleidung darf ich das befestigen) nicht verwendet werde.
Eine Positionsleuchte oder Lichtfinne auf der Hutze macht meiner meinung
mehr Sinn.
 
Mir kommen fast täglich solche Radfahrer entgegen. "Ich gucke ja nach unten wenn jemand entgegen kommt!", ja blendet trotzdem noch wie sau und die Reaktionszeit ist auch oft so hoch das man eh schon auf 0 bremsen musste aufgrund Blindflug...
 
Hallo zusammen, das eine Helmleuchte blenden kann ist mir bewust. Daher ist diese, wenn ich Sie in der Stadt benutze, immer auf kleinster Stufe. Lichtkegel eher nach unten gestellt. Am Rande erwähnt, dieses kleine Licht hat mich letzten Winter davor bewahrt, von einem PKW umgesäbelt zu werden ...
 
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durch das plötzliche Licht wachen die dann auf!

Ich lese im vorletzten Satz nichts von "blenden". Er legt es zwar nahe, aber es muss nicht zwingend sein. Wenn in der Dunkelheit bspw. irgendwo 300 Meter vor mir ein Radfahrer auf meine Spur einbiegt mit korrektem, nicht blendenden Licht, habe ich natürlich auch eine Orientierungsreaktion.
Dass die Chance , mit einer Helmleuchte zu blenden, hoch ist, ist klar. Dennoch ist es eine Unterstellung, dass @StaubigesWiesel dies tut.
 
Ihr dürft nicht vergessen, so eine Helm/Kopflampe, blendet ganz enorm.

Meine Stirnlampe habe ich so eingestellt, dass sie kurz vor den Rädern auf den Boden leuchtet. Und im Stadtverkehr reicht auch die niedrigste Lichteinstellung. Ich muss schon den Kopf richtig anheben, um die als Lichthupe zu gebrauchen oder Schilder zu beleuchten.
 
Kann jemand den Threadtitel anpassen in "Hilflos im VM von Stirnlampen geblendet"? :ROFLMAO:
 
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