Hilflos im VM

Bin der Meinung, das eine ausreichend helle Hutzenleuchte in Situationen, wie der des Threaderstellers etwas bringen kann.
Natürlich nur dann, wenn sich diese noch im Rückspiegelsichtbereich des voraus befindlichen plötzlich Rückwärtsfahrenden befindet.
Aber dafür ist sie, auf Grund ihrer hohen Position am VM, natürlich weit besser geeignet, als die Standard-Scheinwerfer in der Nase.
Das kann gewiß nur ein kleines Sicherheitsplus darstellen. Jedwede technische Ausstattung kann nur einen kleinen Hilfsbeitrag darstellen. Ob der im Einzelfall was bringt, hängt von genau Letzterem ab und wird in jedem Fall anders liegen.
Ich würde auch nicht mit einer Hutzenlampe in einem Dauer-Blinkmodus herumfahren.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, daß im vorliegenden Fall (Thema dieses Threads), die Aufmerksamkeit eines Rückwärtsfahrenden stärker auf seine Rückspiegel gelenkt werden könnte, um doch noch hoffentlich rechtzeitig zu begreifen, daß da jemand steht, wenn man folgendes technisch in Verbindung mit einer Hutzenlampe realisiert haben würde:
daß bei Druck auf eine Nottaste sowohl die Hupe dauertönt als auch gleichzeitig die Hutzenlampe auf maximale Helligkeit (die sollte dann natürlich auch ordentlich Bumms haben, so daß das auch bei Tageslicht deutlich im Rückspiegel wahrnehmbar ist) in hochfrequenz-Blinkmodus (ein-)schaltet.
Eventuell könnte man sich dann sogar noch schnell aus der Kiste retten, noch ehe es kracht, ohne abwarten zu "müssen", ob all die technischen Hilfsmittel etwas bewirken, da man die einfach autark weiter laufen lassen könnte.

Es hätte den weiteren Vorteil, daß wenigstens — sofern im Umfeld vorhanden — mehr potentielle Zeugen ihre Augen auf das Geschehen richten würden (als ohne die Dauerhupe), so daß sich der Rückwärtsfahrende, wenn es denn zum Zusammenstoß kommt, danach nicht mehr herausreden kann, vonwegen, man sei ihm hinten reingefahren und er habe gestanden.

Den Notfallschaltkreis könnte man dabei ja so belegen, daß die Hupe nach einigen — sagen wir 10 — Sekunden abschaltet, um nicht über das Zeitfenster hinaus, in dem sie etwas retten könnte, die Nerven aller in der Nähe befindlichen Leute unnötig weiter zu strapazieren.

Andererseits könnte man auch einfach weiter Fahrrad fahren und mit den Risiken des Alltags leben, ohne sich eine Platte darüber zu machen. Bewusst sein, in jedem Augenblick, ist stets das wichtigste. Wenn's ganz dicke kommt im Leben, kommt's eh meist von völlig unerwarteter Seite und in völlig unerwartetem Moment.
 
Zuletzt bearbeitet:
Achso, wenn jeder selbst die Beleuchtung bastelt die er gerade toll findet
Ich stimme völlig mit Dir überein, dass - wie in dem von Dir verlinkten Video zu sehen - buntblinkende Beleuchtung nicht der Hit ist. Wenn Positionslichter und Lichtfinnen immer bunt blinkend wären, dann wäre das in der Tat ein guter Grund, sie zu verbieten. Ich persönlich hatte dies sprachlich bisher nicht so verstanden.
 
Am Milan....mit dem ich in beschriebener Situation unterwegs war....habe ich eine Lichtkanone oben auf der Hutze...nur nicht an am Tage....und Fahrlicht nur bei bedeckt und Regen,sonst auch nicht....Milan ist in Elfenbeinfarbe und eigentlich gut sichtbar denke ich,nur eben sehr flach....zur Hupe....die im QV ist um einiges lauter und ich denke die hätte der Autofahrer vor mir im Auto bestimmt wahrgenommen.....ich glaube nach wie vor der Fehler war mittig hinter den Auto zu fahren statt links in Sichtbereich des Aussenspiegels.....und Hupe eher zu leise
 
Es gibt finde ich da immer zwei Fälle, die zu unterscheiden sind:
a) Der Autofahrer pennt, ist mit was anderem beschäftigt. Dann hilft da gar nix außer das, was Du bereits versucht hast.
b) Der Autofahrer hat Dich vorher nicht wahrgenommen oder Dich schon wieder vergessen und Du stehst im toten Winkel. Ich habe immer versucht, einen größeren Abstand einzuhalten, sodass ich noch sichtbar bin.

Vielleicht hilft auch einfach eine bessere Hupe, vielleicht baue ich mal so was bei mir ein :ROFLMAO::
 
Für Raketenwerfer ist der Abstand zu kurz, da schmort die Nase an.
EMP-Kanone wäre wohl adäquat.
 
Oder was legales: :confused:


StVO, § 38, Abs. 3:
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam :whistle: fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
LOL. Hoffnungslos. Du bist hier im Dorf der unbeugsamen Gallier, die erfolgreich Widerstand leisten. Und irgendwo unterwegs hat jeman was von stinkendem Fisch oder Römern verstanden und alle haben Spass :D
Die letzten vier Beiträge bestätigen Deine Einschätzung erneut:D
Keine Kritik an den Autoren, im Gegenteil: danke für den Spaß!
 
Oder was legales: :confused:
StVO, § 38, Abs. 3:
Ömm,
Nö.
Gegen mißbräuchliche Verwendung von gelbem und blauem Blinklicht an damit ausgerüsteten Fahrzeugen ist stets einzuschreiten.
Gelbes Blinklicht darf auf der Fahrt zur Arbeits- oder Unfallstelle nicht verwendet werden, während des Abschleppens nur, wenn der Zug ungewöhnlich langsam fahren muß oder das abgeschleppte Fahrzeug oder seine Ladung genehmigungspflichtige Übermaße hat. Fahrzeuge des Straßendienstes der öffentlichen Verwaltung dürfen gelbes Blinklicht verwenden, wenn sie Sonderrechte (§ 35 Abs. 6) beanspruchen oder vorgebaute oder angehängte Räum- oder Streugeräte mitführen.
 
Zurück
Oben Unten