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Fahrrad mit einer maximalen Zusatzleistung von 2000 Watt und einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h und einer maximalen Beschleunigung von 1,5 m/s2 und einer minimalen Verzögerung von ±4 m/s2.
Meine Meinung:Die Frage ist, warum ausgerechnet diese Werte? Woraus leiten die sich ab?
Dann bleib auch bei den 150W die ein UP-Fahrer für 25km/h in der Ebene braucht, oder lass den Motor ganz weg.Wenn man demnach irgendeine sinnvolle Ableitung sucht, muss man sie schon an menschliche Leistungswerte rückbinden - wie bei den 25km/h, und eigentlich auch der Referenz auf die 250W - beides sind relativ annehmbare HPV-Werte.
Selbstverständlich ist das interssengeleitet ... wie auch deine Antwort.Klingt nett, aber willkürlich und interessengeleitet.
Am Donnerstag Vormittag sitze ich in einer kurzen (Online) Konferenz der LEVA-EU um Input bei den Mitgliedsunternehmen zu Velocars einzusammeln, am Mittwoch gibt es eine entsprechende Veranstaltung für Cargobikehersteller. Da kann ich einen Vorschlag platzieren und mache das gerne.Leo Visscher (Alligt) hat mir zu dem Thema folgende Mail geschrieben, die ich, mit seinem Einverständniss, hier schreibe:
Ich versuche in meinen öffentlichen Aussagen schon zwischen dem zu unterscheiden, was ich selbst gern hätte, und dem, was ich als allgemeine Richtlinie für vertretbar und durchsetzungsfähig halte. D.h. bei juristischen Grundsätzen nicht von meinen 0,001% Sonderfällen auszugehen, sondern erstmal von der Mehrheit und Normalität der Fahrradwelt (deren bestehenden Gesetzgebung, zu regelnden Konfliktpotentialen usw.).Selbstverständlich ist das interssengeleitet ... wie auch deine Antwort.
???Ist doch völlig klar, dass der Nutzer so viel Leistung "for free" wie möglich will. Das hilft aber nicht bei der juristischen Grundsatzfrage, bis wann ein Fahrrad ein Fahrrad ist, und ab wann ein Kraftfahrzeug (mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten). Diese verfängt sich derzeit zwischen Gesetzestext (sehr klar) und Prüfnorm (sehr hohl).
Ja und ... wo ist dabei jetzt dein Problem?Ich verweise nur auf einen Witz von Regulierung, der ein sehr maßgeblicher Faktor für unser aller Spielfeld ist, und dazu führt, dass es fern der reinen Sportgeräte keinen Anreiz mehr gibt, effiziente, leichte Fahrräder zu bauen, sondern KFZ-Fahrräder künftig Markt und Radwege beherrschen.
Warum verstehe ich das Problem nicht?:dieser Falschetikettierungs-Prüfnorm,
Ah, das hatte ich überlesen. Interessant, danke für die Ausführungen. Jetzt interessiert mich Deine Meinung:@anotherkiwi hat da ein paar Seiten zurück den entscheidenden Hinweis geliefert, dass die EN15194 auch von der ECE-85 Verbraucherschutznorm bei Verbrennern abgeleitet ist, die niemals die Absicht hatte, eine Limitierungs-Norm zu sein, sondern eine Garantie-Norm der angegebenen Herstellerleistung
Denkst Du, dass eine derartige Regelung der derzeitigen "Mopedisierung" von Pedelecs eher einen Riegel vorschieben (also effizientere Räder fördern) würde als die derzeitige "<+20°C über 30 min bei max 250 W"-Prüfstand-Methode?Dann sollen sie direkt ne einfach messbare maximale Inputleistung definieren (z.B. 500W)
Gut, nach dem wir jetzt das geklärt hätten, könntest du ja auch einfach mal damit aufhören, diese Antriebe oder Fz die mit diesen Antrieben ausgestattet sind, als ilegal zu bezeichnen (da werde ich immer darauf hinweisen, dass das nicht stimmt).@Christoph S - die Kuriosität in der Norm ist, dass nirgendwo der Bezug zu einer 250W-Größe hergestellt wird, sondern die thermische Randbedingung (darf unter 30min Vollgas nicht 20K überschreiten) das einzige Konformitäts-Kriterium des Leistungstests bleibt. @anotherkiwi hat da ein paar Seiten zurück den entscheidenden Hinweis geliefert, dass die EN15194 auch von der ECE-85 Verbraucherschutznorm bei Verbrennern abgeleitet ist, die niemals die Absicht hatte, eine Limitierungs-Norm zu sein, sondern eine Garantie-Norm der angegebenen Herstellerleistung (also dass die Nennleistung auch wirklich über 30min abrufbar ist... nahezu das Gegenteil einer Leistungsbegrenzung).
Wenn der vorgeschriebene Vollgastest aber ermittelt, dass die auch 400 oder 500W dauerhaft halten können (FH Bern), ohne ihr Thermofenster zu verlassen, gibt es keine Verpflichtung, den Motor mit diesen Realwerten zu kennzeichnen, sondern jeder Hersteller darf die Testergebnisse ignorieren und weiter drauf schreiben was er will. Und das ist dann m.E. der amtlich geförderte Etikettenschwindel, der jede dahinterstehende Regulationsabsicht konterkariert. Anstatt dass die CE das Ergebnis des hochkomplizierten Leistungstest zur Kennzeichnung vorschreibt (ähnlich dem WLTP in der KFZ-Verbrauchsangabe), treibt sie diesen ganzen Aufwand ohne den entscheidenden letzten Schritt (der dem 250W-Gesetz einzig Sinn verleiht). Aber warum dann überhaupt das Prozedere?
die 50ccm limitieren die Leistung auch nicht.Leistung zu limitieren (wie bei 50ccm Motorrädern
Vielleicht kann man das ja einfach mal absichtlich auf die Spitze treiben um die Sinnlosigkeit dieser Regelung offenbar zu machen?
Denn die derzeitige Regelung würde auch nicht verhindern das der Motor 12kW abgeben kann... Wie wärs mit nem Emrax 188, der wiegt nur 7kg und leistet 58kW. Schön n 250W Aufkleber drauf und ab die Post...
Bekommst Du ihn mit 250W elektrischer Leistung auf dem Prüfstand innerhalb vom 30 min um 20°C erwärmt?Denn die derzeitige Regelung würde auch nicht verhindern das der Motor 12kW abgeben kann...
Nein, des Fahrrads, komplett mit Akku (ich meine mich an 32kg erinnern zu können) ... aber ich finde die alte Regelung nicht mehr und spätestens seit der Förderung von Lastenrädern, wird das vermutlich auch keine Rolle mehr spielen.Ein Höchstgewicht des Motors?
Sind Leute die sich ein Rad kaufen das kein Rad ist gut für die Sache?Ja und ... wo ist dabei jetzt dein Problem?
Die Leute die sich so ein Rad kaufen, würden sich sonst halt gar kein Rad kaufen.
Gruß Jörg
Ich finde 7kg jetzt nicht sonderlich schwer... Ein BionX wog damals auch nicht viel weniger.