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…und überall abstellen zu dürfen!der Generator machts nur leichter, die Kiste ohne Aufwand auf die Straße zu bringen.
…und Niedriglohner ohne Führerschein zu nutzen!
…und keine Steuer zu zahlen.
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…und überall abstellen zu dürfen!der Generator machts nur leichter, die Kiste ohne Aufwand auf die Straße zu bringen.
Vorwerfen darfst du ihm das aber nicht !Das wurde hier aber auch nur höchstens 10 x erklärt......
Dann ist aber immerhin der Vergleich mit dem fortwo unpassend, weil diesen baut Smart weiterhin.Formore. Der neue Smart deren jetzt auf der IAA vorgestellt wird. "kompakt SUV", die neue Generation Stadtauto.. Daher die Daten.
sieht mir aber nach unfahrbarem Mockup ausTatsächlich:
https://www.autobild.de/artikel/sma...eruecht-info-skizze-preis-motor-17420091.html
● Länge: 4290 mm
● Breite: 1910 mm
● Höhe: 1698 mm
"Die Abmessungen sind für die Marke zwar ungewohnt, aber keinesfalls unpassend.“ "Das Design wird erwachsener"
Sprachlich gekonnt, aber inhaltlich falsch: Manche Leute haben eben auch Spaß am Treten.Und der Tretgenerator dient nur für ein was
Die Idee hat einen Bart..vor etwa 30 Jahren an der TU an einer nackerten Leitra demonstriert.Sieh dir mal diesen Artikel auf Golem.de an: https://www.golem.de/news/e-bike-sc...adantrieb-ohne-kette-vor-2109-159292-rss.html
Das eröffnet ganz neue Perspektiven!
(sie = die EU-Verordnung 168/2013)Aber sie kann ja nicht alles aufführen was sie nicht behandelt, Fahrräder mit Anhängerkupplung sind auch nicht explizit ausgeschlossen, genausowenig wie Fahrräder ohne Kette.
Haben die auch gesagt auf welche Gesetze oder Verordnungen sie sich dabei beziehen?Mir wurde mitgeteilt, dass es nicht zulässig ist, von diversen Stellen schriftlich wie mündlich, z.B. dem KBA.
Die Europäische Kommission bestätigt offiziell, dass mit einem Serien-Hybrid (SH)-System ausgestattete Elektrofahrräder EPACs sind – und damit Kraft der Verordnung 168/2013, Artikel 2.2(h) von der L-Kategorie ausgenommen sind und nicht deren Auflagen zu Helm, Führerschein oder Kennzeichen unterliegen. Die Kommission bestätigt auch, dass die Auslegung von allen EU-Mitgliedsstaaten akzeptiert wurde. Damit dürfen sie wie Fahrräder benutzt werden, man darf sie auf dem Radweg fahren.
Der Mann vom KBA nannte den "mechanischen Durchtrieb" der aktuell noch vorhanden sein muss. Also der Kraftfluss der Muskelkraft darf nicht unterbrochen werden, verstehe ich darunter. Ich wäre da auch vorsichtig. Mich wundert nur, dass Schaeffler mir ihrem Budget sowas nicht vorher geklärt haben...Angeblich soll das im Frikar so sein: ein Motor hinten bekommt die Energie vom Generator, der andere die von der Batterie.
Wobei ich angesichts der Haltung des KBA vorsichtig wäre, so ein FZ hier in D einführen zu wollen, bevor nicht die EU-Regelung in Kraft und rechtlich umgesetzt ist. Bei letzterem dürfte wohl mit einer Hinhaltetaktik seitens des KBA zu rechnen sein.
Keine, da Fahrrad ja zulassungsfrei oder die EU 168/2013 und StVZO 63a. So richtig gefällt mir das auch nicht, ich bin für Rechtssicherheit und dafür müsste "mechanischer Durchtrieb" aktuell schon im Gesetz stehen und nicht nur die Auslegung vom KBA, Zulassungsstellen, Polizei und mir selbst.Haben die auch gesagt auf welche Gesetze oder Verordnungen sie sich dabei beziehen?
Den SAZ Artikel verstehe ich vollkommen anders: Es gab eine Rechtsunsicherheit bzw. variierende Rechtsauslegung. Diese wurde durch Kommission und alle Mitgliedsländer aufgehoben - es wird also allenfalls eine Klarifizierung mit der nächsten Novelle geben, die Rechtsauslegung sollte jetzt eigentlich für alle nachgeordneten Bundesbehörden verbindlich sein.
Rein praktisch sieht beim Velowing-Proto die Lösung übrigens zwei getrennte Systeme vor: Generator auf bereits installierten Mittelmotor per Phasenkopplung und elektrisch komplett unabhängig davon ein weiterer stinknormaler Pedelecantrieb (rein praktisch zwei Mittelmotoren und ein Nabenmotor...).
Hab nochmal in die Mail vom KBA geschaut. Er hat wohl noch mehr Info und schreibt sinngemäß, dass "die Energie vom Pedalgenerator direkt zum Motor übertragen werden muss und ein batterieloses Fahren möglich sein muss" ... und die EU-Kommission erarbeite aktuell ein entsprechendes Dokument dazu.Den SAZ Artikel verstehe ich vollkommen anders: Es gab eine Rechtsunsicherheit bzw. variierende Rechtsauslegung. Diese wurde durch Kommission und alle ...
Wenn es ein Fahrrad ist gibts ja keine Probleme.Keine, da Fahrrad ja zulassungsfrei oder die EU 168/2013 und StVZO 63a.
Genau, so lange das nicht der Fall ist ist eine elektrische Übertragung auch legal.So richtig gefällt mir das auch nicht, ich bin für Rechtssicherheit und dafür müsste "mechanischer Durchtrieb" aktuell schon im Gesetz stehen...
Ja, das las ich auch so, und genau das scheint man zumindest beim Frikar auch beachtet zu haben. Vom Bio-Hybrid wußten wir zuwenig. Bei Schaeffler kann man nur darüber spekulieren, dass sie irgendwann mal positive Signale bekommen hatte, dann aber an der Sturheit der Beamten aus dem KBA gescheitert sind, die sie in dieser Form nicht erwartet hatten.Er hat wohl noch mehr Info und schreibt sinngemäß, dass "die Energie vom Pedalgenerator direkt zum Motor übertragen werden muss und ein batterieloses Fahren möglich sein muss" ...
Und wenn etwas nicht im nationalen Recht geregelt ist?Kurz zusammengefasst, habe ich bei diversen Ämtern und Behörden versucht in Erfahrung zu bringen, ob ein kettenloser oder riemenloser Antrieb bei Fahrrädern zulässig ist. Mir wurde mitgeteilt, dass es nicht zulässig ist, von diversen Stellen schriftlich wie mündlich, z.B. dem KBA. Es soll aber von der EU-Kommission eine neue Regelung kommen. ...
Die letzte Antwort dazu war .. EU-Verordnung 168/2013
@Felix Was nicht aufgeführt ist, wird von nationalem Recht geregelt, wenn im nationalen Recht geregelt.
und ein batterieloses Fahren möglich sein muss