Bike-by-wire. So sieht echter Fortschritt aus!

Formore. Der neue Smart deren jetzt auf der IAA vorgestellt wird. "kompakt SUV", die neue Generation Stadtauto.. Daher die Daten.
Dann ist aber immerhin der Vergleich mit dem fortwo unpassend, weil diesen baut Smart weiterhin.
smart ist halt wie Mini mittlerweile eine Produktfamilie unter der es verschiedene Autos gibt.

Wo ich dir Recht geben muss: Die von dir genannten Maße sind mittlerweile für „Stadtautos“ üblich….
 
Die ersten 10000 FreeDrives werden natürlich in stationäre und vom Hinterrad befreite Bio-Fahrräder eingebaut, um dort ohne Rollreibung und Luftwiderstandsverluste Wasserstoff für das E-Bike der Zukunft zu produzieren!
@Jack-Lee bekommt das erste!
 
Ich habe im Thread vom Podbike etwas über den Antrieb geschrieben. Damit das dort nicht im OT ausartet, hier die Fortsetzung.

Kurz zusammengefasst, habe ich bei diversen Ämtern und Behörden versucht in Erfahrung zu bringen, ob ein kettenloser oder riemenloser Antrieb bei Fahrrädern zulässig ist. Mir wurde mitgeteilt, dass es nicht zulässig ist, von diversen Stellen schriftlich wie mündlich, z.B. dem KBA. Es soll aber von der EU-Kommission eine neue Regelung kommen. Danach folgt etwas Diskussion dazu mit Meinungen.

Im Thread hat jemand einen Artikel gepostet, in dem beschrieben wird, dass die Regelung bald kommen soll. Ein ähnlichen Text dazu habe ich auch gefunden, mit Hinweis noch, dass seit 2018 Bußgelder verhängt worden sind an Hersteller, die kettenlose Fahrräder vertreiben wollten.

Artikel SAZ Bike zu kettenlosen Antrieben

Die letzte Antwort dazu war:
Aber sie kann ja nicht alles aufführen was sie nicht behandelt, Fahrräder mit Anhängerkupplung sind auch nicht explizit ausgeschlossen, genausowenig wie Fahrräder ohne Kette.
(sie = die EU-Verordnung 168/2013)

@Felix Was nicht aufgeführt ist, wird von nationalem Recht geregelt, wenn im nationalen Recht geregelt. Die Radlaufglocke taucht in der EU-Verordnung auch nicht auf, ist aber dennoch durch nationales Recht geregelt. Ebenso die Möglichkeit statt einer Tretkurbel eine Handkurbel zu nutzen. Steht dann in der StVZO.

Wenn das kettenlose Fahrrad ausschließlich mit Muskelkraft den Strom für den Motor generiert und nicht auf eine externe Stromquelle zugreift, könnte so ein Antrieb Stand heute noch durchgehen in meinen Augen. Gibt es so ein System?
 
Angeblich soll das im Frikar so sein: ein Motor hinten bekommt die Energie vom Generator, der andere die von der Batterie.

Wobei ich angesichts der Haltung des KBA vorsichtig wäre, so ein FZ hier in D einführen zu wollen, bevor nicht die EU-Regelung in Kraft und rechtlich umgesetzt ist. Bei letzterem dürfte wohl mit einer Hinhaltetaktik seitens des KBA zu rechnen sein.
 
Den SAZ Artikel verstehe ich vollkommen anders: Es gab eine Rechtsunsicherheit bzw. variierende Rechtsauslegung. Diese wurde durch Kommission und alle Mitgliedsländer aufgehoben - es wird also allenfalls eine Klarifizierung mit der nächsten Novelle geben, die Rechtsauslegung sollte jetzt eigentlich für alle nachgeordneten Bundesbehörden verbindlich sein.
Die Europäische Kommission bestätigt offiziell, dass mit einem Serien-Hybrid (SH)-System ausgestattete Elektrofahrräder EPACs sind – und damit Kraft der Verordnung 168/2013, Artikel 2.2(h) von der L-Kategorie ausgenommen sind und nicht deren Auflagen zu Helm, Führerschein oder Kennzeichen unterliegen. Die Kommission bestätigt auch, dass die Auslegung von allen EU-Mitgliedsstaaten akzeptiert wurde. Damit dürfen sie wie Fahrräder benutzt werden, man darf sie auf dem Radweg fahren.

Rein praktisch sieht beim Velowing-Proto die Lösung übrigens zwei getrennte Systeme vor: Generator auf bereits installierten Mittelmotor per Phasenkopplung und elektrisch komplett unabhängig davon ein weiterer stinknormaler Pedelecantrieb (rein praktisch zwei Mittelmotoren und ein Nabenmotor...).
 
Angeblich soll das im Frikar so sein: ein Motor hinten bekommt die Energie vom Generator, der andere die von der Batterie.

Wobei ich angesichts der Haltung des KBA vorsichtig wäre, so ein FZ hier in D einführen zu wollen, bevor nicht die EU-Regelung in Kraft und rechtlich umgesetzt ist. Bei letzterem dürfte wohl mit einer Hinhaltetaktik seitens des KBA zu rechnen sein.
Der Mann vom KBA nannte den "mechanischen Durchtrieb" der aktuell noch vorhanden sein muss. Also der Kraftfluss der Muskelkraft darf nicht unterbrochen werden, verstehe ich darunter. Ich wäre da auch vorsichtig. Mich wundert nur, dass Schaeffler mir ihrem Budget sowas nicht vorher geklärt haben...
Haben die auch gesagt auf welche Gesetze oder Verordnungen sie sich dabei beziehen?
Keine, da Fahrrad ja zulassungsfrei oder die EU 168/2013 und StVZO 63a. So richtig gefällt mir das auch nicht, ich bin für Rechtssicherheit und dafür müsste "mechanischer Durchtrieb" aktuell schon im Gesetz stehen und nicht nur die Auslegung vom KBA, Zulassungsstellen, Polizei und mir selbst.
Den SAZ Artikel verstehe ich vollkommen anders: Es gab eine Rechtsunsicherheit bzw. variierende Rechtsauslegung. Diese wurde durch Kommission und alle Mitgliedsländer aufgehoben - es wird also allenfalls eine Klarifizierung mit der nächsten Novelle geben, die Rechtsauslegung sollte jetzt eigentlich für alle nachgeordneten Bundesbehörden verbindlich sein.


Rein praktisch sieht beim Velowing-Proto die Lösung übrigens zwei getrennte Systeme vor: Generator auf bereits installierten Mittelmotor per Phasenkopplung und elektrisch komplett unabhängig davon ein weiterer stinknormaler Pedelecantrieb (rein praktisch zwei Mittelmotoren und ein Nabenmotor...).


...die Rechtsauslegung sollte jetzt eigentlich ab Veröffentlichung der konkreten Norm für alle nachgeordneten Bundesbehörden verbindlich sein, so mein Verständnis von Rechtssicherheit. Man findet zwar nach laaaaaaaanger Suche die Einschätzung der Kommission hier, aber nicht auf deutsch und soweit ich weiß muss jede Norm für den Bürger in der Amtssprache des Landes verständlich sein. Zumal das nur ein "Meeting" war der Kommission.

Sofern jemand sagen kann, ob irgendwelche Meetings einer EU-Arbeitsgruppe mit deren Aussage irgendeine Rechtskraft hat, wäre das schön. Ich kann es mir nicht vorstellen, das Mindeste wäre ein Bescheid der Kommission, der ohne in nationales Recht übertragen werden müsste direkt EU-weit gültig wäre, meines Wissens nach.
 
Den SAZ Artikel verstehe ich vollkommen anders: Es gab eine Rechtsunsicherheit bzw. variierende Rechtsauslegung. Diese wurde durch Kommission und alle ...
Hab nochmal in die Mail vom KBA geschaut. Er hat wohl noch mehr Info und schreibt sinngemäß, dass "die Energie vom Pedalgenerator direkt zum Motor übertragen werden muss und ein batterieloses Fahren möglich sein muss" ... und die EU-Kommission erarbeite aktuell ein entsprechendes Dokument dazu.

Bleibt also abzuwarten, was am Ende konkret drin steht, ich bin gespannt.
 
Er hat wohl noch mehr Info und schreibt sinngemäß, dass "die Energie vom Pedalgenerator direkt zum Motor übertragen werden muss und ein batterieloses Fahren möglich sein muss" ...
Ja, das las ich auch so, und genau das scheint man zumindest beim Frikar auch beachtet zu haben. Vom Bio-Hybrid wußten wir zuwenig. Bei Schaeffler kann man nur darüber spekulieren, dass sie irgendwann mal positive Signale bekommen hatte, dann aber an der Sturheit der Beamten aus dem KBA gescheitert sind, die sie in dieser Form nicht erwartet hatten.

Jetzt mal unabhängig von der Sinnhaftigkeit eines derartigen Antriebs (wegen des Wirkungsgrads und der "Weichheit"): es ist doch eigentlich vollkommen hirnrissig, einen pedalgetriebenen Generator, der einen Motor betreibt, nicht als zulässigen Fahrradantrieb aktzeptieren zu wollen. Und das ist letztlich die Haltung des KBA.
 
Kurz zusammengefasst, habe ich bei diversen Ämtern und Behörden versucht in Erfahrung zu bringen, ob ein kettenloser oder riemenloser Antrieb bei Fahrrädern zulässig ist. Mir wurde mitgeteilt, dass es nicht zulässig ist, von diversen Stellen schriftlich wie mündlich, z.B. dem KBA. Es soll aber von der EU-Kommission eine neue Regelung kommen. ...

Die letzte Antwort dazu war .. EU-Verordnung 168/2013
@Felix Was nicht aufgeführt ist, wird von nationalem Recht geregelt, wenn im nationalen Recht geregelt.
Und wenn etwas nicht im nationalen Recht geregelt ist?
Dann ist es verboten und man muss sich bei den Behörden einen Erlaubnisschein holen.
Also dein Fahrrad grün mit gelben Streifen umlackieren > Erlaubnisschein vom Ordnungsamt.
Aber nun sagt das Amt "Wir erteilen keine solchen Scheine, da müssen Sie sich an .. xy-Amt wenden".
Und da geht es ähnlich weiter.
Ne, is klar.
Also, Schurz beiseite - es gilt in D und EU -noch- die simple Grundregel:
Was nicht explizit verboten ist, das ist erlaubt.

Konkret, §62a StVZO sagt:
"Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird."
Dann §1 StVG:
"Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind..."
Also, da steht nix von der Art der Kraftübertragung Kette, Kardan, Zahnriemen oder Elektro-Mechanisch.
Wenn beim KBA da jemand anderslautend fabuliert, dann dient das der Arbeitsbeschaffung.
Kein normaler Beamter oder Monopolist wird jemals seine nicht-Zuständigkeit auf solche Erlaubnisfragen erklären.
 
Aber angesichts der Haltung des KBA würde das auf einen Gang zum Verwaltungsgericht hinauslaufen, mit unsicherem Ausgang und mit Kosten.
 
@Matze83, mal konkretere Infos von veschiedenen Stellen zu haben ist mal sehr produktiv für die Diskussion. Bisher war es ja viel Spekulation und das Vertrauen darauf, dass es ja rechtens sein muss, wenn solche Räder verkauft werden (aktuell oder in naher Zukunft).

und ein batterieloses Fahren möglich sein muss

Nur was heißt batterieloses Fahren konkret? Man kann ein Fahrzeug gerade noch so in Schrittgeschwindigkeit bewegen (wenn man nicht umfällt)? Reicht das? Oder sollte es möglich sein ohne heldenhafte Anstrengung mit 15 km/h zu fahren?

Für mich wäre eine Fahrrad ohne externe Stromzufuhr ein Fahrrad, egal ob Kette oder elektrische Kraftübertragung. Fraglich wird es dann, wenn Pedalgenerator nur dazu genutzt wird, dass das Fahrzeug als Pedelec-Fahrrad durchgeht und das Kurbeln eigentlich nur Gaspedal ist. Da unterscheiden sich dann Fahrzeuge mit Kettenantrieb und mit Generatorantrieb aber auch nicht wirklich voneinander. Der Hilfsmotor ist ja oft kein Hilfsantrieb mehr, sondern praktisch Primärantrieb und der Mensch der eigentliche Hilfsantrieb. Gerade bei den sehr schweren Fahrrädern die teilweise deutlich über 50kg oder sogar 100kg liegen wird dass in Zusammenhang mit Motor(en) eine umgedrehte Mogelpackung (mehr drin, als eigentlich sein sollte).

Was fehlt sind eindeutige Beschränkung der Motorleistung und/oder Gesamtgewichts bei Pedelecs. Ich finde die übertrieben schweren Motor-Blechkisten im Alltag schon anstrengend genug. Was ich echt nicht vermisse sind Cargo-Ebike-Gespanne mit dem Gesamtgewichts eines Citroën 2CV, die Kinder vom Radweg räumen oder mit 50 km/h bergab ohne Probleme tödlich sein können.

Als technische Innovation für eine normalgewichtiges Zweirad finde ich den kettenlosen Antrieb durchaus interessant, wenn es sich weiterhin anfühlt wie ein Fahrrad. Mich persönlich würde die praktische 25 km/h Obergrenze nicht überzeugen, aber für viele wäre es sicherlich interessant. Leider scheint es bei "Bike-by-wire" (bescheuerter Begriff) aber hauptsächlich darum zu gehen ein Kraftfahrzeug zu bauen, dass sich als Fahrrad tarnt.

Für die paar DIYer, die z.B. mit Wohnanhängern auf Reisen gehen oder einen Umzug mit solchen Gefährten machen, ist das natürlich attraktiv. Ein Fahrzeug mit ordentlich Wumms, dass man sich nach eigenen Wünschen bauen und legal fahren kann. Kommerziell wird das aber ausgeschlachtet, neue Probleme werden entstehen und die Regulierung wird anderswo kommen. Meine Befürchtung ist, dass der Selbstau von Pedelecs dann irgendwann nicht mehr erlaubt sein wird, wenns dumm läuft. Oder das einfache Pedelec deswegen auch eine Versicherungspflicht bekommt oder oder ... Ich will ja nicht ausschließen, dass das möglicherweise auch langfristig eine gute Entwicklung für die Fahrradinfrastruktur ist oder sonstige Vorteile bringt. Allein scheinen mir die ganzen (Rechts-) Konstruktionen etwas unehrlich bzw. als ob mit Wachsender Begeisterung versucht wird Gesetzeslücken auszunutzen. Ein E-Tretroller-Spielzeugfahrzeug wird mehr reguliert, als Pseudo-Pedalantrieb-Cargo-Halbtonner.
 
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