Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit:
Zweispurige Straße mit relativ wenig Verkehr. Plötzlich werde ich von einem Autofahrer von hinten laut und anhaltend angehupt, ich habe mich richtig erschrocken, der Fahrer fährt dicht auf, überholt und wischt mit seiner Hand vor dem Gesicht rum, die "Du bist bescheuert"-Geste. Wenige Minuten später werde ich von gleichem Fahrzeug wieder überholt, diesmal sehr eng, wieder die gleiche Bescheuert-Geste verbunden mit dem Anruf "Du hast gefälligst auf dem Radweg zu fahren!" Ich ruf dem Fahrer hinterher, er solle anhalten, ich möchte die Polizei rufen und Anzeige erstatten. Worauf hin er mir den Mittelfinger entgegen streckt.
Nebenbei: der nicht verpflichtende Radweg ist von der richtig üblen Sorte.
Die nächste rote Ampel kommt bestimmt, ich setze mich vor das Auto, mache ein Foto von dem Nummernschild und mache dann den durch rote Ampel versperrten Weg wieder frei. Der Autofahrer: "Das ist Nötigung!"
Ein paar hundert Meter weiter steht ein Polizeifahrzeug und ein Polizist an der Seite. Ich halte an: "Ich möchte gerne Strafanzeige wegen Nötigung und Beleidigung aufgeben." Soweit alles klar, der Polizist nimmt den Vorgang auf und bestätigt, dass das Nötigung und Beleidigung sei.
Dann meint der Polizist, ich solle in Zukunft besser auf dem Radweg fahren, denn wenn was passieren würde, würde die Versicherung versuchen, mir eine Teilschuld zu geben. Darauf meinte ich, dass sei irrelevant für mich, würde ich auf dem Radweg fahren und etwas passieren, würde eine Teilschuld eintreten, die sogar vom Verkehrsrecht gedeckt und keine Erfindung der Versicherung sei, da ich schneller als 20 km/h fahren würde. Die Straßenverkehrsordnung würde für alle gelten, §1, gegenseitige Rücksichtnahme, man könne mich ja schlecht sehen. Ich entgegnete, dass man mich sehr gut sehen könne und der Autofahrer damit ja auch kein Problem gehabt hätte. Nein, das sei nicht so, mit diesem Fahrzeug könne man mich nicht gut sehen, das sei rücksichtslos und ich uneinsichtig. Ich könne ja schließlich nicht beurteilen, ob ich aus Sicht eines Autofahrers gut sichtbar sei oder nicht. Wie viel Fahrerfahrung er denn mit einem solchen Fahrzeug wie meinem Fahrrad hätte und ob nicht anzunehmen sei, dass ich mehr darüber wisse? Ich sei sehr gut sichtbar. Aber wenn Sie dahinten bei der Baustelle fahren, ein Bus hinter Ihnen, der nicht vorbei könne, könnten die Autos hinter dem Bus nicht sehen, warum dieser langsam fahre.
Anmerkung: Genau an der Stelle bin ich den Abend zuvor auf dem "Radweg" gefahren, eben um den Verkehr nicht unnötig zu blockieren, ich rücksichtsloser ich.
Ich meinte dann, er möge sich bitte auf die Aufnahme der Anzeige konzentrieren, für solche Diskussionen hätte ich keine Lust und keine Zeit, ich müsse zur Arbeit, mich würde das sehr ärgern. Ja Sie haben sich doch an mich gewendet. Genau, wegen der Strafanzeige, um dessen Aufnahme ich Sie erneut bitte. Wieder sei ich uneinsichtlich, rechthaberisch und wolle mir nichts sagen lassen. Ich: "Das gleiche kann man von Ihnen behaupten. Nur weil wir unterschiedlicher Meinung sind, heißt das nicht, dass ich uneinsichtig oder rechthaberisch bin." Er stritt weiter, ich ging weiter nicht drauf ein sondern beharrte darauf, dass er sich auf die Aufnahme der Anzeige konzentrieren solle.
Ich werde ja dann bald etwas schriftlich erhalten und noch einmal Stellung nehmen müssen. Die Stellungnahme wird dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde enthalten. Ich bin das Verhalten von Verkehrpolizisten echt leid. Wenn ich mich an die Polizei wende, kommt entgegen des Sachverhaltes pauschale Verurteilung wegen irgendetwas, was sich die Jungs aus der Nase ziehen. Der Polizist selber schien mir vom Prinzip her nett, das geht gar nicht gegen ihn persönlich. Sondern gegen das denkwürdige diskriminierende Weltbild unserer Ordnungshüter.