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Glaube nicht das es was bringt..aber Anzeige ist raus.
Das ist ein Fakt. Thomas Schlüter hat unter der Überschrift "Radfahren - Das überschätzte Risiko von hinten" alle tödlichen Radunfälle der Republik seit 2013 zusammengesucht und ausgewertet.Überholender Längsverkehr ist nach meiner Erfahrung nur in den seltensten Fällen mit Gefahr verbunden -
Unterscheidet man beim Unfallgeschehen nach Innerorts und Außerorts, sieht das Ergebnis aber schon ganz anders aus. Das ist der Grafik auf der Startseite Deines Links zu entnehmen. Leider fehlen da die genauen Zahlen, sowohl die absoluten, wie auch die Prozente.Das Ergebnis bisher: 67 von 1104 (6%; also etwa 25 pro Jahr) Unfällen durch überholenden Längsverkehr.
Die komplette Tabelle aller Unfälle, inklusive Sortierfunktion und Excel-Download ist nur einen Klick entfernt. Mehr Zahlen geht nicht. Transparenter geht auch nicht.Leider fehlen da die genauen Zahlen, sowohl die absoluten, wie auch die Prozente.
Ich hab mir mal ein paar der aufgelisteten Unfälle angeschaut und ein paar Links (soweit noch einsehbar) zu den Unfällen, bei denen mir die Kurzbeschreibung etwas "spanisch" vorkam angeklickt.Mehr Zahlen geht nicht. Transparenter geht auch nicht.
Eindeutig ein Überholunfall, wird aber in seiner Statistik als "anderer Unfall" eingestuft. Ebenso noch ein paar mehr Unfälle, wo Leute in Fahrbahnmitte fuhren und von hinten umgenietet wurden. Das waren nur ein paar Stichproben von mir, nicht etwa ein richtige Überprüfung.
Wenn ich im Rückspiegel sehe das einer doch zum Überholen trotz Gegenverkehr ansetzt, zieh ich noch ein wenig nach Links.
Keine Ahnung wie das tatsächlich juristisch bewertet werden würde, aber rein logisch komme ich auf Folgendes.Wie würde das juristisch bewertet werden, wenn ich nach links ziehe und es im Anschluss(!) kracht? Soll heißen, ich ziehe natürlich nicht in das Auto rein sondern befinde mich bei der Kollision seit einigen Metern bereits dann im besagten 1,20m-Abstand zum Fahrbahnrand, der Kolonne-fahrende Autofahrer bekommt also von mir nicht mehr *den* Platz eingeräumt, den ich seinen Vorausfahrenden noch "gegönnt" hatte.
das ist ja auch der Grund, warum diese 1,5m überhaupt gefordert werden.Wenn du also einen "Schlenker" von 0,9 m machst, hättest du immer noch 0,6 m(!) Abstand zum Auto
Besonders unangenehm finde ich aber Überholvorgänge im Gegenverkehr, wo der Überholte ein Kraftfahrer (PKW oder LKW) ist, meine eigene Spur vom Überholenden also zu gut 2/3 ausgefüllt wird und die Differenz zwischen mir und dem überholenden Autofahrer sich mal kurzerhand verdoppelt (130-140km/h) im Vergleich zum obigen Beispiel.