Abstand zum Straßenrand einer Landstraße

...gefährdest Du damit viele andere Radfahrer, denn dadurch gewöhnt sich der Autofahrer daran...

So 'ne Argumentation finde ich weder schlüssig noch statthaft. Ich traue Daniel schon zu, dass er sowohl sein Fahrzeug, als auch den Verkehr, durch den er sich bewegt, im Griff hat. Auch fühle ich mich durch seine beschriebene Fahrweise nicht gefährdet und hoffe, dass sich generell niemand zur Autofahrererziehung-durch-besonders-extrovertiertes-Radfahren berufen fühlt.

Gruß, Sebastian
 
Ich sehe es wie Daniel : Warum einen Bus unnötig aufhalten ?
Ich habe es fast täglich , ich fahre und hinter mir ein Stadtbus, Fahrbahn ohne Radweg ...Bus hinter mir , ich fahre soweit es geht nach rechts und winke ihn vorbei, der fährt mich nicht um auch bei 40 Cm Überholabstand sehe ich bei der niedrigen Geschwindigkeitsdifferenz keine Gefahr.
Leben und Leben lassen . Natürlich springe ich nicht in den Straßengraben oder auf den Gehweg wenn ein anderes Fahrzeug auftaucht , ich bin lediglich höflich.
Das gebietet schon $ 1 Stvo.
Auf der Landstraße handhabe ich es genauso, da fahre ich ziemlich weit rechts aber nicht zu nah am Rand.

Natürlich gibt es Idioten die mit 100 Kmh und wenig Abstand überholen , erlebe ich aber sehr selten, das wird einem immer passieren egal ob man mehr links oder rechts fährt.

Gruß Patrick
 
"Extrovertiertes Fahren" hat mit Autofahrererziehung nichts zu tun.

Ich nenne das lieber "deutliches Fahren": so zu fahren, dass über meine Absichten kein Zweifel bestehen kann. Die Möglichkeiten, sich dem nachfolgenden Verkehr mitzuteilen sind beschränkt, um so deutlicher muss das wenige sein, was bleibt. Also beim Linksabbiegen frühzeitig bis zur Mittellinie einordnen und vorher eine "entschlossene" Handbewegung machen, und nicht mit dem Zeigefinger eine Sekunde lässig 10 cm neben dem Hintern anzeigen. Nicht bis unmittelbar vor dem Abbiegen 1m von der Seite fahren. Dann hat man beim Abbiegen ruckzuck ein Auto in der Seite stecken.

Das gleiche gilt beim Vorbeifahren an Fahrzeugen, die auf der Fahrbahn abgestellt sind: die Absicht, sich anders einzuordnen frühzeitig anzeigen und schon vor dem ersten Fahrzeug so weit links fahren, dass man ohne weitere Änderungen der Fahrlinie auch an den Türen noch sicher vorbeikommt. Ähnliches gilt, wenn man selbst einen langsameren Radfahrer überholt. Auch die Überholabsicht kann man kurz anzeigen.

An Kreuzungen und Einmündungen auf keinen Fall die äußeren Markierungslinien nach rechts überfahren, sondern sich eher zur Mitte der Fahrspur einordnen. Sich beim Halten an der Ampel nicht in den Rinnstein stellen, sondern eher spurmittig, damit man erst nach der Kreuzung überholt werden kann. Wenn man sich zu Regenwasser macht, wird man auch so behandelt: sogar LKW versuchen sich dann an der Ampel neben einen zu quetschen, und beim Losfahren haben sie dich schon vergessen. Wenn die Fahrbahn so eng ist, dass es für Kfz und Fahrrad nebeneinander nicht mehr reicht: fahrbahnmittig fahren.

Auf Landstraßen fahre ich eher 1,5 Meter vom Fahrbahnrand entfernt, dann wechseln die nachfolgenden Kfz-Führer deutlich die Spur, teilweise komplett bis auf die Gegenfahrbahn. Bleibt man handtuchbreit vom rechten Rand weg, wird man unbarmherzig zu knapp überholt, teilweise sogar über Sperrflächen weg. Im Kreisel oder auf der abknickenden Vorfahrt nach links die Kurve frühzeitig auf dem eigenen Fahrstreifen schneiden.

Im Gegenzug, wenn man die Vorfahrt gewähren muss, rechtzeitig aufhören zu treten, frühzeitig und deutlich verzögern, und nicht bis zum letzten Moment weiterbrettern. Nicht in jede Lücke reinstechen, und wenn man es doch mal tut, auf die Linksabbieger aufpassen, die nicht damit rechnen, dass da jemand durchpasst. Wenn man sich einmal für das Fahren auf der Fahrbahn entschieden hat: dabei bleiben, und nicht an einer roten Ampel vor einer Einmündung wieder zum Radwegradler mutieren.
 
Nachdem ich mich durch diesen sehr praxisnahen Thread (y)(y)(y) gelesen habe, will ich als häufiger Landstraßenfahrer auch mal meinen Senf - ääh, meine Er-fahr-ungen, weitergeben.

Auf dem Arbeitsweg zu meinem letzten Arbeitgeber (35km einfach, ca. 10% innerorts, ca.20% Radweg, 70% Landstraße) habe ich in den letzten Jahren so viele lebensgefährliche Beinahe-Kollisionen erlebt, daß ich mittlerweile zu 100% auf Sicherheit fahre. Das bedeutet für mich: Auf einer Landstraße, deren Fahrspuren so schmal sind, daß ein Autofahrer mich nicht mit 1m Seitenabstand überholen kann, ohne über den Mittelstreifen zu kommen (wenn ich ganz rechts fahren würde), fahre ich konsequent in der Mitte meiner Fahrspur, um auch dem letzten Möchtegernschumi :eek: klar zu machen, daß er sich beim Überholen mit dem Gegenverkehr befassen muß. Wurde oben auch schon unter dem Stichwort "eindeutige Signale geben" angesprochen - dem kann ich nur zustimmen! (y)(y)

Ich spreche, wie gesagt, aus leidvoller Erfahrung, denn bei (fast) jeder Fahrt gab es min. 1-2 Beinahe-Kollisionen, weil Autofahrer meinten, sie könnten sich an mir (1spurer mit Verkleidung, ganz rechts fahrend) noch vorbeizwängeln, obwohl die Fahrspur gerade mal für 1 Auto breit genug ist. Weil diese Lebensmüden dann auch noch gerade dort überholen, wo wegen Kurven und/oder Kuppen der Gegenverkehr gar nicht einzusehen ist, ist der weitere Ablauf im Falle eines Falles klar - der Überholer sieht, daß doch Gegenverkehr kommt und zieht nach rechts, nach dem Motto "lieber den eigenen Hintern retten" -- in den Straßengraben fliegt dann halt der lästige Radler, was muß er auch hier fahren!

Wenn ich also auf einer solchen Straße in der Mitte meiner Fahrspur fahre, rette ich nicht nur mein eigenes Leben, sondern halte (hoffentlich!) auch den Drängler von einem lebensgefährlichen Überholmanöver ab, das im schlimmsten Fall mich, ihn selbst und die Insassen des entgegenkommenden Fahrzeugs das Leben kosten kann.

Einmal wäre ich allerdings trotz aller Vorsichtsmaßnahmen beinahe zu Tode gekommen, weil mir auf meiner Spur ein überholender Gegenverkehr entgegenkam - viel zu schnell und ganz offensichtlich nicht bereit, wegen mir den Überholvorgang abzubrechen. Übersehen haben kann er mich nicht, da ich mit dem sehr hellen (und relativ hoch eingestellten) LED-Scheinwerfer unterwegs war. Wäre ich nicht vorsichtshalber auf den Grünstreifen gefahren, wäre ich gnadenlos plattgemacht worden.

Die oben geschilderte Erfahrung, daß viele Autofahrer gerade kurz vor Verkehrsinseln oder Kreisverkehren noch versuchen, sich engstmöglich an einem vorbeizudrängeln, kenne ich ebenfalls zur Genüge. Auch da hilft nur EINDEUTIGES Fahren und das Hupen halt in Kauf zu nehmen.

Auf breiten Bundesstraßen dagegen fahre ich ziemlich weit rechts, nahe der weißen Linie, denn bei den dortigen Fahrbahnbreiten hat der Gegenverkehr genügend Platz, auch einem unvernünftig überholenden Auto auszuweichen. Siehe oben - nicht unnötig die Straße blockieren - das ist ja selbstverständlich. Außerdem sind auf Bundesstraßen die durchschnittlichen Geschwindigkeiten der Motorisierten höher.

Da ich ja selbst auch die andere Seite (als Autofahrer) kenne, habe ich mir immer wieder Gedanken gemacht, warum Autofahrer sich so gerne an Radfahrern knappstmöglich vorbeidrängeln. Meine Vermutung ist, daß "der Autofahrer an sich" unbewußt die langsamer vor ihm fahrenden Fahrzeuge in zwei Kategorien einteilt:
"Schmal" -- kann ich überholen, ohne mich um den Gegenverkehr zu kümmern, und
"Breit" -- da komme ich nicht vorbei, muß also auf die Gegenfahrbahn.

Mein Eindruck ist, daß der 1spurige Radler unbewußt in die Kategorie "schmal" eingeordnet wird, zusammen mit Fußgängern, die am Straßenrand laufen.

In der Mitte der Fahrbahn zu fahren sendet dem nachfolgenden Autofahrer also das eindeutige Signal "Achtung, hier ist ein BREITES Hindernis, das ich nicht innerhalb meiner Spur überholen kann!" --> VM-Fahrer sollten es da vielleicht etwas leichter haben (weil breiter), oder täusche ich mich?

Daß manche Zeitgenossen genervt auf die Hupe drücken, nehme ich in Kauf, wenn ich damit Menschenleben (meins eingeschlossen) retten kann.

Ich muß auch zugeben, daß ich früher, als ich noch nicht selber häufiger auf Landstraßen mit dem Rad unterwegs war, als Autofahrer das wohl unbewußt auch s0 eingeordnet habe. Seit ich die Radfahrer-Seite ausgiebig kennengelernt habe, verhalte ich mich auch mit dem Auto Radlern gegenüber anders.

Im Übrigen darf man gerade auf einer Landstraße als Radfahrer durchaus mit einem gesunden Selbstbewußtsein unterwegs sein, auch wenn man langsamer (und bergauf auch mal sehr langsam) fährt. Schließlich sind da auch Mähdrescher mit <15km/h, Bagger mit <20km/h und Traktoren und Mofas mit <25km/h unterwegs, und die muß ein Autofahrer genauso hinnehmen (oder hat schon mal jemand von euch erlebt, daß ein Bauer oder Baggerfahrer angehupt wird, weil er nicht schneller fährt? Hab ich noch nie beobachtet.)
Landstraße ist halt Landstraße und keine Autobahn, das muß auch der Autofahrer (also auch ich ;)) ganz einfach akzeptieren. (soviel zum Thema "Radfahrerminderwertigkeitskomplex" ;))

Nachtrag: Nachts ist es meiner Erfahrung nach übrigens besser - vielleicht weil die meisten da doch vorsichtiger sind und sicherheitshalber erst mal abbremsen, solange sie nicht ganz klar erkennen können, was sie da vor sich haben.

<off-topic> Nach-Nachtrag: Es wäre mal einen eigenen Thread wert, sich mit dem Thema "Blendende Kraftfahrer und ihre Weigerung, für Fahrradfahrer abzublenden" zu beschäftigen... </off-topic>
 
Zuletzt bearbeitet:
Außerdem sind auf Bundesstraßen die durchschnittlichen Geschwindigkeiten der Motorisierten höher.
Das kann ich nicht nachvollziehen, auf breiten Kreisstraßen die gerade durchs Feld führen fährt man doch viel schneller als auf einer schmalen zugeparkten Bundesstraße innerorts.
 
Das kann ich nicht nachvollziehen, auf breiten Kreisstraßen die gerade durchs Feld führen fährt man doch viel schneller als auf einer schmalen zugeparkten Bundesstraße innerorts.

Mag sein, daß ich da zu sehr von meinen eigenen Erfahrungen ausgegangen bin, aber ich meinte Bundesstraßen außerorts; die sind selten zugeparkt. Und klar, auf ner gut ausgebauten Kreis- oder Staatsstraße wird natürlich auch schneller gefahren,
 
Und klar, auf ner gut ausgebauten Kreis- oder Staatsstraße wird natürlich auch schneller gefahren
Nein, in der Regel darf, unabhängig vom Bauträger, ausserorts maximal 100km/h gefahren werden. Nur bei Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind sowie auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben als auch bei Straßen, an denen andere, höhere Höchstgeschwindigkeiten ausgeschildert sind, darf schneller gefahren werden. Ob da ein B, L oder K vor der Straßennummer steht, ist dafür absolut irrelevant.

Grüße,
André
 
Nein, in der Regel darf, unabhängig vom Bauträger, ausserorts maximal 100km/h gefahren werden. Nur bei Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind sowie auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben als auch bei Straßen, an denen andere, höhere Höchstgeschwindigkeiten ausgeschildert sind, darf schneller gefahren werden. Ob da ein B, L oder K vor der Straßennummer steht, ist dafür absolut irrelevant.

Grüße,
André

Die Rechtslage ist mir klar; ich spreche von den tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die ich auf Landstraßen erlebe. Und da ist es nun mal so, daß auf den schmaleren (und oft auch kurvigeren) Straßen meist langsamer gefahren wird als auf geraden, breiten Straßen.
 
VM-Fahrer sollten es da vielleicht etwas leichter haben (weil breiter), oder täusche ich mich?
Täuscht nicht. Hinzu kommt der nagende Zweifel: Könnte es nicht doch ein Auto sein? Also Respekt walten lassen, am Ende ist es doch vielleicht einer von uns, der halt bei der Modellwahl etwas danebengegriffen hat.
 
So 'ne Argumentation finde ich weder schlüssig noch statthaft. Ich traue Daniel schon zu, dass er sowohl sein Fahrzeug, als auch den Verkehr, durch den er sich bewegt, im Griff hat. Auch fühle ich mich durch seine beschriebene Fahrweise nicht gefährdet und hoffe, dass sich generell niemand zur Autofahrererziehung-durch-besonders-extrovertiertes-Radfahren berufen fühlt.

Gruß, Sebastian
Zum einen geht es nicht um das "Erziehen" von Autofahrern und zum anderen zweifel ich nicht Daniels Fahrweise an. Es ist reines Rechnen! In der Regel ist eine Fahrspur auf einer Landstraße zwischen 2,75 Meter und 3 Metern breit, Bundesstraßen 3,5 Meter. Der empfohlene Abstand des Fahrrades zum Seitenstreifen (gemessen an der rechten Außenkante des Radlers") sind 75 - 80 cm. Im Schnitt ist ein Radfahrer 60 cm breit. Der mindest Überholabstand Auto zu Radfahrer beträgt 1,5 Meter (laut vielen Gerichtsurteilen). Nehmen wir nun einen VW Golf (1,76 Meter breit) und rechnen vom rechten Fahrbahnrand aus: 75 cm + 60 cm + 150 cm = 2,85 cm Bleiben bei einer durchschnittlichen Landstraße noch 15 cm, bei einer Bundesstraße noch 65 cm übrig. Selbst wenn sich der Radfahrer mit einem Abstand zum rechten Fahrbahnrand von nur 30 cm begnügt bleiben auf der Bundesstraße nur 95 cm übrig. Verzichtet der Radfahrer ganz auf den rechten Abstand und fährt auf der rechten, weißen Begrenzungslinie, so bleiben trotzdem nur 1,4 Meter, also immer noch nicht Fahrzeugbreite Golf.

Fazit: Ein Radfahrer kann bei Gegenverkehr nicht überholt werden außer der überholende Autofahrer gefährdet entweder den Radfahrer oder den entgegenkommenden Verkehr. Also ist es im Grunde genommen egal ob ich nun 10 cm, 30 cm oder 80 cm Abstand zum rechten Fahrbahnrand halte. Gibt es keinen Gegenverkehr kann der Autofahrer überholen, ist Gegenverkehr vorhanden, kann er nicht überholen. Quetsche ich mich als Radfahrer nun ganz nach rechts (um nicht zu behindern) animiere ich den Autofahrer dazu diese Gefährdung zu begehen. Kommt es darum zu einer Berührung der beiden Autos (oder einem Ausweichmanöver des Gegenverkehrs) und passiert dadurch ein Unfall mit Verletzten oder mehr, so könnte ich damit innerlich nicht umgehen. Also fahre ich einfach gesetzeskonform und vermeide solche Situationen. Ich kann mich nur an sehr wenige Ausnahmen erinnern bei welchen es "Verrückte" gab die trotz Gegenverkehr überholten. Bei einer dieser Ausnahmen kam es im Übrigen zum Berühren der beiden Außenspiegel der Autos (zum Glück nicht zu mehr).

Wenn Du der Meinung bist das gesetzeskonformes Radfahren extrovertiertes Radfahren ist dann fühle ich mich dazu berufen, Regeln schützen mich und die anderen Verkehrsteilnehmer.

Gruss Thomas
 
@Der Hexagon : Ah, das meinte der Polizist damals wohl mit "Ich nötige mit meinem fahren Autofahrer zu gefährlichen Überhohlmanövern!"
Ich fuhr zu weit rechts! :p
 
Fazit: Ein Radfahrer kann bei Gegenverkehr nicht überholt werden außer der überholende Autofahrer gefährdet entweder den Radfahrer oder den entgegenkommenden Verkehr. Also ist es im Grunde genommen egal ob ich nun 10 cm, 30 cm oder 80 cm Abstand zum rechten Fahrbahnrand halte. Gibt es keinen Gegenverkehr kann der Autofahrer überholen, ist Gegenverkehr vorhanden, kann er nicht überholen. Quetsche ich mich als Radfahrer nun ganz nach rechts (um nicht zu behindern) animiere ich den Autofahrer dazu diese Gefährdung zu begehen. Kommt es darum zu einer Berührung der beiden Autos (oder einem Ausweichmanöver des Gegenverkehrs) und passiert dadurch ein Unfall mit Verletzten oder mehr, so könnte ich damit innerlich nicht umgehen. Also fahre ich einfach gesetzeskonform und vermeide solche Situationen. Ich kann mich nur an sehr wenige Ausnahmen erinnern bei welchen es "Verrückte" gab die trotz Gegenverkehr überholten. Bei einer dieser Ausnahmen kam es im Übrigen zum Berühren der beiden Außenspiegel der Autos (zum Glück nicht zu mehr).
Gruss Thomas

Ich kann Dir da nur zu 100% zustimmen! Leider habe ich schon des öfteren die "Verrückten, die trotz Gegenverkehr überholen" erleben müssen, und fahre aus genau diesem Grund in der Regel relativ mittig in meiner Fahrspur. (Im übrigen gibt es diese Verrückten leider auch innerorts auf schmalen, kurvigen Dorfstraßen - man muß sich nur immer wieder wundern, daß nicht viel mehr schwere bis tödliche Unfälle passieren.)
 
Bringt leider nicht immer was..
Fuhr grade eben mit 75km/h bergab (70 erlaubt), da knallt mit weit über 100km/h ein PKW an mir vorbei.. Ich fuhr mittig auf meiner Fahrbahn, der Abstand zum KFZ betrug keine 40cm. Der heftige Luftzug hat mich fast von der Straße geschmissen.
Der ältere Herr fuhr dann auch in den Ortschaften meist weit über 60.. (fuhr ihm ein Stück hinterher).
Wage zu bezweifeln das er das überhaupt mitschneidet, was er da tut.

Glaube nicht das es was bringt..aber Anzeige ist raus.
 
Fuhr grade eben mit 75km/h bergab (70 erlaubt), da knallt mit weit über 100km/h ein PKW an mir vorbei.. Ich fuhr mittig auf meiner Fahrbahn, der Abstand zum KFZ betrug keine 40cm.
Du fuhrst ja auch kein Zweirad.:p Den Milan "darf" man enger überholen :sick: Aus der Anzeige wird also nix(n).

Gruß
Christoph
 
40cm Abstand bei den Geschwindigkeiten? Ähm nee.. Mir wurden schon Vorträge gehalten das 40m Sicherheitabstand nach von vorn bei 100 viel viel viel zu wenig sind. Aber 0,4m bei starkem Seitenwind sind ok..
 
Sicherheitsabstand gibts in mehrere Richtungen..
Ich finds nur merkwürdig das bei dem einen ganz genau drauf geachtet wird, und es auch kontrolliert wird, wärend z.B. bei Überholabstand erst eingeschritten wird, wenn man unter dem Fahrzeug liegt.. Und selbst dann tut sich unser Beamtenstadl schwer.
 
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