Abstand zum Straßenrand einer Landstraße

Beides Obst..
Sicherheitsabstände werden gern ignoriert, und es wird gern mit zweierlei Maß gemessen..darauf wollte ich hinweisen.
 
Überholender Längsverkehr ist nach meiner Erfahrung nur in den seltensten Fällen mit Gefahr verbunden - mein Abstand zum Fahrbahnrand von 50 cm (bitte nicht auf den Zentimeter festnageln, gilt für Einspurer, VM rechte Spur auf "Kante") resp. zu parkenden Fahrzeugen von etwas mehr als Türbreite und weitere 50 cm des überholenden Fahrzeugs zu mir sollten es allerdings schon sein. Sollte also ein Überholen nicht unter diesen Bedingungen möglich sein, fahre ich so, dass ich nicht überholt werden kann. Das heißt aber auch, kurzzeitig in Parklücken oder auf Randstreifen auszuweichen, um überholen zu lassen - auch mit dem Risiko, dass ein Einfädeln evtl. problematisch wird - dies geschieht jedoch denkbar selten. Im Velomobil in Beschleunigungsphasen (z.B. nach Ampeln oft aufgrund aufgeweiteter Fahrspuren möglich) heißt dies, möglichst so weit rechts zu fahren, dass ich überholt werden kann.
Das hat nichts mit erzieherischem Verhalten zu tun. Die meisten Verkehrsteilnehmer akzeptieren diese Verhaltensweise - Ausnahmen bestätigen die Regel. Und bei diesen Ausnahmen ist halt etwas "innere Ruhe" nötig. Und die Begegnung mit anderen Verkehrsteilnehmern, die meinen, sie müssten mich erziehen, ist Schicksal.

Wird ein Verkehrsteilnehmer mit seinem Überholverlangen "aufdringlich", hat auch mir wackeliges Fahren geholfen (allerdings bei weitem nicht bei allen Versuchen). Das verkneife ich mir aber nach Möglichkeit, weil dieser Eindruck von Unsicherheit nicht das ist, was nach meiner Meinung im Verkehr wichtig ist. Es ist eher eine Camouflage, die meiner Meinung nach im Gesamtkontext Verkehr nicht hilfreich, weil "eindeutigem Fahren" entgegengesetzt ist. Im Einzelfall mag es helfen, wenn man Pech hat, aber auch nicht, sondern es macht das Machtgefälle zum überholenden Verkehrsteilnehmer erst recht sichtbar.

Die weiter oben geschilderte Rechtskurve im Steigungsbereich handhabe ich wie folgt. Ich fahre, wenn kein rückwärtiger Verkehr zu sehen ist, möglichst weit zur Mitte. Dies deshalb, um den Sichtwinkel möglichst weit zu öffnen. Je weiter rechts man fährt, umso später ist man selbst aufgrund des engeren Sichtwinkels zu erkennen und umso früher erkennt man selbst aufschließende Fahrzeuge und kann ggf. seine eigene Position auf der Fahrbahn korrigieren, und gibt aufschließenden Fahrzeugen möglichst viel Strecke zur Anpassung ihrer Geschwindigkeit.

Ich schließe mich außerdem der Überzeugung an, dass möglichst eindeutiges Verhalten (deutliche Signale, eindeutiges Verhalten, entschlossene Fahr"gestik") der Verkehrssicherheit insgesamt förderlich ist und einiges Fehlverhalten (sowohl eigenes als auch fremdes!) von vorneherein ausschließen hilft.

Ansonsten hat der Unrecht, der rumschreit, und der Recht, der sich möglichst nicht äußert. Ich halte also meine Klappe und ignoriere den renitenten Verkehrsteilnehmer - halte ich nicht immer durch, aber zunehmend häufiger. Rumschreien kann im Extremfall sogar dazu führen, dass ein Verkehrsteilnehmer, obwohl er/sie mir gegenüber Mist gemacht hat, durch sein Schweigen gefühlt Recht erhält. Und ich weise immer wieder gerne darauf hin, dass sich nach meiner Erfahrung das Verkehrsverhalten gegenüber Radfahrern in den vergangenen 20 Jahren deutlich verbessert hat. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel (Lübeck, Gütersloh etc. - diese Liste mag erweitern, wer dazu Lust hat).

C.
 
Glaube nicht das es was bringt..aber Anzeige ist raus.

Soweit bin ich zwar bisher noch nie gegangen (obwohl ich das ein paarmal schon auch hätte machen können) -- aber in Deinem Fall ist das m.E. völlig ok - selbst wenn der Typ nicht verurteilt wird, kann bei manchen schon der Schock heilsam sein, daß da auf einmal die Polizei vor der Tür steht bzw. Post vom Staatsanwalt kommt... vielleicht bringt ihn das zum Nachdenken, daß er sich nicht folgenlos so im Straßenverkehr verhalten kann.
 
Das Ergebnis bisher: 67 von 1104 (6%; also etwa 25 pro Jahr) Unfällen durch überholenden Längsverkehr.
Unterscheidet man beim Unfallgeschehen nach Innerorts und Außerorts, sieht das Ergebnis aber schon ganz anders aus. Das ist der Grafik auf der Startseite Deines Links zu entnehmen. Leider fehlen da die genauen Zahlen, sowohl die absoluten, wie auch die Prozente.
Schön, dass Thomas Schlüter die Mühe auf sich genommen hat, die Daten zu erfassen.
Schade, dass er die erfassten Daten so tendenziös ausgewertet hat.

Gruß
Geli
 
Leider fehlen da die genauen Zahlen, sowohl die absoluten, wie auch die Prozente.
Die komplette Tabelle aller Unfälle, inklusive Sortierfunktion und Excel-Download ist nur einen Klick entfernt. Mehr Zahlen geht nicht. Transparenter geht auch nicht.
Ich hatte die Daten (von 2013 und 2014) mal für einen Vortrag über den BASt-Bericht V 257 ("Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen mit und ohne Schutzstreifen") aufgearbeitet. Wegen des Bezugs zur BASt-Studie hatte ich nur die innerörtlichen grafisch dargestellt:
Führung des Radverkehrs im Mischverkehr.jpg
Außerhalb geschlossener Ortschaften gab es 2013 und 2014 zusammen 35 tödliche Radunfälle durch überholende KFZ. Das ist prozentual über alle Unfalltypen natürlich mehr als innerorts (14), zumal innerorts mehr Radfahrer verunglücken.

Gruß
Christoph
 
Mehr Zahlen geht nicht. Transparenter geht auch nicht.
Ich hab mir mal ein paar der aufgelisteten Unfälle angeschaut und ein paar Links (soweit noch einsehbar) zu den Unfällen, bei denen mir die Kurzbeschreibung etwas "spanisch" vorkam angeklickt.
Unter anderen diesen hier:
http://www.anc-newswire.de/2014/12/tragischer-unfall-auf-der-landstrae-15.html

Eindeutig ein Überholunfall, wird aber in seiner Statistik als "anderer Unfall" eingestuft. Ebenso noch ein paar mehr Unfälle, wo Leute in Fahrbahnmitte fuhren und von hinten umgenietet wurden. Das waren nur ein paar Stichproben von mir, nicht etwa ein richtige Überprüfung.

Die Daten so aufzubereiten finde ich unseriös und der Sache nicht dienlich.

Gruß
Geli
 
Eindeutig ein Überholunfall, wird aber in seiner Statistik als "anderer Unfall" eingestuft. Ebenso noch ein paar mehr Unfälle, wo Leute in Fahrbahnmitte fuhren und von hinten umgenietet wurden. Das waren nur ein paar Stichproben von mir, nicht etwa ein richtige Überprüfung.

Hi Geli,
frag doch mal nach warum er das gemacht hat.

Ich habe ihm zb mal den Tot von CAS gemeldet, den hat er aber nicht aufgenommen,
weil es kein Unfall war, da er sein Rad noch komplett zum stehen bekommen hat.

Tschö
René
 
Thread-Ausgrabung 09/2018!
Idealerweise nur auf den nun aktuellen Beitrag antworten! TIA :)


Das eigene überholt Werden trotz Gegenverkehr ist schon unangenehm, aber letztendlich muss man sich nolens volens dran gewöhnen. :-(
(Geschwindigkeitsdifferenz zw. dem Überholenden mit 100km/h und mir mit 30-40km/h also ~60-70km/h)

Besonders unangenehm finde ich aber Überholvorgänge im Gegenverkehr, wo der Überholte ein Kraftfahrer (PKW oder LKW) ist, meine eigene Spur vom Überholenden also zu gut 2/3 ausgefüllt wird und die Differenz zwischen mir und dem überholenden Autofahrer sich mal kurzerhand verdoppelt (130-140km/h) im Vergleich zum obigen Beispiel.

Meine Frage dazu:
Wenn ich nun bereits beim Blinkersetzen und Ausscheren des Überholenden etwas weiter nach links ziehe, um zu demonstrieren, dass ich die für ihn zum Überholen benötigte Fahrspur bereits vollständig belege, ist das dann Nötigung?

Wenn ich im Rückspiegel sehe das einer doch zum Überholen trotz Gegenverkehr ansetzt, zieh ich noch ein wenig nach Links.

Ui! Erst, wenn Du es siehst, dass er bereits *angesetzt* hat? Damit gefährdest Du Dich IMO selbst!
Und als Nötigung wird man es vermutlich auch auslegen können.

Ich mache es in der Regel so, dass ich meinen Abstand vom rechten Seitenstreifen von meinen üblichen 30-50cm auf 100 bis 120cm erhöhe, sobald ich Gegenverkehr habe; und zwar egal ob von hinten was kommt oder nicht, genau um das von Dir Geschilderte zu vermeiden.
So weit, so chic, aber ein Problem bleibt bestehen, nämlich dass ich beim überholt Werden durch eine *Kolonne* mich in Gefahr brächte, wenn ich nun meinen Rand-Seitenabstand plötzlich wg. auftauchenden Gegenverkehres vergrößerte. Damit verlangte ich dem stumpf in der Kolonne dahinrollenden Kraftfahrer plötzlich eine Reaktion ab, von der ich nicht weiß, ob er zu leisten sie in dem Moment im Stande ist …
(mir geht es hier ums schiere Überleben, weniger um Rechtliches). Konkret heißt das, dass ich dann regelmäßig auf mein Recht verzichte und rechts bleibe.

Meine zweite ist Frage somit eher hypothetischer Natur, da ich nicht lebensmüde bin:
Wie würde das juristisch bewertet werden, wenn ich nach links ziehe und es im Anschluss(!) kracht? Soll heißen, ich ziehe natürlich nicht in das Auto rein sondern befinde mich bei der Kollision seit einigen Metern bereits dann im besagten 1,20m-Abstand zum Fahrbahnrand, der Kolonne-fahrende Autofahrer bekommt also von mir nicht mehr *den* Platz eingeräumt, den ich seinen Vorausfahrenden noch "gegönnt" hatte.

TIA für Eure Antworten :)

Grüße

Urs

Ja, ich schreibe gerade eine Klageerwiderung :-(((
 
Wie würde das juristisch bewertet werden, wenn ich nach links ziehe und es im Anschluss(!) kracht? Soll heißen, ich ziehe natürlich nicht in das Auto rein sondern befinde mich bei der Kollision seit einigen Metern bereits dann im besagten 1,20m-Abstand zum Fahrbahnrand, der Kolonne-fahrende Autofahrer bekommt also von mir nicht mehr *den* Platz eingeräumt, den ich seinen Vorausfahrenden noch "gegönnt" hatte.
Keine Ahnung wie das tatsächlich juristisch bewertet werden würde, aber rein logisch komme ich auf Folgendes.

Wenn du auf 1,2 m Abstand zum Fahrbahnrand gehst, ist das eine Differenz von 0,7 bis 0,9 m zu deinem Normalabstand von 0,3 - 0,5 m vom Fahrbahnrand.
Nach gängiger Rechtsprechung beträgt der vorgeschriebene Mindestabstand beim Überholen von Fahrrädern durch KFZ 1,5 m (je nach Situation auch mehr).
Wenn du also einen "Schlenker" von 0,9 m machst, hättest du immer noch 0,6 m(!) Abstand zum Auto, wenn dessen Fahrer sich an den vorgeschriebenen Mindestabstand hält. Somit dürfte es überhaupt nicht zu einer Kollision kommen, wenn sich der Autofahrer richtig verhält!

Wie gesagt, wenn er sich richtig verhält. Da die Erfahrung leider zeigt, dass das häufig nicht der Fall ist, würde ich lieber standardmäßig mehr Abstand zum Fahrbahnrand halten. In Einzelfällen kann man dann den Abstand reduzieren (oder auch mal ganz an den Rand fahren und anhalten), um KFZ überholen zu lassen, wenn das gefahrlos möglich ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Besonders unangenehm finde ich aber Überholvorgänge im Gegenverkehr, wo der Überholte ein Kraftfahrer (PKW oder LKW) ist, meine eigene Spur vom Überholenden also zu gut 2/3 ausgefüllt wird und die Differenz zwischen mir und dem überholenden Autofahrer sich mal kurzerhand verdoppelt (130-140km/h) im Vergleich zum obigen Beispiel.

Halte ich selbst für das problematischste und leider wahrscheinlichste Unfallszenario in meinem Alltag.

Ich selbst mag niemanden ärgern, nötigen, provozieren, eigentlich auch dann nicht, wenn ich provoziert werde. Ich habe da im Verkehr ein dickes Fell, ein phlegmatisches Gemüt und überlasse stressbedingte Magengeschwüre anderen. Deshalb weiche auch ich aus, wenn ich bemerke, dass andere Fehler machen. Unfall brauche ich nicht.

Ich fahre sehr weit links. Nicht um zu ärgern, sondern aus den altbekannten Gründen, dass ich durch überholende Fahrzeuge mehr Abstand bekomme. Mein Arbeitsweg erlaubt überholen auf der Gegenfahrbahn in den meisten Fällen völlig problemlos (wenig Verkehr), es gibt keinen Grund knapp an mir vorbeizufahren.

An einigen kurvigen Stellen ist mir aber schon überholender Gegenverkehr auf meiner Spur entgegengekommen. Das ist extrem unangenehm und ich kann Deinen Wunsch, dich da rechtzeitig mal " zu vergrößern" nachvollziehen. Mir wäre es wahrscheinlich zu heiss, weil ich den Eindruck habe, dass nicht "trotz mir" ausgeschert wird, sondern weil ich gar nicht bemerkt werde - und das rettende Bankett dann noch weiter weg ist. Das ist mit dem unverkleideten Rad ein wesentlich größeres Problem als mit dem VM, dessen große Fläche vermutlich eher ins Erkennungsmuster "Fahrzeug" fällt als die schmale Rennradsilhouette.

Übrigens hat mein Gegenverkehr das Problem dauernd. Zum Glück sind die allermeisten Autofahrer so gestrickt, dass sie in die Eisen steigen und ganz rechts fahren, wenn ihnen jemand auf ihrer Spur entgegen kommt, der meinte er müsse mich doch noch schnell überholen.

Wünsch Dir viel Erfolg!
 
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