Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?

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Das ist leider Quark was die dort schreiben. Hätten mal lieber eine Medienanwalt fragen sollen der etwas von der Materie versteht. :rolleyes:

Sie verwechseln die Einwilligung zum fotografiert werden (die im öffentlichen Raum nicht nötig ist) mit der zwingend erforderlichen Einwilligung des/der Abgebildeten bei einer Veröffendlichung.

Habe mich noch etwas genauer in die Materie eingelesen. Du hast Recht.

Leider ist bisher die mediale Berichterstattung bezüglich Dashcams etwas verwirrend bzw. zu wenig differenziert. Meistens wird nicht klar unterschieden zwischen der Anfertigung einer Videoaufnahme und der Verwendung als Beweismittel vor Gericht.
Das jüngste Urteil des BGH in der Sache bezieht sich auf letzteres.

Knackpunk am Ganzen ist, daß die Übergabe einer Videoaufnahme an die Polizei/Behörden als Beweismaterial eine Verbreitung, bzw. Veröffentlichung darstellt.
Sprich: im öffentlichen Raum darf ich in der Regel Videoaufnahmen - auch von Personen - anfertigen. Bei ihrer Verwendung muß ich aber das Persönlichkeitsrecht beachten.
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Vielen Dank @oDKo - nicht nur für das Recherchieren, sondern auch für das Eingestehen eines Irrtums. Könnte hier ruhig öfter mal geschehen (Stichwort Diskussionskultur), man bricht sich ja keinen Zacken aus der Krone.

Der Irrtum des Verbots des ungefragten "Anfertigens", dem auch ich bisher unterlag, beruht sicher darauf, dass das unzugestimmte Fotografiertwerden so kontraintuitiv ist. Es wirkt so illegitim (wurde in manchen Völkern Fotografieren nicht sogar als Entzug der Seele angesehen?), so übergriffig.
 
Hallo,

immer noch OT: Bitte nicht das Filmen und das Fotografieren in einen Topf schmeißen. Roland Huhn schrieb in der Radwelt 3.18, dass das Filmen eben nicht so weiteres erlaubt ist, auch wenn es eben nicht zur Veröffentlichung kommt. Am ehesten ist die Aufnahme kurzer Sequenzen mit anschließendem Überschreiben erlaubt oder das anlassbezogene Filmen (Bsp: Jemand beginnt seine Nötigung mit der Betätigung der Hupe und man schaltet deshalb die Dashcam an).

Gruß, Klaus
 
„Gedankenstütze für das Hobby OpenStreetMap“ ist wahrscheinlich anlassbezogen genug.

Gruß
Christoph
 
Letzten Sonntag hier am Niederrhein entlang. Denn Deich war wegen bauarbeiten gesperrt also die ruhige strasse am Wisselersee gewahlt. Da steht ein schild 30, was vor allen im sommer bei badebetrieb sinn macht. Wurde von eine dame aus ihren garten zu gerufen; Hier ist tempo 30, breites grinsen. So schnell war ich ungefahr. Frohlich zuruck gewinkt. Keine 100 meter weiter dann eine SUV an der strassenseite, ein silbernes combi mit POLIZEI drauf daneben.

War wohl einer zu schnell. Zum gluck haben die mir nicht erwischt…
 
Gestern bin ich von zwei UPlern (1 Männchen + 1 Weibchen) völlig grundlos beschimpft und bedroht worden.

Weil der Spacko son dünnes Hemd war und sein Weibchen irgendwie nur schrill rumkeifte war ich zunächst eher amüsiert als genervt.
Allerdings steigerten sich die beiden in ein aggressives Verhalten hinein, blockierten meine Weiterfahrt und drohten mit Gewalt ("kriegst gleich eins auf die Fresse" - Grund unbekannt).
Daß ich aufstand und mein Bügelschloss vom Rahmen nahm, schien sie zu beindrucken. :D
Der dünne Spacko tanzte darauf hin um mich herum und rief immer wieder "Schlag doch zu, schlag doch zu, hast ja keine Zeugen". Das Weibchen lachte nur.

Als er hinter mir war, fuhr ich kopfschüttelnd weiter.

Ich rätsel immer noch, was die Vorstellung sollte. :confused:
Vermutlich waren sie Erwachsene mit Selbst-Entwicklungsstufe 2/3 nach Cook-Greuter, denn besoffen wirkten sie nicht. :rolleyes:
 
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Mich hat vorgestern auch einer mit einem Fatbike flott überholt, aber ohne Motor!
 
Komme grade mit dem VM von der Arbeit....ab 1km ein Auto hinter mir ca. 200m im Abstand 5km bis ins nächste Dorf folgend....dann überholt das Auto...Polizei....und....NIX....fahren weiter...die ganzen 5km die sie hinter mir waren ist Radwegepflicht...hm...der erste Schreck war schnell in Freude übergegangen....so könnte die Begegnung gern immer sein...abwarten
 
bis ins nächste Dorf folgend....dann überholt das Auto...Polizei....und....NIX....fahren weiter
So ging mir das mehrere Wochen mit wechselndem Personal. Ich hatte den Eindruck, dass die Abends auf mich gewartet haben, um mich zu verfolgen.
Irgendwie merkwürdig.
Inzwischen ignorieren die mich.
 
Heute auf der Landstraße Berghoch, 2 PKW überholen, der dritte ein Golf Plus fährt neben mich mit heruntergelassener Scheibe, der Fahrer: " nur mal als Anregung, es gibt da für Kinderräder so Fähnchen......":eek:
:( Wärend der Fahrt jetzt schon die Oberlehrer:mad:
 
fährt neben mich mit heruntergelassener Scheibe
Bei solchen Leuten mache ich immer Gesten, dass die gefälligst nach vorne schauen sollen, um auf den Straßenverkehr zu achten. Natürlich ohne selber den Blick nach vorne abzuwenden.
Kann man die eigentlich wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verklagen?

Edit: StGB § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs wäre wohl zutreffend. Speziell Absatz 1, Nr. 2b: "falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt"

Siehe auch StVO §5, Absatz 2:
"[...] Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt."

Oder auch schon §1, Absatz 2:
"Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
 
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