Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?

Niddaradweg, nach der scharfen Kurve lädt ein längeres Stück Babypopoasphalt zum Beschleunigen ein. Vor mir zwei Rennradler :sneaky:, ich nehme den Druck von den Pedalen und überlege, wie ich sie stilvoll überholen kann :cool:. Plötzliches Schnaufen und Pfotengetrappel dicht an meinem rechten Ohr :eek: nehmen mir die Entscheidung ab, bei 40km/h kann der Hund nicht mehr folgen und lässt abreißen. Die Rennradler - längst abgehängt, vermutlich sind sie vor Lachen vom Rad gefallen :ROFLMAO:
 
Ja nur der hinter mir hat nicht gebremst. Vermutlich hat er meinen Aufkleber nicht gesehen.
 
Das Persönlichkeitsrecht gilt für die Verbreitung der Aufnahmen (zb Youtube).
Die Foto- oder Videoaufnahmen im öffendlichen Raum zu erstellen ist (mit wenigen Einschränkungen) erlaubt.
Naja, die Aussage ist so etwas irreführend. Hier eine kleine Zusammenfassung, was man darf und was nicht.
Das Recht am eigenen Bild bezieht sich eben nicht nur auf das Veröffentlichen, sondern vor allem auf das Anfertigen von Aufnahmen!

Wenn ich dich im öffendlichen Raum (zb auf der Strasse) fotografiere/filme darfst du mich natürlich bitten damit aufzuhören. Wenn ich weiter filme, bin ich vielleicht ein Arschloch, aber verbieten kannst du es mir nicht. Du darfst es mir sogar nicht verbieten.
Wenn du mich daran hinderst weiterzufilmen (oder gar die Löschung der Aufnahmen erzwingen willst), ist das eine Nötigung und Du machst dich strafbar.
Hier wird's brenzlig, denn die Aussage ist so, wie du sie schreibst, tatsächlich falsch. Wenn du mich explizit filmst/fotografierst, kann ich dir die Aufnahme untersagen.
Du darfst nur dann im öffentlichen Raum Personen ohne Erlaubnis filmen, wenn die im Prinzip nur Beiwerk, zufällig im Bild, Teil einer anonymen Menge oder aktuellen Zeitgeschehen (z.B. Redner einer Protestkundgebung) sind.

Wenn ich also eigentlich meine Fahrstrecke filme und da zufällig am Rand eine Person zu sehn ist, benötige wahrscheinlich keine Erlaubnis.
Wenn ich aber die Kamera einschalte und auf eine Person richte, die frech zu mir war damit ich die Aufnahme irgendwie als Beweis ihrer Frechheit verwenden kann, ist das nicht erlaubt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jede Mail geht übers amerikanische Spitzelzentrum, hierzulande müssen aber die Gesichter der Kinder auf dem in der Schule ausgehängten Klassenfotos geschwärzt werden, wegen Datenschutz... Gleichzeitig darf die Bild sein Foto auf die Titelseite bringen und dir nicht nachgewiesene Straftaten anhängen...
 
Jede Mail geht übers amerikanische Spitzelzentrum, hierzulande müssen aber die Gesichter der Kinder auf dem in der Schule ausgehängten Klassenfotos geschwärzt werden, wegen Datenschutz... Gleichzeitig darf die Bild sein Foto auf die Titelseite bringen und dir nicht nachgewiesene Straftaten anhängen...
rrrrruuuhig... ganz ruuuuhig.
 
Naja, die Aussage ist so etwas irreführend. Hier eine kleine Zusammenfassung, was man darf und was nicht.
Das Recht am eigenen Bild bezieht sich eben nicht nur auf das Veröffentlichen, sondern vor allem auf das Anfertigen von Aufnahmen!
Das ist leider Quark was die dort schreiben. Hätten mal lieber eine Medienanwalt fragen sollen der etwas von der Materie versteht. :rolleyes:

Sie verwechseln die Einwilligung zum fotografiert werden (die im öffentlichen Raum nicht nötig ist) mit der zwingend erforderlichen Einwilligung des/der Abgebildeten bei einer Veröffendlichung.

Überleg doch mal:
Wenn die rechtliche Lage tatsächlich dem dort geschiebenen Blödsinn entspräche, würde es die Pressefotografie rechtlich unmöglich machen.

siehe §22 KunstUhG:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Hier wird's brenzlig, denn die Aussage ist so, wie du sie schreibst, tatsächlich falsch. Wenn du mich explizit filmst/fotografierst, kann ich dir die Aufnahme untersagen.
Nein. Darftst du nicht! Im öffendlichen Raum ist es mein Recht Personen zu fotografieren.
Ich fotografiere seit 25 Jahren und habe 10 Jahre mit fotografieren von Personen meinen Lebensunterhalt verdient. Glaub mir wenn ich sage, das ich mit den rechtlichen Vorraussetzungen und Einschränkungen vertraut bin.

Du darfst nur dann im öffentlichen Raum Personen ohne Erlaubnis filmen, wenn die im Prinzip nur Beiwerk, zufällig im Bild, Teil einer anonymen Menge oder aktuellen Zeitgeschehen (z.B. Redner einer Protestkundgebung) sind.
Nein.
Deine Beispiele erlauben mir die Verbreitung von Bildern, ohne die Abgebildeten um Erlaubnis fragen zu müssen.

Die von dir aufgezählten Beispiele stammen fast im Wortlaut aus dem §23 KunstUrhG, der die Ausnahmen zum §22 KunstUrhG benennt:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Das ist der Paragraf auf den sich zb Pressefotografen beziehen.
Absatz (2) wurde nach dem Skandal um die Veröffentlichung der Bilder des toten Fürst Bismark im Sarg angefügt.

Nochmal:
Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen über das filmen und fotografieren von Personen im öffentlichen Raum.
Normalerweise (siehe Ausnahmen im §23) muss nur für die Verbreitung von Bildnissen die Einwilligung der Abgebildeten vorliegen! Dafür lässt man sich als Fotograf von den Abgebildeten ein sogenanntes Modelrelease unterschreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, sehr verwirrend. Es gab Urteile in der Vergangenheit, welche genau dies behandelten: die Urteilung, Personen, welche nicht "nur Beiwerk", P.d.ö.L. oder Teilnehmer öffentlicher Veranstaltungen waren, nicht ohne Erlaubnis zu filmen, da diese verlangen könnten, von den Aufnahmen entfernt zu werden. Ob retuschiert, anonymisiert, herausgeschnitten.. das bezog sich teilweise nicht auf explizite Veröffentlichung der Aufnahmen, sondern auf den Besitz dieser. Mag sein, dass es damit zusammenhängt, wie glaubhaft der Fotograf/Filmende versichern kann, dass er keine Publikation anstrebt?

Wieso sollte es denn bei Deiner Argumentation verboten sein, öffentliche Bereiche neben / um seine Grundbesitztümer unzensiert "mitzufilmen", wenn am Ende ohnehin nur die zusammengeschnittenen Aufnahmen, welche etwaige Verbrechen auf dem Grund des Eigentümers zeigen, "veröffentlicht" (= Beamten, Gericht oder Sachverständigen gezeigt) werden? Und das war schon X-fach vor Gericht, dass die Videoaufzeichnung (partieller) öffentlicher Bereiche nicht im Sinne der Reglements wäre.

Viele Grüße
Wolf
 
Voll kurios, was sich da so in den letzten Beiträgen im Straßenverkehr zugetragen hat...

Gruß,
Martin, ich mein ja nur...
 
Hallo,

heute überholte mich ein Kleinwagen, das linke und das Zusatzbremslicht leuchteten, das rechte Licht war komplett aus. Erst dann fiel mir auf, dass der Wagen gar nicht bremste, sondern trotz leichter Steigung schneller wurde!

Gruß, Klaus
 
handelt in öffentlichem Interesse.
Das ist ohne "rechtliche Unterfütterung" eine wertlose Worthülse.

Dank Artikel 5 GG Absatz 1, Satz 2 (Pressefreiheit) habe ich zb als Blogger die gleichen Rechte und Pflichten wie hauptberufliche Journalisten.
Im Zweifel dienen meine Aufnahmen der Kunst und sind durch Artikel 5 GG, Absatz 3 geschützt. ;)
Fotografier mal nen Punk in London, der wird Dir das Urheberrecht HANDSCHRIFTLICH erkären. Wetten?
Ich seh mich da auch als Punk, frag mich also vorher ;)
1. haben die in den UK ein anderes Rechtsystem als in DE oder der (Rest-)EU.
2. sind die Rechte der Fotografen in UK vergleichbar zu DE (hab mich nicht eingehend damit beschäftigt und bin nicht auf dem aktuellen Stand)
3. ist die Schnellwechselplatte an meiner Kamera von der Wirkung "nachhaltiger" als deine Hand und ihr Einsatz durch §32 StGB Absatz 2 gedeckt. :sneaky:
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Versammlungen wurde immer ein Heben beider Hände als Meldung zur GEschäftsordnung gewertet.
Ich melde mich beidhändig zur Geschäftsordnung:
Könnte man die (interessante) Diskussion über Rechte am Bild/Fotografieren/Veröffentlichen in einem Extra-Faden fortsetzen?
Mich interessieren hier jetzt mehr kuriose Straßenverkehrssituationen!

mfG
Michael
 
Ich hatte mal wieder ein sehr kurioses Erlebnis:

Ich bin innerorts mit 55 km/h unterwegs. Werde trotz Gegenverkehr von einem Auto sau knapp überholt mit anschließender Vollbremsung. Voll bescheuerte und sau gefährliche Aktion. Das Auto fährt weiter vor mir her. Biegt zwei mal direkt vor mir ab.
Ich denke schon: "Na? Das wird doch kein Zivilfahrzeug der Poizei....?"
Und tatsächlich: Sie biegen direkt auf den Hof der Polizeiinspektion ein. Ich will hinterher und die Burschen zur Rede stellen, aber
das elektrische Tor geht sofort zu. Ich bin mit dem Velomobil zum Haupteingang, quer davor geparkt und wütend zur Wache rein.
"Gehört das Fahrzeug mit dem Kennzeichen XYZ das gerade auf ihren Hof gefahren ist zu ihnen?"
Polizist: "Oh...äh...das kann ich ihnen jetzt gar nicht genau sagen..."
Ich erzähle ihm von der Aktion und erkläre ihm das es jetzt zwei Möglichkeiten gibt. Entweder ich erstatte jetzt direkt Anzeige oder die beiden aus dem Auto
kommen direkt hierher.
Die Tür zur Wache geht auf und zwei zivile Polizisten kommen mit hängendem Kopf rein: "Tut uns leid...nicht auf den Tacho gesehen...bla bla"
Ich habe den beiden eine Standpauke gehalten das gerade sie ja ein Vorbild und so... Sie haben sich noch ein paar mal entschuldigt.
Habe keine Anzeige gemacht. Ich hoffe die haben es kapiert. War irgendwie ne ganz komische Situation...o_O
 
GF scheint ja ein gefährliches Pflaster zu sein :whistle:. Nur komisch, daß das immer nur dir passiert. Ich bin ja auch schon öfter mit dem VM durch GF und Umgebung o_O.
"Tut uns leid" ... Sie haben sich noch ein paar mal entschuldigt.
Na wenigstens hatten sie danach noch die Eier einzusehen, daß die Aktion nicht in Ordnung war (y). Die meisten fühlen sich nach solchen Aktionen sogar noch im Recht...
 
Ich ziehe blöde Situationen magisch an. Egal ob im VM, Auto, Up...dabei fahr ich meiner Meinung nach gar nicht so provokant... oder doch? o_O

Die Entschuldigung war schon cool...aber ich konnte mich gar nicht so richtig drüber freuen weil ich mich ne Stunde später immer noch über die hirnlose unf echt gefährliche Aktion geärgert hab.:( Ich muss wohl lernen gelassener zu werden.
 
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