Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?

Wieso? Man muss dann nicht dahinter stehenbleiben (nur bei einem Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage), sondern darf mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren - auch der Gegenverkehr darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, aber DAS habe ich bislang nur 1x tatsächlich gesehen. Ich mache das stets, üblicherweise wird dann hinter mir wild gehupt.
Wenn hinter dir wie wild gehupt wird, würde ich das Hupen als akuten Not-Hinweis für übersehene Kinder begreifen, und SOFORT anhalten. Kurz aussteigen, um sicherzustellen, dass man auch kein Kind übersehen hat.
 
Wenn hinter dir wie wild gehupt wird, würde ich das Hupen als akuten Not-Hinweis für übersehene Kinder begreifen, und SOFORT anhalten. Kurz aussteigen, um sicherzustellen, dass man auch kein Kind übersehen hat.
Damit hab ich mir fast mal eine gefangen, als der Insasse des Fahrzeuges wutentbrannt auf mich zu lief, nachdem ich ihn zum stop "genötigt" hatte. Anzeige, tot fahren, fresse einschlagen.. Mit allem wurde gedroht, passiert ist nix.
 
Cool. Schneiden, Beleidigen und von der Straße drängen sorgt bei der Polizei hier nur für ein Schulterzucken mit "Ist doch nix passiert". Das ein normales Anhalten und rechts ran fahren überhaupt eine Strafe nach sich zieht, dürfte SEHR unwahrscheinlich sein.

Wenn jemand hinter mir ein Hupkonzert veranstaltet und trotz komplett freier Landstraße nicht überholt, muss ich davon ausgehen, dass das einen Grund hat. Also habe ich gestoppt und bin ausgestiegen. Mich hat so schonmal jemand auf verlorene "Fracht" hingewiesen. Das jetzt als Nötigung und 5 Jahre Knast interpretieren zu wollen ist schon echt Lachhaft.
 
Wenn jemand hinter mir ein Hupkonzert veranstaltet und trotz komplett freier Landstraße nicht überholt, muss ich davon ausgehen, dass das einen Grund hat. Also habe ich gestoppt und bin ausgestiegen.
Klar, die Hupe dient der Warnung, nicht der akustischen Bestrafung anderer Verkehrsteilnehmer. Da denkt man als erstes, dass mit der Ladung, der Beleuchtung oder der Bereifung etwas nicht in Ordnung ist.
 
@Unfugius : Das deeskaliert die Situation bestimmt, wenn ich mit dem Handy rum fummle.. Interessieren tuts die Polizei sowieso nicht, die war nicht mal daran interessiert, dass mich jemand durch die halbe Stadt verfolgt und in einer engen Einbahnstraße versucht hat zu überfahren. Auch hier "Gibt es Zeugen?", nein gabs nicht. Also wieder nur ein "Dann können wir nichts machen". Mich würde interessieren wenn ich sowas mit einem Polizisten machen würde... da wäre ich wegen versuchtem Mord wohl direkt im Knast gelandet.
 
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf die Überholabsicht durch Ausblenden oder Hupen angezeigt werden.
Das ist keine Nötigung.
 
Das ist immerhin relativ eindeutig. MIr ist gestern über 30 km ein weißer Bulli hinterhergefahren. Erst dachte ich, die wollen einfach in die selbe Richtung und gucken sich in Ruhe den Milan an. Aber nach 15 km und einer Abbiegung auf eine für KFZ gesperrte Waldstraße kamen mir Zweifel. Wirklich Sorge hatte ich nicht, aber man muss abens um halb 12 eigenartige Verfolger vielleicht auch nicht im dunkelsten Wald ansprechen. Bin also munter weitergefahren. Und wie es dann so ist, will man eigentlich nie wirklich anhalten, Schwung und so. Wir haben uns also bei mir Zuhause unterhalten.
Es war ein junges Paar, welches auf dem Heimweg den Milan gesehen hatte und dann den unglücklichen Entschluss gefasst hatte, rauszufinden was das ist. Sie waren sich bis zum Schluss nicht sicher, ob überhaupt wer drin sitzt. Die Alternative war eine Drohne, die den Zustand der Straßen überwacht.
War alles sehr nett, aber doch irgendwie kurios.
 
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf die Überholabsicht durch Ausblenden oder Hupen angezeigt werden.
Das ist keine Nötigung.
Ja, 1x kurz direkt vor dem Überholen.
Wenn man in einer unübersichtlichen Straße oder bei Gegenverkehr hinterherfährt und auf eine Gelegenheit zum Überholen wartet, ist das vielleicht ein "Überholwunsch", aber noch keine "Überholabsicht" im Sinne dieser Regel. :rolleyes:
 
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf die Überholabsicht durch Ausblenden oder Hupen angezeigt werden.
Das ist keine Nötigung.
Oft wird beim überholen gehupt, in krassen Fällen dann noch mit 50 cm Abstand. Okay auf dem Liegerad ist mir das noch nie passiert. Aber hatte auch schon welche hinter mir die völlig unnötig gehupt haben, mit meinem Rad war alles okay.
 
Gestern Nachmittag, ich wartete mit dem PG an einem Kreisel, der relativ viel befahren wird und an dem die Radfahrer keine "Furt" haben, den in den Kreisel einfahrenden Verkehr ab. Aus dem Kreisel in Gegenrichtung ausfahrend eine Autofahrerin, die mich sah und anhielt, weil sie mich durchlassen wollte, was ich im Prinzip auch als freundliche Geste sehr schätze. Allerdings blockierte sie damit den aus dem Kreisel fahrenden Verkehr und wurde dementsprechend von einem nachfolgenden Fahrer, der ebenfalls aus dem Kreisel wollte, angehupt.
Zwiespältige Situation: Ich hätte in der Situation der Frau nicht angehalten, zumal es noch eine kleine Verkehrsinsel zwischen ein- und ausfahrender Spur gibt, wo ich als Radfahrer warten kann, andererseits fand ich die Rücksicht der Autofahrerin großartig.
 
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Zwiespältige Situation: Ich hätte in der Situation der Frau nicht angehalten, zumal es noch eine kleine Verkehrsinsel zwischen ein- und ausfahrender Spur gibt, wo ich als Radfahrer warten kann, andererseits fand ich die Rücksicht der Autofahrerin großartig.
Ich warte immer wenn mir ein Auty rechtswidrig? Vorfahrt gewährt und winke durch, denn wenn da was passiert ist man mit dran.
Ich habe das schon erlebt, als ich darauf bestanden hatte, dass die Autleryn den Tränen nahe gekommen ist...<Achselzuck>
 
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"rechtswidrig" Vorfahrt gewähren kann man nicht. Wenn man auf die laut Beschilderung/Bauweise einem selber zustehende Vorfahrt verzichtet, so ist dies nicht verboten, es sei denn, es handelt sich um eine (funktionierende) Ampel, an der man den Rot Habenden fahren lassen will. Ich verzichte, nur als Beispiel, bei uns in der Gegend SEHR häufig bei Rechts-vor-links-Kreuzungen auf meine Vorfahrt, da hier auch Gelenkbusse fahren und die Straßen so eng sind, dass ich teilweise in die Richtung, in die ich möchte, nicht fahren kann (trotz Vorfahrt), weil der Bus, der Vorfahrt achten muss, dort steht und der Platz zu eng ist. Also muss der erstmal weg, was nur geht, wenn ich auf meine Vorfahrt verzichte.

Wobei "Grün" nicht bedeutet, dass man fahren MUSS, sondern lediglich, dass man DARF. Man kann auch stehenbleiben, es sei denn, man behindert dadurch andere Verkehrsteilnehmer. Komplexes Thema.
 
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