Vom schrecklichen Lindwurm

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Dein Beitrag ist vernünftig geschrieben. Jeder Trikefahrer sollte sich in entsprechenden Situationen so verhalten. Also in Fußgängerzonen achtsam im Schritttempo fahren, statt wie in Deinem Fall gefährdend zu schieben.

Warum hast Du dieses Thema aufgemacht?

Gruß Krischan
 
Das Problem ist, dass @Reinhard diesen Vorwurf nie begründen konnte...
Das machst du schon selber, ist ja nicht so als wären deine Probleme gut versteckt. Reinhard hat nur in Worte gefasst was für jeden offensichtlich ist. Und in den letzten 2 Jahren hat sich das wohl nicht verbessert. Da nützt es auch nichts dass du alle als Trolle bezeichnest.
 
Wie Du schon geschrieben hattest: Es wurde vom EuGH geregelt und dann entsprechend hierzulande umgesetzt. Weil die Rechtsprechung des EuGH in diesem Fall direkt bindend für uns war. Das es dann noch eine Verwaltungszeit gekostet hat, hiesige Gesetzestexte anzupassen spielte dann für die Rechtmäßigkeit der Richtersprüche keine Rolle mehr.

Es war aber zu diesem Zeitpunkt hier geltendes Gesetz. Und daher steht dieser Vorgang im Widerspruch dazu, dass bestehende Regelungen immer einfach pauschlag gelten.

Logisch gibt es widerstreitende Gesetze und an gut geeigneter Stelle muß dann Rechtsfindung betrieben werden.

Das ist meine Aussage, genau.

Egal, wie Du es drehst: Unabhängig von ihrer Sinnhaftigkeit - es gibt keine Gesetze, die nicht gelten.

Dich, das ist ja ein Beispiel dafür. Und auch meine eigenen Fälle zeigen das auf.

Das ist aber letztendlich hier wieder alles OT.
 
Das machst du schon selber, ist ja nicht so als wären deine Probleme gut versteckt. Reinhard hat nur in Worte gefasst was für jeden offensichtlich ist. Und in den letzten 2 Jahren hat sich das wohl nicht verbessert. Da nützt es auch nichts dass du alle als Trolle bezeichnest.

Du bist also jeder. Deine Meinung ist also jeder.

Aus der Warte heraus, klar ...
 
Dein Beitrag ist vernünftig geschrieben. Jeder Trikefahrer sollte sich in entsprechenden Situationen so verhalten. Also in Fußgängerzonen achtsam im Schritttempo fahren, statt wie in Deinem Fall gefährdend zu schieben.

Ansonsten gerät man mit §1 StVO in Konflikt. Das ist einer der Rechtskonflikte, die ich auch konkret benannt hatte. Es steht also das Schild in gewissen Einzelsituationen im Konflikt mit einem Gesetz. Daher ist Rechtsfindung zu betreiben. Insbesondere auch bei meinem Rechtsbeispiel mit der Holzbrücke. Oder der Fähre.
 
Noch etwas:

Zu den Vorwürfen gegen mich wurde ja auch behaupte, ich würde nicht so etwas wie "meiner Meinung nach" schreiben. Was meine Gegener aber nicht tun, ich hingegen nämlich schon:

Zitat aus Post# 23 des streitgegenständlichen Fadens:


Und im Schrittempo gilt das mMn auch für eine Fußgängerzone.

Und ich hätte es noch präziser formulieren können. Meine Meinung dazu ist, dass das oftmals oder in der Regel sein dürfte, aber nicht immer. Ich hatte im weiteren Verlauf auch einschränkende Kriterien dazu benannt. Dass es zum Beispiel einen Unterschied machen kann, wie voll die Fußgängerzone ist.

Im Gegenzug aber für die Rechtsbeispiele Brücke und Fähre. Das sind klare Fälle, zumindest klar genug, dass ich da keine Veranlassung sah, dies einzuschränken. Und wenn man dann mal weiter in die Haftungsfrage reingeht, bestätigt dies auch meine Rechtsauffassung.
 
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