Vom schrecklichen Lindwurm

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§2 Abs 3 der Nutzungsbedingungen: "Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung oder Teilnahme am Forum. Es gilt das uneingeschränkte Hausrecht des Betreibers."

Nun, dann würde ein Richter fragen, warum die Administration das nicht tut sondern stattdessen hier massiv Persönlichkeitsveletzungen betreibt.

Weil das nämlich nicht gilt. Zumindest nicht in hiesigem Fall.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

Der Passus ist vollständig rechtsungültig.

Oder aber, er kann nur unter sehr beschränkten Voraussetzungen angewendet werden. In dem Sinne, dass das hier ein sehr spezifisches Forum ist. Teilnehmer sollten schon Liegeradfahrer sein oder daran ein echtes Interesse haben. Würden zum Beispiel hier Fahrradhasser teilnehmen wollen und entsprechend für Unruhe sorgen, könnte es vielleicht sein. Denn es fehlte ein berechtigtes Interesse. Wenn dann aber die Fahrradhasser sagen, doch, unser berechtigtes Interesse liegt eben darin, unsere Probleme mit Radfahrern eben mit diesen selber zu diskutieren, keine Ahnung.

Aber hier ist das nicht anwendbar. Das wäre ein Willkürrecht.

Die laufende Rechtsprechung ist da eindeutig.
 
Nun, dann würde ein Richter fragen, warum die Administration das nicht tut sondern stattdessen hier massiv Persönlichkeitsveletzungen betreibt.

Weil das nämlich nicht gilt. Zumindest nicht in hiesigem Fall.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

Der Passus ist vollständig rechtsungültig.

Oder aber, er kann nur unter sehr beschränkten Voraussetzungen angewendet werden. In dem Sinne, dass das hier ein sehr spezifisches Forum ist. Teilnehmer sollten schon Liegeradfahrer sein oder daran ein echtes Interesse haben. Würden zum Beispiel hier Fahrradhasser teilnehmen wollen und entsprechend für Unruhe sorgen, könnte es vielleicht sein. Denn es fehlte ein berechtigtes Interesse. Wenn dann aber die Fahrradhasser sagen, doch, unser berechtigtes Interesse liegt eben darin, unsere Probleme mit Radfahrern eben mit diesen selber zu diskutieren, keine Ahnung.

Aber hier ist das nicht anwendbar. Das wäre ein Willkürrecht.
Du hast aber schon angeklickt, das du die AGBs gelesen und akzeptiert hast?
 
Ich bringe das dann an hiesiger Stelle mal zum vorläufigen Abschluss. Die rechtliche Beratung steht aus, ich werde dann zu gegebener Zeit entscheiden, wie ich weiter damit umgehe. Hierbei kann eine Rolle spielen, wie es hier in der Zeit weiter geht.

Wer meinen Eingangspost gelesen hat, wird vielleicht realisiert haben, worum es mir ging. Beispielhaft der Schlusssatz:

Sondern einfach so, dass man den Eindruck hat, es mit vernünftigen und wohlmeinende Menschen zu tun zu haben. Und generell ein Miteinander zu finden, in dem so etwas nicht vorkommt.

Ich muss mich jetzt auf die Arbeit und die abschließenden Tourvorbereitungen kümmern, da ich möglichst früh diese Woche noch abfahren möchte. Vielleicht gibt es ja dann mal vereinzelt schöne Bilder von mir, vielleicht den ein oder anderen Beitrag zu anderen Themen wo dann vielleicht positiver mit umgegangen wird.
 
Hmm. Ich bin mir nicht sicher, ob es sich bei dir um einen wohlmeinenden Menschen handelt. Kannst du das beweisen?
Boah, ey - jetzt projizierst du aber voll und so!
Ich, zum Beispiel, bin ein sehr wohlwollender und umgänglicher Mensch, und wenn ich Freunde hätte würden die das sicherlich bestätigen! :cool:
 
:LOL:Kondome und Rotwein.
Oder für Deutschland: "Fax mal was rüber, das Klopapier ist alle" :X3:
Eine längere Abhandlung über Quellcode und Datenbanken ersetzt die Kondome, bzw die Notwendigkeit für die Nutzung derselben, vollständig.
Bleibt also die Problemstellung für die dadurch noch größere Menge an benötigtem Rotwein
 
Wir ITler singnalisieren unsere Paarungsbereitschaft durch sehr hoch gezogene Socken (mindestens bis zum Knie) in den Trekking-Sandalen und beeindrucken die Weibchen durch das zeigen unserer Stiftesammlung in der Brusttasche des weißen Kurzarm-Hemdes (natürlich zeigen wir auch, dass wir Verantwortung übernehmen können, in dem wir die Stifte in ein Brusttaschenetui packen).
 
Liebe Leute, macht bitte im Abschweiffaden weiter, statt hier den Bereich für das Feedback zur Webseite weiter voll zu müllen.
 
So.... nach dem ich hier versucht habe, diesen Faden zu lesen und zu verstehen.... meine eigene Meinung! ... wurde dieser Faden nur als Grundlage/Versuch einer möglichen Klage, gegen das Forum zu sammeln, eröffnet. Und ...wieder meine Meinung... damit würde ich mich, sollte ich auch jemals auf solche Ideen kommen, selbst ans Bein p...acken. @slsFlocke : Ich finde es für keine gute Idee, mit Deinen Verallgemeinerungen mich als Forummitglied ebenso anzusprechen, jedenfalls empfinde ich es so. Es könnte sein, dass ich im Falle einer möglichen Klage gegen das Forum bzw. dessen Administrator versuchen würde, selbst Gegeschritte einzuleiten. Mal schauen, was mein Rechtsbeistand dazu sagt. Meine Meinung hierzu. Eine Meinung zu vertreten ist gut und kann auch öffentlich bekannt gegeben werden, aber dies muss nicht zwingend richtig sein. Ich nehme mich da auch nicht raus. Niemand ist unfehlbar. Aber hier wurde ja eigentlich schon alles gesagt .
 
@nerudus

Ich kann mich nicht erinnern, Dich angesprochen zu haben. Die Verallgemeinerungen wie "ihr" bezogen sich, und ich dachte, dies sei verständlich, auf meine Gegenredner. Insofern dies nicht klar war, hoffe ich, dies damit geklärt zu haben und dass Du dies als Widerruf akzeptiert. Lass mich bitte wissen, was Dir ggf. fehlt.

In der Tat nimmt die Rechtsberatung ihren Lauf. Und genau, Meinungsäußerungen sind natürlich und glücklicherweise durch die Meinungsfreiheit geschützt. Es wird aber abgegrenzt zu Darstellungen, die als wahr oder falsch überprüft werden können. Daraus ergäbe sich ggf. eine falsche Tatsachenbehauptung. Rechtlich hat die Person, gegen die sich eine solche falsche Tatsachenbehauptung richtet, einen Rechtsanspruch nicht nur auf Löschung sondern es geht dann maßgeblich um ein Recht auf Widerruf, da selbst nach Löschung es in die Welt gesetzt bleibt und eine Persönlichkeitsrechtsverletzung wäre. Das ist auch durchsetzbar. Kosten dafür sind dann natürlich entsprechend von demjenigen zu tragen, der Widerrufspflichtig ist. Wir haben jetzt das Problem, dass bereits Kosten entstanden sind. Ich hatte versucht, dies zu vermeiden. Ich halte es auch für verhältnismäßig, dies hier in einer Diskussion zu tun. Erst mal die Gegenseite dazu kostenlos aufzufordern. Was ich mehrfach getan habe. Ich hoffe, dass kein weitere Kosten nötig werden.

Hier findet es noch einmal eine zusätzliche Ergänzung dadurch, dass dies in den Nutzungsbedingungen festgeschrieben ist.

Bei einer falschen Tatsachenbehauptung reicht es in sofern auch nicht aus, wenn diese als Meinungsäußerung gekennzeichnet ist. Denn es ist eben eine falsche Tatsachenbehauptung, keine Meinung.

Ich versuche das mal an Deinem Text zu verdeutlichen. Du kannst Dir natürlich die Meinung bilden, ich hätte mit dem Text den Versuch einer möglichen Klage bezweckt. Das Problem könnte aber darin liegen, dass Du behauptest, dass ich "nur" dies bezweckt hätte. Im Text steht aber zum einen deutlich, dass ich das Recht als Argument heranziehe. Und es wird im Text auch von mir deutlich gemacht, dass es mir um Konfliktlösung geht, und das immer wieder. Insofern bejahe ich, dass ich im Hinterkopf zwar sehr wohl einen möglichen Rechtsweg gehabt habe, aber nur zur Not und dann auch nur vielleicht und eben im Text die außergerichtliche Einigung von mir hervorgehoben wird. Insofern könnte ich das Wort "nur" als falsche Tatsachenbehauptung darstellen.

Möchte hier jemand wiederrufen oder einen Anspruch auf Widerruf geltend machen?
 
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@slsFlocke ich persönlich finde es aber so. Es sind auch meine Vermutungen. Aber wenn ich so denke, meinst Du nicht auch, dass andere Leute auf diese Vermutung kommen könnten? Es ist auch nur meine Meinung. Wie gesagt, ich kann mich auch irren.
Es liegt mir natürlich fern, Dir etwas zu unterstellen. Ich kenne Dich persönlich nicht, damit kann/darf und werde mir keine abschließende Meinung über Dich erlauben, aber genauso erwarte ich es andersrum auch.
 
Ich möchte jetzt nicht beide Threads komplett lesen müssen. Aber wenn es um mögliche Klage gegen Forenbetreiber oder einzelne Forenten geht, frage ich mal in die Runde. Gab es hier Tatsachenbehauptungen, die angeblich oder möglicherweise unwahr sind und Persönlichkeitrechte des Threaderstellers verletzten könnten? Falsche Tatsachenbehauptungen mögen nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein, sind aber nicht per se rechtswidrig. Vielmehr tritt das Recht auf freie Meinungsäußerung bei unwahren Tatsachenbehauptungen hinter das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurück. Link zum Nachlesen. Zumindest bis wo ich noch gelesen hatte, gab es nur Streitigkeiten zur Auslegung von (Verkehrs-)Regelungen. Ich sehe aber nicht, wo dadurch Persönlichkeitsrechte verletzt sein sollen.
 
@slsFlocke ich persönlich finde es aber so. Es sind auch meine Vermutungen. Aber wenn ich so denke, meinst Du nicht auch, dass andere Leute auf diese Vermutung kommen könnten? Es ist auch nur meine Meinung. Wie gesagt, ich kann mich auch irren.
Es liegt mir natürlich fern, Dir etwas zu unterstellen. Ich kenne Dich persönlich nicht, damit kann/darf und werde mir keine abschließende Meinung über Dich erlauben, aber genauso erwarte ich es andersrum auch.

Du darfst das auch so denken und empfinden. Die Gedanken sind frei. Wenn Du mir das allerdings öffentlich vorwirfst, geht damit ggf. eine Persönlichkeitsverletzung einher. In dem Moment, wo Du Dich auf eine andere Person beziehst, sind deren Rechte betroffen.

Und Du unterstellst mir damit etwas.
 
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