@nerudus
Ich kann mich nicht erinnern, Dich angesprochen zu haben. Die Verallgemeinerungen wie "ihr" bezogen sich, und ich dachte, dies sei verständlich, auf meine Gegenredner. Insofern dies nicht klar war, hoffe ich, dies damit geklärt zu haben und dass Du dies als Widerruf akzeptiert. Lass mich bitte wissen, was Dir ggf. fehlt.
In der Tat nimmt die Rechtsberatung ihren Lauf. Und genau, Meinungsäußerungen sind natürlich und glücklicherweise durch die Meinungsfreiheit geschützt. Es wird aber abgegrenzt zu Darstellungen, die als wahr oder falsch überprüft werden können. Daraus ergäbe sich ggf. eine falsche Tatsachenbehauptung. Rechtlich hat die Person, gegen die sich eine solche falsche Tatsachenbehauptung richtet, einen Rechtsanspruch nicht nur auf Löschung sondern es geht dann maßgeblich um ein Recht auf Widerruf, da selbst nach Löschung es in die Welt gesetzt bleibt und eine Persönlichkeitsrechtsverletzung wäre. Das ist auch durchsetzbar. Kosten dafür sind dann natürlich entsprechend von demjenigen zu tragen, der Widerrufspflichtig ist. Wir haben jetzt das Problem, dass bereits Kosten entstanden sind. Ich hatte versucht, dies zu vermeiden. Ich halte es auch für verhältnismäßig, dies hier in einer Diskussion zu tun. Erst mal die Gegenseite dazu kostenlos aufzufordern. Was ich mehrfach getan habe. Ich hoffe, dass kein weitere Kosten nötig werden.
Hier findet es noch einmal eine zusätzliche Ergänzung dadurch, dass dies in den Nutzungsbedingungen festgeschrieben ist.
Bei einer falschen Tatsachenbehauptung reicht es in sofern auch nicht aus, wenn diese als Meinungsäußerung gekennzeichnet ist. Denn es ist eben eine falsche Tatsachenbehauptung, keine Meinung.
Ich versuche das mal an Deinem Text zu verdeutlichen. Du kannst Dir natürlich die Meinung bilden, ich hätte mit dem Text den Versuch einer möglichen Klage bezweckt. Das Problem könnte aber darin liegen, dass Du behauptest, dass ich "nur" dies bezweckt hätte. Im Text steht aber zum einen deutlich, dass ich das Recht als Argument heranziehe. Und es wird im Text auch von mir deutlich gemacht, dass es mir um Konfliktlösung geht, und das immer wieder. Insofern bejahe ich, dass ich im Hinterkopf zwar sehr wohl einen möglichen Rechtsweg gehabt habe, aber nur zur Not und dann auch nur vielleicht und eben im Text die außergerichtliche Einigung von mir hervorgehoben wird. Insofern könnte ich das Wort "nur" als falsche Tatsachenbehauptung darstellen.
Möchte hier jemand wiederrufen oder einen Anspruch auf Widerruf geltend machen?