Ich möchte jetzt nicht beide Threads komplett lesen müssen. Aber wenn es um mögliche Klage gegen Forenbetreiber oder einzelne Forenten geht, frage ich mal in die Runde. Gab es hier Tatsachenbehauptungen, die angeblich oder möglicherweise unwahr sind und Persönlichkeitrechte des Threaderstellers verletzten könnten? Falsche Tatsachenbehauptungen mögen nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein, sind aber nicht per se rechtswidrig. Vielmehr tritt das Recht auf freie Meinungsäußerung bei unwahren Tatsachenbehauptungen hinter das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurück. Link zum Nachlesen. Zumindest bis wo ich noch gelesen hatte, gab es nur Streitigkeiten zur Auslegung von (Verkehrs-)Regelungen. Ich sehe aber nicht, wo dadurch Persönlichkeitsrechte verletzt sein sollen.
Es geht ja auch nicht um die verkehrsrechtliche Fragestellung. Da kann sich jeder eine beliebige Meinung zu bilden und die auch äußern. Das Verkehrsrecht als solches ist keine Person und nicht klageberechtigt.
Wenn man aber mir unterstellt, ich hätte zum Beispiel keinen Beleg vorgelegt, obwohl ich dies getan habe, sieht das anders aus. Ich bin eine Person. Und ein solcher Vorwurf ist geeignet, mich in ein falsches Licht zu rücken. Um so mehr, wenn dann darauf weiter aufgebaut wird. Es findet damit eine Persönlichkeitsrechtverletzung statt. Die dann noch konkrete weitere Schäden nach sich zieht.
Zuletzt bearbeitet: