Vom schrecklichen Lindwurm

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Ich möchte jetzt nicht beide Threads komplett lesen müssen. Aber wenn es um mögliche Klage gegen Forenbetreiber oder einzelne Forenten geht, frage ich mal in die Runde. Gab es hier Tatsachenbehauptungen, die angeblich oder möglicherweise unwahr sind und Persönlichkeitrechte des Threaderstellers verletzten könnten? Falsche Tatsachenbehauptungen mögen nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein, sind aber nicht per se rechtswidrig. Vielmehr tritt das Recht auf freie Meinungsäußerung bei unwahren Tatsachenbehauptungen hinter das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurück. Link zum Nachlesen. Zumindest bis wo ich noch gelesen hatte, gab es nur Streitigkeiten zur Auslegung von (Verkehrs-)Regelungen. Ich sehe aber nicht, wo dadurch Persönlichkeitsrechte verletzt sein sollen.

Es geht ja auch nicht um die verkehrsrechtliche Fragestellung. Da kann sich jeder eine beliebige Meinung zu bilden und die auch äußern. Das Verkehrsrecht als solches ist keine Person und nicht klageberechtigt.

Wenn man aber mir unterstellt, ich hätte zum Beispiel keinen Beleg vorgelegt, obwohl ich dies getan habe, sieht das anders aus. Ich bin eine Person. Und ein solcher Vorwurf ist geeignet, mich in ein falsches Licht zu rücken. Um so mehr, wenn dann darauf weiter aufgebaut wird. Es findet damit eine Persönlichkeitsrechtverletzung statt. Die dann noch konkrete weitere Schäden nach sich zieht.
 
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Das ist in meinen Augen eine Ebene, die zunächst einmal sowieso vor allem auch im menschlichen Miteinander gilt. Sie findet dann aber auch eine Entsprechung im allgemeinen Recht. Und in den Nutzungsbedingungen.
 
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Kurz zum Rechtshintergrund:

Für Unternehmen & Co gibt s andere Rechtsgrundlagen die aufs Gleiche Hinauslaufen, für natürliche Personen ist der Rechtshintergrund das Grundgesetz. Die Würde des Menschen wird durch eine falsche Tatsachenbehauptung über ihn verletzt. Und damit sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit behindert. Also Artikel 1 und 2.
 
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch die Behauptung, dass eine Äußerung nicht (ausreichend) belegt wurde. Nun gut. Kann man auch gegen vorgehen.

Ich möchte in diesem Forum gern weiter diskutieren können. Aus reinem Selbstschutz wird meine wirklich sehr kurze Ignorierliste daher einen weiteren Eintrag bekommen.
 
Es geht nicht um ausreichend belegt. Ob etwas gut oder schlecht belegt wäre, unterliegt wieder der Meinungsfreiheit, es ließe sich ja auch eher nicht mit wahr oder falsch verifizieren. Es geht in hiesigem Beispiel um die Frage, ob überhaupt ein Beleg eingereicht wurde oder nicht. Das lässt sich eindeutig mit wahr oder falsch verifizieren.
 
Ich möchte in diesem Forum gern weiter diskutieren können. Aus reinem Selbstschutz wird meine wirklich sehr kurze Ignorierliste daher einen weiteren Eintrag bekommen.

Kannst Du. Und ich möchte das auch. Allerdings ist das offenkundig für mich nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich, was die freie Entfaltung meiner Persönlichkeit behindert. Zum Beispiel, da durch falsche Tatsachenbehauptungen mein Ruf derart beschädigt wurde, dass mich andere aus der Diskussion ausschließen.
 
Ich versuche es jetzt noch ein letztes Mal:
In der Ausgangsdiskussion hast du, mit Verweis auf die Verhältnissmäßigkeit behauptet, dass ein Schild "Fußgängerzone" bzw. das darin enthaltene Durchfahrtsverbot für Dreiräder und Velomobile (die rechtlich unter Fahrräder fallen) nicht gültig wäre, da Dreiräder und mehrspurige Velomobile ja nicht explizit aufgeführt wären. So habe ich das zumindest Verstanden.

Du wurdest von mir mehrfach gebeten, diese These zum Beispiel mit einem Urteil, einer Verwaltungsvorschrift oder etwas ähnlich rechtlich Aussagekräftigem zu belegen.

Darauf hin kamen von deiner Seite: Beschimpfungen, die Unterstellung von Dummheit und/oder mangelndem Wissen und zu guter letzt auch die Androhung von Straftaten gegen meine körperliche Unversehrtheit.

Wir wurden beide eine Woche gesperrt. Ist für mich auch vollkommen okay, ich habe Wikinger geschrieben, dass ich mir in dem Falle auch bewusst bin, die Forenregeln etwas überstrapaziert zu haben. Für mich war die ganze Aktion nach einer Woche eigentlich erledigt.

Nun gut, für dich offensichtlich nicht.

Ich hatte heute etwas Zeit zum Nachdenken, habe mir hier einiges noch mal durchgelesen und komme zu dem Schluss:

Es reicht.
Ich bin hier raus.
Und du tust mir Leid.

Und @Reinhard: Sollte hierraus tatsächlich und wider erwarten etwas justiziables Entstehen, schreib mich bitte an, ich stehe zur Verfügung.
 
Es geht nicht um ausreichend belegt. Ob etwas gut oder schlecht belegt wäre, unterliegt wieder der Meinungsfreiheit, es ließe sich ja auch eher nicht mit wahr oder falsch verifizieren.
Wenn ich also schreibe, dass die Erde eine flache Scheibe ist und das damit belege, dass das für einen Teil der Menschheit Allgemeinwissen ist reicht das?
 
Wenn ich also schreibe, dass die Erde eine flache Scheibe ist und das damit belege, dass das für einen Teil der Menschheit Allgemeinwissen ist reicht das?

Damit wäre (gut oder schlecht) belegt, dass ein Teil der Menschheit das als Allgemeinwissen annimmt. Nicht belegt wäre, dass die Erde eine flache Scheibe ist. Wobei man das behaupten darf. Wer das als Wahrheit annimmt, darf das vertreten. Wer das aber wieder besseren Wissens äußert, vielleicht nicht unbedingt. Insofern sich daraus ein Schaden ergäbe, könnten daraus Ansprüche erwachsen. Ergibt sich daraus kein Schaden, steht es einem letztendlich frei, denke ich. Ob man das gut findet, im schlechten Glauben so etwas zu tun ... wäre vielleicht eine Frage der guten Sitten?
 
Es gibt keine guten oder schlechten Belege, entweder es ist belegt oder nicht! Du kannst nicht belegen dass die Erde eine Scheibe ist, auch nicht mit falschen oder unpassenden Referenzen.
 
Zum Beispiel, da durch falsche Tatsachenbehauptungen mein Ruf derart beschädigt wurde, dass mich andere aus der Diskussion ausschließen.
Du forderst hier direkt dazu Gesetze zu missachten und beschimpfst diejenigen, die diese Gesetze für bindend erachten mit "Obrigkeitsgläubigkeit" und "Kadavergehorsam":
"Nein, muss ich nicht und darf ich eigentlich auch gar nicht. Denn das Gesetz ist hier unter Berücksichtigung der besonderen Umstände nicht anwendbar, da ungültig. "
Zitat aus https://www.velomobilforum.de/forum...-ist-ein-trike-ein-fahrrad.66934/post-1467685

Das, was Du als Angriff auf deine Persönlichkeitsrechte versuchst darzustellen ist ganz einfach nur die Ansage das deine Aufforderung zum Rechtsbruch hier nicht erwünscht ist.
Und Du glaubst allen Ernstes, das ein Richter uns dafür tadeln wird?
Dann bitte, mach endlich.
 
Nebenbei: es kann klar an den Texten aufgezeigt werden, dass eine der Gegenseiten als erstes, und zwar vor diesem Faden, eine Klage gegen mich vorbereitet hat. Also auch hier wieder auf Gegenseite das vorliegt, was man mir fälschlicherweise unterstellt.
 
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch die Behauptung, dass eine Äußerung nicht (ausreichend) belegt wurde. Nun gut. Kann man auch gegen vorgehen.

Es geht nicht um ausreichend belegt. Ob etwas gut oder schlecht belegt wäre, unterliegt wieder der Meinungsfreiheit, es ließe sich ja auch eher nicht mit wahr oder falsch verifizieren. Es geht in hiesigem Beispiel um die Frage, ob überhaupt ein Beleg eingereicht wurde oder nicht. Das lässt sich eindeutig mit wahr oder falsch verifizieren.

Könnt Ihr den Schwachsinn jetzt mal einstellen? Diese dümmliche Diskussion nervt einfach nur. @slsFlocke was auch immer Dir nicht passt... immer voran und führe Selbstgespräche in Deinem eigenen Forum. Hier braucht Deine Behelfsjuristerei, die Du Dir mühsam in der Brigitte angelesen zu haben scheinst keine.... aber auch wirklich keine Sau. Geh raus... besorg' Dir 'nen Job, 'ne Frau... halt irgendeine sinnvolle Tätigkeit und lass' die Leute in Ruhe ihren Unsinn verzapfen. Dazu ist so ein Forum da.

Übrigens: ich habe beim Brelinger Berg auf @BorisD gezeigt und gesagt, dass Boris noch nicht gefrühstückt habe, als ein kleines Kind von ihrer Mutter aufgefordert, zu schüchtern war, um mal in sein Velomobil zu schauen. Nach Deiner Definition habe ich ihn öffentlich des Kannibalismus bezichtigt und somit verleumdet. Glücklicherweise weiß ich genau, dass er von einr Klage absehen wird, weil er genau weiß, dass ich der pfiffigere von uns beiden bin ... *hüstl*.

Die Anekdote habe ich nur zum Besten gegeben, weil sie wenigstens ganz unterhaltsam, nicht ganz wahr ist und ungefähr das Niveau Eures Kindergeburtstags hier widerspiegelt.

Wenn es hier noch Rechtschreibfeher gibt... der Faden ist es nicht wert gegenzulesen.
 
Ich versuche es jetzt noch ein letztes Mal:
In der Ausgangsdiskussion hast du, mit Verweis auf die Verhältnissmäßigkeit behauptet, dass ein Schild "Fußgängerzone" bzw. das darin enthaltene Durchfahrtsverbot für Dreiräder und Velomobile (die rechtlich unter Fahrräder fallen) nicht gültig wäre, da Dreiräder und mehrspurige Velomobile ja nicht explizit aufgeführt wären. So habe ich das zumindest Verstanden.

Du wurdest von mir mehrfach gebeten, diese These zum Beispiel mit einem Urteil, einer Verwaltungsvorschrift oder etwas ähnlich rechtlich Aussagekräftigem zu belegen.

Darauf hin kamen von deiner Seite: Beschimpfungen, die Unterstellung von Dummheit und/oder mangelndem Wissen und zu guter letzt auch die Androhung von Straftaten gegen meine körperliche Unversehrtheit.

Wir wurden beide eine Woche gesperrt. Ist für mich auch vollkommen okay, ich habe Wikinger geschrieben, dass ich mir in dem Falle auch bewusst bin, die Forenregeln etwas überstrapaziert zu haben. Für mich war die ganze Aktion nach einer Woche eigentlich erledigt.

Nun gut, für dich offensichtlich nicht.

Ich hatte heute etwas Zeit zum Nachdenken, habe mir hier einiges noch mal durchgelesen und komme zu dem Schluss:

Es reicht.
Ich bin hier raus.
Und du tust mir Leid.

Und @Reinhard: Sollte hierraus tatsächlich und wider erwarten etwas justiziables Entstehen, schreib mich bitte an, ich stehe zur Verfügung.

Danke, dass Du Dich äußerst.

Und ich werde mir gleich Deinen Post in Ruhe anschauen.

Und mich erneut für meinen Fehler entschuldigen. Aber dafür möchte ich den Beitrag erst in Ruhe lesen. Aber ich hatte Euch ja alle auf Ignorieren gesetzt und das auch gesagt, da ich mir das nicht mehr zumuten wollte, was da alles kam. Daher habe ich das nicht mitbekommen.
 
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Ich finde die Argumentation aus dem ersten Beitrag sehr schlüssig. Deshalb dürfen ja auch Frauen am Schild „Radfahrer absteigen“ einfach weiterfahren da sie ja nicht explizit angesprochen sind…..:ROFLMAO:
(Sorry - der musste jetzt raus)
 
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