VM-Unfälle vor Gericht und Versicherungsthemen

Update zum Thema Privathaftpflicht und VM

Entwarnung - mein Versicherungsvertreter hat sich heute morgen kurz per Mail gemeldet.
Die Kollegen hatten wohl ins falsche Fach gegriffen:

Guten Morgen Herr W*,
ihr Velomobil, dass Sie mit reiner Muskelkraft betreiben, ist, nach Rücksprache mit der Abteilung, einem Fahrrad gleichzusetzen, und ist somit in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Der Kollege in der Abteilung hatte Ihnen das Formschreiben für ein Pedelec zugeschickt, weil er wohl Ihr Anliegen missverstanden hat. Sie brauchen für das Velomobil keine zusätzliche Versicherung! Ihr Velomobil und mein Gespräch mit der Abteilung bezüglich der Mitversicherung wurde in Ihrem Vertrag notiert.
Es tut mir leid, dass ich jetzt erst auf Ihr Anliegen eingehen kann, aber in Corona-Zeiten haben auch wir manchmal Verzögerungen mit der Technik.

Ergo: Alles gut. Ein VM ist und bleibt ein Fahrrad. Im Zweifel noch mal nachfragen und sich bestätigen lassen.
 
Warum noch mal nachfragen? Von uns wird da keiner dran zweifeln. Die Einzigen, die daran zweifeln werden, sind die Versicherungen.

Naja - die machen halt die Regeln bzw. die Verträge.
Auch wenn ein Auto ein Auto ist, kosten die ja je nach Typ und Ausstattung auch verschieden viel in der Versicherung.
Es wäre also denkbar und möglich, dass eine Versicherung sagt, dass gewisse Typen von Sportgeräten inkludiert, exkludiert oder anders bepreist sind. Vom Modellfliegen meine ich zu wissen, dass das bei diversen Versicherungen ausgeklammert ist und separat versichert werden muss.
Zum Glück sind wir wohl bei "Fahrrädern" noch nicht so weit, aber ich denke ausschließen kann man es nicht. Denke ich. :unsure:

Ich habe das lieber vorher geklärt, als später nach einem Schadensfall diskutieren zu müssen.
Für mich und meine Haftpflicht ist das Thema dann hiermit durch. Was ihr daraus macht, ist eure Sache ;)
 
Richtig, das dachte ich mir auch sofort...
Vielleicht das nächste Missverständniss? Meinte er ein S-Pedelec?
Oder sie schliessen die tatsächlich standardmässig aus weil es damit tatsächlich relativ viele Unfälle gibt...

auch @Gwynfor: Pedelecs sind auch Fahrräder. Hat auch niemand etwas anderes behauptet hier, meine ich.
Lies mal die erste Antwort der Versicherung weiter vorher im Thread.
Normale Pedelecs sind ja auch ein Fahrrad und mit versichert.
Das zitierte Standardschreiben grenzt halt nur S-Pedelecs ab - dafür braucht man ja eine separate Versicherung.
 
Ich habe das lieber vorher geklärt, als später nach einem Schadensfall diskutieren zu müssen.
Du hast jetzt 2 Anworten bekommen; wer weiß, auf welche Antwort sie sich im Schadensfall beziehen werden.

Was hättest Du gemacht, wenn auch Dein Versicherungsvertreter Dir geschrieben hätte: "Ein VM ist natürlich nicht mitversichert."?
 
Du hast jetzt 2 Anworten bekommen; wer weiß, auf welche Antwort sie sich im Schadensfall beziehen werden.

Was hättest Du gemacht, wenn auch Dein Versicherungsvertreter Dir geschrieben hätte: "Ein VM ist natürlich nicht mitversichert."?

Sie sagten ja, dass die zweite Antwort notiert ist und in meinen Unterlagen steht.
Die erste Antwort passte eben nicht zu meiner Frage.

Bei negativer Auskunft hätte ich halt weiter geschaut: Entweder mir ein Angebot geholt: gegen X Euro pro Jahr dann das VM mitversichert (was ja OK wäre, wenn es halt ein höheres Risiko gäbe - Sportwagen/hochmotorisierte KFZ sind ja auch teurer).
Oder halt auch bei einer anderen Versicherung angefragt. Das habe ich ja leicht keulenschwingend in meiner Rückfrage durchblicken lassen.
Wenn sie nicht wollen oder zicken, kann ich auch woanders hin gehen. ;)
 
Sportwagen/hochmotorisierte KFZ sind ja auch teurer).
Nee, Fahrzeuge mit höherer Schadenhäufigkeit; da kann ein schwächeres KFZ, das vermehrt von Risikogruppen gefahren wird, schon mal teurer sein als die stärker motorisierte Version, weil letztere vor allem von gesetzten Herrschaften gefahren wird, die nicht mehr Rasen müssen.

Ich finde die Empfehlung gut, vor einem Schadensfall abzuklären, ob die Privathaftpflicht ggf. zahlt.
In der Hoffnung, daß Ihr das nie braucht,
wolf
 
..Meinte er ein S-Pedelec?
Der Begriff E-Bike ist so allgemein worden. Das kein Normalmensch weiß was ein Pedelec überhaupt ist.

Das Schild "E-Bike frei" hat die meisten zu der Annahme verleitet, daß schnelle Pedelec (45km/h) auf dem Radweg erlaubt wären.
Dabei waren damit die 20-25km/h Versionen mit Gasgriff gemeint. Und das Schild entspricht "Mofa frei".
 
Nee, Fahrzeuge mit höherer Schadenhäufigkeit; da kann ein schwächeres KFZ, das vermehrt von Risikogruppen gefahren wird, schon mal teurer sein als die stärker motorisierte Version, weil letztere vor allem von gesetzten Herrschaften gefahren wird, die nicht mehr Rasen müssen.

Ja, mister Haarspalter. Ist schon klar. ;) Du weisst aber, was ich meine.
Immerhin sind wir uns einig, dass bei KFZ eine Differenzierung existiert.
Das schließt ja prinzipiell nicht aus, dass es die auch irgendwo mal bei Fahrrädern geben kann.

Sobald Versicherungen bei Häufung von Schadenfsfällen (die hoffentlich nicht auftreten werden, aber ggf. in Summe doch, wenn der Radverkehr gegenüber dem KFZ-Verkehr wie wir alle hoffen weiter zunimmt) mal Statistiken über Radtypen führen, ist es vermutlich nicht mehr lange damit hin... :rolleyes:
 
Statistiken über Radtypen führen
wird schwierig, solange es keine eindeutige Zuordnung von Fahrrädern zu diesen Radtypen gibt. Zulassungspflichtige Kfz sind eindeutig zuordenbar und werden sehr detailliert statistisch erfaßt, bei Zulassung ebendo wie bei Versicherungsfällen (Unfallhäufigkeit, Reparaturkosten, Diebstähle).
Wenn ich sehe, wie lange es gedauert hat, bis eine Legaldefinition des Fahrrads in die StVZO aufgenommen wurde, glaube ich nicht, daß ich in diesem Leben noch erleben werde, daß es eine feinere Unterteilung als Fahrrad ohne Motorunterstützung, Pedelec, S-Pedelec und E-Bike geben wird. Vielleicht noch als weitere Unterscheidung quer über die vier Typen als "normales Fahrrad", Lastenrad und Velomobil, aber auch das wird m. E. schwierig. Und dann müßte jeder Hersteller sein Modell entsprechend eingruppieren, bei Umbau müßte das (wo?) angepaßt werden ...
Verwaltungsaufwand ohne Ende.
Erinnert sich noch jemand daran, daß die Einführung von eineindeutigen Rahmennummern am Widerstand der Fahrradhersteller gescheitert ist?
 
Erinnert sich noch jemand daran, daß die Einführung von eineindeutigen Rahmennummern am Widerstand der Fahrradhersteller gescheitert ist?
Ja.

Wenn ich sehe, wie lange es gedauert hat, bis eine Legaldefinition des Fahrrads in die StVZO aufgenommen wurde
Die war da schon sehr lange drinnen, nur früher halt nicht explizit, sondern mit Verweis auf das internationale Abkommen von 1968. Das jetzt die Definition direkt in die StVO aufgenommen wurde, dürfte daran liegen, dass der Begriff jetzt enger gefaßt wurde...
 
Moin Felix,
Nein, ein Pedelec ist ein Motorrad, wird von der Versicherung aber wie ein Fahrrad behandelt so lange der Motor über 25km/h abschaltet.
Nein, es gilt die StVG:
StVG §1 Zulassung schrieb:
(3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und
1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
2. wenn der Fahrer im Treten einhält,
unterbrochen wird. Satz 1 gilt auch dann, soweit die in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden.
und dies dürfte auf die Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge basieren:
Richtlinie 2002/24/EG Artikel 1 schrieb:
h) Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird,

Daher: kein Motorrad im Sinne des Gesetzgebers. Wie du es Privat nennst ist natürlich deine Sache. ;)

Ciao,
Andreas
 
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