- Beiträge
- 797
Mir hat das Gericht 15€/Tag zugebilligt. Gefordert hatte ich 23.Hat jemand aktuell einen Nutzungsausfall/Tag erstritten, auf den man sich beziehen könnte?
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature currently requires accessing the site using the built-in Safari browser.
Mir hat das Gericht 15€/Tag zugebilligt. Gefordert hatte ich 23.Hat jemand aktuell einen Nutzungsausfall/Tag erstritten, auf den man sich beziehen könnte?
Guten Morgen Herr W*,
ihr Velomobil, dass Sie mit reiner Muskelkraft betreiben, ist, nach Rücksprache mit der Abteilung, einem Fahrrad gleichzusetzen, und ist somit in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Der Kollege in der Abteilung hatte Ihnen das Formschreiben für ein Pedelec zugeschickt, weil er wohl Ihr Anliegen missverstanden hat. Sie brauchen für das Velomobil keine zusätzliche Versicherung! Ihr Velomobil und mein Gespräch mit der Abteilung bezüglich der Mitversicherung wurde in Ihrem Vertrag notiert.
Es tut mir leid, dass ich jetzt erst auf Ihr Anliegen eingehen kann, aber in Corona-Zeiten haben auch wir manchmal Verzögerungen mit der Technik.
Nicht ganz. Auch ein Pedelec ist ein Fahrrad. Da scheinen nicht gerade die hellsten Leuchten zu arbeiten...Ergo: Alles gut. Ein VM ist und bleibt ein Fahrrad. Im Zweifel noch mal nachfragen und sich bestätigen lassen.
Warum noch mal nachfragen? Von uns wird da keiner dran zweifeln. Die Einzigen, die daran zweifeln werden, sind die Versicherungen.Ein VM ist und bleibt ein Fahrrad. Im Zweifel noch mal nachfragen und sich bestätigen lassen.
Um im Schadensfalle das Antwortschreiben der Versicherung als Argument verwenden zu können, wenn diese Leistung verweigern will...Warum noch mal nachfragen?
Warum noch mal nachfragen? Von uns wird da keiner dran zweifeln. Die Einzigen, die daran zweifeln werden, sind die Versicherungen.
Richtig, das dachte ich mir auch sofort...Auch ein Pedelec ist ein Fahrrad.
Richtig, das dachte ich mir auch sofort...
Vielleicht das nächste Missverständniss? Meinte er ein S-Pedelec?
Oder sie schliessen die tatsächlich standardmässig aus weil es damit tatsächlich relativ viele Unfälle gibt...
Habe ich, dort steht:Lies mal die erste Antwort der Versicherung weiter vorher im Thread.
Da steht nicht von einem S-Pedelec in dem Satz...Der Kollege in der Abteilung hatte Ihnen das Formschreiben für ein Pedelec zugeschickt, weil er wohl Ihr Anliegen missverstanden hat.
Du hast jetzt 2 Anworten bekommen; wer weiß, auf welche Antwort sie sich im Schadensfall beziehen werden.Ich habe das lieber vorher geklärt, als später nach einem Schadensfall diskutieren zu müssen.
Du hast jetzt 2 Anworten bekommen; wer weiß, auf welche Antwort sie sich im Schadensfall beziehen werden.
Was hättest Du gemacht, wenn auch Dein Versicherungsvertreter Dir geschrieben hätte: "Ein VM ist natürlich nicht mitversichert."?
Nee, Fahrzeuge mit höherer Schadenhäufigkeit; da kann ein schwächeres KFZ, das vermehrt von Risikogruppen gefahren wird, schon mal teurer sein als die stärker motorisierte Version, weil letztere vor allem von gesetzten Herrschaften gefahren wird, die nicht mehr Rasen müssen.Sportwagen/hochmotorisierte KFZ sind ja auch teurer).
Der Begriff E-Bike ist so allgemein worden. Das kein Normalmensch weiß was ein Pedelec überhaupt ist...Meinte er ein S-Pedelec?
Nee, Fahrzeuge mit höherer Schadenhäufigkeit; da kann ein schwächeres KFZ, das vermehrt von Risikogruppen gefahren wird, schon mal teurer sein als die stärker motorisierte Version, weil letztere vor allem von gesetzten Herrschaften gefahren wird, die nicht mehr Rasen müssen.
wird schwierig, solange es keine eindeutige Zuordnung von Fahrrädern zu diesen Radtypen gibt. Zulassungspflichtige Kfz sind eindeutig zuordenbar und werden sehr detailliert statistisch erfaßt, bei Zulassung ebendo wie bei Versicherungsfällen (Unfallhäufigkeit, Reparaturkosten, Diebstähle).Statistiken über Radtypen führen
Ja.Erinnert sich noch jemand daran, daß die Einführung von eineindeutigen Rahmennummern am Widerstand der Fahrradhersteller gescheitert ist?
Die war da schon sehr lange drinnen, nur früher halt nicht explizit, sondern mit Verweis auf das internationale Abkommen von 1968. Das jetzt die Definition direkt in die StVO aufgenommen wurde, dürfte daran liegen, dass der Begriff jetzt enger gefaßt wurde...Wenn ich sehe, wie lange es gedauert hat, bis eine Legaldefinition des Fahrrads in die StVZO aufgenommen wurde
Fortsetzung. Hundehalter hat Rechtsanwalt eingeschaltet. Meine Versicherung hat daraufhin 70 % der Tierarztrechnung plus die Anwaltskosten beglichen. Welche magischen Worte der Anwalt benutzt hat, weiß ich nicht.Mal sehen, obs Fortsetzung gibt oder die Sache erledigt ist.
Nein, ein Pedelec ist ein Motorrad, wird von der Versicherung aber wie ein Fahrrad behandelt so lange der Motor über 25km/h abschaltet.Nicht ganz. Auch ein Pedelec ist ein Fahrrad.
Nein, es gilt die StVG:Nein, ein Pedelec ist ein Motorrad, wird von der Versicherung aber wie ein Fahrrad behandelt so lange der Motor über 25km/h abschaltet.
und dies dürfte auf die Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge basieren:StVG §1 Zulassung schrieb:(3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und
1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
2. wenn der Fahrer im Treten einhält,
unterbrochen wird. Satz 1 gilt auch dann, soweit die in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden.
Richtlinie 2002/24/EG Artikel 1 schrieb:h) Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird,