VM-Unfälle vor Gericht und Versicherungsthemen

Ich hatte im August letzten Jahres einen Abbiegeunfall, bei dem ich mit dem VM ein entgegenkommemnden Auto übersehen habe.
Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen. Der Polo, in den ich hinen gefahren war, hatte einen verbeulten Kotflügel und die Seitentüren waren verschramt.
Ein paar Tage später rief mich mein Unfallgegner an und fragte wie ich seinen Schaden beheben wollte.
Er ergänzte, dass seine komplette Lenkung durch den Unfall ausgefallen war und er das Fahrzeuig nicht mehr bewegen konnte. Ich verwies nur noch auf meine Haftpflichtversicherung und dem zuständigen Bearbeiter. Ich hatte den Schaden natürlich sofort meiner Versicherung gemeldet. Nach dem Telefonat mit dem Unfallgegner habe ich auch nichts mehr gehört.
Da das VM geleast war (JobRad) war es auch versichert. Der Versicherung genügte die Schadensbestätigung durch den Hersteller nicht, holte das VM ab und beauftragte selbst einen Gutachter. Dieser hat fehlende Teile festgestellt und die Versicherung hat mich bezüglich einer Regulierung mit der Aussage hängen lassen, dass man nichts entscheiden könne. Diese gesamte Abwicklung zog sich über mehrt als 5 Monate hin bis ich lautstark am Telefon wurde und man mir eine Regulierung des Schadens anbot, wenn ich die fehlenden Teile bezahle. Da ich einen Folgeleasingvertrag für ein Ersatzfahrzeug abschließen wollte, der meine bisherigen Zahlungen berücksichtigt willigte ich ein. In einem Folgeleasingvertrag werd nur dann die bisher geleisteten Leasingraten, des verunfallten Fahrrads berücksichtigt, wenn der Vertrag innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsablauf des ursprünglichen Leasingvertragen abgeschlossen wird. Die Versicherung hatte den Vertrag rückwirkend zum Monatsende meines Unfalls gekündigt und ich hatte nur noch 14 Tage Zeit einen Folgeleasingvertrag abzuschließen.
Bei der gesamten Aktion werden einem dann auch die Zusammenhänge klar. JobRad ist nur der Vermittler des Leasingvertrages mit Mercator-Leasing, die wiederum das Rad bei einer weiteren Firma versichert und eine Mobilitätsgarantie gibt. Es ist also immer grad der andere zuständig...
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

Gruß Carsten
 
Ah, immerhin. Nachdem was @ChristianW geschrieben hatte, mach ich mir schon Gedanken, ob die Haftpflicht da einspringt.
Dass Versicherung nicht zahlen wollen ist ja das eine...
Auf der anderen Seite, wenn sie nicht explizit mehrspurige Fahrräder (worunter eben z.B. auch die Aufrechträder mit zwei Hinterrädern fallen würden, die vermutlich eher Leute mit Gleichgewichtsproblemen fahren), oder Liegeräder, oder ganz explizit Velomobile ausschliessen werden sie zahlen müssen.
Denn ein VM ist per Gesetz halt eben ein Fahrrad - was soll es sonst sein?

Ist halt immer doof wenn man seine Versicherung, die man sonst mit Beiträgen füttert, verklagen muss, damit sie das tut wofür sie eigentlich bezahlt wird.
Ein schlauer Mensch hat mal gesagt man bräucht eine Versicherung die sicherstellt dass die Versicherungen auch zahlen wenn tatsächlich mal ein Schaden eintritt...
 
Ein schlauer Mensch hat mal gesagt man bräucht eine Versicherung die sicherstellt dass die Versicherungen auch zahlen wenn tatsächlich mal ein Schaden eintritt...
Sah ein Freund von mir genauso.
Als der bei der Arroganz anfing, meinte er im Schadensfall kommst du zu mir.
Der saß eine Ebene über den Versicherungsvertretern im Management.
 
Sollte sich die Versicherung im Schadenfall querstellen, ist auch der Versichungsombudsmann eine wirksame Hilfe:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Telefon 0800 3696000
Telefax 0800 3699000
www.versicherungsombudsmann.de
 
Wie meinst Du das?
Bei dem Unfall hat mein VM (sehr) stark gelitten und wurde umhergeschleudert. Ich wurde in einen Rettungswagen verfrachtet und ins Krankenhaus gebracht. In der Zwischenzeit hat man die Einzelteile zusammengesucht, das VM von der Straße geholt und in eine nahe gelegene Lagerhalle gebracht. Ein paar Tage später hat mein Sohn, ich war noch lädiert, das VM zwecks Begutachtung zum Händler gebracht. Als der Versicherung Wochen später einfiel, dass sie einen eigenen Gutachter beauftragen wollten, zog es sich nochmal ein paar Wochen hin bis das VM abheholt und zum Gutachter gebracht wurde. Dieser hat dann festgestellt, dass u.a. der Sitz, der nicht fest im VM verbaut ist und das Akku fehlen. Eine konkrete Aufschlüsselung der fehlenden Teile habe ich bis heute nicht bekommen.
Als ich im Telefonat mit der Versicherung sagte, dass ich keine Angaben machen kann, wo die Teile geblieben sind, da ich diese nach dem Unfall nicht sichern konnte und andeutete, dass sie auch geklaut worden sein könnten, was doch von der Versicherung abgedeckt wäre, wurde mir gesagt, dass ich in dem Fall eine Diebstahlanzeige hätte aufgeben müssen.... :confused:
 
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noch mal nachgehakt
Also ich würde die Versicherung wechseln weil sie solche Briefe schreibt. Versicherungen sind leider Vertrauenssache. Wenn sie bei einer Anfrage schon so dumm tun, was wenn es sie wirklich Geld kostet?
Natürlich müssen sie zahlen, und wenn ich jemand auf einem Skateboard ummähe das 8 Räder hat, und wenn ich mit dem Surfbrett mit 7 Finnen wovon eine abgebrochen ist in ein Strandkaffee krache, ob ich bergab mit dem Pedelec 26km/h fahre, und egal ob mein Fahrrad 3 oder 4 Räder hat. Was für eine fadenscheinige Ausrede.
Rausreden können sie sich nur, wenn Du nicht schuld bist, wenn Du es mit Absicht gemacht hast, wenn eine andere Versicherung dafür zahlt (KFZ) oder wenn Du ausserhalb des Versicherungsschutzes bist (aber das bestimmt sich sicher nicht nach der anzahl Räder am Fahrrad). Den Teil vom Kleingedruckten hat sie doch grad selbst erfunden, oder? Kriegen die am Ende vom Jahr Prämien für so was?
 
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... Also keine übertriebenen Hoffnungen

Da bin ich aus eigener (beruflicher) Erfahrung anderer Meinung.
Der Ombudsmann nimmt eine sehr verbraucherfreundliche Haltung ein, die den Versicherungen nicht umbedingt passt.
Insebsondere, wenn es um die Auslegung der Bedingungen geht, ist er zum Teil verbraucherfreundlicher als die Rechtssprechnung.
Gerade in den Fragen, wie Vertragsregeln auszulegen sind, scheint er die Auffassung zu vertreten, dass der VN eine Leistung bei der Versicherung eingekauft hat und die Versicherung sie zu erbringen hat. Hierbei legt er in der Regel den Erwartungshorizont eines Versicherten an und legt daher die Bedingung recht weit aus.
Der weitere Vorteil ist, das Ombudsmannangelgenheiten, eine andere Stellung im Ablauf der Versicherung (andere Zuständigkeiten in der Versicherung, Berichte, etc.) haben und nicht einfach abgehandelt werden können.

Auf jedem Fall ist er ein flankierendes Mittel für den VN im Streit mit der Versicherung.
 
Nach einem unverschuldeten Unfall hat die gegnerische Versicherung nahezu 6 Monate gebraucht, um zu entscheiden. In dieser Zeit konnte ich mein VM nicht nutzen bzw reparieren lassen, da noch die Frage einer Begutachtung im Raum stand. Über die Höhe des Nutzungsausfalles gibt es hier im Forum unterschiedliche Angaben. Hat jemand aktuell einen Nutzungsausfall/Tag erstritten, auf den man sich beziehen könnte?
P. S. Auf mich ist kein Auto zugelassen, und ich bin den ganzen eckligen Schleswig-Holsteinischen Winter mit dem Up zur Arbeit gefahren.
Vielen Dank im Voraus
 
Hallo Thomas,

bei mir hat es ähnlich lange gedauert mit der Schadensabwicklung. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt konnte ich keinen Nutzungsausfall geltend machen, da das Velomobil offiziell ein Fahrrad ist. Wenn Du noch ein weiteres Fahrrad in Deinem Fuhrpark hast, dann besteht kein Anspruch auf den Nutzungsausfall. Du kannst ja mit dem anderen Fahrrad fahren und bist somit nicht schlechter gestellt. Bei einem kaputten Auto kann wohl auch nur Nutzungsausfall geltend gemacht werden, wenn kein Zweitwagen genutzt werden kann.

Gruß Alex
 
Du kannst ja mit dem anderen Fahrrad fahren und bist somit nicht schlechter gestellt.
Wenn damit ein "beliebiges" Fahrrad gemeint ist ist das aber so als würde man einen PKW-Fahrer auf ein Mofa verweisen - ich glaube das käme auf dem Richter an ob das so in Ordnung geht...
Ich kenne niemanden der mit einem Klapprad (oder anderem Up...) 40 km einfach pendelt, mit dem VM machen das viele...
 
Hier steht was dazu: https://www.autobild.de/artikel/unfall-nutzungsausfall-nach-crash-1895506.html
"
Bekomme ich eine Entschädigung trotz Zweitwagen?

In der Regel erhebt die Versicherung einen "Zweitwageneinwand", um keine Nutzungsausfallentschädigung zahlen zu müssen – mit der Begründung, Sie hätten dieses Auto als Ersatzfahrzeug nutzen können. Um dennoch Geld zu bekommen, müssen Sie beweisen, dass der Zweitwagen sonst regelmäßig beispielsweise vom Ehepartner genutzt wird und Ihnen deshalb nicht zur Verfügung steht. Außerdem muss es sich beim Ersatzauto auch um ein vergleichbares zum Unfallfahrzeug handeln – einem Top-Manager beispielsweise ist es nicht zumutbar, statt in seiner Luxuslimousine im verrosteten Polo oder auf dem Moped seines Sohnes bei der Firma vorzufahren. Auch hier muss eine Ausfallentschädigung gewährt werden.
"
Da geht es aber eher um Statussymbole, das zieht. Bist'n einfacher Arbeiter, kannst Du auch das Mofa nehmen...:mad:
Wobei das "vergleichbare" noch was offen läßt, d.h. Du benötigst ja die doppelte Zeit... Ein Anwalt ist da aber der bessere Ansprechpartner. Ich denke, es könnte einem Richter klar werden, daß es da Unterschiede gibt, mit etwas Glück...
 
Da geht es aber eher um Statussymbole, das zieht.

Also ich finde Liegeräder und Velomobile sind schon Statussymbole.
Von daher finde ich dir steht Nutzungsausfall zu.
Auch wenn ich 1996 keinen erhalten habe.
Kannten die damals einfach nicht.
Dafür hat mein Anwalt höheres Schmerzensgeld ausgehandelt.
(Auch wenn ich außer ein paar Schrammen nichts hatte)
Deshalb kreativ werden. Stelle doch der Versicherung eine Rechnung über 10 Fahrradhosen und 50 Tuben Sitzcreme in Rechnung. Mit der Begründung dein Hintern hätte durch das erzwungene Aufrechtradeln Folgeschäden erlitten.
 
Also ich finde Liegeräder und Velomobile sind schon Statussymbole.
WIR finden das vielleicht... als ich mein Mango kaufte, meinte mein Nachbar, mit dem ich sonst allerbestens auskomme und der auch ein paar Jahre jünger als ich ist, dass ich das bestimmt bei einer Haushaltsauflösung abgegriffen hätte und ob ich allen Ernstes mit so etwas herumfahren wolle.
So viel zum Thema Statussymbol...
Von daher finde ich dir steht Nutzungsausfall zu.
Naja, Nutzungsausfall nur für Statussymbole, das glaube ich ja jetzt nicht...
Aber mal im Ernst, man kann ein VM doch nicht einfach durch ein Up ersetzen.
Alleine schon die Effizienz, die deutlich weitere Strecken bei gleichem Krafteinsatz ermöglicht, und der Wetterschutz, vor allem im "Winterhalbjahr".
OK, wenn jemand nur 1...2 km zur Arbeit hat kann man darüber vielleicht diskutieren dass das auch mit dem Up zuzumuten ist.
Aber spätestens wenn die Strecke zweistellig ist würde ich mir das nicht gefallen lassen, vor allem nicht im Winter.
Bei einem unverschuldeten Unfall sollte man sich sowieso immer einen Anwalt nehmen, und ich würde schon versuchen das rauszuholen, weil es nur fair ist...
Die Versicherungen müssten ja nur den Schaden zügig regulieren, dann würde auch nicht so viel Nutzungsausfall entstehen...
 
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