VM-Unfälle vor Gericht und Versicherungsthemen

scheint dann wohl eine gute Maxime zu sein: möglichst nie Unfälle (mit Fremdbeteiligung) mit dem VM haben und dass die Zahl der VMs in der Öffentlichkeit leider so gering bleiben sollte...
So selten sind die gar nicht, gerade als ich Deinen Beitrag las fuhr ein After7 vorbei ;)

...und dann ein VM kein Fahrrad mehr im Sinne dieser Verordnung sein wird
Das ist unwahrscheinlich, denn damit würde es beliebig schwierig zu sagen was ein Fahrrad ist. Im Moment Räder, Muskelkraft, Antrieb mit Kurbel oder ähnlichem.
Passt perfekt aufs Velomobil. Wenn man da ausschließt wirds kompliziert. Keine aerodynamischen Hilfsmittel? Sind Rennräder auch keine Fahrräder mehr. Aufrechte Sitzposition? Behindertenverbände werden das nicht akzeptieren...
 
Das ist unwahrscheinlich, denn damit würde es beliebig schwierig zu sagen was ein Fahrrad ist. Im Moment Räder, Muskelkraft, Antrieb mit Kurbel oder ähnlichem.
... und das Dreigangrad bergab ist auch kein Fahrrad mehr, weil der Antrieb nicht durch Muskelkraft erfolgt ...
 
Das ist doch der Versicherung egal, was ein Fahrrad ist. Brauchen doch bloß zu schreiben: "Alle Fahrräder außer VMe sind versichert."
Gottseidank ist es eher unwahrscheinlich, dass innerhalb kurzer Zeit 5 Leute bei der selben Versicherung anfragen, ob ihr VM versichert ist. Und dass die Versicherung deshalb Handlungsbedarf sieht.
 
Welche Versicherung akzeptiert ein VM als Fahrrad?
Im Allgemeinen sind gebündelte Gruppenverträge für solche Fragen besser.
Das könnte dann über den ADFC gehen, in Österreich über die Radlobby, etc... ?

Das Forum sollte groß genug sein, dass da auch Leute mit Erfahrung aus dem Versicherungsgeschäft dabei sind?
Vielleicht meldet sich ja jemand dazu.
 
Sehr geehrter Herr XY, seien wir doch mal ehrlich. DAS ist doch etwas völlig Anderes, als ein Fahrrad. Was die StVO dazu meint, ist für uns als Versicherung dabei ohne Belang. Uns geht es um das zu versichernde Risiko, nicht um die Einordnung in die
Das kam von der VGH direkt aus Hannover:
"Wird das Fahrzeug ausschließlich mit Muskelkraft betrieben, ist zwar das Risiko gegenüber dem Fahrrad aufgrund der geringen Fahrzeughöhe erheblich höher, letztlich handelt es sich dabei aber um ein Fahrrad und wäre über die PHV mitversichert.
Ist eine Tretunterstützung bis 25km/h eingebaut, handelt es sich um ein Pedelec. Dieses ist ebenfalls in der PHV mitversichert"
 
Stichwort Versicherungsthemen:
laßt euch von eurer Privathaftpflicht schriftlich geben, dass ihr beim VM- Fahren Haftpflicht- versichert seit!

Gemacht. Negativ.
Die Allianz schrieb am 30.04.(!):

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.04.2020.
Die Privathaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz gegen Schadenersatzansprüche Dritter aus den Gefahren des täglichen Lebens. Der Leistungsumfang beinhaltet die Abwehr unberechtigter und das Bedienen berechtigte Ansprüche Dritter aus unerlaubten Handeln bzw. Unterlassen. Zu den Gefahren des täglichen Le- bens zählt auch das Fahren mit dem Fahrrad.
Als Fahrrad gilt ein Zweirad mit oder ohne Hilfsmotor/Trethilfe. Die Grenze zur Pflichtversicherung liegt regel- mäßig bei 0,25 KW Motorleitung und die Tretunterstützung endet bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h.
Sofern das Kraftfahrzeug unter die gesetzliche Kfz-Haftpflicht-Versicherungspflicht fällt, besteht über die Privat- haftpflicht-Versicherung kein Versicherungsschutz. Hier ist zwingend eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Haben Sie weitere Fragen - wir und Ihre betreuende Agentur stehen Ihnen gern beratend zur Seite.

Tja. Und nu?
Kündigen und anderen Versicherer?
 
Tja. Und nu?
Kündigen und anderen Versicherer?
Im Zweifel: ja, genau das. Stell Dir vor, Du verursachst den immer gern genannten Fall, dass jemandem bei einem Unfall lebenslang Zahlungen zugesprochen werden...

Bei mir war es so, dass mein Versicherungsagent, den ich schon lange kenne und der sowohl meine Eltern als auch die Familie meiner Schwester seit Jahrzehnten betreut, von sich aus unterstützend tätig wurde.
"Im Rahmen der Vertragsbündelung der vielen Verträge unserer Familie" wurde dann die Haftpflichtversicherung für ein "rein muskelkraft betriebenes Velomobil" schriftlich bestätigt. Interessanterweise mit Betonung auf "reine Muskelkraft". Ein "Pedelec - VM" würde also trotz aller "Bündelung" abgelehnt werden.

EDIT: ich hatte meinen Versicherungsagenten mit Links zu Hintergrundinformationen über VMs versorgt, in denen erklärt wurde, dass auch VMs "eigentlich nur verkleidete Liegefahrräder" sind.
 
Gemacht. Negativ.
Die Allianz schrieb am 30.04.(!):



Tja. Und nu?
Kündigen und anderen Versicherer?

Die Definition der Allianz bezieht sich bei der Definition als Fahrrad nur auf Zweiräder.
Und bezieht sich bei der Motorleistung auf die zulässige Leistung nach StVO.

Damit wären alle Dreiräder die per StVO als Fahrrad gelten nicht Versicherungsfähig. Weil Kfz sind sie keine.
(Diskriminierung wegen eines Rades mehr)

Ich würden denen schreiben daß dein Vm per Definition StVO kein Kfz ist und deshalb nicht zugelassen werden kann. Weil es schlicht und einfach nicht die Vorraussetzungen für ein Kfz erfüllt.

Und Fahrräder nicht per se nur Zweiräder sind.
 
Gemacht. Negativ.
Die Allianz schrieb am 30.04.(!):

Als Fahrrad gilt ein Zweirad mit oder ohne Hilfsmotor/Trethilfe. Die Grenze zur Pflichtversicherung liegt regel- mäßig bei 0,25 KW Motorleitung und die Tretunterstützung endet bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h.

Tja. Und nu?
Kündigen und anderen Versicherer?
Mach die Dame/den Herrn deiner Versicherung darauf aufmerksam das:
-laut STVO/STVZO ein Fahrrad nicht als Zweirad definiert ist (es gibt 3-rädrige Lastenräder)
-das dein Velomobil kein Kraftfahrzeug ist

Meine Anfrage bei meiner Versicherung wurde leider ähnlich frustrierend komplett an der Frage vorbei beantwortet. Die Dame hat auch nicht gecheckt, das mein VM ein Fahrrad und eben kein Kraftfahrzeug ist. :sleep:
Scheint so, das man bei diesbezügliche Anfragen mit der Auffassungsgabe eines 3-jährigen Dosentreibers rechnen muss, denn selbst wenn die Anfrage entsprechend formuliert ist und Beispiele genannt sind (Lastenräder), die Anfrage im Detail trotzdem nicht verstanden wird. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Und Fahrräder nicht per se nur Zweiräder sind.
§ 63a StVZO - Einzelnorm
Interessant:
"Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird."
Saubere Definition.

@ChristianW , frag doch mal bei der Arroganz Versicherung ob sie auch keine handkurbelbetriebenen Fahrräder versichern ;) ...
Demnach würden sie ja auch keine Trikes und Quads versichern.
Obwohl die Fahrzeuge alle ganz klar Fahrräder sind.
Und es gibt ja auch diese Aufrechträder mit zwei Hinterrädern und dem Körbchen dazwischen.
Ich würde denen bei der Arroganz einfach mal den §63 schicken und sie fragen was sie dazu meinen - wenn sie sich querstellen, kündigen.

Aber per Gesetz kann ein Einrad demnach kein Fahrrad sein... OK, es hat auch keine zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, leuchtet irgendwie ein...
 
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