vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.04.2020.
Die Privathaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz gegen Schadenersatzansprüche Dritter aus den Gefahren des täglichen Lebens. Der Leistungsumfang beinhaltet die Abwehr unberechtigter und das Bedienen berechtigte Ansprüche Dritter aus unerlaubten Handeln bzw. Unterlassen. Zu den Gefahren des täglichen Le- bens zählt auch das Fahren mit dem Fahrrad.
Als Fahrrad gilt ein Zweirad mit oder ohne Hilfsmotor/Trethilfe. Die Grenze zur Pflichtversicherung liegt regel- mäßig bei 0,25 KW Motorleitung und die Tretunterstützung endet bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h.
Sofern das Kraftfahrzeug unter die gesetzliche Kfz-Haftpflicht-Versicherungspflicht fällt, besteht über die Privat- haftpflicht-Versicherung kein Versicherungsschutz. Hier ist zwingend eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
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