VM-Unfälle vor Gericht und Versicherungsthemen

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Mit dem Up hatte ich auch immer mal wieder Unfälle, diese wurden aber zwischen Geschädigten und Versicherung ohne Anwalt und Gerichtsverfahren abgewickelt. Seit ich VM fahre, siehts leider anders aus. Da analoge Themen hier sehr breit gestreut über diverse Pfade verteilt sind, wollte ich hier mal entsprechende links, eventuell mit kurzer Beschreibung, aber ohne Diskussion zusammen stellen. Könnte für den Einen oder Anderen ja eventuell in eigener Sache weiterhelfen?
 
Kurz und knapp:
Am Ende eines langen Rüchstaus fährt mir der vor mir stehende Wagen rückwärts aufs VM, weil er wenden will. Fahrer behauptet ich sei ihm drauf gefahren. Zieht die Falschaussage Wochen später zurück, verliert den Versicherungsschutz. VM wird ersetzt, Nutzungsausfall wegen Lieferfrist (späteres, separates Verfahren) fällt allerdings niedrig aus. Amtsgericht. Groß-Gerau.
Gesamtkosten über 7 K für den Verursacher, sehr viel Geld für die eigene Tasche. Die Wahrheit hätte ihn nur den SFR gekostet, der war so vermutlich auch weg.
 
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Sonst keine Einträge? Dann mach ich mal weiter mit meinem übernächsten Fall.
Mit A7 auf dem Rheindamm Wirtschaftsweg von Ginsheim nach Kornsand unterwegs. Vor mir älteres Pärchen zu Fuß auch nach Süden unterwegs. Er links, sie rechts, so 1,5 m Abstand auf 2,5 m breiten Weg. Sie hören mich, drehen sich um, er geht nach rechts, sie nach links, schließlich doch beide ganz nach links. Er läuft hinter ihr, und legt seine Hand so komisch an ihre Hüfte. Irritierend, deutlich abgebremst und nochmal im Spiegel geschaut, ob alles ok ist. Seh gerade noch, wie links aus der verdeckten Böschung was hochfliegt Richtung linkes VR, dachte ein Schal oder so. Stoppe und höre noch ein Knacken und dann Gejaule....
Tut mir ja sehr leid, Pfote 3-fach gebrochen. Ich nächtelang schlecht geschlafen.
Klar meiner Haftpflicht gemeldet, Die sehen kein schuldhaftes Verhalten meinerseits und zahlen nichts.
Mal sehen, obs Fortsetzung gibt oder die Sache erledigt ist.
 
Hier meine damalige Beschreibung

Wie es weiterging, kann man dem Faden auch entnehmen. Nur ganz kurz: Es hat lange gedauert, letztlich ist der komplette Schaden reguliert worden, über die Schuldfrage habe ich nie etwas gehört, mit JobRad ging das alles sehr problemlos, trotzdem habe ich das nächste VM dann direkt gekauft und nicht mehr geleast.
 
Stichwort Versicherungsthemen:
laßt euch von eurer Privathaftpflicht schriftlich geben, dass ihr beim VM- Fahren Haftpflicht- versichert seit! Ich hoffe, ihr habt alle eine Privathaftpflichtversicherung. Das ist viel wichtiger, als die an anderer Stelle im Forum diskutierte Kaskoversicherung.

Als ich bei meiner Versicherung danach fragte, wurde mir zunächst mitgeteilt, dass Velomobile “keine Fahrräder im Sinne der Versicherung seien” und damit aus der Haftpflicht ausgenommen sind.

Erst das Intervenieren meines langjährigen und engagierten Versicherungsmaklers führte zum Einlenken. Auch eine Diebstahlversicherung wurde dann angeboten - übrigens ohne Zwang, einen bestimmten Schloßtyp zu verwenden.
 
Jetzt weiß ich zumindest wieder, warum es sinnvoll ist Rechtschutz und Haftpflicht bei unterschiedlichen Gesellschaften zu haben. Aber mal im Ernst, gibt es irgendwo im Kleingedruckten einen Ausschluß von Velomobilen, oder zumindest eine Definition, was die Versicherung unter einem "Fahrrad im Sinne der Versicherung" versteht. Wenn das nirgendwo nachvollziehbar dokumentiert ist, dann können die mir ja viel erzählen, welche Dinge sie irgendwo abseits geltenden Rechts im stillen Kämmerlein vor sich hin definieren.
 
gibt es irgendwo im Kleingedruckten einen Ausschluß von Velomobilen,
Hm, zumindest habe ich nichts im Kleingedruckten gefunden. Da ging es umgekehrt darum, was mit eingeschlossen ist: Fahrräder, Pedelecs bis 25km/h, Drohnen bis xyz Gramm, Nutzung von Surfbrettern usw. Genau deswegen hatte ich sicherheitshalber im Vorfeld nachgefragt. Besser, als sich erst nach einem erfolgten Unfall mit hohem Schaden zu zanken.
Mein Eindruck war, daß keine(r) der Sachbearbeiter(innen) jemals von soetwas wie einem Velomobil gehört hatte. Als ich ihnen Links schickte und dort von durch “Normalfahrer” erreichbaren Geschwindigkeiten von über 50km/h in der Ebene gesprochen wurde, war das zusammen mit dem “futuristischen” Aussehen von Alpha7/DF/ Milan etc. wohl zuviel.
Zitat aus einer informellen Mail: “Sehr geehrter Herr XY, seien wir doch mal ehrlich. DAS ist doch etwas völlig Anderes, als ein Fahrrad. Was die StVO dazu meint, ist für uns als Versicherung dabei ohne Belang. Uns geht es um das zu versichernde Risiko, nicht um die Einordnung in die Straßenverkehrsregeln”.

Fazit: in diesem Fall bitte ich lieber vorher um Erlaubnis, als hinterher um Vergebung bzw. um Regulierung eines Schadens.
 
Fazit: in diesem Fall bitte ich lieber vorher um Erlaubnis, als hinterher um Vergebung bzw. um Regulierung eines Schadens.
Hab ne Anfrage an meine Versicherungvertreterin rausgeschickt. Bin schon gespannt auf die Antwort. ;)

Danke für den Tip! (y)

Bei mir ist die Schadensregulierung vom Unfall mit dem VM noch "in der Mache" (der Sachschaden und ein Teil des Schmerzensgelds wurden schon überwiesen. Ich schreib was dazu, wenn die Sache abgeschlossen ist)
 
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Zitat aus einer informellen Mail: “Sehr geehrter Herr XY, seien wir doch mal ehrlich. DAS ist doch etwas völlig Anderes, als ein Fahrrad. Was die StVO dazu meint, ist für uns als Versicherung dabei ohne Belang. Uns geht es um das zu versichernde Risiko, nicht um die Einordnung in die Straßenverkehrsregeln”.

Wenn ich so was lese kriege ich direkt den "das wollen wir doch mal sehen" Reflex. Für mich klingt das nach dem versicherungsüblichen Zahlungsabwehrgeschwafel, mit dem man erstmal direkt das ängstliche erste Drittel der Versicherungsnehmer abschrecken kann. Ich behaupte mal das hat Methode.

Ja, ja, Versicherungen. Die verleihen gern mal einen Regenschirm wenn die Sonne scheint, aber wehe es regnet, dann möchten sie ihn ganz schnell wieder zurück haben.
 
Hab ne Anfrage an meine Versicherungvertreterin rausgeschickt. Bin schon gespannt auf die Antwort.
Ich weiß nicht, ob man schlafende Hunde wecken soll. So muss man sich im Vorfeld schon rumstreiten und irgendwann werden VMe explizit rausgenommen.
Was macht man, wenn die Versicherung schreibt, VMe sind nicht mitversichert? Die Versicherung kündigen?
 
scheint dann wohl eine gute Maxime zu sein: möglichst nie Unfälle (mit Fremdbeteiligung) mit dem VM haben und dass die Zahl der VMs in der Öffentlichkeit leider so gering bleiben sollte...
 
Sehr geehrter Herr XY, seien wir doch mal ehrlich. DAS ist doch etwas völlig Anderes, als ein Fahrrad. Was die StVO dazu meint, ist für uns als Versicherung dabei ohne Belang. Uns geht es um das zu versichernde Risiko, nicht um die Einordnung in die Straßenverkehrsregeln”.
Obwohl ich fasziniert und ein Freund von Velomobilen bin, kann ich die Haltung verstehen, unabhängig wie letztendlich die Rechtslage ist...
 
Die Antwort der Versicherung ist krass! Kann man daraus ableiten, dass die Fahrzeuge ganz selbständig einordnen und dabei keine Rücksicht auf geltende Regeln nehmen?
Beispiel: ich klaue einen Fiat Panda, habe deshalb keine Papiere dazu und möchte ihn einfach so fahren, ohne Zulassung und Kontrollschilder? Aufgrund dieser Argumentation würden die meinen Panda problemlos versichern, das Risiko ist ja dasselbe wie mit Kontrollschildern.

Anderes Beispiel: ein Kollege von mir hat sich einen Smart umgebaut, mit V8 aus einem Audi und 4x4 Antrieb. Ist der versicherbar, weil er aussieht wie ein Smart?
 
“Sehr geehrter Herr XY, seien wir doch mal ehrlich. DAS ist doch etwas völlig Anderes, als ein Fahrrad. Was die StVO dazu meint, ist für uns als Versicherung dabei ohne Belang. Uns geht es um das zu versichernde Risiko, nicht um die Einordnung in die Straßenverkehrsregeln”.
Das dürfte so nicht haltbar sein. Der Gesetzgeber hat genau formuliert was ein Fahrrad ist (§63a StVZO). Wenn ich als Versicherungsgeber ein Velomobil ausschließen möchte, muss ich das in den Versicherungsbedingungen auch so vormulieren. Steht nur Fahrrad da, kann man sich zwar hinstellen und sagen "wir meinen aber was anderes" fällt aber vor Gericht hinten runter, da auch ein Velomobil ein Fahrrad ist.
 
und wenn das dutzende oder hundertemale passiert wird irgendwann mal evtl. die Beschreibung was ein Fahrrad ist zu ungunsten des VM verändert werden...
 
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