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Hallo zusammen!
Ich habe ja im Velomobil-Grundwissen einen Abschnitt geschrieben über die rechtliche Situation in Deutschland. Ich denke, dieser ist recht gut und vollständig. Aber wie sieht es mit anderen europäischen Ländern aus (vor allem jenen, in denen es nennenswerte Zahlen von Velomobilen gibt)? Ich möchte dazu auch was ins Grundwissen reinschreiben.
Dabei soll nicht die rechtliche Situation von Radfahrern vollständig beschrieben werden, sondern nur – ähnlich wie bei meinem Kapitel über Deutschland – die Punkte, bei denen die Gesetzgebung für Velomobile problematisch oder unrealistisch ist. In Deutschland betrifft das vor allem die Beleuchtung und die Radwegbenutzungspflicht. Wie sieht das in den anderen Ländern aus? (Vermutlich meist etwas einfacher, weil z.B. eine Beleuchtung mit Prüfzeichen nur in Deutschland verlangt wird.)
Ich habe ja im Velomobil-Grundwissen einen Abschnitt geschrieben über die rechtliche Situation in Deutschland. Ich denke, dieser ist recht gut und vollständig. Aber wie sieht es mit anderen europäischen Ländern aus (vor allem jenen, in denen es nennenswerte Zahlen von Velomobilen gibt)? Ich möchte dazu auch was ins Grundwissen reinschreiben.
Dabei soll nicht die rechtliche Situation von Radfahrern vollständig beschrieben werden, sondern nur – ähnlich wie bei meinem Kapitel über Deutschland – die Punkte, bei denen die Gesetzgebung für Velomobile problematisch oder unrealistisch ist. In Deutschland betrifft das vor allem die Beleuchtung und die Radwegbenutzungspflicht. Wie sieht das in den anderen Ländern aus? (Vermutlich meist etwas einfacher, weil z.B. eine Beleuchtung mit Prüfzeichen nur in Deutschland verlangt wird.)
- Österreich: Hier ist die Gesetzgebung oft recht ähnlich zu Deutschland; aber AFAIK gibt es keine allgemeine Radweg-Benutzungspflicht, und auch die Vorschriften für Motorisierung sind weniger streng. Kann jemand Genaueres dazu sagen?
- Schweiz: Hier meinte @Gear7Lover, dass es für Fahrräder generell recht wenige Vorschriften gibt, entsprechend dürfte es wenige Konflikte für Velomobile geben.
- Niederlande: Hier habe ich gehört, dass es eine generelle Radweg-Benutzungspflicht gibt, aber nicht für Fahrzeuge mit mehr als 75 cm Breite. Sonst noch was?
- Belgien, Luxemburg: ???
- Frankreich: Hier hat @anotherkiwi schon etwas in der englischen Version des VM-Grundwissens geschrieben. Noch was?
- Großbritannien: ???
- Normalfall = Velomobil ist ein Fahrrad
- Wo gibt es Konflikte, weil ein Velomobil nicht dem Gesetz entspricht? Wie lautet der entsprechende Paragraph?
- Wo gibt es Konflikte, weil die gesetzlichen Vorstellungen für die Velomobil-Praxis unrealistisch sind?