Velomobile: Rechtliche Situation in Österreich/Schweiz/BeNeLux/Frankreich/Großbritannien ...?

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Hallo zusammen!

Ich habe ja im Velomobil-Grundwissen einen Abschnitt geschrieben über die rechtliche Situation in Deutschland. Ich denke, dieser ist recht gut und vollständig. Aber wie sieht es mit anderen europäischen Ländern aus (vor allem jenen, in denen es nennenswerte Zahlen von Velomobilen gibt)? Ich möchte dazu auch was ins Grundwissen reinschreiben.

Dabei soll nicht die rechtliche Situation von Radfahrern vollständig beschrieben werden, sondern nur – ähnlich wie bei meinem Kapitel über Deutschland – die Punkte, bei denen die Gesetzgebung für Velomobile problematisch oder unrealistisch ist. In Deutschland betrifft das vor allem die Beleuchtung und die Radwegbenutzungspflicht. Wie sieht das in den anderen Ländern aus? (Vermutlich meist etwas einfacher, weil z.B. eine Beleuchtung mit Prüfzeichen nur in Deutschland verlangt wird.)
  • Österreich: Hier ist die Gesetzgebung oft recht ähnlich zu Deutschland; aber AFAIK gibt es keine allgemeine Radweg-Benutzungspflicht, und auch die Vorschriften für Motorisierung sind weniger streng. Kann jemand Genaueres dazu sagen?
  • Schweiz: Hier meinte @Gear7Lover, dass es für Fahrräder generell recht wenige Vorschriften gibt, entsprechend dürfte es wenige Konflikte für Velomobile geben.
  • Niederlande: Hier habe ich gehört, dass es eine generelle Radweg-Benutzungspflicht gibt, aber nicht für Fahrzeuge mit mehr als 75 cm Breite. Sonst noch was?
  • Belgien, Luxemburg: ???
  • Frankreich: Hier hat @anotherkiwi schon etwas in der englischen Version des VM-Grundwissens geschrieben. Noch was?
  • Großbritannien: ???
Wer kann was dazu sagen? Ich stelle es mir so vor:
  • Normalfall = Velomobil ist ein Fahrrad
  • Wo gibt es Konflikte, weil ein Velomobil nicht dem Gesetz entspricht? Wie lautet der entsprechende Paragraph?
  • Wo gibt es Konflikte, weil die gesetzlichen Vorstellungen für die Velomobil-Praxis unrealistisch sind?
(Eben ähnlich wie ich das Kapitel über Deutschland geschrieben habe.)
 
  • Niederlande: Hier habe ich gehört, dass es eine generelle Radweg-Benutzungspflicht gibt, aber nicht für Fahrzeuge mit mehr als 75 cm Breite. Sonst noch was?
Ich meine noch die Anforderungen an Licht sind ziemlich gering.
Man muss nur irgendein Rotes Licht nach hinten und ein Weißes Licht nach Vorne haben.

Zudem ist die 75cm Regeln in NL ziemlich unbekannt. Das Paper dazu sollte man im Bedarfsfalle dabei haben.
 
Niederlande: Hier habe ich gehört, dass es eine generelle Radweg-Benutzungspflicht gibt, aber nicht für Fahrzeuge mit mehr als 75 cm Breite. Sonst noch was?
Das ist RVV1990, Art. 5, Paragraph 4. Um genau zu sein besagt der, dass "Fahrräder mit mehr als zwei Rädern und breiter als 75cm Breite, sowie Fahrräder mit Anhängern breiter als 75cm die Fahrbahn benutzen dürfen". Aber natürlich nur, falls an der Fahrbahn kein "Verboten für Fahrräder" steht, und ein:e Polizist:in kann einen auch wieder auf den Radweg schicken.

Ansonsten gibt es noch irgendwo eine Vorschrift bezüglich der Beleuchtung von Fahrrädern mit zwei Rädern vorn, die besagt, dass diese Fahrräder zwei weiße Lampen (links und rechts der Mitte) führen müssen - die Details müsste ich aber erst raussuchen.
 
Dänemark:
Normalfall = VM ist ein mehrspuriges Fahrrad. Wird wie Lastenräder eingestuft.

Konflikte mit formulierungen im Gesetz:

"Bekendtgørelse om cyklers indretning og udstyr mv."
Google Translate:
  • Länge, Breite: Maximale Länge inklusive Anhänger: 3,5 Meter. DH bei Quest, WAW ect. aufpassen! §5 und 6
  • Bremsen: Sowohl vorder als auch Hinterradachse muss mit unabhängige Bremsen ausgestattet sein! §7
  • Reflektoren: Pedalreflektoren ODER andere, gelbe Reflektoren die sich beim Radlen sich bewegen (!) muss von Hinten erkennbar sein. §18
  • Richtungsangeber und Bremslichter MUSS vorhanden sein, falls Zeichengebung durch der Konstruktion behindert ist. Zwei Blinker nach vorne, zwei Blinker und zwei Stoppleuchten nach hinten. §13 (Lex CG Rasmussen ;) )
  • Nur Glocke und KEINE ANDERE AKUSTISCHE SIGNALGEBER ist gestattet. §23
  • Evntl. Wimpel MUSS mit einem roten Reflektor ausgestattet sein, der Reflektor MUSS an der linke Seite der Wimpelstange (wo es am meisten ausrägt) montiert sein §24
  • Alle Reflektoren MUSS die relevante ECE-verordnungen erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein §33
"Færdselsloven"
Google Translate:

  • RadWEG-verbot? "Ein Fahrrad oder Kleinkraftrad darf auf einem Radweg nicht gefahren werden, wenn das Fahrzeug aufgrund seiner Breite im beladenen oder unbeladenen Zustand andere auf dem Radweg befahrende Personen erheblich belästigen kann." §14.3
    Wer weis, ob ich gerade hier am Ort und Stelle dadurch die rechte Fahrspur benutzen MUSS und NICHT die Radweg fahren darf? Gilt meine Deutung oder der von der schnell beleidigte Taxifahrer?
  • Fahrräder darf sowohl rechts- als auch linksrum andere Verkehrsarten überholen. §21
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei die bemerkungen fur's licht gilt fur die Niederlande das mann Weiss vorn und Rot hinten haben muss stimmen. Sachen wie mindestens 10 lux oder so gibt es nicht. Weiter gilt noch das das Licht nicht blinken darf. Es sei denn es ist nicht am Fahrrad, sondern am Fahrer, oder dessen Rucksack, Helm oder so. Dann darf mann das, musste mann aber wieder ne zweite Lampe als Fahrradbeluchtung fuhren, vermute ich.
Das mit denn zwei lampen bei dreirader schwebt mir auch vor. Mindest abstand zwischen beide lampen ist nicht gegeben, so weit ich weiss.
Die chance deswegen angehalten oder bestrafft zu werden is derart gering das keins der in die Niederlande "produzierte" Velomobile
( Velomobiel.nl, ICB, Allight) mit zwei leuchten vorn ausgestattet ist.

Weiter musste mann reflectoren (ruckstrahler) an pedale und auf die Reifen, oder im Laufrad haben.

In etwa 40 jahre Radfahren in denn Niederlander musste ich einmal zahlen weil ich mein Licht zu hause vergessen hatte und etwas zu spat nach Hause könnte. Fehlende reflection an die Pedale, kein ruckstrahler hinten, hatt er damals nicht bemerkt. Ich hab denn eindruck das die Polizei hier nur eingreift mit bussgeld wenn mann grobe fehler begeht. Wenn dann konnen die betrage aber heftig sein. Sehe hier unten; Fuhrt vermutlich zu weit deswegen auch nicht ubersetzt. Sind auch normale sachen die mann in Deutschland auch nicht darf.


Anders um gibt/gab es in Deutschland glaub ich ein paragrafen die fur ausserdeutsche radfahrer die moglichkeit gibt in Deutschland rum zu fahren mit ein Rad was nicht die Deutsche richtlinien entspricht.
 
Anders um gibt/gab es in Deutschland glaub ich ein paragrafen die fur ausserdeutsche radfahrer die moglichkeit gibt in Deutschland rum zu fahren mit ein Rad was nicht die Deutsche richtlinien entspricht.
Wiener Übereinkommen Artikel 44:

1. Fahrräder ohne Motor im internationalen Verkehr müssen:

a)eine wirksame Bremse haben;
b)mit einer Klingel versehen sein, die auf ausreichende Entfernung zu hören ist, und dürfen keine andere akustische Warnvorrichtung haben;
c)mit einer roten Rückstrahlvorrichtung nach hinten und mit Vorrichtungen versehen sein, die es ermöglichen, ein weisses oder hellgelbes Licht nach vorn und ein rotes Licht nach hinten zu zeigen.

Demnach muss eigentlich jeder fürs Fahrzeug nur die Regeln seines Wohnlandes kennen, weil die internationalen Anforderung sind so minim, dass die eh übererfüllt werden. (Bis auf die Klingel vielleicht)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Bedürfnis nach Regeln für alle Lebenslagen und der ausgesprochene Drang die dann auch unbedingt alle beachten zu wollen ist ein sehr deutsche Tugend. Andernorts ist das eher verhandelbar und darum nicht ganz so hoch aufgehängt.
 
Naja... versuche mal in den Niederlanden über einen wenige Minuten abgelaufenen Parkschein zu verhandeln. Viel Vergnügen dabei...
 
Da steht leider nichts, sondern nur ein Link zu einer öffentlichen franz. Seite
Allgemein, kann ich sagen nach bestimmt rund 5000 Km mit meinem Quest in Frankreich, dass ich keine Probleme dort mit der örtlichen Polizei hatte.

There is the link to the road code and the second one to obligatory equipment.

This does not work so well for vélomobiles:

- 2 brakes front and rear, 68€ minimum fine for the missing rear brake
- orange reflectors on the sides and on the pedals, 11€ minimum fine if they are missing

One day I will put a parking brake on the rear wheel because it is more practical. I will stick orange reflectors on the side of the body front and rear.

"For cyclists, the obligation to use cycle lanes or paths is instituted by the authority vested with police power after consulting the prefect." I use the cycle path where I can and trust the intelligence of the police if it is not practical

There is no mention if blinking front and rear lights are legal or not, I don't like them personally as a car driver and even as a cyclist.
 
ein weisses oder hellgelbes Licht
Hatten französische Fahrräder damals noch gelbes Licht? ;)

Wie ist das, wenn ich als Deutscher im Nachbarland mit dem Rad unterwegs bin. Zählen dann wirklich nur die minimalen Anforderungen des Wiener Übereinkommens? Was ist mit Pedelec?
 
Pedelec regulations are almost identical all over the EU. S-pedelecs are mopeds where the special s-pedelec class does not exist so you must be wearing a motorcycle approved helmet, have insurance and a number plate.

We see lots of German and Dutch bicycles here during the summer, the different colored reflectors don't seem to be a problem.
 
I don't know how I drove the Lancia with those yellow headlights :unsure: I think Agilo is better lit with the IQ full beam :giggle:

If I remember (it was long ago) bicycles had to have a white bulb so they were different from cars on the road. Of course they were different, with a good dynamo of that epoch you were probably lighting 10 meters in front :eek: So weak they probably looked like 2CV headlamps...
 
Die niederländischen Regeln findet man auf verschiedene Unterpunkte verteilt hier.
 
Hallo Zusammen,
können wir auch - aus gegebenem Anlass - Spanien dazunehmen? Ich kann da leider keine Erfahrungen beisteuern, aber es wäre z. B. spannend, ob @Dynamik einer tatsächlich existierenden Regelung aufgesessen war...
Schöne Grüße
Martin
 
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