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Nach meiner kompletten Fassung der NL-StVO sind autosnelweg und autoweg in Art. 42, die von deepl beide mit Autobahn übersetzt werden, nach den Schildern weiter unten Autobahn und Kraftfahrstraße wie bei uns und ja, deepl spricht auch nur von Kraftfahrzeugen.Jo, die Frage ist aber eher, was alles ist in NL Autoweg? Und woran erkenne ich einen Autoweg?
In Deutschland kenne ich die Kennzeichnung fahrradfreier Abschnitte mit Zeichen 254.
In D, NL und BE sind offenbar Kraftfahrstraßen sonst generell mit einem rechteckigen blauen Schild mit symbolischen Piktogramm eines PKWs gekennzeichnet. Aber auch das sind ja nicht alle Landstraßen.
G3 ist das Kraftfahrstraßenschildautoweg: weg, aangeduid door bord G3 van bijlage I; langs autowegen gelegen parkeerplaatsen, tankstations en bushalteplaatsen maken geen deel van de autoweg uit;
... aber nur als Lastenrad?!Art 48 stellt das Fahrrader mit mehr als zwei Räder und eine breite incl ladung von uber 75 cm als "wagens" eingestuft werden.
"ingericht voor het vervoer van goederen dan wel van een of meer personen buiten de bestuurder,"Fahrrader mit mehr als 2 räder
Wie schon oben geschrieben dürften die auto(snel)wegen nach Definition in Art. 1 und Schilderliste nur die mit Schild sein, alles andere sind keine solchen?!Die Autosnelweg oder Autoweg kann man eigentlich nur auffahren wenn man schilder mit Benutzungspflichtige Radweg ignoriert.
... das man mit > 75 cm aber ignorieren darf, also eben doch kein Fahrbahnverbot.man sieht aber die blaue runde Schilder mit benutzungspflichtigen Radweg, neben die Strasse. Kein Verbotsschild weil es schon ein Gebotsschild gibt.
Und jetzt nicht mehr?Schubkarren, Hundewagen, Pferd mit Reiter usw kommen darin noch vor.