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Ist das hier schon aufgenommen worden? Sind da noch weitere Punkte, die ggf. Probleme machen könnten wie Höhe Licht vorne, enthalten?Die neue belgische StVO, in der VMs aufgenommen wurden, schreibt farbliche Seitenmarkierungen vor.
Sorry, das war Erinnerungs- und Übersetzungsfehler.Ist das hier schon aufgenommen worden?
das war Erinnerungs- und Übersetzungsfehler.
Im Endeffekt sagt der heutige Text, dass gelb-orange Blinker an Fahrrädern jetzt zugelassen sind... früher war es nur Arm raus strecken.
Interessant, dass in Belgien mit dem Schild das Rechtsabbiegen für Fahrräder und S-Pedelecs freigegeben wird. Das deutsche Verkehrszeichen 721Sollte irgendwer in Belgien mal auf eins dieser Schilder neben einer Verkehrslichtanlage steht, die rot signalisiert, dann müsst ihr nicht anhalten sondern dürft langsam und vorsichtig geradeaus oder rechts. Denn VMs sind offiziell Fahrräder und dürfen das dann.
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Ist als fast so wie der "grüne Pfeil" aber das verstehen ja auch nur wenige (West-)Deutsche
In Zürich gibt es inzwischen einige davon. Nur die meisten an Stellen wo sie für den Velo-Verkehrsfluss nicht viel bringen. Die Montage war in Etappen geplant und das dauert dann halt seine Zeit.
Der österreichische Journalist Robert Buchacher schrieb in den 80er Jahren in seiner Kolumne "Briefe aus Amerika" im Magazin Profil über kuriose Entdeckungen während eines längeren Aufenthaltes dort.Idaho-Stopp
In Nbg habe ich eins gesehen - muss mal schauen, ob dies dort immer noch steht.... der das VZ 721 in freier Wildbahn noch nie gesehen hat.
Gerade in Streetview nachgeschaut:In Nbg habe ich eins gesehen - muss mal schauen, ob dies dort immer noch steht.
kannst du das in Schaffhausen sogar an einer sinnvollen Stelle sehen. Aber da macht es mit dem VM keinen Spass zu fahrenin echt
Speed-Pedelecs werden jetzt weitgehend wie normale Pedelecs bzw. Fahrräder behandelt, und dürfen/müssen den Radweg benutzen.
Let's continue here to keep the OT out of the Snoek L thread.The use of the motorway is only permitted for drivers of a motor vehicle that can and may be driven at a speed of at least 50 km/h. And with a motorway I don't mean highway.
Source: https://verkeersregels.vvn.nl/rvv/hoofdstuk-ii/ss-16/artikel-42. It seems unlikely to me that a velomobile is exempt from that rule.
"Highway" ist nur ein Sammelbegriff genau wie "Landstraße". Also von Kraftverkehrsstraße zu regionalstraße. Die neue RAL (Richtlinien für die Anlage von Landstraßen) ist vereinfacht, fasst viele ältere Regelwerke zusammen, kommt etwas 'europäisiert' daher und kennt 4 Entwurfsklassen (unabhängig davon, wer der Baulastträger ist) für Landstraßen (EKL):I understand motorway (not highway) as the corresponding term to the german Kraftfahrstraße