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Habe das mal zum Anlass genommen, den freundlichen Zusteller von nebenan eine kleine Erinnerung zu senden:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
in wenigen Tagen tritt die neue StVO in Kraft.
Neben dem minimalen seitlichen Abstand zum Überholen von Fahrrädern von 1,5m innerorts gelten dann für das Parken auf Geh- und Radwegen höhere Bußgelder und neue Regelungen. Die bisherigen Bußgelder von 15 bis 30 Euro werden auf 55 bis 100 Euro erhöht. Erstmals gibt es für Parkverstöße mit Behinderung zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Auch andere Parkverstöße werden teurer, beispielsweise in zweiter Reihe parken.
Halten auf „Schutzstreifen“ ist künftig ebenso verboten wie auf dem Radweg.
Bisher durften Kraftfahrzeuge auf sogenannten „Schutzstreifen“ bis zu drei Minuten halten. Gemeint sind Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr mit gestrichelter Linie und Fahrradsymbol. Das Halten auf diesen Streifen ist mit der neuen StVO jetzt verboten.
Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend.
Herzlichen Dank vorab!
Freundliche Grüße“
„Sehr geehrte Damen und Herren,
in wenigen Tagen tritt die neue StVO in Kraft.
Neben dem minimalen seitlichen Abstand zum Überholen von Fahrrädern von 1,5m innerorts gelten dann für das Parken auf Geh- und Radwegen höhere Bußgelder und neue Regelungen. Die bisherigen Bußgelder von 15 bis 30 Euro werden auf 55 bis 100 Euro erhöht. Erstmals gibt es für Parkverstöße mit Behinderung zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Auch andere Parkverstöße werden teurer, beispielsweise in zweiter Reihe parken.
Halten auf „Schutzstreifen“ ist künftig ebenso verboten wie auf dem Radweg.
Bisher durften Kraftfahrzeuge auf sogenannten „Schutzstreifen“ bis zu drei Minuten halten. Gemeint sind Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr mit gestrichelter Linie und Fahrradsymbol. Das Halten auf diesen Streifen ist mit der neuen StVO jetzt verboten.
Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend.
Herzlichen Dank vorab!
Freundliche Grüße“